19020713_ltb00521902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Illregulierung_St.Anton_Bartholomäberg_Vandans

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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LIL der Beilagen zu den stenogr^Protokollen desVorarlbergerLandtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Kettage LIL Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Illregulierung in den Gemeinde­ Gebieten St. Anton, Bartholomäberg und vandans. Hoher Lanötag I In der Landtagssitzung vom 4. Februar 1897 wurde zu den infolge Ausbruches des Vensertobels im Jahre 1894 nötigen Schutzbauten an der Jll im Gemeindegebiete St. Anton eine Subvention von K 8000 unter der Voraussetzung bewilligt, daß der Staat aus dem Meliorationsfonde den gleichen Betrag bewillige. Diese Bauten wurden erstellt und haben sich vollkommen bewährt. Im damaligen Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie im beigegebenen technischen Berichte, wurde hevorgehobeu, daß diese Arbeiten nur den ersten Teil der Jllregulierung in diesem Gebiete bilde. Tatsächlich hat denn auch der Landtag schon mit Beschluß vom 18. Februar des gleichen Jahres infolge eines Gesuches der Außerbödner Wuhrinteressentschaft um eine Subvention, be­ schlossen, der Landes-Ausschuß wird beauftragt, Erhebungen und Unterhandlungen zu pflegen und sich dann mit der Regierung behufs Erzielung einer Beitragsquote ins Einvernehmen zu setzen und den Gesuchstellern eine Landessubvention in der gleichen Höhe des erreichten Staatsbeitrages in Aussicht zu stellen. Das vom Landes-Oberingenieur im Jahre 1901 vorgelegte Projekt der vollständigen Jllwuhrbauten in diesem Gebiete besteht in nachstehenden drei Teilen: a) Die Uferschutzbauten am rechten Ufer von Profil 587'° bis 1394'' im Genieindegebiete von Bartholomüberg und St. Anton mit einem Kostenanschläge von 29.000 K. b) Die Uferschutzbauten am linken Ufer der Jll im Gemeindegebiete Vandans von Profil 327'°—15 ° bis Profil 2152'° mit einem Kostenanschläge von 35.000 K. 241 LIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI Session der 8. Periode 1902. c) Die Verlängerung der Ufersckutzbauten ad. a am rechten Jllufer von Profil 587'° auf­ wärts bis Profil 0'° Jnnerböden im Gemeindegebiete von Bartholomäberg mit einem Kostenanschläge von 23.000 K. Diese Kosten sollen sich nach dem Kommissionsprotokolle der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 14. März 1902 um mindestens 10.000 K erhöhen, da seit Aufnahme des Projektes die Fluß­ verhältnisse vielfach andere geworden sind und weitere Aufschotterungen stattgefunden haben. Das oben detaillierte Projekt umfaßt nicht nur die dringend notwendigen Uferschutzbauten, von denen int Landtagsbeschlusse vom 18. Februar die Rede war, sondern es sollen gleichzeitig Regulierungs­ und Uferschutzbauten am linken Jllufer im Genieindegebiete Vandans vorgenommen werden, damit nicht immer mehr eine Verschotterung des Rinnsales stattfindet. Würde diese Arbeit nicht gleichzeitig, beziehungsweise zum Teile früher ausgeführt, so wären die bereits im Jahre 1897 im Gemeindegebiete St. Anton und die unter a bezeichneten, dringend zu erstellenden Wuhrungen halb wertlos und in Gefahr, nach kurzer Zeit eingeschottert zu werden. Das unter c anfgeführte Projekt ist nicht dringend nötig, sollte jedoch, damit die Regulierungs­ und Schutzbauten ein Ganzes bilden, nach Abschluß der andern beiden Arbeiten ausgeführt werden. Das Geschiebe der in diesem Teile einmündenden Wildbäche Rellsbach und Mustrigil würde bei Ver­ engung des Flußlaufes sicherer talauswärts befördert. Die Gesamtkosten dieser Schutzbauten betragen unter Zuzählung der bei der wasserrechtlichen Begehung erwähnten Erhöhung 97.000 K. Da alle drei beteiligten Gemeinden klein, arm und beinahe ohne Gemeindevermögen sind, so hält es der volkswirtschaftliche Ausschuß für geboten, daß Staat und Land den größeren Teil der sonst unmöglich aufzubringenden Baukosten übernehmen und stellt deshalb folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Es werden den Gemeinden St. Anton, Bartholomäberg und Vandans zu den mit 97.000 K veranschlagten Uferschutzbauten an der Jll 25% der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrage von 24.250 K unter der Bedingung in Aussicht gestellt, daß der Staat aus dem Meliorationsfonde einen Beitrag von 50% gewährt und die Gemeinden die weitern 25% wie die etwaigen Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten übernehmen. 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, in dieser Sache die nötigen Schritte einzuleiten, und wenn tunlich, dem Landtage einen diesen Beschlüssen ent­ sprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bregenz, am 13. Juli 1902. Johann Kohler, Josef Ölz, Obmann. Berichterstatter. --------------- --------------- Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 242