19010619_ltb00171900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Dornbirn_Stickereifachschule

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1901,ltb0,ltb1901
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XVII. der Beilagen zu oen stenogr. Protokollen des Voralberaer Landtages. V. Session der 8. Priode 1900/1901. •klinge XVII. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Dornbirn um weitere Uebernahme der Hälfte der Barauslagen für die sachlichen Erfordernisse der k. k. Stickereifachschule in Dornbirn auf die Landescasse. Hoher Landtag! Der Landtag hat in der Sitzung vorn 16. Jänner 1896 auf Grund des Berichtes des volks­ wirthschaftlichen Ausschusses vom 10. Jänner genannten Jahres (XXII. Beilage der stenographischen Protokolle pro 1896) folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinde Dornbirn wird zur theilweisen Bestreitung der sachlichen Erfordernisse der k. k. Stickereischule eine jährliche Subvention von je 350 sl. und zwar für die Jahre 1896, 1897, 1898, 1899 und 1900 aus der Landescasse gewährt." In dem neuerlichen an den Landtag gerichteten Gesuche der Gemeinde Dornbirn vom 20. März d. Js., Zl. 59/2, wird ausgestihrt, dass sich die Auslagen der Stickereischule seit Beginn des Jahres 1900 bedeutend erhöht haben. Durch die Aufstellung einer dritten und vierten Stickmaschine mussten größere Räume gemiethet werden. Durch diese Erweiterung seien die Auslagen für Miethe, Beleuchtung, Beheizung u. s. w. erhöht worden. Die Einführung des elektrischen Lichtes bedinge auch eine Mehr­ auslage. Die Gesammtkosten der Hausmiethe, der Beheizung, der Beleuchtung und der Bedienung betragen pro Jahr 1800 K. Der volkswirthschaftliche Ausschuss ist der Anschauung, es 103 sollte von Seite des Landes wie XVI1. der Beilagen zu den steiiogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. im Jahre 1896, und zwar wieder aus die Dauer von 5 Jahren der Stickereifachschule in Dornbirn eine Subventioit in jener Höhe gewährt werden, die ungefähr der Hälfte der Auslagen für Deckung der sachlichen Erfordernisse der Anstalt entspricht. Die Stickereischule wirkt im Interesse aller Theile des Landes, und es ist daher die Mitwirkung des Landes zur Aufbringung der bezeichneten Kosten gerechtfertigt. Der volkswirthschaftliche Ausschuss stellt den Äntrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Dornbirn wird zur theilweisen Bestreitung der sachlichen Erfordernisse der k. k. Stickerei-Fachschule eine jährliche Subvention von je 900 K und zwar für die Jahre 1901, 1902, 1903, 1904 und 1905 aus der Landescasse gewährt." Bregenz, 19. Juni 1901. Johann Kohler, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I N. Teutsch, Bregenz. 104