19020709_ltb00461902_Finanzausschussbericht_Unterstützungsgesuch_Buch_Lehrergehalt

Dateigröße 254.81 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 12:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XLVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Kettage XLVI. Bericht des Finanzausschusses über das ihm in der (andtagssitzung vom 8. Juli zur Prüfung und Antragstellung zugewiesene Gesuch der Gemeinde Buch im Bezirke Bregenz um eine Unterstützung zur Bestreitung des Lehrergehaltes. Hotzer Lanötag! Die Gemeindevorstehung in Buch ersucht um eine Unterstützung zur Bezahlung des Lehrer­ gehaltes und begründet das Gesuch damit, daß infolge der neuen Schulgesetze der Lehrer den Mesnerdienst nicht mehr versehen könne, datz die Gemeinde als solche arm sei und hohe Steuer­ umlagen habe u. s. ro. Die Gemeinde Buch hat nur eine Schulklasse, welche in der IV. Gehaltsklasse mit einem Grundgehalte von 800 K fixiert ist, wovon das Land 200 K zahlt. Wenn auch der Finanzausschuß nicht in Abrede stellt, daß die Gemeinde Buch arm sei und ziemlich hohe Steuerumlagen habe, wie dieses bei den meisten Gemeinden des Landes der Fall ist, glaubt derselbe doch, das Gesuch nicht berücksichtigen und dem Landtage keinen Antrag auf eine Unterstützung vorlegen zu sollen, da im vorliegenden Falle keine Ausnahmsverhältnisse vorhanden sind, wie dieses bisweilen in anderen Gemeinden vorkommen kann, wo mehrere Schulen gehalten werden müssen, weil man dieselben infolge der Terrainverhältnisse nicht zusammen bringen kann. Der Finanzausschuß ist daher der Ansicht, daß die Gemeinde Buch in der Lage sei, die Kosten für nur eine Schule selbst zu bestreiten, da ja ohnehin der 25"/°ige Beitrag zum Lehrergehalt vom Lande gezahlt wird. Etwas auffällig erscheint noch im Gesuche, daß weder ein Gemeinde- noch ein Ortsschulratsbeschlnß zitiert ist, nach welchen! das Land um eine Unterstützung angegangen werden soll. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Gesuche der Gemeinde Buch nm gehaltes wird keine Folge gegeben." Bregenz, einen Beitrag zur Zahlung des Lehrer­ am 9. Juli 1902. Jakob Scheidbach, I. Nägele, Berichterstatter. Obmannstellvertreter. ----------------- --------------- Druck v. I. N. Teutsch, Bregenz. 199