Dateigröße | 268.82 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 05.07.2021, 12:36 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902 |
Dokumentdatum | 2021-07-05 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-05 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | Landtag-Ausschussbericht |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
XXXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XXXII. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend den Ausgleich mit Ungarn. Hoher Landtag! Es ist eine allbekannte Tatsache, daß die seit dem Jahre 1867 jede 10 Jahre eintretende Erneuerung des ungarischen Ausgleiches sowohl im Parlamente als in der ganzen Bevölkerung große Erregung hervorgerufen hat. Immer erst nach langen Verhandlungen konnte eine Einigung erzielt werden, bei welcher jedoch Cisleithanien durchwegs den kürzern zog. Im Jahre 1896 hat der Vor arlberger Landtag angesichts der für 1897 im Zuge befindlichen Ausgleichs - Verhandlungen in der Sitzung vom 29. Jänner 1896 Stellung genommen und die k. k. Regierung aufgefordert, mit aller Entschiedenheit bei dem Abschlüsse des Ausgleiches die Interessen Cisleithaniens wahrzunehmen. Heute zählen wir 1902, und ist es trotz dem Ablaufe von 5 Jahren nicht gelungen, einen Ausgleich zustande zu bringen. Obgleich wir diese Tatsache bedauern, müssen wir doch auf dem Standpunkte verharren, daß bei den Verhandlungen und dem Abschlüsse die Interessen der diesseitigen Reichshälfte in gleicher Weise gewahrt werden, wie jene Ungarns. Es sollen die betreffenden Stipulationen genau und präzis abgefaßt und dann in der Folge sowohl dem Wortlaute als dem Sinne nach loyal eingehalten werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß begrüßt mit Freude die feste obigen Grundsätzen entsprechende Stellung nahme der jetzigen k. k. Regierung bei den schwebenden Ausgleichsverhandlungen und stellt deshalb folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der k. k. Regierung wird für die bisherige jeden Oesterreicher befriedigende Stellungnahme bei den Verhandlungen bezüglich des Abschlusses des österreichisch ungarischen Ausgleiches der Dank ausgesprochen. 2. Die k. k. Regierung wird ersucht, auch fernerhin auf dem von ihr eingenom menen Standpunkte zum Schutze der österreichischen Interessen unverbrüchlich zu verharren." Bregenz, am 2. Juni 1902. Johann Kohler, Josef Oelz, Obmann. Berichterstatter. Druck v. I. N. Teutsch, Bregenz. 141 |