19001116_ltb00021900_Landesausschussbericht_Landesschulratsvoranschlag_Normalschulfond_1901

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

II. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Beilage II. Bericht des Landes-Ausschusses über den vom k. k. Landesschulrathe vorgelegten Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr lZOf. Hoher Landtag! Der k. k. Landesschulrath übermittelte mit Zuschrift vom 11. November d. I. Z. 1249 den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1901 zur Vorlage au den Landtag in Gemäßheit der Bestimmungen des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869 N.-G.-Bl. Nr. 62. Der Voranschlag weist nach: A. Ausgaben: I. Congruabeiträge........................................... K II. Beiträge für Localschulfonde........................ „ III. Substitutionen.......................................... „ IV. Subventionen an 4 Gemeinden •............. „ V. Verschiedene Auslagen.................................. „ Summe 696 39 673 66 1.400’— 800’— 3.000, — K 6.570’05 B. Bedeckung: 1. Activ-Jnteressen.......................................... K 7.708’— 2. Staatsbeitrag............................................... „ 3.506’— Summe K 11.214’— C. Bilanz: Gesammterfordernis..................................................... K 6.570’05 Bedeckung..................................................................... „ 11.214’— daher ein Ueberschuss von K 4.643’95 welcher gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899 L.-G.-Bl. Nr. 47 zur theil­ weisen Deckung der Schulauslagen des Landesfondes Verwendung zu finden hat, und wurde auch ein Betrag do» 4600 K bereits in den Landesvoranschlag für das Jahr 1901 unter Titel „verschiedene Einnahmen" ausgenommen. 7 II. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Zu den Ausgaben ist Folgendes zu bemerken: ad Post I. Die Congruabeiträge im Gesammtbetrage von 696 K 39 h sind für die ein­ zelnen Schulen in den bisherigen Ansätzen unverändert geblieben, nur entfiel eine schon seit Jahren für die Schule in Gargellen (St. Gallenkirch) eingesetzte Post von 60 K, weil diese Post nicht auf dem Titel einer Stiftung oder eines andern Rechtsanspruches der betreffenden Schule beruht und daher richtiger als eine Art Remuneration für Aushilfe unter Post V „verschiedene Auslagen" einzurechnen ist. Die in den Voranschlag aufgenommenen Congruabeiträge beruhen nunmehr alle auf gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtungen des Rormalschulfondes an die bezüglichen Schulen. ad Post II. und III. Hinsichtlich dieser Posten wird auf die Ausführungen im Berichte des Landes-Ausschusses vom 22. März 1900 (XV. Beilage zu den stenographischen Protokollen pro 1900), betreffend den Voranschlag des Rormalschulfondes für das Jahr 1900, verwiesen. ad Post IV. Diese Post basiert auf den Landtagsbeschlüssen vom 27. April 1900 (Siehe Bericht des Schulausschusses, Beilage XLV. der stenographischen Protokolle pro 1900). ad Post V. Diese Post ist eingesetzt für außerordentliche Aushilfen, Remunerationen, Ab­ fertigungen und Unterstützungen an alle Aushilfslehrer, Subventionen und unvorhergesehene Auslagen. Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes, betreffend den Normalschulfond für das Jahr 1901, mit einem Gesammterfordernis von 6.570 K 05 h, einer Bedeckung von 11.214 K und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwendenden Ueberschusse von 4.643 K 95 h wird genehmigt." Bregenz, am 16. November 1900. Der Kundes-Ausschuss. Martin Thirrnher, Referent. Druck von I. 9t. Teutsch, Bregenz. 8