19010625_ltb00231900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Förderungsgesuch_SennereigenossenschaftenGerichtsbezirkBregenz_landwirtschaftlichesGenossenschaftswesensförderung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:02
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1901,ltb0,ltb1901
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. K-U«g- XXIII. . Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch mehrerer Alpenbesitzer und Vorsteher von Sennereigenossenschaften im Gerichtsbezirke Bregenz, betreffend die Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens. Hoher Landtag! In dem Gesuche wird darauf hingewiesen, dass sich der Bauernstand gegenwärtig infolge der hohen Arbeitslöhne, Güter- und Futterpreise und der vielen Steuern und Abgaben tut Entgegen­ halte zu dem geringen Erlöse für die Milchproducte in einer misslichen Lage befinde, und wenn cs länger so fortgehe, viele bäuerliche Existenzen dabei zugrunde gehen. In Ländern, wo die Cultur mit der Zeit und ihren Verhältnissen fortschreite, suche man durch Förderung des Genossenschaftswesens dem Landwirte aufzuhelfen. Es müsse daher in Vorarlberg, wo hauptsächlich Milchwirtschaft betrieben werde, auch dahin gearbeitet werden, dass markt- und concurrenzfähige Milchproducte (Butter ttiti) Käse) erzeugt und genossenschaftlich verwertet resp, verkauft werden können. Zum Schlüsse stellen die Gesuchsteller die Bitte, der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der hohe Landtag begrüßt die Errichtung von Molkereien Nothwendigkeit der Gründung einer Centrale. 127 mit Freuden und erkettnt die Beilage XXIII. XXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 2. Der hohe Landtag ist bereit, bei Neugründungen von Molkereien Subventionen willigen, ähnlich wie solche an Darlehenscassen ausgefolgt wurden. zu be­ 3. Es ist der Wunsch des hohen Landtages, dass die Gründung von Molkereigenossenschaften durch den Verband der Spar- und Darlehenscassen erfolgen möchte. 4. Der Verband ist berechtiget, beim Bane van Sennlocalen, Kellereien rc. Fachleute zuziehen. Die hiedurch entstehenden Kosten werden vom Lande übernommen." bei­ Der volkswirtschaftliche Ausschuss anerkennt, dass die Errichtung von Molkerei- und Sennerei­ genossenschaften, wo die localen Bedingungen dafür gegeben sind, zu begrüßen seien. Die Gründung einer Centrale scheint ihm jedoch noch etwas verfrüht. Von unten muss aufgebaut werden; zuerst die Errichtung einer größeren Anzahl thunlich ans dasselbe Ziel hinarbeitender Genossenschaften, welche in den Grundzügen gleiche Statuten haben, und dann erst auf dieser Grundlage die Errichtung einer Centrale. Bezüglich der Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens durch Gewährung von Landessubventionen ist der volkswirtschaftliche Ausschuss der Anschauung, dass diese Forderung voll be­ rechtigt ist, und dass dieselbe, soweit es die finanziellen Kräfte des Landes zulassen und insofern etwas geschaffen wird, das Aussicht auf Bestand hat und geeignet erscheint, zur Besserung, der Lage der Landwirte beizutragen, erfüllt ro erben soll. So sehr aber auch der Ausschuss von der Wichtigkeit und Nützlichkeit solcher Unterstützungen überzeugt ist, so kann sich derselbe doch nicht verhehlen, dass die Finanzlage des Landes dermalen und voraussichtlich auf viele Jahre hinaus eine solche ist, dass an eine Unterstützung von Seite des Landes Vorarlberg nicht gedacht werden kann, welche annähernd den z. B. von den Ländern Niederösterreich oder Böhmen zur Förderung ähnlicher Zwecke gewährten Subventionen gleichkommen würde. Und wenn wir infolge des anerkannten Entgegenkommens des h. k. k. Ackerbauministerinms hoffen diirfen, dass dasselbe in einzelnen Fällen, wenn derartige Genossenschaften zum Zwecke der Erzielung einer besseren Verwertung der Milch größere Bauten aufzuführen gezwungen sein werden, eine entsprechende Staats" subventiou gewähre, so wird es doch nicht angehen, vom Lande den gleichen hohen Betrag in Aussicht zu stellen. Wenn die Regierung bei einem solchen Unternehmen zur Sicherstellung der Lebensfähigkeit desselben die Bewilligung des Staatsbeitrages von dem Vorhandensein eines dem Staatsbeitrag ent­ sprechenden oder auch denselben übersteigenden Barbetrages abhängig machen würde, so müsste hier die Genossenschaft den Hauptantheil dieses Barbctrages zusammenbringen. Das Land kann und soll seine Zustimmung durch einen seinen Verhältniffen entsprechenden einmaligen Beitrag kundthun. Nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses dürften von der Regierung etwa dann Sub­ ventionen erhofft werden, wenn eine mit einem genehmigten Statut versehene Genossenschaft nach einem vom k. k. Ackerbanministerium genehmigten Plane zur Erzeugung concurrenzsähiger Milchprodukte und deren besseren Verwertung größere Barten vorzunehmen hat. Der volkswirtschaftliche Ausschuss glaubt nun, dass in einem solchen Falle der Landes-Ausschuss ermächtiget sein soll, eine einmalige Landes­ subvention bis zur Höhe von 500 Kronen zu gewähren. Zu den in der Eingabe unter 3 und 4 in Anregung gebrachten Kundgebungen des Landtages glaubt der volkswirtschaftliche Ausschuss bemerken zu sollen, dass es von Seite der Landesvertretung selbst­ verständlich begrüßt wird, wenn der Verband der Raiffeisenvereine durch Belehrung und Aufmunterung zur Gründung von Milch- oder Milchproducten-Verwertungsgenossenschaften beiträgt. Was den Beizug von Fachmännern betrifft, wird sich aber der Landes-Ausschuss in erster Linie an die Direction der fachlichen diesfülligen Landesanstalt, an die Direction der Landes-Käserei­ Schule in Doren zn halten haben. 128 V. Session der 8. Periode 1900/1901. Beilage XXIII. Auf Grund dieser Erwägungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Antrag Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, an mit genehmigten Statuten versehene land­ wirtschaftlichen Genossenschaften, wenn diese zur Erzielung eines besseren Milchpreises bezw. der Milchprodukte größere Bauten auszuführen haben, nach Einholung des Gutachtens der Direction der Landes-Käserei-Schule in Doren und nach Genehmigung der Baupläne eine einmalige Landessubvention bis zu 500 Kronen zu gewähren, wenn auch das k. k. Ackerbauministerinm oas betreffende Unternehmen mit einem ausgiebigen Staatsbeitrag unterstützt." Bregenz, den 95. Juni 1901. Johann Kohler, Jodok Fink, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N» Teutsch, Bregenz. 129