19010626_ltb00241900_Schulausschussbericht_Eingabe_Dornbirn_Gesetzesabänderung_Lehrerrechtsverh_ltnisse

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1901,ltb0,ltb1901
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. K-Uage XXIV. Bericht des Tchulcmsschusses über die Eingabe der Gemeinde Dornbirn an den Landes­ Ausschuss, betreffend die Abänderung des § 22, Absatz 2 des Gesetzes vom 28. August 1899/ k G. Bl. Nr. 48, über die Rechtsverhältnisse der Lehrer. Hoher Landtag! Der Gemeinde-Ausschuss von Dornbirn hat in den Sitzungen vom 7. November und 27. December 1900 den Beschluss gefasst, es sei den Lehrern der in der II. Gehaltsstufe stehenden 5 Bergschulen Winsau, Hauat, Watzenegg, Kehlegg und Salzmann vom 1. Jänner 1901 ab ein Grund­ gehalt von 1500 K auszubezahlen und seien die übrigen Bezüge auf dem Fuße dieses Grundgehaltes zu berechnen und zu leisten. Dieser Beschluss wurde dahin ergänzt, dass diese Gehaltszuschüsse mit den bezüglichen fünf Lehrstellen bleibend verbunden und unwiderruflich seien. Diesem Beschlusse hat der Landes-Ausschuss in der Sitzung vom 20. April ds. Js. die Genehmigung ertheilt. Durch diese Beschlüsse wurden die Bezüge der Lehrer an den 5 genannten Bergschulen der Gemeinde Dornbirn, von denen 4 der Schülerzahl entsprechend eigentlich zu den Nothschulen gerechnet werden müssten, den Bezügen der Lehrer der I. Gehaltsclasse gleichgestellt. Der Gemeinde-Ausschuss von Dornbirn hat nun in der Sitzung vom 10. April und 1. Mai ds. Js. beschlossen, „es möchte dahin angetragen werden, dass im Wege der Gesetzes-Aenderung die 5 genannten Bergschulen in die I. Gehaltsclasse versetzt werden. In Ausführung dieses Beschlusses hat die Gemeinde-Vorstehung den Landes-Ausschuss ersucht, zu veranlassen, dass der hohe Landtag in der gegenwärtigen Session eine entsprechende Aenderung des § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. August 1899 beschließen möge. 131 XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Der Landes-Ausschuss beschloss am 14. Juni 1901 die Eingabe dem Landtage vorzulegen. Als vor zwei Jahren der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes' im hohen Hause verhandelt wurde, hat man mit reiflicher Ueberlegung beschlossen, es seien die Schulen der I. Gehaltsclasse auf die systemniaßigcn Schulen von Bregenz, Feldkirch, Bludenz (Stadt) und die Thalschulen in Dornbirn (Markt, Hatlerdorf, Oberdorf und Haselstauden) zu beschränken. Ist es schon im Allgemeinen vom Nebel, ohne zwingende Gründe Aenderungen an Gesetzeil von so kurzem Bestände vorzunehmen, so wäre dies hier umsomehr der Fall, da durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, dem eine tiefgehende Agitation im Lande vorausgieng, für eine längere Zeitperiode bleibende Verhältnisse geschaffen werden sollten. Dilrch die gewünschte Aenderung des § 22 dieses Gesetzes würde ein neues Princip, Gleich­ stellung aller Lehrer in derselben Gemeinde, in das Gesetz hineingetragen und damit einer neuen Agitation Thür und Thor geöffnet. Die Lehrer der Berg- und Nebenschulen anderer Gemeinden könnten sich mit Recht beklagen, dass sie gesetzlich schlechter behandelt würden, als die Lehrer der Berg­ schulen in Dornbirn. Zudem hätte die gewünschte Aenderung für diese keinen praktischen Wert, sondern nur die Wirkung, dass die Gemeinde von der freiwillig übernommenen Mehrleistuug für die Grund­ gehalte der Lehrer mit 25% durch das Land entlastet würde. Freiwillig auf sich genommene Lasten sollen auch selbst getragen werden. An diesem Grundsätze muss im Allgemeinen festgehalten werden. Es stellt daher der Schulausschuss folgenden Äirtrag Der hohe Landtag wolle beschließen: „Auf eine Aenderung des Gesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 48, betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrer, im Sinne des Gesuches der Gemeinde Dornbirn wird nicht etngegangen." Bregenz, den 26. Juni 1901. Josef Fink, Pfarrer, Alois Dreffel, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. !)(♦ Teutsch. Bregenz. 132