19020627_ltb00271902_Finanzausschussbericht_Bürgerschulensubventionsgesuche

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:49
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

XXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, vi. Session der 8. Periode 1902. Scilngc XXVII. Bericht des Knanz-Ausschusses Prüfung und über die ihm in der Landtagssitzung ain 22. Juni zur Tlntragstellung überwiesenen Gesuche der Stadtvertretungen von Bregenz und Bludenz um Subventionierung der dortigen Bürgerschulen. Hoher Landtag! Die Stadtvertretungen von Bregenz und Bludenz haben sich bittlich um Subventionierung ihrer freiwillig errichteten Bürgerschulen an den Landtag gewendet und begründen die Gesuche im allge­ meinen mit dem, daß die Bürgerschulen von dem 25 °/oigcn Beitrag zu den Lehrergehaltcn ausgeschlossen seien und daß die Auslagen für die Schulen und anderen Einrichtungen große Summen erfordern, wodurch die finanziellen Verhältnisse dieser Städte nichts weniger als rosige genannt werden können, der Nutzen aber, welchen die Bürgerschulen bringen, ein wesentlicher sei, indem dort die Knaben für den Handels- und Gewerbestand eine Vorbildung erhalten u. s. w. Die Stadtvertretung von Bregenz hebt in ihrem Gesuche noch besonders hervor, daß ihr durch den Landtagsbeschluß vom Jahre 1895 der bis dorthin aus dem Normalschulfonde jährlich zugewiesene Betrag vnn 1488 st. entzogen worden sei, wogegen die Stadtvertretung von Blndenz besonders darauf hinweist, daß ihr die Schulhausbauten große Kosten verursacht haben, indem das im Jahre 1887 mit einem Kostenaufwande von 200.000 K erbaute Schulhaus sich infolge Zunahme der Bevölkerung bald als zu klein erwies, so daß schon im Jahre 1900 eine Vergrößerung durch einen Flügelanbau vorge­ nommen werden mußte, welcher einen weiteren Kostenaufwand von 90.000 K erforderte. Weiters heben beide Stadtvcrtretungen hervor, daß für den Fall, als die Bürgerschulen auf­ gelassen würden, je zwei Volksschulklassen errichtet werden müßten, in welchem Falle das Land den 25 % igelt Beitrag zu den Grundgehalten der Lehrer zu zahlen hätte. Der Finanz-Ausschuß kann nicht in Abrede stellen, daß die finanziellen Verhältnisse der Städte Bregenz und Bludenz ungünstige sind, wozu auch die Schulauslagen wesentlich beitragen. Was aber speziell die Auslagen der Stadt Bregenz in Bezug auf die Volksschulen betrifft, können dieselben wohl als relativ günstig bezeichnet werden, indem Bregenz für die siebenklassige Mädchenschule im Kloster Thalbach keine Gehalte zu zahlen hat. Der Finanz-Ausschuß glaubt die Subventionierung der Bürger­ schulen von Bregenz und Bludenz, dem hohen Landtag dermalen nicht beantragen zu sollen; denn diese 127 XXVIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, Beilage XXVII. Bürgerschulen sind von den genannten Städten freiwillig errichtete Schulen, deren Nutzen vielleicht mit vercinzelnten Ausnahmen der Bevölkerung dieser Städte selbst zu gute kommt. Das Land aber trägt im Sinne des Gesetzes vom 28. August 1899 nur zu jenen Schulen bei, welche gesetzlich errichtet und erhalten werden müssen. Zudem wäre cs im gegenwärtigen Moment um so schwieriger die genannten Schulen zu snbventiouiercu, da die Landcsmittel durch Straßenbauten, Wildbachverbauungcn, Fluß- und Ufcrschutzbautcn u. s. w. beinahe über die Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden. Aber auch der von der Stadtvcrtretung Bregenz angeführte Grund, daß derselben der mit jährlich 1488 ft. — 2976 K bezifferte Betrag aus dem Normalschulfonde seinerzeit entgezogen worden sei, kann den Finanz-Ausschuß nicht bestimmen, dein hohen Landtage den schon genannten Subventionicrungsantrag zu unterbreiten rind zwar umso weniger, als die Stadt Bregenz nie einen Rechtstitel zum Bezüge des vorstehend erwähnten Beitrages aus dem Normalschulfonde geltend machen konnte und kann es keine Frage sein, daß der von der Stadt Bregenz vom Jahre 1873 bis 1895 aus dem Normalschulfonde erhaltene Beitrag mit jährlich 1488, st. eher dem Lande als der Stadt Bregenz gehört hätte. Bei dem Umstande, als das Land für vom Gesetze nicht vorgcschricbene Schulen keinen Beitrag zur Kostendeckung zu leisten verpflichtet ist und bei dem weiteren, schwer wiegenden Umstande, daß das Land nach allen Seiten mit uiiabweislichen Ausgaben bedrängt ist, konnte der Finanz-Ausschuß airch bezüglich des Ansuchens der Stadtgemcinde Bludenz dermalen nicht auf Gewährung einer Subvention nntragcn, wenn er auch die Gründe würdiget, welche in der Eingabe enthalten sind und die von Bregenz wesentlich verschiedenen Verhältnisse anerkennt und stellt daher auf Grund des Vorangcsührtcn den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Auf die Gesuche der Stadtvertretungen von Bregenz und Bludenz um Subven­ tionierung der dortigen Bürgerschulen kann dermalen nicht eingcgangcn werden." Bregenz, am 27. Juni 1902. Jafob Schcidbach, I. Nägele, Obmannstcllvcrtretcr. Berichterstatter. z rua ix Z. N. Teutsch, Bregenz. 128