19020701_ltb00301902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Lech_Flexenstrasseninstandhaltung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

XXX. der Beilagen zu oen stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XXX. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Geineinde kech betreffend die Gewährung einer Subvention zur Instandhaltung der Llexenstrasse. Hoher Landtag! Der Landtag hat mit Beschluß vom 13. Jänner 1898 den Landes-Ausschuß ermächtigt, der Gemeinde Lech zur Instand- und Offenhaltung der Flexenstraße in den Jahren 1898, 1899 und 1900 Subventionen in der Höhe je eines Drittels der Gesauitkosten bis zum Maximalbetrage von 300 fl. — 600 K zu gewähren. Für das Jahr 1898 wurden auf Grund dieses Beschlusses an die Gemeinde Lech 600 K, * im Jahre 1899 443 K 76 h, im Jahre 1900 460 K 33 h ausbezahlt. Im Jahre 1901, für welches Jahr eine Subventionsgewührung beim Landtage nicht erwirkt worden war, beliefen sich die der Gemeinde erwachsenen Justandhaltungskosten auf 1342 K 20 h, ein Drittel derselben würde sonach 447 K 30 h betragen haben­ Der Landes-Ausschuß bewilligte der Gemeinde mit Beschluß vom 13. Jänner 1901 auf Grund der ihm nach der Landes-Ordnung zustehenden Befugnisse eine Subvention von 400 K. In einem neuerlichen Gesuche der Gemeinde Lech vom 20. Jänner d. I. wird nun nm Zuwendung einer weitern Subvention und Erhöhung des bisherigen Ansmaßes derselben eingeschritten und letztere damit begründet, dass mittlerweile auch die Straßenstrecke von Zins nach Lech beendet worden sei, und es sich sonach für die Folge nicht nur um die Einhaltung einer 5 km langen, sondern um die einer 10'7 km betragenden Straßenstrecke handle. Die Gemeinde Lech ist seinerzeit die Verpflichtung eingegaugeu, die Kosten der Jnstandhaltnug der Flexeustraße allein zu tragen, und diese Uebernahme trug dazu bei, den Bau der Flexenstraße zu sichern. Es konnte aber diese Uebernahme wohl nur als eine vorübergehende angesehen werden, da ja die Flexenstraße eine Fortsetzung über Warth an die tirolische Grenze erfahren und der ganze Straßenzug von der Abzweigung von der Arlbergstraße bis zur Grenze Tirols als einheitlicher angesehen und behandelt werden soll. Für diesen Gesamtstraßeuzug ist aber im Sinne des Gesetzes vom 29. November 1899, L.-G.-BI. Nr. 9 er 1900, mit welchem der Bau mehrerer Konkurrenzstraßen sichergestellt wurde, 133 XXX der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. die Erhaltungs-Konkurrenz festzustellen und darf mit der Fortsetzung des Baues der Straße nach Warth erst dann begonnen werden, wenn die Festsetzung der Erhaltungs-Konkurrenz auf Grund des allgemeinen vorarlbergischen Straßengesetzes in rechtskräftiger Weise erfolgt ist. Die Gemeinde Lech wird sonach in nicht allzuferner Zeit für die Erhaltung der Straße nicht mehr allein aufzukommen haben, sondern die mitinteressierten Gemeinden werden hiezu in der im Straßenstatut festzusetzenden Weise an den erlaufenden Jnstandhaltungskosten zu partizipieren haben. An Stelle der Gemeinde Lech tritt der Straßenausschuß; es dürfte daher angemessen erscheinen, daß der Gemeinde Lech als solcher eine Landessubvention nur so lange direkt ausgefolgt wird, als sie allein für die Erhaltung der Straße zu sorgen hat. Nachdem aber die Festsetzung der Instandhaltungs-Kon­ kurrenz schon gegen Schluß des laufenden oder bei Beginn des künftigen Jahres erfolgen dürfte, empfiehlt der volkswirtschaftliche Ausschuß vorläufig nur die Gewährung einer Subvention für das Jahr 1902. Sollte sich die Bildung der Erhaltungskonkurrenz wider Erwarten verzögern, so steht es der Gemeinde Lech frei, im künftigen Jahre neuerdings um eine Subvention einzuschreiten. Eine Erhöhung der Subvention beantragt der volkswirtschaftliche Ausschuß für dieses Jahr nicht, weil wohl erst abzuwarten sein dürfte, welche Mehrkosten der Gemeinde infolge der Verlän­ gerung der Straße erwachsen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt auf Grund obiger Ausführungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Lech wird zur Instand- und Offenhaltung der Flexenstraße für das Jahr 1902 eine Subvention in der Höhe eines Drittels der Gesamtkosten bis zum Maximalbetrage von 600 K gewährt." Bregenz, am 1. Juli 1902. Johann Kohler, Martin Thnrnher, Berichterstatter. Obmann. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 134