19011210_ltb00041902_Landesausschussbericht_Landesschulratsvoranschlag_1902_Schulauslagen

Dateigröße 665.38 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 12:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

IV. der Beilagen zu ven stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage IV. Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre 1902 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen. Hoher Landtag! Der k. k. Landesschulrath übermittelte mit Zuschrift vom 3. December d. Grund der §§ 47 und 49 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899 L.-G des § 76 oes Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrer, L.-G.-BI. Nr. Voranschlag über die im Jahre 1902 aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen, denselben dem Landtage in Vorlage zu bringen. Der Voranschlag umfasst folgende Posten: I. Zl. 1408 auf -Bl. Nr. 47 und 48 ex 1899 den mit dem Ersuchen, - I. Deckung der Kosten für Abhaltung der Bezirkslehrerconferenzen und der eventuell abzuhaltenden Landeslehrerconferenz ............................................................................. K 1.200'— II. Zuschuss zu dem Lehrerpensionsfond zur Deckung der Abgänge............................................................................. K 6.705'— III. Landesbeitrag zu den Schulerhaltungskosteil nach § 47 des Schulerrichtungsgesetzes vom 28. August 1899 . . K 84.000’— Gesammtsumme K 91.905 — Hiezu ist Folgendes zu bemerken: ad Post I. Die für Abhaltung von Lehrerconferenzen eingestellte Summe erfuhr gegenüber dem Vorjahre keine Veränderung und entspricht dem Kostenaufwand früherer Jahre. 13 Beilage IV. IV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. ad Poft II. In dem dem Voranschläge beigelegten Detailausweis wird Erfordernis und Bedeckung des Lehrerpensionsfondes aufgeführt, wie folgt: A. Einnahmen: 1. Activinteressen............................................ K 7.665'— 2. Gewinn vom Schulbücherverschleiß . . 230 — 3. Gebüren aus den Verlassenschaften . . 23.000 — 4. Gehaltstaxen der Lehrer . . 7.000 — Summe der Einnahmen K 37.895 — . B. Ausgaben: 1. Pensionen für Lehrer .... K 28.000.— . 13.500 — . 2.500. - 4. Regiekosten....................................................... 600' — Summe der Ausgaben K 44.600 — Werden van den Ausgaben die Einnahmen per 37.895 — 2. „ „ . Lehrerswitwen 3. Erziehungsbeiträge für Lehrerswaisen Abzug gebracht, so ergibt sich ein Abgang von K 6.705’ — Die Activinteressen von der Notenrente per 168.000 K haben durch iu Gemäßheit des § 77 des Lehrergesetzes aus dem Gebarungsüberschusse des Jahres 1900 erfolgten Ankauf von Notenrenten im Nominalwerte von 14.400 K, welche einen Zins von 605 K abwerfen, und den Zinsen aus einem Sparcassencapitale von 110 K 40 h einen Zuwachs von 609 K gegenüber dem Vorjahre erfahren. Im Jahre 1900 entfiel der Landesbeitrag zum Pensionsfonde vollständig und wurde zudem ein namhafter Überschuss erzielt, der aber nicht auf neue Rechnung vorgetrageu werden konnte, sondern nach den Bestimmungen des Gesetzes fruchtbringend angelegt werden musste. Die Ursache an dem so bedeutenden Überschüsse des Jahres 1900 bildete vornehmlich der Umstand, dass die Lehrerpensions­ taxen von zivei Jahren zumEinzuge gelangten, und dass für die nach dem neuen Schulgesetze eingetreteuen Gehaltserhöhungen im ersten Jahre des Bezuges 10°/o au Taxen zu entrichten waren. Jni Jahre 1901 leistete der Landesfond einen Vorschuss vou 5000 K, die Abrechnung des Pensionsfondes pro 1901 erfolgt aber erst in einem späteren Zeitpunkte. Der für Gebüren aus den Verlassenschaften eingestellte, gegenüber dem Vorjahre um 3000 K erhöhte Betrag von 23.000 K gründet sich auf den Erfolg des Jahres 1900 und auf die bis Ende October 1901 in Vorschreibung gebrachten Erträgnisse. Die Post „Gehaltstaxen der Lehrer" ist in gleicher Höhe wie int Vorjahre eingesetzt. Die Ausgabsposten 1, 2 und 3 haben in Rücksicht auf beit voraussichtlichen Zuwachs eine, wenn auch nicht bedeutende Erhöhung erfahren. Hinsichtlich Ausgabepost 4 wird auf den vorjährigen Landes-Ausschussbericht, Beilage VII der stenografischen Protokolle pro 1901 verwiesen. ad Post III. Der nach § 47 des Schulerhaltungsgesetzes zu leistende Landesbeitrag an die Gemeinden entspricht den Ergebnissen der Jahre 1900 und 1901. 14 Beilage IV. IV. Session der 8. Periode 1902. Für die Deckung der nach dem Voranschläge des k. k. Landesschulrathes für das Jahr 1902 entfallenden Schulanslagen wird in dem dem hohen Landtage zur Vorlage gelangenden Landesvoran­ schlage pro 1902 vorgesorgt. Der Landes-Ausschuss stellt den Httir a$: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes für die aus Landesmitteln im Jahre 1902 zu bestreitenden Schulauslagen mit einem Erfordernis von K 91.905"— wird genehmigt." Bregenz, am 10. December 1901. Der Landes-Äusschrrss Martin Thurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 15