19000322_ltb00171900_Landesausschussbericht_Landessubventionsgewährung_Koblach_Frutzschutzbauten

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:11
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 1900. Beilage XVII. Movicht des tandes-Ausschusfes, betreffend die Gewährung einer Landessubvention an die Gemeinde Roblach zu den aufgeführten provisorischen Schutzbauten an der Frutz. Hoher Landtag! Die Gemeinde Koblach richtete schon unterm 23. December 1897 Eingaben an den Landes­ Ausschuss und an das k. k. Ministerinm des Innern, in welchen auf die durch die im September genannten Jahres eingetretenen Hochwässer erfolgten Dammbeschüdigungen an der Frutz und die Über­ schwemmung eines Theiles des Gemeindegebietes hingewiesen und um eine namhafte Beitragsleistung zur Aufführung der unaufschiebbaren provisorischen Schutzbauten ersucht wurde. Der auf Grund dieser Eingaben an Ort und Stelle entsendete Landes-Ingenieur sagt in seinem unterm 27. December 1897 Z. 4771 erstatteten Berichte u. a. Folgendes: „Durch das am 4. September 1897 eingetretene Hochwasser des Frutzbaches wurde der auf dem Gebiete der Gemeinde Koblach gelegene, rechtsseitige Schutzdamm unterhalb der Einmündung des Ratzbaches in die Frutz auf die Länge von 180 m vollständig zerstört. Weiters wurde der rund 700 m lange, rückwärts liegende Hinterwasserdamm mehr oder minder beschädigt und überfluthet. Die Folge dieser Dammbcüche war, dass ein großer fruchtbarer Grundcomplex der Gemeinde Koblach überfluthet und verschottert wurde, und aller Voraussicht nach hätte die Katastrophe größere Dimensionen angenommen und auch die Häuser der zur Gemeinde Koblach gehörenden Parcelle Dören erreicht, wenn nicht linkseitig circa 300 m oberhalb im Gemeindegebiete von Rankweil ein Dammbruch eingetreten wäre, der einen großen Teil der Hochflut dorthin, sowie nach dem weiter abwärts gelegenen Gemeindegebiete von Meiningen abgelenkt hätte. Mit Rücksicht darauf, dass gerade der schönste Theil der Felder in der Gemeinde Koblach in Gefahr steht, beim kleinsten im Frühjahr auftretenden Hochwasser neuerdings überflutet und eingeschottert zu werden, ist die Herstellung des Schutzdammes an der Frutz, sowie des dahinter liegenden Hinterwasserdammes ehethunlichst und unbedingt geboten." Die Kosten der provisorischen Schutzbauten wurden von Herrn Landes-Ingenieur mit rund 4000 fl. veranschlagt. Mit Zuschrift des Landes-Ausschusses vom 31. December 1897 Z. 4820 wurde sich unter Vorlage des Gesuches der Gemeinde Koblach und des Berichtes' des Landes-Ingenieurs an die k. k. Regierung mit der Bitte gewendet, der Gemeinde Koblach zur Wiederherstellung der beschädigten Dämme ans dem nach § 3 der kaiserlichen Verordnung vom 23. December 1897 R. G. Bl. Nr. 298 gewährten Nothstandscredite einen angemessenen Betrag zuzuwenden. 77 XVII. der Beilagen zu den steiiogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session 8. Periode 1900. Die damaligen Verhandlungen mit der k. k. Regierung blieben aber erfolglos, und die Gemeinde Koblach sah sich genöthigt, die dringendsten Dammbauten ohne die gehoffte Beihilfe aus dem Nothstands­ credite durchzuführen. Mit Zuschrift der Gemeinde-Vorstehung von Koblach vom 19. Juli d. I. Nr. 554 wurde die Rechnung über die erwachsenen Kosten der provisorischen Schutzbauten mit der neuerlichen Bitte um Erwirkung eines Staats- und Landesbeitrages übermittelt. Die aufgewendeten Kosten betragen 1841 fl. 74 kr. = 3683 K 48 h. Der Herr Landes-Ingenieur, der die aufgeführten Bauten über Auftrag des Landes-Ausschuffes besichtigte, bestätigte, dass dieselben in sachgemäßer und solider Weise hergestellt wurden. Diese Bauten betreffen: a. Die Wiederherstellung des zerstörten Dammes auf eine Länge von 180 m; b. die Reconstruction des alten Dammes und Erhöhung desselben um 1'5 irr weiter unterhalb auf eine Länge von 83 m; c. Reconstruction des Hinterwasserdammes und Erhöhung desselben um 1 m auf eine Länge von 700 m. Angesichts dieser verhältnismäßig bedeutenden Arbeitsleistung muss der ausgewiesene Kostenbetrag von 1841 fl. 74 kr. nach Anschauung des Landes-Ingenieurs als sehr mäßig bezeichnet werden, und war diese billige Bauweise nur durch den Umstand ermöglicht, dass die Arbeiten in den Wintermonaten bei sehr billigen Arbeitskräften und in kleinen Handaccorden durch einheimische Arbeiter zur Aus­ führung gelangten. Der Landes-Ausschuss wendete sich nun mit Zuschrift vom 28. Juli 1899 Z. 3070 an das k. k. Ackerbau-Ministerium mit dem Ersuchen, der Gemeinde Koblach zu den Wiederherstellungsbauten an der Frutz eine Staatssubvention von 400 fl. zu gewähren und stellte in Aussicht, dass im Gewährungs­ falle dem Landtage der Antrag auf Bewilligung einer gleich hohen Landessubvention zu gleichem Zwecke unterbreitet werde. Laut Note der k. k. Statthalterei vom 6. März d. I. Nr. 8937 hat das k. k. Ackerbau­ Ministerium mit Erlass vom 27. Februar 1900 Z. 5167 für die aufgeführten Schutzbauten eine staatliche Subvention von 800 K unter der Voraussetzung bewilligt, dass auch seitens des Landes die Hilfsbedürftigkeit der Gemeinde Koblach anerkannt und derselben eine Subvention von mindestens gleicher Höhe bewilligt werde. Die Gemeinde Koblach bedarf der Zuwendung der Staats- und Landessubvention. Diese Gemeinde hatte schon bei der ersten Rheinkatastrophe sehr zu leiden, hat ein geringes Vermögen, muss alljährlich Gemeindeumlagen in der Höhe von 120—130"/, Zuschläge zu den direkten Staatssteuern erheben, und werden ihre Kräfte gerade jetzt durch den Neubau des Armenhauses außerordentlich in Anspruch genommen. Der Landes-Ausschuss stellt den • Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Koblach wird zur theilweisen Deckung der mit einem Kostenaufwande von 3683 K 48 h aufgeführten Schutzbauten an der Frutz eine Subvention von 800 K aus dem Landes-Fonde gewährt." Bregenz, am 22. März 1900. Der Lan-es-Äusschuss. Martin Thnrnher, Referent. 78