Dateigröße | 881.12 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 05.07.2021, 12:58 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902 |
Dokumentdatum | 2021-07-05 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-05 |
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Publikationen | Landtag-Ausschussbericht |
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Inhalt des Dokuments |
XXXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. gtilegt XXXVIII. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Rechnungsabschluß der kandeskäsereischule in Poren. Hoher Landtag! Der vom Aussichtsrate der Landeskäsereischule in Doren vorgelegte Rechnungsabschluß für das erste Betriebsjahr weist einen Reingewinn von K 1.212'64 aus. Im ersten Betriebsjahre wurden an der Landeskäsereischule in der Zeit vom 15. November 1900 bis 1. Mai 1901 322, 912 Liter Wintermilch, und vom 1. Mai bis 31. Oktober 1901 279, 997 Liter Sommermilch zum größten Teil nach Emmentalerart verarbeitet. Es ergab sich, daß man auf 100 Kilo Käse 1, 192 Liter Milch benötigte. Dieses ist gerade kein günstiges Verhältnis; die Milchlieferanten schrieben dieses weniger günstige Verhältnis dem infolge von Wetterschäden minderwertigen Futter, wie es scheint, nicht gerade mit Unrecht zu, indem heuer bisher die Milch im Durchschnitte einen höheren Fettgehalt aufweist. Von Seite der Anstalt wird täglich die Milch der einzelnen Lieferanten auf Fettgehalt und Käsereitauglichkeit geprüft. Auf Grund des Gesamtergebnisses der Untersuchungen wurden an sieben Liefer anten, die hienach die beste Milch geliefert haben, verschiedene Milchprämien im Gesamtbeträge von 280 Kronen verabfolgt. Es wurden im ersten Jahre 12 Zöglinge ausgenommen. Davon trat einer nach Schluß des ersten Semesters infolge eines älteren, bei der Aufnahme verheimlichten Herzleidens aus. Bei Errichtung der Anstalt wurde vom Landtage beschlossen, zur Deckung eines allfälligen, Betriebsdefizites jährlich bis zu 1000 ft. — 2000 Kronen beizutragen. Im ersten Betriebsjahre hat sich nun die erfreuliche Tatsache ergeben, daß die Bilanz mit einem, wenn auch kleinen Ueberschusie abschließt. Dieses günstige Resultat ist neben der umsichtigen vorzüglichen Leitung der Anstalt durch den Herrn Direktor Reinisch und der fachmännischen Tüchtigkeit 157 Beilage XXXVIII. XXXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. des Herrn Oberkäsers Kunz in erster Linie den uneigennützigen, mit großen Opfern an Zeit und Geld fortgesetzten Bemühungen der Herren Ministerialexperten Josef Wild und Siegmund Burkart und des Herrn Professors Dr. Winkler zu verdanken. Vonseite einiger Mitglieder des Aufsichtsrates wurde aber trotzdem, das erste Betriebs jahr ohne Defizit abschloß, an den Landes-Ausschuß das Ersuchen gestellt, zum Zwecke der allmälichen Schaffung eines Betriebsfondes die 2000 Kronen Landesbeitrag der Schule zukommen zu lassen. Der Landes-Ausschuß hat in der Sitzung vom 10. Dezember 1901, sub. Zl. 4825 diesem Ansuchen vor behaltlich der Genehmigung des Landtages Folge gegeben. Der volkswirtschaftliche Ausschuß pflichtet der Ansicht des Landes - Ausschusses bei. Die Schaffung eines Betrieb- oder Reservefonds ist für eine solche Anstalt sehr notwendig. Für das Land erscheint es ganz unbedenklich aus dem Fonds zur Hebung der Viehzucht die 2000 Kronen zu dem Zwecke zu bewilligen, weil der Betriebsfonds mitsamt der Anstalt Eigentum des Landes ist. Vonseite der Herren Josef Wild, Siegmund Burkart und Dr. Winkler wird weiter in Anregung gebracht, für den Betrieb der landwirtschaftlichen Sennerei-Genossenschaften Inspektionen einzuführen. Diesbezüglich verweisen die genannten Herren darauf, daß in Vorarlberg infolge des Einflusses der Käsereischule in Doren schon verschiedene Käsereiverbesserungen eingeführt worden seien. Sowohl in der Einrichtung und Ausgestaltung von Käsereien, Käsebereitung seien Fortschritte zu verzeichnen. als auch in der Methode der In 6 Käsereien, von denen 3 unter Leitung ehemaliger Zöglinge von Doren stehen, werden bereits Emmentalerküse hergestellt, und wenn dieselben gute Erfolge aufzuweisen haben, werden andere nachfolgen. Vorläufig aber fehle noch die rechte Sicherheit, den jungen Käsern mangle es häufig an Erfahrung, den älteren gewöhnlich an Verständnis für Verbesserungen und den Milchproduzenten ebenso oft an der nötigen Sorgfalt. Damit nun die guten Anfänge wirksam unterstützt und die jungen Absolventen von Doren auch weiterhin kontrolliert werden können, halten es die genannten drei Mitglieder des Aufsichtsrates der Käsereischule in Doren für höchst notwendig, daß vom Lande ein Käsereiinspektor angestellt werde. In der Schweiz und im Allgäu habe sich diese Einrichtung vorzüglich bewährt. Da sich aber die Bestellung eines eigenen Käsereiinspektors wahrscheinlich nicht so leicht werde durchführen lassen, machen die genannten Herren den Vorschlag, vorläufig den Oberkäser an der Landeskäsereischule in Doren, Herrn Kunz, zu Käsereiinspektionen heranzuziehen. Derselbe ist ein tüchtiger Praktiker und war bereits in der Schweiz Käsereiinspektor. Herr Kunz könnte ohne weiters je einige Tage in der Woche von der Käsereischule abwesend sein, wenn provisorisch an der Käsereischule ein Aushilfs-Unterkäser angestellt werden würde. Die Remuneration des Oberkäsers würde in der Weise gedeckt, daß derselbe neben seinem Gehalte und den gewöhnlichen Tantiemen von der Käsereischule die Vergütung der Reisespesen und ein Taggeld von 5 Kronen erhält. Weiters bringen die genannten Herren in Vorschlag, die Käsereien, welche den Rat des Ober käsers beanspruchen, hätten für jeden Tag, den der inspizierende Oberkäser bei ihnen zubringen muß, 10 Kronen an die Käsereischule zu bezahlen. Eventuell könnte der Betrag erniedrigt werden, wenn die Käsereien auch die Beköstigung und Beherbergung des Oberkäsers übernehmen. Eine kurz dauernde freiwillige Inspektion würde gratis erfolgen können, und könnte der Oberkäser auf seinem Wege auch solche Käsereien besuchen, die ihn nicht gerufen haben, um auf diese Weise verschiedene Anregungen zu geben und die Bildung eines vorarlbergischen Käserei- und Molkereiverbandes anzuregen. Die Durchführung der Käsereiinspektionen in der vorgeschlagenen Weise würde vorläufig nach Ansicht der erwähnten Mitglieder des Aufsichtsrates der Käsereischule etwa 600 fl. — 1200 Kronen erfordern, welche nach Ansicht derselben vom Landtage zu bewilligen und für die Unterhaltung des 158 VI. Session der 8. Periode 1902. BeilageXXXVIIl. zweiten Unterkäsers zu verwerten wären. Die Jnspektionsgebühren des Oberkäsers würden Aufstellungen voraussichtlich durch die von den Käsereien bezahlten Beträge gedeckt werden. Zum Schluffe bemerken die mehrerwähnten Experten, daß es für die Käsereien Vorteile wäre, wenn die gemachten Vorschläge rasch verwirklichet werden könnten. nach diesen von großem Der volkswirtschaftliche Ausschuß anerkennt vollständig, daß für die Sicherung und Konsoli dierung der Verbesserungen in den Käsereien die Einführung von Inspektionen notwendig sei. Derselbe ist auch der Ansicht, daß sich der dermalige Oberkäser der Landeskäsereischule hiezu vorzüglich eigne und daß er bei Anstellung eines zweiten Unterkäsers in Doren manchmal einige Tage entbehrlich sei. Desgleichen hält es der volkswirtschaftliche Ausschuß für gerechtfertigt, wenn die inspizierten Käsereien zu den durch die Inspektionen verursachten Kosten beitragen, jedoch glaubt derselbe, es sollten wenigstens anfänglich diese von den Käsereien zu leistenven Kosten tunlich mäßig gehalten werden, um sie nicht durch hohe Kosten abzuschrecken, von diesen nützlichen Inspektionen keinen oder wenig Gebrauch zu machen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß glaubt daher, es sollten die Kosten für die Inspektionen, insbesondere bei Genossenschaften, an denen absolvierte Zöglinge der Landeskäsereischule die Verarbeitung der Milch besorgen, vielleicht zum Teile von der Käsereischule getragen werden. Um das aber leisten zu können, glaubt der Ausschuß, es sollte dem Auffichtsrate ein etwas höherer Betrag zur Verfügung gestellt werden. Die näheren Bestimmungen über die Aufteilung der Kosten, welche durch die Inspektionen erwachsen, zu treffen, muß nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses dem jeweiligen Ermessen des Aufsichtsrates der Landeskäsereischule überlassen werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist daher der Ansicht es sollten zu diesem Zwecke dem Aufsichts rate der Landesküsereischule jährlich etwa 1600 Kronen zu Verfügung gestellt werden. Bezüglich der Aufbringung dieses Betrages glaubt aber der Ausschuß, es sollte sich der Landes Ausschuß an das k. k. Ackerbaumtnisterium mit dem Ersuchen um Gewährung der Hälfte, dieses Betrages aus Staatsmitteln wenden. Bei dem Umstande, als das k. k. Ackerbauministerium dermalen in aner kennens- und dankenswerter Weise die Förderung des genossenschaftlichen Molkereiwesens unterstützt und daher bereits in einigen anderen Kronländern die Hälfte der Gehalte von Käserei- und Molkereiinspektoren zahlt, hofft der volkswirtschaftliche Ausschuß, es werde das Ackerbauministerium auch in diesem Falle Vorarlberg das schon wiederholt bewiesene Entgegenkommen nicht versagen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: , , a) Der Rechnungsabschluß der Landeskäsereischule in Doren wird zur Kenntnis genommen; b) Zur Bildung eines Betriebsfondes werden der Landeskäsereischule alljährlich bis auf Weiteres 2000 Kronen aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht auch dann verabfolgt, wenn die jeweilige Jahresbetriebsrechnung kein Defizit aufweist. Der pro 1901 diesbezüglich gefaßte Landes-Ausschußbeschluß vom 10. Dezember 1901, Zl. 4825 wird nachträglich genehmigt; 159 XXXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. c) Für die Anstellung eines zweiten provisorischen Unterkäsers an der Landes käsereischule zum Zwecke, dem Oberkäser der Schule Herrn Kunz die Inspi zierung von Käsereien in Vorarlberg zu ermöglichen und die von den Käsereien hiefür zu zahlenden Gedüren anfänglich tunlich zu ermäßigen, werden dem Aufsichtsrate der Landeskäsereischule bis auf weiteres alljährlich 800 Kronen aus dem Fonde zur Hebung der Viehzucht unter der Voraussetzung gewährt, daß auch das k. k. Ackerbauministerium hiefür einen gleichen Betrag bewilligt." Bregenz, am 4. Juli 1902. Johann Kohler, Jodok Fink, Obmann. Berichterstatter. Druck v. I. N. Teutsch, Bregenz. . 160 |