19001213_ltb00071900_Landesausschussbericht_Landesschulratsvoranschlag_1901_Schulauslagen

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

VII. der Beilagen zu Den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session. 8. Periode 1900/1901 ♦ Beilage VII. Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre sstOf aus Laudesmitteln zu bestreitenden Lchulauslagen. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vom 21. November de präs. 6. Dezember d. I. Z. 1312 übermittelte der k. k. Laudesschulrath auf Grund der §§ 47 und 49 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899 L. G. Bl. Nr. 47 und des § 76 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes L. G. Bl. Nr. 48, den Voranschlag über die im Jahre 1901 aus Landesmitteln zu deckenden Schul­ auslagen mit dem Ersuchen, denselben dem hohen Landtage zur competenten Erledigung in Vorlage zu bringen. Der Voranschlag umfasst folgende Posten: a) Zur Deckung der Kosteil für Abhaltung der Bezirkslehrer­ konferenzen und der eo. abzuhaltenden Landes!ehrerconferenz b) Zuschuss zu dem Lehrerpensionsfond zur Deckung der Abgänge...................................................................................... c) Landesbeitrag zu den Schulerhaltungskosten nach § 47 des Schulerrichtungsgesetzes vom 28. August 1899 .... Gesammtsumme: 1.200 K 6.984 „ 84.000 „ 92.184 K Hiezu ist Folgendes zu bemerken: ad Post 1. Die für Abhaltung der Lehrercoufereuzen eingestellte Summe wurde gegenüber dem Vorjahre um 40 K erhöht, beziehungsweise auf 1200 K abgerundet und entspricht den in der letzten Jahren für die Bezirkslehrerconfereuzen erwachsenen Kosten und dem thatsächlichen Erfolge füll die letzte abgehaltene Landeslehrerconferenz. 41 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage VIL ad Post 2. In dem dem Voranschläge beigelegten Detailausweis Bedeckung des Lehrerpensionsfondes aufgesührt wie folgt: wird Erfordernis und A. Einnahmen: 1. 2. 3. 4. Activinteressen Gewinn vom Gebüren aus Gehaltstaxen (Notenrente per 168.000 K) . . Schulbücherverschleiß ........................ den Verlaffenschaften........................ der Lehrer............................................... 7.056 240 20.000 7.000 K „ „ , , Summe der Einnahmen 34.296 K 27.000 11.880 1.800 600 K „ „ „ B. Ausgaben: 1. 2. 3. 4. Ruhegehalte für Lehrer................................................. Pensionen für Lehrerswitwen..................................... Erziehungsbeiträge für Lehrers-Waisen .... Regiekosten......................................................................... Summe der Ausgaben Werden von den Ausgaben die Einnahmen per............................... 41.280 K 34.296 „ ... 6.984 K in Abzug gebracht, so ergibt sich ein Abgang von Die Activinteressen sind in gleicher Höhe wie im Vorjahre eingesetzt, ebenso der Gewinn vom Schulbücherverschleiß. Der hinsichtlich der Gebüren von Verlasseuschaften eingestellte Betrag von 20.000 K beruht auf dem für die ersten 10 Monate des laufenden Jahres ermittelten Erträgnisse. In der Zeit vom 1. Jänner bis Ende October d. I. wurden Schulbeiträge im Gesammtbetrage von 15.926 K 04 h vorgeschrieben, sonach entfallen durchschnittlich auf einen Monat 1592 K 60 h, daher für die Monate November und December circa 3185 K 20. Demnach wird sich das Erträgnis des Schulbeitrages im Jahre 1900 auf ungefähr 19.111 K und sonach immerhin um 10.000 K höher belaufen, als für dieses Jahr angenommen worden war. Voraussichtlich wird sich aber das Erträgnis im Jahre 1901 noch etwas höher stellen als im Jahre 1900, da in letzterem Jahre noch eine Anzahl von aus der Zeit vor dem Jnslebentreten des Gesetzes vom 30. August 1898 angefallenen Verlassenschaften und daher noch nach der alten Vorschrift bemessenen Verlassenschaftsgebüren zur Einzahlung gelangt sind, und es kann daher die Einsetzung von 20.000 K nicht als zu hoch gegriffen erscheinen. Die Erhöhung der Post „Gehaltstaxen der Lehrer" Dienstalterszulagen u. s. w. gerechtfertigt. ist in Rücksicht auf den Zuwachs an Die im Vorjahre noch eingesetzte Einnahmepost „Schulabsenzstrafgelder", welche die Rückstände aus früheren Jahren betraf, musste im Grunde des § 31 des Gesetzes vom 28. August 1899 L. G. Bl. Nr. 47 entfallen, weil die bezüglichen Strafbeträge seit Inkrafttreten des bezogenen Gesetzes zur Be­ schaffung von Lehr» und Lernmitteln für die Schulen verwendet werden. Die Ausgabeposten 1, 2 und 3 haben gegenüber den Ansätzen des Vorjahres mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Zuwachs eine wenn auch nichl bedeutende Erhöhung erfahren. Ausgabepost 4 dient als Remuneration für die zufolge der Ministerial-Verordnung vom 18. März 1900 zur Be­ wältigung der rechnungsmäßigen Agenden nothwendig gewordenen Hilfskraft beim k. k. Statthalterei­ Rechnungs-Departement in Innsbruck. 42 V. Session. 8. Periode 1900/1901. Beilage VII. ad Post L Der nach § 47 des Schulerhaltungsgesetzes zu leistende Landesbeitrag ent­ spricht in der in dem Voranschlag eingesetzten Höhe von 84.000 K dem vom hohen Landtage be­ schlossenen Landesvoranschlage pro 1900, dem vom Landesausschufse verfassten Voranschläge pro 1901 und den thatsächlichen Erfordernissen für das Jahr 1900. Für die Deckung der nach dem Voranschläge des k. k. Landesschulrathes für das Jahr 1901 entfallenden Schulauslagen ist bereits in dem dem hohen Landtage unterbreiteten Landesvoranschlage pro 1901 in hinreichender Weise vorgesorgt. Der Landes-Ausschuss stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die aus Landesmitteln im Jahre 1901 zu bestreitenden Schulauslagen mit einem Erfordernis von 92.184 K wird genehmigt. Bregenz, am 13. December 1900. Den Landes-Äusschuss. Martin Thurnher, 43 Referent.