19001116_ltb00041900_Landesausschussbericht_Subventionsgewährung_Alfenzuferschutzbauten

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:06
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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IV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Beilage IV. Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention zu den Userschutzbauten an der Alsenz im Gemeindegebiete von 5tallehr. Hoher Landtag! Der Landtag hat in seiner VIII. Sitzung vom 9. April d. I. in vorläufiger Erledigung des Gesuches der Gemeinde Stallehr auf Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses (Beilage XXVIII der stenographischen Protokolle pro 1900) folgenden Beschluss gefasst: „Der Landesausschuss wird be­ auftragt, die von der Gemeindevorstehung in Stallehr gelegte Rechnung über die erstellten Schutzbauten an der Alfenz der Ueberprüfung züzuführen, sowie die in dieser Angelegenheit eventuell weiter als noth­ wendig erscheinenden Erhebungen zu pflegen und auf Grund des sich ergebenden Resultates dem hohen Landtage in nächster Session bezüglich weiterer Subventionierung der Gemeinde Stallehr geeignete An­ träge zu unterbreiten." Der Landes-Ausschuss hat in Ausführung dieses Beschlusses eine genaue Ueberprüfung der von der Gemeinde Stallehr vorgelegten Rechnungen vorgenommen, diese mit den Büchern und Taglisten verglichen, über alle etwas unklaren oder nicht genügend belegten Ausgabeposten Aufschluss abverlangt und unterbreitet nun in Nachstehendem das Ergebnis der gepflogenen Erhebungen. In der von der Gemeindr-Vorstehung vorgclegten Rechnung sind nur die Ausgaben eingesetzt und diese erreichen die Höhe von 17.490 fl. 56 kr. Nach Voranschlag bezifferte sich das Erfordernis auf 11.700 fl. —, so dass sich ein Mehrerfordernis von 5790 fl. 56 kr. — 11.581 K 12 h ergibt. Hinsichtlich der in einer Anzahl Abtheilungen eingesetzten Ausgabeposten ist hauptsächlich Fol­ gendes hervorzuheben: 1. Für Arbeitsschichten für die Erstellung der Wuhrbauten, — die Mehrarbeiten für die Wiederherstellung der durch Hochwasser beschädigten Bauten nicht inbegriffen — wurden laut Rechnung und den vorliegenden Arbeitslisten 8610 fl. 60 kr. verausgabt. Diese Arbeiten wurden zum größeren Theile durch die Bewohner von Stallehr selbst besorgt. Der Lohn beträgt pro Tag und Mann 1 ft. 30 fr.— 2 fl. Wenn nun auch der für Tagschichten bezahlte Betrag zum größeren Theile den Bewohnern von Stallehr zu gute kam, so kann in Rücksicht auf die in Vorarlberg bestehenden Lohnverhältnisse der verrechnete Arbeitslohn nicht als zu hoch bezeichnet werden. 17 Beilage IV. IV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Was hinsichtlich der Verrechnung dieser Wuhrbauarbeiten im allgemeinen gilt, gilt auch be­ züglich der infolge des Hochwassers vom 21. und 2.'. Mai 1899 nothwendig gewordenen Mehrarbeiten und Wiederherstellungen mit einem Erfordernisse von 1211 fl. 71 kr. 2. Die unter Rubrik V eingetragenen Auslagen und zwar: 1. Abnützung der Rollbahnschieuen 1306 m ä 50 kr. = ..................................... 653 fl. 2. Abnützung der Rollwagen 4 Stück ü 65 st. —........................ 260 st. 3. 2000 Stück Schwellen ä 20 fr. = ..................................... 400 fl. bedürfen der näheren Erläuterung. Die Schienen wurden zunieist zum Preise von 1 fl. 60 kr. per Mtr. augekauft und daun wieder um 1 fl. 30 kr. per Mtr. an die Geureinde Bludenz verkauft. Der Ankaufspreis selbst ist in die Rechnung nicht ausgenommen, sondern nur die allerdings approximativ eingesetzte Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Von den Rollwagen betrug der Ankaufspreis bei 2 Stück ä 80 fl. = ........ 160 fl. „2 „ ä 96 ft. =.................................... . . 192 fl. zusammen 352 fl. Dieselben sind noch im Besitze der Gemeinde, aber sehr abgenützt. Der Ankaufspreis wurde nicht in die Rechnung eingesetzt, wohl aber die per Wagen mit 65 fl. bemessene Abnützung, sonach der Betrag von 260 fl. Die Schwellen wurden von der Gemeinde fertiggestellt geliefert und sind die für die Zurichtung derselben ausgegebenen Löhne nicht in den unter Punkt 1 bezeichneten Tagschichten ausgenommen, sondern von der Gemeinde bestritten worden. 3. Rubrik VII. enthält erlaufene Mehrauslagen im Betrage von 571 fl. 93 kr. infolge der durch das Hochwasser vom 21. auf den 22. October 1898 verursachten Wuhrschüdcn. Rach Mittheilung der Gemeinde-Vorstehuug sind die hiebei verrechneten 40 m Geleise in den bereits in Rubrik V, Post 1 (siehe Punkt 2) verrechneten Betrage nicht inbegriffen; ebenso sei das durch das Wasser weggeschwemmte in dieser Post verrechnete Holz per 110 fl. in die noch später zu besprechenden Auslageposten für Holzbeistellung nicht ausgenommen worden, so dass also diese 571 fl. 93 kr., die außer den zwei angedeuteten Theilposten ordnungsmäßig belegt sind, eine reine Mehrausgabe für Behebung der Wasserschäden vom October 1898 bilden. Die infolge des Hochwassers vom 21. und 22. Mai 1899 nothwendig gewordenen Ergänzungs- und Wiederherstellungsarbeiten verursachten, wie bereits im Punkt 1 aufgeführt wurde, einen außerordentlichen Aufwand von 1211 fl. 71 kr., wofür die Tagschichten ordnungsmäßig vorliegeu. 4. Die Gemeinde hat das zu den Wuhrbauteu erforderliche Holz beigestellt und Kostenvoranschlag verrechnet. dasselbe nach Es sind das folgende Posten: Der unter Punkt 3 erwähnte Betrag.................................................. fl. 110. Rubrik V. 3, Schwellen, 2000 Stück ä 20 kr, .......................... „ 400. „ VIII. 1, Rundholz........................................................... „ 507. „ „ 2, 38 Stück Säghölzer zu Gerüsten . ... „ 180. Verschiedene Ausgaben, Nr. 23, 4000 Stück Faschinen ä 40 kr., fertiggestellt von der Gemeinde, Zurichtung in den Tag­ schichten nicht berechnet...................................................... . . „ 1600. zusammen 18 fl. 2797. V. Session der 8. Periode 1900/1901. Beilage IV. Der Herr Landesoberingenieur, der um ein Gutachten über den wirklichen Wert des von der Gemeinde beigestellten Holzes angegangen wurde, sagt hierüber in seinem Berichte vom 3. Juli d. I. Folgendes: a) Die unter Punkt 3 erwähnte Post von ft. 110 betrifft Rüstungshölzer, die infolge des Hochwassers vom 21. 22. Oktober 1898 weggeschwemmt wurden; diese Rüstungs­ hölzer dienten vornehmlich zur Stütze des Nollbahngeleises. b) Die Länge des Rollbahngeleises vom Steinbruche bis zur Alsenz lind der ganzen rund 1000 m langen Wuhrstrecke entlang, betrug ca- 1400 m, wozu bei 2000 Stück Schwellen benöthigt wurden; der hiefür aufgerechnete Preis von 20 kr. per Stück muss als sehr mäßig bezeichnet werden. c) Das unter Rubrik VIII verrechnete Rundholz wurde für den im Projecte vorgesehenen Holzrost verwendet, und entspricht der verrechnete Betrag von fl. 507 genau der Vor­ anschlagsziffer. Diesbezüglich muss noch bemerkt werden, dass für diesen Holzrost in der Länge von 1014 m mit je 2.0 m langen Querschwellen, eingelegt in Abständen von 2.0 irr, ein Holz­ quantum von 75 m3 zur Verwendung gelangte, wonach für den m 3 eingelegten Holzrost ein Betrag von fl. 6.76 entfällt. Run gilt aber im Klosterthale der Warenwerth für den m3 Fichtenholz am Stamm allgemein mindestens fl. 9.— und muss der von der Gemeinde verrechnete Betrag von fl. 6.76 für den m 3 bearbeiteten und versetzten Holzes ein wohl mehr als bescheidener genannt werden; d) ebenso auch der unter Post VIII2 verrechnete Betrag von fl. 180.— für 38 Stück Säghölzer. Die für Faschinen ausgesetzten fl. 1600.— entsprechen dem im Kostenvoranschlage hiefür ein­ gesetzten Betrage, und wie bei allen Arbeitsgattungen, so ist auch bei dieser der im Kostenvoranschlage angesetzte Einheitspreis von 40 kr. für ein 2.5 m langes und 0, 25 m starkes Faschinenbündel nicht zu hoch bemessen. 5. Verschiedene Auslagen Post 20 und 21 rühren von der Verlängerung des Wuhres her, welche vom Landesingenieur als nothwendig erklärt worden war. Post 25 per 180 fl. Erfordernis für die volle Herstellung ist mittlerweile zumeist verausgabt, der Rest aber für noch einige kleine Ausbcsserungsarbeiten erforderlich. Die eingehende Ueberprüfung aller Ausgabeposten hat ergeben, dass dieselben nicht zu hoch benlessen wurden, dass sie vielmehr den wirklichen Ausgaben und den bestehenden Lohn- und Preis­ verhältnissen vollkommen entsprechen und dass sonach die vorgelegte Rechnung für die Bemessung einer eventuellen weiteren Subventionierung als Grundlage zu dienen geeignet erscheint. Die Gemeinde hatte zur Aufführung der Bauten folgende Beträge zur Verfügung: a) I. Rate der Staatssubention fl. 2925. b) I. u. II. Rate der Landessubvention . ... „ 3510. c) Eigene Holzlieferung...................................................... „ 2797. Außerdenl nahm sie Schulden auf im Betrage von zinslich vom 1. Januar 1900 an. 6982 fl. 53 kr. (rund 7000 fl.) ver­ Die noch nicht behobene II. Staatsrate von 2925 fl., die ehethunlichst flüssig gemacht werden sollte, wäre zur theilweisen Tilgung der Passiven zu verwenden, die sich dann noch rund auf 4100 fl. und unter Zurechnung der noch zuwachsenden Zinsen auf höchstens 4400 fl. belaufen würden. Es wird sich sonach wohl hauptsächlich um Deckung dieser verbleibenden Passivpost handeln, die die kleine arme Gemeinde nicht allein zu übernehmen in der Lage wäre. 19 i ( 1 > IV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. Ein Betrag von 2400 fl. — 4800 K sollte durch eine weitere Subvention des Staates und Landes aufgebracht werden. Den Rest von circa 4000 K dürfte die Gemeinde zu übernehmen im Stande sein, da ihre bisherigen Beiträge sich zumeist auf die Lieferung des nöthigen Holzes be­ schränkten und daher die Gemeindecasse bisher hauptsächlich nur indirect und nur in bescheidenem Maße direct in Anspruch genommen wurde. Nachdem der Staat zu dem Unternehmen 50°/» und das Land 30% beisteuerte, so sollte auch die erforderliche Nachtragssubvention von 4800 K auf dieselben im Verhältnis vom 5:3 re­ partiert werden, wornach auf den Staat 3000 K, auf das Land 1800 K entfielen. Die Ursachen der so bedeutenden Kostenüberschreitung gegenüber dem ursprünglichen Kosten­ voranschlage sind schon im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, Beilage XXVIII der steno­ graphischen Protokolle pro 1900 aufgeführt worden, und es kann daher von einer nochmaligen Auf­ führung derselben Umgang genommen werden. Außer den Elementarereignissen sei nur auf eine der weiteren Ursachen der Kostenüber­ schreitung hingewiesen, nämlich auf den zur Steingewinnung so ungünstigen Steinbruch. Zur Zeit der Verfassung des Kostenvoranschlages wurde nach der an der Oberfläche ersichtlichen Lagerung und bcni äußeren Ansehen nach auf eine leichte und billige Gewinnung der Steine gerechnet. Bald aber zeigte es sich, dass diese Voraussetzung nicht zutraf und die Steingewinnung einen be­ deutenden Mehrverbrauch an Arbeit und Sprengmittel erforderte. Der diesbezügliche Mehraufwand wurde vom Herrn Landesoberingenieur mit 2000 fl. veranschlagt. Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Stallehr wird zur Deckung der Kosten der Wuhrbauten an der Alfenz eine nochmalige Subvention von 1800 K aus dem Landesfonde unter der Voraussetzung bewilligt, dass auch das k. k. Ackerbau-Ministerinm zu gleichem Zwecke einen weiteren staat­ lichen Beitrag in der Höhe von 3000 K gewährt. Bregenz, 16. November 1900. Der Kandrs-Aus schuss. Martin Thurnher, Referent. Druck von Z. N Teutsch, Bregenz. 20