19020630_ltb00281902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Klaus_Klausbachregulierung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

XXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XXVIII. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Klaus, betreffend die Regulierung des Klausbaches. Hoher Fanötag! Wie über so viele Orte Vorarlbergs brachte das Hochwasser vom 2. August v. I. auch über die Gemeinde Klaus schwere Schäden an Gebäulichkeiten und Grundstücken und bedurfte es der größten Anstrengungen, um die Ortschaft vor völliger Ueberflutnng und Verschönerung durch deu Klausbach zu bewahren. Infolge der vielen ini Talinnern niedergegangenen Muhren gelaugten große Geschiebemassen in Bewegung, welche das Hochwasser zu Tale führte. Der Kanal, durch welchen der Klausbach von seinem Austritte aus dem Talinnern bei der Ortschaft Klaus bis zu seiner Mündung in die Frutz abfließt, erwies sich als zu klein, um das Wasser und die Geschiebe unschädlich abzuführen; dazu kommt, daß dieser Kanal vom Ende der Ortschaft bis nahezu zur Eisenbahnbrücke statt in geradem Wege auf Uniwegen in mitunter scharfen Krümmungen durch die Talniederung geleitet ist. Soll die Gemeinde Klaus von einer Wiederholung schwerer Schädigungen verschont bleiben, die sich bei einem zweiten ähnlichen Hochwasser steigern und für die Ortschaft zu einer Katastrophe führen müßte, so sind Sicherheitsmaßregeln notwendig, die sich nach zwei Richtungen zu erstrecken haben und zwar erstens die Verbauung des Klausbaches im Talinnern und zweitens die Rekonstruktion und Umlegung des Kanals von der Ortschaft bis 200 m ober der Eisenbahnbrücke, beziehungsweise bis zur Landstraßenbrücke. Die Verbauung im Talinnern fällt in die Wildbachverbauungsaktion und wird diese Ange­ legenheit in gesonderter Vorlage der Erledigung zugeführt werden. Ueber das vom Herrn Landesoberingenieur ausgearbeitete Projekt betreffend die Regulierung des Klausbaches im Taläußeru fand am 13. Mürz d. I. die wasserrechtliche Begehung statt, bei welcher das Projekt als zur Ausführung vorläufig nicht geeignet befunden wurde, weil die Ergänzung desselben durch die Aufnahme eines Material-Ablagerimgsplatzes und Verlängerung der Uferichutzwerke bachaufwärts notwendig sei. Nach entsprechender Ergänzung des Projekts fand am 24. April d. I. 129 XXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. die neuerliche wasserrechtliche Verhandlung statt, und wurde auf Grundlage des Ergebnisses derselben mit dem Erlasse der k. k. Bezirkshanptmannschaft Feldkirch vom 2. Mai 1902, Z. 7421 die Bewilligung zur Ausführung desselben erteilt. Die Kosten der Regulierungsbauten nach dem ergänzten Projekt betragen 100.000 K. Nach dem Projekte soll der Klausbach ein gleichniäßigeres Gefälle erhalten und die Uferwände durch Mauern versichert werden; die Bachsohle soll bis Prof. 979 eine schalenförmige Auspflasterung erhalten. Von Prof. 248'3 wird ein neuer Kanal in einer 915 m langen geraden Linie angelegt. Der Ablagerungsplatz wird zwischen Prof. 1270 und 1745 bei der Eisenbahnbrücke im Flüchenausmaße von zirka 24.000 m2 angelegt. Die kleine und nur ein mäßiges Vermögen besitzende Gemeinde Klaus ist nicht in der Lage, die so notwendigen Bauten auf eigene Kosten zu erstellen; diese Bauten können nur mit Beihilfe des Landes und Staates aufgeführt werden. Vom Staate ist auf Grund des Meliorationsgesetzes ein Beitrag von 50 % im Maximalbetrage von 50.000 K voraussichtlich zu erwarten. Die Gemeinde Klaus hat sich anerboten, 20 % der Kosten, ferner die etwaigen Mehrkosten, so wie die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen. Der volkwirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, der Beitrag der Gemeinve sollte angesichts der so bescheidenen, ohnedem so sehr in Anspruch genommenen Landesmittel auf 25 % erhöht werden, wornach das Land noch einen Beitrag von ebenfalls 25 % in der Maximal­ höhe von 25.000 K zu leisten hätte. Die Ausführung des Baues ist als Landesunternehmeu gedacht, und soll in 3 Jahren durch­ geführt werden. . Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den H tt 11? a $ Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Das Land Vorarlberg übernimmt an den prüliminierten Kosten der Klausbachregulicrung 25 %■ im Maximalbetrage von 25.000 K unter der Voraussetzung, . daß der Staat 5Q % und die Gemeinde Klaus 25 % derselben übernehme und letztere zudem sich verpflichte, etwaige Mehrkosten zu tragen und für die Instand­ haltung der Bauten zu sorgen; 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, die nötigen Verhandlungen in dieser Ange­ legenheil zu pflegen und auf Grund derselben dem Landtage in nächster Session einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen." Bregenz, 30. Juni 1902. Johann Kohler, Martin Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Druck v. I. N, Teutsch, Bregenz. 130