19010627_ltb00251900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landesmitwirkungsgesuch_BahnkonsortiumDornbirn_Lustenau_projektierteLokalbahn

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1901,ltb0,ltb1901
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901 Settage XXV. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Bahnconsortiuins Dorn­ birn—Lustenau um Mitwirkung des Landes bei Erstellung der projectierten Localbahn. Hoher Landtag! In dem dem Landtage unterbreiteten Gesuche mird ausgeführt, dass die Gemeinden Dornbirn, Lustenau, Schwarzach, Wolfurt und die Parcelle Kennelbach schon im Jahre 1896 ein Konsortium gebildet haben, welches mit der Aufgabe betraut worden sei, die genannten Orte durch moderne Ver­ kehrsmittel untereinander und mit dem schweizerischen Rheinthale zu verbinden. Sorgfältige Erwägungen haben aber das Consortium nach wiederholten Umarbeitungen des Projectes zum Entschlüsse gebracht, den Ausbau der geplanten Verkehrslinien vorläufig auf die Durch­ führung eines Theiles und zwar auf die Linie Dornbirn—Lustenau zu beschränken und die Fortsetzung derselben in der Richtung Dornbirn—Kennelbach auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Für das ansgearbeitete Project der elektrisch zu betreibenden Bahn Dornbirn —Lustenau hat das k. k. Eisenbahn­ Ministerium mit Erlass vom 26. September v. I. Z. 33.288 der Bauconseus ertheilt. Dank der Opferwilligkeit der betheiligten Gemeinden und ihrer Bürger sei die Ausführung der Bahn unter der Voraussetzung einer ausgiebigen Mithilfe des Landes gesichert. Aus den im Gesuche aufgeführten Daten über das erforderliche Baucapital, die Leistung der Gemeinden und der Interessenten sowie die Finanzierung des Unternehmens wird noch Folgendes aufgeführt: 133 Beilage XXV. XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Das Gesummt- Baucuxital. Das Gesammt-Baucapital beträgt auf Grund gesicherter Grundablösungsverträge, bestimmter Angebote und unter Zufügung sonst noch erforderlicher Auslagen vorläufig .... 950.000 K. Diese «ertheilen sich auf folgende Capitel: 1. Grundeinlösung 30.000 K. 2. Bau, einschließlich Fahrbetriebsmittel . . 833.100 „ 3. Finanziernngsauslagen (Cursverlust) .... 50.000 „ 4. Jnterealarzins 17.860 „ 19, 040 „ . 5. Reservefond, vorbehaltlich einer Erhöhung durch die Regierung • . . Summa . . 950.000 K. II. Die Leistung der Gemeinden. Die Gemeinden Dornbirn und Lustenau haben folgende Lasten auf sich genommen: 1. Die Kosten der Vorarbeiten; 2. Die auf die Dauer des Bahnbetriebes unentgeltliche Abtrelnng des für das Unternehmen nöthigen Genieindegrnndes; 3. Die alleinige Erhaltung der von der Bahn mitbenützbaren Genieindestraßen, ausgenommen die Instandhaltung der direet bedeckten Straßenfläche der Linie; 4. Die Arbeit des Grundeinlösnngsgeschüftes; 5. Die solidarische Haftung für einen Theil der Zinsen eines erforderlichen Anlehens; bezüg­ liche Einzelheiten folgen an anderer Stelle. III. Die Leistung der Interessenten und fveiu-illigen Beiträge. Nachdem das Gesanimt-Baucapital im Kreise der Interessenten nicht anfzubringen gewesen ist, wurde beschaffen, dasselbe auf folgende Art zu beschaffen: Und zwar sollen 40 Procent desselben, d. s. mindestens 380.000 K, durch Ausgabe von Stammaetien und 60 Percent, d. s. höchstens 570.000 K, durch Ausgabe von Prioritätsactien Bedeckung erhalten. Die Stammactien sind zu einem Betrage von etwas über 320.000 K durch verbindliche Zeichnungen der Interessenten, durch freiwillige gesicherte Beiträge Anderer und eine anerkennenswerte Zuleistnng der schweizerischen Gemeinde Au gedeckt. Das Konsortium hat nun Kenntnis erhalten, dass der Regierung der mit 19.000 K vorge­ sehene Reservefond nicht genügt, und dass sie dessen Erhöhung ans ca. 50.000 K anfordern wird. 134 V. Session dcr 8. Periode 1900/1901. Beilage XXV. So wild also dcr vorgesehene Stammaciienbctrag von 380.000 K um co. 30.000 K erhöht werden müssen; demnach fehlen zur Dccknng noch 410.000 K weniger 320.000 K, d. s. 90.000 K bar, ca. ’/io des Gesammtbarcapitales. IV. Die ^inanzievung. Das Consoriillm hat mit dem Bankhanse E. Schwarz & Söhne in Bozen und Feldkirch, welches schon an der Durchführung mehrerer Bahnlinien in Tirol erfolgreichen Antheil genommen hat, z. B- Mori—Arco - Riva-Bahn, Bahn Bozen—Kältern, Innsbruck - Jgls, Viutschgaulinie u. a. eine Vereinbarung geschlossen, nach welcher sich diese Firma bereit erklärt, die Prioritätsactien ini Höchst­ beträge von 570.000 K zu übernehmen. Jedoch muss das Consortium deren 4''2 pcrceutige Verzinsung zusagcn und erwirken, dass die beiden Gemeinden Dornbirn und Lustenau für ca. 42"/, . dcs Zins- und Tilgungsbetragcs (Amorti­ sation innerhalb längstens 60 Jahren) d. i. für 12.000 K (zwölftausend Kronen) in dcr Art solidarisch garantieren, dass sie durch Zuzahlung bis zu dieser maximalen Höhe eine allfällige mindere Verzinsung auf die geforderten 4'/."/» bringen. Und zivar übernimmt Dornbirn 75"/«, Lustenau 25"/a dcr je­ weiligen Zulcistung. Das Consortium hat eine vorläufige Zusicherung dieses Inhaltes seitens der beiden Gemeinden erlangt und ist in Kenntnis, dass dieselben dem hohen Landes-Ausschnsse das Ansuchen um Genehmi­ gung dieses Haftuugsvertragcs unterbreiten werden. Die Dccknng des Fehlbetrages von 90.000 K der Stammactien-Emission kann nicht auf das Priorilätsactiencapital überwiesen werden, weil das Bankhaus E. Schwarz & Söhne die Uebernahme eines größeren Capitales als 570.000 K zu den angegebenen Bedingungen unbedingt ablehnt, und die Gemeinden mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse weder einer höheren Verzinsung, noch einer größeren Garantie für die Zinscndccknng der Prioritätsactien zustimmcn können. Es wird schließlich int Gesuche hcrvorgehobcu, dass die bisherigen Zeichnungen die Opfer­ willigkeit der Beiheiligten auf das Höchste in Anspruch genommen haben, und dass insbesondere die kleinen Handels- und Gewcrbeleute, in deren Interesse die Bahn am meisten gelegen sei, wirklich das denkbar Möglichste geleistet haben, und cs sei bei den schon längere Zeit andauernden geschäftlichen Krisen auch eine weitere Inanspruchnahme industrieller Kreise unmöglich. Ebenso sei nach eingezogcnen Erkundigungen die Erwirkung einer Staatshilfe für diesen Bahnban als ausgeschlossen anzusehen, und cs müsse deshalb das Ersuchen an den Landtag gerichtet werden, dem Unternehmen einen Betrag von 90.000 K aus Landesmitteln zuzuwenden. In den dem Gesuche augcschlosseuen Beilagen finden sich noch Rentabilitäts-Berechnungen, denen die Verkehrscrgebnisse der beiläufig gleich laugen schweizerischen Bahnstrecke Berneck—Altstätten zu Grunde liegen. Rach Aitnahme einer Frequenz, die 63 / , der Verkehrsdichte der genannten Schweizerbahn ent­ sprechen würde, würde die volle Verzinsung der Prioritätsactien gesichert sein, daher ein Beitrag dcr garantierenden Gemeinden entfallen, und zudem die Stantmactien noch mit 2"/„ verzinst werden. Die Zahl der pro Jahr zu lösenden Fahrkarten würde in diesem Falle sich auf 284.770 belaufen und einen Betrag von 117.900 K ergeben. Unter Zuzug von 8.800 K für Güter- und Post­ verkehr würde sich sonach die Gesammteinnahme ans 126.700 K belaufen. 135 Beilage XXV. XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Die Auslagen würden sich in diesem Falle stellen wie folgt: Kraftconto Personenkonto Abschreibung und Erhaltilng Stenern Zinsen ilnd Amortisation der Prioritätsactien Zinsen der Stammactien.............................. . 11.000 K 51.600 „ 25.000 „ 3.000 „ 28.500 „ 7.600 „ 126.000 K. Bei einer vollen Verzinsung der Prioritätsactien ohne Beitragsleistnng der Gemeinden und ohne Verzinsung der Stammactieu wäre die Lösung van 255.000 Fahrkarten pro Jahr mit einem Erträgnisse von 107.590 K nothwendig; für den Fall, als die Gemeinden den garantierten Betrag zu leisten haben, erfordert es noch 191.150 Fahrkarten. In ersterem Falle sind 57"/, im letzteren 42"/, der Verkehrsdichte der Bahn Altstätten —Berneck, vonl Jahre 1898 angenommen. Bei 36"/, dieser Verkehrsdichte endlich entfallen pro Jahr 163.232 Fahrkarten mit einem Erträgnisse von 73.330 K und könnten in diesen! Falle die Prioritätsactien mit Zuzug der Gemeinde­ beiträge mit nur 3"/« verzinst werden, während die Stammactien leer ausgiengcn. Aus den Projekten ist zu ersehen, dass die projezierte Bahn eine Kleinbahn mit 1 m Spur­ breitewerden soll. Sie soll nicht nur eine Verbindung der beiden großen Gemeinden Dornbirn und Lustenau bewerkstelligen, sondern auch dem Localverkehre dieser weitausgedehuten Gemeinden dienen. Es werden daher zahlreiche Haltestellen errichtet und zwar 13 in Dornbirn und 13 in Lustenau. Es ist nicht zu verkennen, dass die projezierte Bahn von großem Nutzen für die gewerblichen Kreise der beiden großen Gemeinden ist. Der Verkehr zwischen diesen beiden Gemeinden ist jetzt ein äußerst schwieriger. Die Verbindung durch die Staatsbahn ist nur mit dem weiten Umwege über Bregenz und mit den stundenlangen Aufent­ halten dortselbst möglich. Dasselbe ist der Fall zwischen Dornbirn und der benachbarten Schweiz, während die projezierte Bahn für Dornbirn die kürzeste Linie zum Anschlüsse an die Schweiz bildet. Unangenehm wurde der volkswirtschaftliche Ausschuss durch beit Umstand berührt, dass die Bahn in der Nähe der Auer-Rheinbrücke enden soll, statt bis zur Station Lustenau der k. k. Staats­ bahn zu führen. Nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses hätte die Bahn bei Verbindung mit dem Staatsbahnhofe Lustenau doch mehr einen etwas allgemeinen Charakter angenommen und wäre diese Ergänzung durch Erzielung eines regeren Verkehres auch int Interesse der Rentabilität der zu er­ bauenden Bahn zu begrüßen gewesen. Es wurde tut volkswirtschaftlichen Ausschüsse lebhaft die Frage erörtert, ob die Theilnahme des Landes nicht von der Fortsetzung der Bahn in angedentcter Richtung abhängig gemacht werden sollte. Die Erwägung indessen, dass für eine Bedeckung der nicht unbeträcht­ lichen Mehrkosten für die 1400 m lange Strecke Auer-Brücke—Bahnhof-Lustenau nicht vorgesorgt sei, für diese Strecke auch noch kein Project vorliege, und die abgeschlossenen Verträge sowie die bisher gezeichneten Stammactien nur für die int Projekte vorgesehene Linie Giltigkeit haben, und daher bei Stellung einer derartigett Bedingung das ganze Unternehmen gefährdet werden könnte, veranlassten den volkswirtschaftlichen Ausschuss, von einem solchen Anträge abznsehen, dagegen dem dringenden Wunsche Ausdruck zu geben, dass int Interesse der Gemeinde Lustenau, sowie im Interesse der Rentabilität der Bahn eine Ergänzung der Bahn bis zur Station Lustenau in nicht allzuferner Zeit erfolgen möge. Den volkswirtschaftlichen Ausschuss berührte auch in unangenehmer Weise die Art der Finan­ zierung des Unternehmens. Wenn auch seit der im December erfolgten Gesuchsübcrreichung insoweit eine Besserung eingetreten ist, dass mittlerweile die Stammactien durch neuerliche Zeichnungen eine Er­ höhung erfahren haben, so dass statt der im Gesuche aufgeführten 570.000 K etwa noch 500.000 K in Prioritütsactien. aufzubringen sind, so werden die Finanzierungsanslagen immer noch mit öO.'ioo K veranschlagt. Der volkswirtschaftliche Ausschuss war der Ansicht, es wäre vielleicht doch möglich, dass 136 XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Laildtages. v. Session 8. Periode 1900/1901. für die Aufbringung der nöthigen Summe die Gemeinden oder Private aufkommen könnten, um so schweren Opfern, wie sie von der finanzierenden Firma verlangt werden, auszuweichen. Der volks­ wirtschaftliche Ausschuss glaubte aber, auch nach dieser Richtung eine einschlägige Bedingung an die Mithilfe des Landes nicht stellen zn können, weil die bezüglichen Verhandlungen schon weit vorgeschritten sind, und weil denn doch nicht ganz sicher angenommen werden kann, dass die beteiligten, finanziell ungünstig situierten Gemeinden die Finanzierung ohne Uebernahme zu großer Lasten und Verbindlich­ keiten unter allen Umständen durchzuführen in der Lage wären. Immerhin dürfte aber den betheiligten Factoren die neuerliche eingehende Prüfung dieser Frage empfohlen und denselben nahe gelegt werden, alles Thunliche vorzukehren, um die Finonzierungskosten auf das Acußerste einzuschränken. Was nun die Art und Weise der Betheiligung des Landes am Bahnbaue betrifft, ist der volkswirtschaftliche Ausschuss der Anschauung, es sollte diese Mitwirkung des Landes durch Uebernahme von Stammactien erfolgen. Im Gesuche wird zwar um Gewährung einer Subvention eingeschrilten; es ist aber die Uebernahme von Stammactien weit vorzuziehen, indem doch Aussicht vorhanden ist, dass für die Stammactien mit der Zeit eine wenn auch mäßige Verzinsung und später eine Rückzahlung zu erwarten ist. Derartige der Landescasse in späteren Jahren zufließende Einnahmen werden sicher gut verwendet werden können, um auch ähnliche oder andere Unternehmungen in anderen Landestheilen unterstützen zu können. Anderntheils gewährt diese Art der Theilnahme des Landes die Möglichkeit, dem Landes-Ausschusse einen angemessenen Einfluss auf die Gebarung des Unternehmens zu sichern. Der volkswirtschaftliche Ausschuss beantragt die Uebernahme von 90.000 K in Stammactien. Der Betrag erscheint auf den ersten Anblick zwar als ziemlich hoch. Es müssen jedoch verschiedene Umstände mit in Betracht gezogen werden. Das Unternehmen hat, wie bereits im Gesuche des BahnConsortiums betont wird, keine Aussicht auf eine Staatshilfe. Sonach ist es unzweifelhaft, dass die Gemeinden und Interessenten verhältnismäßig bei diesem Bahnbaue unter allen bisherigen LocalbahuProjecten des Landes auch dann noch am meisten leisten müssen, wenn die Betheiligung des Landes in der beantragten Höhe erfolgt. Ferner kommt das Unternehmen verhältnismäßig sehr theuer zu stehen, weil für dasselbe elektrischer Betrieb vorgesehen ist, was bei den übrigen bisher greifbare Gestalt ange­ nommenen Projecten nicht der Fall ist. Dieser Umstand hat aber dafür wieder den Vortheil, dass das Unternehmen voraussichtlich sich rentabler gestalten wird und daher die Anlage nicht als ein uneinbringbares Capital anzusehen ist. Endlich muss auch berücksichtigt werden, dass es sich um die Hebung äußerst gewerbefleißiger Gemeinden handelt, und dass die Bahn hauptsächlich den kleineren Gewerben zugute kommt. Diese Gemeinden tragen auch einen nicht unwesentlichen Theil der Landesumlagen und nach­ dem in den letzten Jahren den Bedürfnissen anderer Theile des Landes durch Straßen-, Bahn- und Wasserbauten in einer gewiss anerkenneswerten und ausgiebigen Weise entsprochen wurde, erscheint es sicher gerechtfertigt, auch diesen 2 Gemeinden mit gleichem Wohlwollen entgegen zu kommen. Die Zahlung von 90.000 K kann aber nicht auf einmal erfolgen, weil dieses die finanziellen Verhältnisse des Landes ohne Aufnahme eines Darlehens nicht gestatten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss beantragt daher, die Zahlung in 4 Jahresraten von je 22.500 K zu leiste». Die I. Rate wäre nach Erwirkung der Concession, den Bauangriff vorausgesetzt, die anderen in den unmittelbar hierauf folgenden Jahren zu leisten. In dieser Weise dürfte es möglich fein, die Theilbeträge ohne Inangriffnahme außerordentlicher Maßnahmen aufzubringen. Damit der Landes-Ausschuss einen bleibenden Einfluss auf das Unternehmen zugesichert erhalte, stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss den Antrag, es werde an die Mitwirkung des Landes beim Bahnbaue die Bedingung geknüpft, dass dem Landes-Ausschusse das Recht eingeräumt werde, ein Mit­ glied in den Verwaltungsrath der Bahn zu entseudeu. Aus den Acten ist nicht zu ersehen, ob und in welcher Weise für etwaige Mehrkosten bei Ausführung des Baues, für eventuelle Betriebsabgänge, für Sicherstellung der rechtzeitigen Einzahlung 137 XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, v. Session 8. Periode 1900/1901. der gezeichneten Stammactienbeträge seitens der Interessenten und der Finanzierung des Unternehmens überhaupt u. dgl. vorgesorgt worden sei. Nach Anschauung des volkswirtschaftlichen Ausschusses werden aber die diesbezüglich nothwendig erscheinenden Maßnahmen sicher von der Regierung verlangt werden, ehe die Ertheilung der Concession erfolgt und findet sich daher der Ausschuss nicht veranlasst, diesbezüglich einen Antrag zu stellen. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgende Hnt rüge: 1. Das Land Vorarlberg betheiligt sich an der Erstellung der Localbahn Dornbirn—Lustenau durch Zeichnung eines Betrages von 90.000 K in Stammaktien. 2. Die Ausfolgung des Betrages erfolgt in 4 gleichen Jahresraten von 22.500 K; die erste Rate wird nach erfolgter Ertheilung der Concession unter der Voraussetzung der Bau­ inangriffnahme, die übrigen in den drei darauf folgenden Jahren ausgefolgt. 3. Die Uebernahme der Stammactien erfolgt unter der Bedingung, dass dem Landes-Ausschusse statutarisch das Recht eingeräunit werde, ein Mitglied des Verwaltungsrathes dieser Bahn zu ernennen. Bregenz, den 27. Juni 1901. Johann Kohler, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 138 1