19020707_ltb00421902_Finanzausschussbericht_Landesfondsvoranschlag_1902

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:54
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Xl.II. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages vi. Session der 8. Periode 1902. Beilage XLIL Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1902. Hoher LanSiag l Der Finanzausschuß hat den ihm zur Beratung und Prüfung zugewiesenen Voranschlag pro 1902, durchberaten und eingehend geprüft und denselben im allgemeinen für richtig befunden. Das Erfordernis stellt sich wie folgt: 1. Kosten des Landesgesetzblattes ....... K 500"— 2. Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten . . . „ • 24.000'— 3. Jmpfkosten „ 2.100'— 4. Beiträge zu Bahn-, Straßen- und Wasserbauten. . . „ 163.895'— In dieser Post sind folgende Beträge enthalten: a) Landesbeitrag zur Wildbachoerbauung gemäß Landesgesetz vom 9. Mai 1897, V. Rate K 15.400 b) Landesbeitrag zu den Wuhrbauten an der Lutz in der Gemeinde Ludesch, III. Rate „ 3.500 c) Landesbeitrag zur Erbauung der Kon­ kurrenzstraßen gemäß Landesgesetz vom 29.November 1899, II. Rate . . „ 54.266 d) Subvention zur Einhaltung der Walsertalerstraße, Landtagsbeschluß vom 23. Febr. 1897, „ 1000 Vortrag K 74.166 179 Beilage XLII. XLIL der Beilagen zu beit stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Übertrag K 74.166 e) Subvention zum Straßenbau Lingenauer-Bahnhof — Kleinmatt, gemäß Landtagsbeschluß vom 24. April 7000 1900, II. Rate „ f) I. Rate zur Lokalbahn Dornbirn— Lustenau laut Landtagsbeschluß vom 22.500 1. Juli 1901 „ g) I. Rate zur Montafonerbahn gemäß 30.000 Landtagsbeschluß vom 15. April 1900 „ h) Wuhrbauten an der Alsenz in Klösterle, I. Rate, laut Landtagsbeschluß vom 4000 24. Juni 1901 „ i) Wuhrbauten an der Frutz im Gebiete der Gemeinden Meiningen und Koblach, I. Rate, gemäß Landtagsbeschluß 10.250 vom 5. Juli 1901 k) Für vom Landtage bereits in Aussicht gestellte oder noch zu gewährende 15.979 Subventionen „ zusammen K 163.895 5. Schub- und Zwänglingskosten „ 6. Gendarmerie-Bequartierungkosten ....... 7. Vorspannsauslagen „ 8. Schulauslagen „ 9. Landschaftlicher Haushalt „ 10. Hebung der Viehzucht „ 11. Schuldentilgung an den Meliorationsfond „ 12. Rate an den Landesbaufond „ 13. Verschiedene Auslagen „ zusammen K Dem gegenüber steht die Bedeckung: 1. Krankenkosten-Verpflegsrückersätze K 2. Schub- und Zwänglingskosten-Rückersätze „ 3. Zuweisung aus den Überschüssen der Personaleinkommensteuer „ 4. Zuweisung aus dem Zuschläge zur staatl. Branntweinsteuer „ 5. Jnterimszinse .................................. „ 6. Verschiedene Einnahmen „ Gesamteinahme K Demnach ergibt sich ein Abgang von „ Nach dem Voranschläge des Landes-Ausschusses werden aus den angelegten Kassabeständen, welche nur mehr schwach sind, entnommen Vortrag K 180 8.000'— 10.500'— 3.000'— 104.605'— 42.000'— 8.400 — —•— 10.000 — 15.200'— 392.200'— 1.800'— 4.200.— 18.500'— 36.000'— 2.000'— 7.000'— 69.500'— 322.700'— 30, 000.— 30.000 — VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XLII. Übertrag K 30.000'— während durch Zuschläge zu den Staatssteuern noch 292.700'— K aufzubriugen sind. Der Landes-Ausschuß hat in der Sitzung vom 10. Dezbr. 1901 einstimmig beschlossen, dem Landtage die Festsetzung der der Landesumlage und zwar: 20 % zur Gebäudesteuer per 217.100 K*= „ 43.420 — 40 % Umlage zu allen übrigen der Landesumlage nicht entzogenen direkten Staatssteueru per 623.200 K — . . „ 249.280'— zusammen K 322.700'— in Antrag zu bringen, welches der durch Steuerzuschläge noch zu deckenden Summe entspricht, und wird der Antrag des Landes-Ausschusses akzeptiert, weil der Finanzausschuß den oben angesetzten Prozentsatz, als der gegenwärtigen Finanz­ lage des Landes angemessen erkannt hat. Bei der Bedeckungspost 3 im Voranschlag, „Landesfondzuschläge", sind 60 K zuviel einge­ tragen und ist durch die Erhöhung der Post 7 „Verschiedene Einnahmen" um 60 K das Gleichgewicht im Voranschläge wieder hergestcllt worden. Im Übrigen wird auf die, dem Voranschläge Beilage V vom Landes-Ausschusse beigefügten Anmerkungen hingewiesen. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages beschließen: „Zur Deckung der Landeserfordernisse für das Jahr 1902 sind von der Grund­ steuer, der allgemeinen Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, von der fatierten Rentensteuer und der Besoldungssteuer der Privat­ bediensteten eine Landesumlage von 40%, und von der Gebäudesteuer eine solche von 20% einzuheben." Bregenz, am 7. Juli 1902. I. Nägele, Obmann. Jakob Scheidbach, Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz 181