19000409_ltb00321900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landesmitwirkung_Montafonerbahnbau

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:00
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXXil. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session. 8. Periode 1900. Beilage XXXII. des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Mitwirkung des Landes beim Baue der normalspurigen Localbahn Bludenz—Schruns (Montafoner-Bahn). Hoher Landtag! In Ausführung des auf Grund des Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses (Beilage XLV der stenographischen Protokolle) gefassten Landtagsbeschlusses von: 24. April 1899 richtete der Landes­ Ausschuss unterm 28. Juni v. I., Z. 1795, eine Zuschrift an die Standesverwaltung für Montafon, in welcher diese insbesondere auf jene Ausführungen des Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses, die sich auf die nothwendige Ergänzung der Vorarbeiten in Angelegenheit des Baues der Montafoner­ Bahn beziehen, aufmerksam gemacht wurde. Es wurde hiebei verlangt, genau festzusetzen, in welcher Weise und mit wessen Garantie die Prioritätsaktien zu verzinsen und zu amortisieren seien, wer für eventuelle Mehrkosten, sei es bei Überschreitung der veranschlagten Kostensumme, sei es bei Eintritt von Elementarereignissen, aufzukommen habe. Der auf Grund dieses Erlasses gefasste Beschluss des Standes­ ausschusses vom 12. September v. I., welcher mit Zuschrift vom 14. September Nr. 93 unter Vorlage des Sitzungsprotokolles dem Landes-Ausschusse zur Kenntnis gebracht wurde, setzte fest, dass der Stand Montafon die Verpflichtung übernehme, sowohl für die Verzinsung und Amortisierung der Prioritätsactien, als auch für eventuelle Mehrkosten aufzukommen. Dieser Beschluss konnte aber nicht als genügend erkannt werden, da nach § 11 des Statuts für den Standesausschuss von Montafon vom 7. März 1865 (genehmigt mit Landes-Ausschusserlass vom 20. März 1865) bei Beschießung von Umlagen für neue größere Erwerbungen und Unternehmungen, oder zur Tilgung der dieserwegen auf­ genommenen Darlehen seitens der Standesverwaltung die Zustimmung aller Gemeindevertretungen nothwendig ist, daher consequenter Weise diese Zustimmung auch für den Standesausschussbeschluss vom 12. September 1899 erforderlich erscheint. Mit Zuschrift des Standesausschusses vom 9. November v. I. wurden die bezüglichen Zustimmungsbeschlüsse der betheiligten Gemeinden dem Landes-Ausschtlsse vorgelegt, ebenso eine Erklärung 137 Beilage XXXII. XXXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. der Firma Stern & eifer!, betreffend die Übernahme des Bahnbaues auf Grund des vorliegenden Kostenvoranschlages. Es erfolgte nun die Genehmigung der Standesausschussbeschlüffe vom 12. September 1899 auf Grund des § 88 G. O. mit Landes-Ausschusserlass vom 20. November 1899, Z. 4134. Auf Grund einer neuerlichen Eingabe der Standesverwaltung wandte sich der Landes-Anschuss mit Zuschrift vom 5. December v. I., Z. 4275, an das k. k. Eisenbahnministerium mit der Bitte um Gewährung einer staatlichen Unterstützung für den projectierten Bahnbau. Das k. k. Eisenbahn­ ministerium eröffnete aber mit dem Erlasse vom 27. März 1900, Z. 57204/2 ex 1899, dass dasselbe aus Erwägungen principieller Natur nicht in der Lage sei, ans den seitens des Landes-Ausschusses gestellten Antrag wegen Subventionierung der projectierten Bahn aus Staatsmitteln einzugehen, ^da^die gedachte, vorwiegend für den Personenverkehr bestimmte Bahn, nur den engsten localen Interessen zu dienen vermöge, und derselben daher nicht eine derartige wirtschaftliche Bedeutung zuerkannt werden könne, die eine ausnahmsweise Berücksichtigung dieses den Charakter einer Kleinbahn aufweisenden Unternehmens, wie eine solche vom Landes-Ausschusse angestrebt werde, rechtfertigen würde. Zudem sei die'Möglichkeit nicht ausgeschlossen, den durch Stammactienzeichuungen und die Beitragsleistung des Landes nicht gedeckten Rest des Baukapitals in der Weise aufzubringen, dass die Bauunternehmung, die angesichts der günstigen Rentabilitätsaussichten des Bahnnnternehmens vollkommen sicheren und überdies vom Stande Montafon garantierten Priorttütsactien an Zahlungsstatt übernehmen könnte. Die Wichtigkeit und Bedeutung der Montafoner-Bahn ist bereits im Berichte des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses der letzten Session in genügender Weise hervorgehoben und beleuchtet worden, und es kann daher füglich von weitern diesbezüglichen Ausführungen abgesehen werden. Das Land sollte dem Unternehmen seine Unterstützung unter keinen Unlständen versagen, sondern nach Kräften zur Realisierung des Werkes beitragen. Es steht auch zu erwarten, wenigstens ist es nicht ausgeschlossen, dass das k. k. Eisenbahnministerium, wenn neuerliche Schritte für Erwirkung einer Staatshilfe eingeleitet werden, seine bisherige ablehnende Haltung aufgeben und dem für das Thal Montafon so wichtigen Bahnbau die erbetene Mithilfe wenigstens in bescheidenem Ausmaße, sei es durch Gewährung einer Subvention, sei es durch Übernahme von Stammactien, nicht versagen werde. Für das Land empftehlt sich die Unterstützung des Bahnbaues durch Zeichnung von Stamm­ actien. Es besteht begründete Hoffnung, dass sich die Rentabilität der Bahn derart gestalten werde, dass die Übernahme von Stammactien nur eine vorübergehende Belastung des Landes involvieren dürfte. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist der Anschauung, das Land sollte sich am Baue der Bahn mit der Zeichnung von 60.000 K in Stammactien betheiligen. An diese Betheiligung wäre die Bedingung zu knüpfen, dass dem Landes-Ausschusse das Recht eingeräumt würde, ein Mitglied in den seinerzeit zu bestellenden Verwaltungsrath der Montafoner-Bahn zu wählen. Endlich sollte der Landes­ Ausschuss beauftragt werden, für den Fall, als der Stand Montafon weitere Schritte zur Erwirkung der Staatshilfe für den Bahnban einleiten sollte, ihn hiebei wärmstens und mit allem Nachdrucke zu unterstützen. Es werden gestellt folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen! 1. Das Land Vorarlberg betheiligt sich an der Erstellung der Montafoner-Kahn durch Zeichnung eines Betrages von 60.000 K in Stammactien, wovon 30.000 K nach Inangriffnahme des Baues, die restlichen 30.000 K nach erfolgter Kollaudierung des Bahnbaues zur Auszahlung zu gelangen haben. 138 • IV. Session der 8. Periode 1900. Beilage XXXII. 2. Dem Landes - Ausschüsse ist das Recht einzuräumen, in den seinerzeit zu Verwaltungsrath der Montafoner-Bahn ein Mitglied zu entsenden. bestellenden 3. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, etwaige Schritte des Standes-Ausschusses für Montafon, betreffend die Erwirkung einer Staatshilfe für den projektierten Bahnbau, wärmstens und mit allem Nachdrucke zu unterstützen. Bregenz, am 9. April 1900. Johann Kohler, Martin Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz, 139