19000425_ltb00421900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Rheinbauleitungsprojekte_Bächereguierung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XLIs. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XLII. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die von der k. k. Rheinbauleitung vor­ gelegten projecte, betreffend die Regulierung der Frutz, des Lhbaches, der Dornbirner Ach und deren Teitengewäffer, dann des Gießens, des Bril- u. Egelseegrabens. Hoher Landtag! Die Gemeinden Meiningen und Koblach richteten unterm 22. December 1897 ein Gesuch an den Landes-Ausschuss dahingehend, es möge durch den Landesingenieur ein Project hinsichtlich der Regulierung der Frutz in ihrem Unterlaufe ausgearbeitet werden. Nachdem die bezüglichen Re­ gulierungsarbeiten einen bedeutenden Einfluss auf die Verhältnisse am Rhein und auf die in Aus­ führung begriffene Regulierung desselben ausüben, und nachdem der Landesingenieur wegen Be­ sorgung vieler anderer Arbeiten kaum in der Lage gewesen wäre, eine so umfangreiche Arbeit, wie die Ausarbeitung des Frutzregulierungsprojectes, durchzuführen, wendete sich der Landes-Ausschuss mit Note vom 11. März 1898, Zl. 1196, an die k. k. Rheinbauleitung in Bregenz mit dem Ersuchen, die k. k. Statthalterei um Aufnahme des von den Gemeinden Meiningen und Koblach gewünschten Projectes durch staatliche Organe anzugehen. Mit Zuschrift der k. k. Rheinbauleitung vom 8. Mai 1899, Zl. 336, übermittelte dieselbe nicht nur das gewünschte Project der Frutzregulierung, sondern auch die Projecte betreffend die Re­ gulierung der Dornbirner Ach, des Gießens, des Briel- und des Egelseegrabens. Die Kosten der Ausführung sänlmtlicher aufgeführten Projecte würden nach den Voranschlägen 735.000 fl. — 1, 470.000 K erfordern. Angesichts der hohen für die Ausführung dieser Projecte erforderlichen Summe beschloss der Landes-Ausschuss in der Sitzung vom 13. Juni 1899 vor Einleitung weiterer Verhandlungen den Act zunächst dem Landtage in Vorlage zu bringen. Mittlerweile war die Frutz in ihrem Unterlaufe im Vorsommer des verflossenen Jahres zweimal aus den Ufern getreten und hatte insbesondere in der Gemeinde Meiningen bedeutenden Schaden verursacht. Es wurde infolgedessen über Einschreiten der Gemeinden Meiningen und Koblach auf den 6. Juli v. Js. commissionelle Verhandlung an Ort und Stelle anberaumt. Bei dieser commissionellen Begehung und Verhandlung wurde constatiert, dass die beiden Ufer der Frutz von der Reichsbrücke abwärts bis unterhalb Der Ratzbacheinmündung mit zumeist entsprechenden Wuhren versichert sind. Wo das linksseitige in der untern Strecke zu niedrige Wuhr aufhört, schlägt 201 Beilage XLI1, XLII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. die Frutz den Weg direct gegen die Felder zu ein und bildet von ihrem stark erhöhten Bette aus eine eminente Gefahr für die umliegenden Gebiete von Meiningen und Koblach. Thatsächlich sind auch im Laufe des Jahres 1899, wie schon erwähnt, zweimal größere Ueberschwemmungen erfolgt, deren Folgen sich bis in die Ortschaft Meiningen hinein fühlbar erstreckt haben. Uebrigens ist das ganze linke Ufer von oben bezeichneter Stelle ab bis zum Rheindamme völlig ungeschützt und das ganze Gebiet von Meiningen mit sammt der Ortschaft bei jedem Hoch­ wasser auf der ganzen Linie bedroht. Das rechte Ufergelände ist im untern Theile durch einen ziemlich hohen Hinterdamm vorläufig geschützt, während in der obern Strecke von der Ratzbach­ mündung abwärts große Gefahren drohen. Die Commission constatierte einstimmig, dass ohne Verzug Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen und zwar müsse in erster Linie am linken Ufer ein Schutzbau anschließend an die weiter oben bestehenden Wuhre bis zum Frutzsteg hergestellt und am rechten Ufer das bereits be­ stehende Wuhr bis zur Mündung des Klausbaches verlängert werden. Der k. k. Baurath und Rheinbauleiter, Herr Krapf, hob besonders hervor, dass diese be­ antragten Schutzbauten in den Rahmen des von ihm dem Landes-Ausschusse vorgelegten Projectes für die Regulierung der Frutz und des Ehbaches passen und als dringendste Maßnahmen in erster Linie ausgeführt werden sollen; hiedurch wäre aber den betheiligten Gmeinden noch keineswegs nach­ haltig geholfen, denn die Auflandung des Bachbettes mache von Jahr zu Jahr größere Fortschritte, die mittlerweile auszuführenden Sicherungsbauten werden sich immer mehr als unzureichend erweisen und es müsste so lange an deren Verstärkung und Erhöhung gearbeitet werden, ehe nicht der Frutzbach direct in den Rhein ausgeleitet und dadurch dem Geschiebe Abzug verschafft werde. Je bälder dieses geschehe, um so rascher werde Ordnung in die Flussverhältnisse gebracht, die auftretenden Seitenströmungen dadurch verhindert und die Angriffe auf das User gemindert werden, was wiederum zur Folge habe, dass man sich mit einfachen Uferschutzbauten werde begnügen können. In dem im Nachgange zum Commissionsprotocolle vom 6. Juli 1899 erstatteten Berichte des Landesingenieurs vom 23. August 1899, Zl. 3413, wird constatiert, dass in Folge der lang­ gestreckten, ungünstigen Ausmündung des Frutzbaches in den Rhein, in Folge des Mangels jeglicher Einschränkungsbauten von der Gemeindegrenze Rankweil bis zum Frutzsteg und andererseits von circa 300 m unterhalb der Mündung des Ratzbaches abwärts und endlich die infolge der großen Geschiebeführung bedingte starke Erhöhung der Flusssohle die Frutz für die Bewohner der weiten Rheinebene und zwar die Gemeinden Rankweil, Sulz, Röthis, Weiler, Klaus, Koblach und Meiningen einen äußerst bedrohlichen Character angenommen habe. Die Regulierung des Frutzbaches habe aber auch für die weiter unten im Rheinthale gelegenen Gemeinden, wie Mäder, Altach, Hohenems und Lustenau großen Wert, indem die ganze Binnengewäffer-Correction im Rheingebiete ohne Frutzregulierung in Frage gestellt werde. Die in den genannten Gemeinden sich ausdehnende Rheinebene, die früher meist aus Acker- und Wiesengrund bestand, weise nunmehr zumeist minderwertigen Streue­ grund auf und die Versumpfung schreite immer weiter vor. Ein solcher, die Existenz einer zahl­ reichen Bevölkerung bedrohende Zustand sei für die Dauer unhaltbar und es sei höchste Zeit an die Ausführung des vom k. k. Rheinbauleiter Krapf ausgearbeiteten Projectes zu schreiten. Die mit st. 314.000 — K 628.000 veranschlagte Kostensumme erscheine zwar mit Rücksicht auf die Nothlage der betroffenen Gemeinden, in Rücksicht auf den Umstand, dass die Mittel des kleinen Landes gerade jetzt durch Wasser-, «Straßen und Bahnbauten fast über Gebühr in Anspruch genommen werden, enorm und unaufdringlich; es sei aber klar, dass der Staat, für welchen es sich nicht nur uni ein Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, um den Schutz eines großen Territoriums gegen Wafferverheerungen, sondern auch um den geschiebereichsten und dem Rheine zunächst gelegenen Bach handelt, dessen Verbauung einer der bedeutendsten Factoren für das Gelingen und die Erhaltung des großen staatlichen Unternehmens der Rheinregulierung bilde, in erster Linie berufen erscheine, durch ausgiebige Hilfe die Ausführung des Projectes zu ermöglichen. 202 IV. Session der 8. Periode 1900. BeilageXIuII. Im technischen Berichte wird die Vertheilung der Kosten in folgender Weise in Vorschlag gebracht: 1. 2. 3. 4. Melioratonsfond Wasserbauärar Land Gemeinden 5O °/o 15«/« 20 °/o 15°/° = = = = K 314.000.—. „ 94.200. „ 125.600. „ 94.200. zusammen lOO°/o = K 628.000-—. Als Bauzeit wurde ein Termin von 10 Jahren in Vorschlag gebracht, so dass per Jahr entfallen würde: a) auf den Meliorationsfond . K 31.400.—. b) „ das Wasserbauärar . 9.420. —. n c) „ das Land . . . n 12.560.—. d) „ die Gemeinden . . 9.420. —, n Diese Beiträge wären durch ein Landesgesetz sicherzustellen. Die bereits im Commissionsprotokolle vom 6. Juli bezeichneten dringendsten und unauf­ schiebbarsten Arbeiten werden im technischen Berichte in folgender Weise näher präcisiert: 1. Die Erstellung, beziehungsweise Verlängerung des linksseitigen Schutzdammes von der Gemeindegrenze Rankweil — Meiningen bis zum Frutzstege im Gemeindegebiete von Meiningen in einer Länge von 1250 m; 2. Die Verlängerung des rechtseitigen Dammes vom jetzt bestehenden Wuhr bis an die Einmündung des Klausbaches im Gemeindegebiet von Koblach in einer Länge von 330 m. Die Kosten für diese Arbeiten würden sich auf Grund der Daten des Gefammtvoranschlages belaufen ad 1 auf K 66.000, ad 2 auf K 16.000, somit zusammen auf K 82.000. Diese Arbeiten würden selbstverständlich in dem Rahmen und nach den Bau-Typen des Gesammtregulierungsoperates ausgeführt werden. Endlich wird im technischen Berichte darauf aufmerksam gemacht, dass bei Ausführung des Projects die beabsichtigte Wirkung nur dann voll und ganz zu erwarten wäre, wenn auch die Ver­ bauung der Frutz in ihrem Oberlaufe, sowie jene des in die Frutz einmündenden Frödischbaches durchgeführt würde. Angesichts der schon bei der commissionellen Verhandlung und Begehung am 6. Juli constatierten und im technischen Berichte dargestellten Sachlage über die gefahrdrohenden Verhältnisse im Frutzgebiete konnte der Landes-Ausschuss seinen Beschluss vom 13. Juni v. I., soweit sich der­ selbe auf die Frutz bezog, nicht aufrecht erhalten, sondern er fühlte sich verpflichtet, ungesäumt die geeigneten Schritte zur Erwirkung der Staatshilfe einzuleiten. Er wendete sich daher mit Zuschrift vom 19. September v. I., Zl. 3659, unter Vorlage des Projects, des Commissionsprotokolles vom 6. Juli und des technischen Berichtes an die k. k. Regierung mit der Bitte um ihre thatkräftige Mitwirkung zur Durchführung der nöthigen Schutzbauten, beziehungsweise zur Durchführung des Gesammtprojectes. Der Landes-Ausschuss wies in feiner Eingabe darauf hin, dass die bezügliche Action als eine zweifache aufzufassen sei. Die dringendsten Arbeiten erfordern einen Betrag von K 82.000, die des ganzen Projectes einen solchen von K 628.000. Es handle sich sonach darum, ob vorerst nur die mit K 82.000 veranschlagten unaufschiebbaren Bauten zur Ausführung ge­ langen sollen und zwar selbstverständlich in einer solchen Weise, dass sie in den Rahmen des Äesammtprojectes passen würden und dass sonach nur für die Aufbringung der für diese Arbeiten erwachsenden Kosten vorzusorgen wäre, oder aber, ob nicht sofort die Durchführung des Gesammt­ projectes ins Auge zu fassen sei. Der Landes-Ausschuss erklärte sich mehr für dass erstere, nämlich für die vorläufige Durchführung der dringendsten Bauten. In der Landes-Ausschusseingabe wurde ferner auf die im technischen Berichte in Vorschlag gebrachte Repartition der Kosten aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass Land und Gemeinden höhere als die im Berichte bezeichneten 203 Beilage XLII. XLII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beiträge nicht anfzubringen vermöchten, daher das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium einen Betrag von 50 °/o aus dem Meliorationsfonde, sowie das Wasserbau-Aerar einen solchen von 15 °/o über­ nehmen möchten, während der Landes-Ausschuss bereit sei, sowohl für die Durchführung der dringendsten Arbeiten, als auch für den Fall, wenn sich die k. k. Regierung für die unmittelbare Ausführung des Gesammtprojectes entscheiden sollte, auch für diese Beiträge des Landes und der Gemeinden in dem im Berichte vorgesehenen Ausmaße, sei es im Wege der Gesetzgebung oder der Vereinbarung zu erwirken, beziehungsweise sicher zu stellen. Bezüglich der baldigen Inangriffnahme der Verbauung der Frutz und des Frödischbaches im Thalinnern wurde sich unter dem 13. September 1899, Zl. 3413, an die k. k. forsttechnische Abtheilung für Wildbachverbauung in Innsbruck und an die k. k. Rheinbauleitung in Bregenz ge­ wendet und hiebei auf die Wichtigkeit und Nothwendigkeit der baldigen Inangriffnahme dieser Ver­ bauungsobjecte hingewiesen und das Ersuchen gestellt, bei der k. k. Regierung sich dahin zu verwenden, dass die Frödisch und Frutz in die I. Serie der zu verbauenden Wildbäche eingereiht und deren Verbauung bald vorgenommen werde. Die k. k. forsttechnische Abtheilung für Wildbachverbauung, Section Innsbruck, theilte dem Landes-Ausschusfe mit Zuschrift vom 22. Jänner d. I. Nr. 42 mit, dass die Projecte betreffend die Verbauung der genannten Wildbäche in ihrem Oberlaufe ausgearbeitet seien, und dass Aussicht vorhanden sei, dass die bezüglichen Arbeiten noch im Laufe dieses Jahres in Angriff genommen werden können. Die k. k. Rheinbauleitung hat gegenüber der forsttechnischen Abtheilung erklärt, dass die Verbauung der zwei Wildbäche dann erwünscht werde, wenn die Frutz direct dem Rheine zu­ geführt werde. Die eigentliche Entscheidung wird im Frühjahr die Wildbachverbauungs-Commission fällen, deren Beschlüsse indessen an die Genehmigung des k. k. Ackerbau-Ministeriums und an die Zustimmung des Landes-Ausschusses gebunden sind. Mit Zuschrift des Landes-Ausschusses vom 29. December v. I., Zl. 5112, wurde das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium um ehethunlichste Erledigung der Eingabe vom 19. September 1899, Zl. 3659, ersucht; mit Note vom 8. Jänner 1900, Zl. 165, theilte dasselbe mit, das Project über die Frutzregulierung in ihrem Unterlaufe sei der forsttechnischen Abtheilung für Wildbachverbauung in Innsbruck zur mehrfachen Aufklärung zugeleitet worden; wegen Mangel verfügbarer Mittel sei indessen die Realisierung des Projektes in naher Zeit wohl nickt zu erwarten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist nach eingehender Prüfung der Sachlage der ein­ stimmigen Anschauung, es solle die Regulierung und die Verbauung der Frutz und des Ehbaches im vollen Ausmaße zur Ausführung gelangen, damit nicht nur die Nachbargemeinden Koblach und Meiningen, sondern auch das ganze untere österreichische Rhcinthal vor Ausbrüchen der Frutz geschützt und die im Zuge befindliche Binnengewässer-Correction nicht gefährdet werde. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist sonach der Anschauung, dass nicht nur die dringendsten zu K 82.000 veranschlagten Schutzbauten, sondern das ganze Regulierungsproject zur Durchführung zu gelangen habe. Die Ausführung der bezeichneten dringenden Schutzbauten allein würde nur vorübergehend eine Ver­ besserung der jetzigen Zustände involvieren; die. Situation würde aber bald wieder durch die stete Erhöhung der Bachsohle eine Verschlimmerung erfahren und dadurch würde die Nothwendigkeit der Aufführung immer stärkerer Schutzbauten eintreten. Der Landes-Ausschuss hat sich in seiner Zu­ schrift vom 19. September v. I., Zl. 3659, in Rücksicht auf die großen Kosten eher für die vorläufige Durchführung der unaufschiebbaren Wuhrbauten, als für die unmittelbare Inangriffnahme des ganzen Projectes ausgesprochen; gleichwohl überließ er die Entscheidung hierüber der k. k. Regierung. Es ist nicht zu zweifeln, dass diese in Rücksicht auf die Rheinregulierung, die Binnengewässer-Correction und den Schutz des österreichischen Rheinthales ihre intensive Mithilfe dem Unternehmen viel eher dann zuwenden wird, wenn sich die Landesvertretung für die Durchführung des Gesammtprojectes ausspricht, als wenn vorläufig nur die Ausführung der dringendsten Schutzbauten ins Auge gefast würde. 204 Beilage XLIL IV. Session der 8. Periode 1900. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist ferner der Anschauung, das Land, welches gegen­ wärtig für die verschiedensten Culturzwecke in ganz außerordentlicher, seine Kräfte weit überragenden Weise in Anspruch genommen wird, sollte sich nur in mäßiger Weise, ca. mit 15°/o, an den Kosten der Frutzregulierung zu betheiligen haben. Die ursprünglich in Aussicht genommene 20 °/o ige Betheiligung erscheint bei der jetzigen Finanzlage als zu drückend und sollte daher für eine ange­ messene Reducierung dieser Quote vorgesorgt werden. Es wäre insbesondere dahin zu wirken, dass auch das Straßenbauärar zur Leistung eines mäßigen procentuellen Beitrages gewonnen würde. Durch die Frutzausbrüche, die in der Folge durch die stetige Erhöhung der Bachsohle noch häufiger eintreten werden, wird auch die ärarische Straße sowie die über die Frutz führende Reichsbrücke gefährdet und ist sonach die Inanspruchnahme der Mitwirkung des Straßenärars zur Behebung der bestehenden Uebelstände gerechtfertigt. Endlich könnten außer Koblach und Meiningen auch die Genieinden Rankweil, Sulz und Röthis zu einer, wenn auch mäßigen Beitragsleistung herangezogen werden, da durch die projectierte Regulierung der Frutz in ihrem Unterlaufe auch die Verhältnisse in dem Oberlaufe derselben verbessert würden; die von diesen Gemeinden mit großen Kosten auf­ geführten Wuhrungen werden diesen Gemeinden nur dann bleibenden Schutz gewähren, wenn die durch die Regulierung bezweckte Vertiefung der Bachsohle an Stelle der jetzigen steten Erhöhung der­ selben tritt. Durch Heranziehung der benannten Gemeinden und des Straßenärars wäre dann die angedeutete Entlastung des Landes möglich. Damit aber die Regulierungskosten für Staat, Land und Gemeinden nicht so drückend werden, empfiehlt es sich die Ausführung des Projektes auf einen Zeitraum von 15 Jahren zu »ertheilen und sollten die künftigen Verhandlungen des Landes-Ausschusses mit der k. k. Regie­ rung auf dieser Grundlage erfolgen. Die Durchführung der Frutzregulierung wäre zwar als Landesunternehmen im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 1884, R.-G.-Bl. Nr. 116, anzusehen und zu behandeln, es sollte aber die Ausführung der Arbeiten der k. k. Rheinbauleitung überlassen werden, welche bereits die Pläne für die Frutzregulierung verfasst hat und in deren Ressort die Ableitung und Regulierung der übrigen Binnengewässer im österreichischen Rheinthale fällt. Die Gemeinden Koblach und Meiningen haben unterm 15. December v. Js., Z. 876, im Nachgange zu ihren früheren Eingaben an den Landes-Ausschuss das Ersuchen um Gewährung eines „erklecklichen Vorschusses" aus Landesmitteln zur Durchführung der dringendsten Schutzbauten an der Frutz gerichtet. Beim gegenwärtigen Stande der Angelegenheit und auch aus principiellen Gründen ist der volkswirtschaftliche Ausschuss nicht in der Lage, die Gewährung eines Vorschusses zu beantragen. Wollten die Gemeinden auf eigenes Risiko an die Erstellung von Schutzbauten vor Abschluss der Verhandlungen mit der Regierung schreiten, so sollten diese Arbeiten jedenfalls nur im Einvernehmen mit der k. k. Rheinbauleitung und unter deren Aufsicht ausgeführt werden und wäre die Frage der eventuellen Unterstützung einer solchen Action durch spätere specielle Verhandlungert und gesonderte Beschlussfassung zu lösen. Was die Ausführung der weiteren von der k. k. Rheinbauleitung mit Zuschrift vom 8. Mai 1899, Z. 336, übermittelten Projekte betrifft und zwar a) für die Regulierung der Dornbirner Ach und deren Seitengewässer mit einem Kostenerfordernisfe von fl. 220.000.— b) für die Regulierung des Gießens mit einem Aufwande von . st. 136.000.— . c) für die Regulierung des Bril- und Egelseegrabens mit einem Kosten­ beträge von zusammen . st. 65'000.— fl. 421.000.— gleich . K 842.000.— kann nicht verkannt werden, dass die Verbauung dieser Gewässer große Vortheile für weite Ge­ biete des Landes bringen, und eine wertvolle Ergänzung der im Zuge befindlichen Binnengewässer205 . XLIL ber Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Correction im österr. Rheinthale bilden würde. Es muss aber andererseits constatiert werden, dass es nicht angeht, diese Verbauung schon in nächster Zeit durchzuführen, da die erforderlichen Mittel jetzt nicht aufzubringen wären. Der volkswirtschaftliche Ausschuss findet sich daher nicht veranlasst, hinsichtlich der Durchführung dieser Projecte dermalen einen Antrag zu stellen. Die Ausarbeitung der Projecte wird aber doch nicht ohne Nutzen sein, indem dadurch die Möglichkeit geschaffen würde, in einem späteren geeigneten Zeitpunkte die Verhandlungen bezüglich der Durchführung der Projecte leicht und ohne große Vorarbeiten wieder aufzunehmen. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, mit der k. k. Regierung und den interessierten Gemeinden Verhandlungen über die Durchführung der mit einem Aufwande von K 628.000 veranschlagten Regulierung der Frutz und des Ehbaches zu pfiegen und auf Grundlage .des erzielten Resultates dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten, eventuell geeignete Anträge zu stellen. Bregenz, 25. April 1900. Johann Hot?ter, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. 206