19000127_ltb00051900_Landesfondsvoranschlag_1900

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 1900. Beilage V. Doranschlag des Horarlöerger Landesfondes * pro 1900. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 27 2 K 09 1600 1600 2488 99 5000 5000 182769 25 KrankenverpflegskostenRückersätze 2353 Schub- und Zwänglingskosten Rückersätze h Landesfondszuschläge 4 Verschiedene Einnahmen 1862 72 1800 1800 5 Jnterimszinse 8538 68 5600 5600 6 Zuweisung aus den Ueberschlissen der Personalein­ kommensteuer 7 20000 Entnahme aus den angelegten Cassabeständen 20000 107600 107280 208120 73 Landtages pro 1900 Anmerkung K 168000 300920 3 10108 Beschluss des Autrag pro 19°° Landes-Ausschuss- K K 1 Berichtigter Voranschlag pro 1898 Rubriken Rechnungs-Ergebnis pro f898 poft Bedeckung 309600 442200 ad 6. Vor Rechnungs - Abschluss gelangte im Jahre 1898 nur bei­ läufig die Hälfte des entfallenden Betrages zur Abstattung, während die andere Hälfte erst im Jahre 1899 eingieng. Rubriken Rechnungs-Ergebnis pro J898 © Cfc K 1 2 Kosten des Landesgesetz­ blattes Kranken- Irren- Findel- u. Gebärhauskosten Berichtigter Voranschlag pro J(899 Erfordernis h K O ZS *6" ~ Tn 2 -- L >o § a 'S K 495 08 600 600 22312 22 26000 26000 1792 89 2000 2000 Jmpfkosten 4 Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten 47814 60 5 Schub- u. Zivänglingskosten 8864 79 9000 9000 6 Gendarmeriebequartierung 8693 68 9600 9600 7 Vorspannauslagen 3237 95 3200 3400 8 Schulauslagen 28630 28 9 Verschiedene Auslagen 38161 67 9200 10000 10 Landschaftlicher Haushalt 36942 98 37000 38000 11 Hebung der Viehzucht 8600 — 8000 8600 12 Schuldenabtragung an den Meliorationsfond 5033 32 5000 5000 10000 10000 Rate an den Landhausbau­ fond 210579 46 164000 210000 26000 110000 309600 442200 29 S x> o $-> PZS 31 8r W Jo <3 3 13 o o K Anmerkung Beilage V V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtage8. A. Anmerkungen ?u den Einnahmen. Post 3, Landes Umlagen. Die Landesumlagen müssen gegenüber den Vorjahren er­ höht werden. Nach den unterm 28. August v. I. Allerhöchst sanktionierten Schulgesetzen (L. G. u. V. Bl. Nr. 46, 47 u. 48 pro 1899) hat das Land den vierten Theil der Grundgehalte der Lehr­ personen an den allgemeinen Volksschulen zu tragen, was per Jahr mindestens eine Mehrauslage von K 80.000 verursachen wird. Dazu kommt, dass im Jahre 1900 nunmehr sicher die eine Hälfte des vom Lande übernommenen Beitrages zum Baue der Bregenzerwaldbahn von K 266.000 fällig wird. Die Cassabestände sollten durch den Beitrag zur Waldbahn nicht ganz erschöpft werden und zwar umsoweniger, als mit dem Jahre 1901 eine neue auf 15 Jahre sich erstreckende Action des Landes betreffend die Durchführung einer Reihe durch ein Landesgesetz bereits sicher gestellten Straßenbauten (Straßenbauprogramm) beginnt, mit welcher für das Land eine neue jährliche Aus­ gaben von Uber K 54.000 erwächst. Die Landesumlage soll, nachdem nun doch einmal eine Erhöhung eintreten muss, derart festgesetzt werden, dass sie auch als normale Grundlage für die Voranschläge der künftigen Jahre gelten kann. Gemäß der auf Grund des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 16. October v. I., Zl. 55913, erfolgten Mittheilung der k. k. Finanz-Landes-Direction in Innsbruck vom 26. October v. I., Nr. 24846 werden die den Landeszuschlägen nicht entzogenen directen Staatssteuern im Lande Vorarlberg im Jahre 1900 voraussichtlich folgendes Erträgnis haben: Grundsteuer (Umlagsbasis) K 252.000. Gebäudesteuer „ „ 225.200. Allgemeine Erwerbsteuer . „ 256.000. Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen „ 80.000. Fatierte Rentensteuer 50.000. Besoldungssteuer derPrivatbediensteten „ 1.700. zusammen . . . K 864.900. Den nunmehr gesteigerten Bedürfnissen des Landes entspricht es am besten, wenn die Landesumlage vom Jahre 1900 an, wie folgt bemessen wird: 20 °/o Zuschlag zur Gebäudesteuer K 225.200 . . . = K 45.040 40°/o Zuschlag zu allen übrigen der Landesumlage nicht ent­ zogenen directen Staatssteuern K 639.700 . . . — „ 255, 880 zusammen . . . K 300.920. Wenn nach den bisherigen Erfahrungen der thatsächliche Eingang sich in der Regel etwas höher gestaltet, als im Voranschlag vorgesehen ist, dürfte im ersten Jahre der Umlageerhöhung eher das Gegentheil eintreten, indem die Steuereingänge der ersten Monate zumeist aus Rückständen des letzten Jahres herrühren und daher der Landeszuschlag für solche Steuereingänge nur in der Höhe des Vorjahres eingehoben werden kann. Mit dem Jahre 1901 beginnen dann aber, wie bereits früher angedeutet wurde, die Zahlungen für die projectierten Straßenbauten und ist von dort an die Einhebung einer Landesumlage im oben bezeichneten Ausmaße unter allen Umständen nothwendig. Gestützt auf diese Erwägungen und Gründe hat der Landes-Ausschuss in der Sitzung vom 4. November v. I. einstimmig beschlossen, dem hohen Landtage die Festsetzung der Landesumlage pro 1900 in obigem Ausmaße in Antrag zu bringen und mit Zuschrift vom gleichen Tage, Zl. 4064, der k. k. Regierung das Ersuchen unterbreitet, für die provisorische Einhebung der Landesumlage in der vorbezeichneten Höhe vom 1. Jänner 1900 an, die Allerhöchst kaiserliche Sanktion zu erwirken. Gemäß Mittheilung der k. k. Statthalterei vom 29. December v. I., Nr. 49350, (Erlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. December v. I., Zl. 43865) haben Seine k. und k. 30 IV. Session der 8. Periode 1900. Beilage V. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 3. December 1899 den Beschluss des Landes-Ausschusses vom 4. November allergnädigst zu genehmigen geruht. Post 4. In dieser Post ist der Beitrag des Ackerbau-Ministeriums zur Dotierung der Landescultur-Jngenieurstelle per K 1600 inbegriffen. Post 6. Die Zuweisung aus den Überschüssen der Personaleinkommensteuer beträgt für Vorarlberg pro 1900 nach dem staatlichen Finanzplan K 20.110, daher rund K 20.000. Post 7. Die Entnahme aus den angelegten Caffabeständen stellt sich hauptsächlich zur Deckung der int Jahre 1900 vom Lande an die Bregenzerwaldbahn zu entrichtende I. Rate als nothwendig dar. B. Bemerkungen zu den Ausgaben. Post 4. In dieser Post sind folgende Beträge enthalten: a. I. Rate zur Bregenzerwaldbahn b. Landesbeitrag zu der Wildbachverbauung gemäß Landes-Gesetz vom 9. Mai 1897, III. Rate c. Landesbeitrag zur Fortsetzung der Flexenstraße (Stutz-Lech) I. Rate d. Landesbeitrag zur Erstellung der Azitobelbrücke (Landtags­ beschluss vom 5. April 1899) e. Beitrag zum Bau der Damülserstraße (Landtagsbeschlüffe vom 11. Jänner 1898 und vom 20. März 1899) Restbetrag f. Subvention zu den Wuhrbauten in Satteins, letzte Rate (Landtagsbeschlüsfe vom 20. April 1895 und vom 15. Jänner 1898) g. Subvention zu den Wuhrbauten in Thüringen, III. Rate (Landtagsbeschluss vom 13. Jänner 1898) h. Einhaltung der Flexenstraße, gemäß Landtagsbeschluss vom 13. Jänner 1898 ......................................................... i. Subvention zur Einhaltung der Walserthalerstraße (Landtags­ beschluss vom 23. Februar 1897 . . k. Vorschuss für die Vorarbeiten zur Durchführung des Straßen­ bauprogramms . Soll der Bau der durch das bezügliche Gesetz sicherge­ stellten Concurrenzstraßen im Jahre 1901 thatsächlich in An­ griff genommen werden, so müssen im Frühjahre 3 Techniker nebst dem nöthigen Hilfspersonale angestellt werden, wofür sammt Kanzleierfordernisse re. obiger Betrag eingestellt, später aber dann vom bezüglichen Fonde an das Land rückzuver­ güten wäre. l. Vom Landtage bereits in Aussicht gestellte oder noch zu ge­ währende Subventionen für Straßen- und Wasserbau . . 31 K 133.000. „ 15.400. „ 17.600. „ 2.800. „ 5.994. „ 3.000. „ 7.832. „ 600. „ 1.000. „ 11.000. „ 11.774. K 210.000. V. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Poft 8. IV. Session der 8. Periode 1900. Hierin sind inbegriffen: a. Erfordernis nach § 49 des Schulerhaltungsgesetzes und § 76 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer . . . b. Landesbeitrag zu den Grundgehalten der Lehrer an die Ge­ meinden (§ 47 des Gesetzes vom 28. August 1899 L.-G.-Bl. Nr. 47) c. Beiträge zu den gewerblichen Fortbildungsschulen . d. Remunerationen sür Sonntagsschulen und Subventionen für Lehrmittel . . . e. Stipendien für Lehramtszöglinge.............................................. K ’ 13.400. „ „ 84.000. 2.800. „ 5.800. „ 4.000. K 110.000. Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über Post a liegt bei Verfassung dieses Be­ richtes noch nicht vor. Die eingesetzte Summe wird aber sicher benöthigt werden. Das Gesetz betreffend die Regelung des Schulbeitrages von Verlassenschaften ist zwar in Kraft, im Jahre 1899 hat sich aber nur eine ganz unbedeutende Erhöhung der bezüglichen Einnahmen gezeigt, so dass ein Landeszuschuss von K 14.200 für den Lehrerpensionsfond erforderlich war. In dieser Post sind enthalten: Zuschüsse zu den Naturalverpflegsstationen K 3.600. Subventionen für gemeinnützige Vereine und Institute, Stipen­ dien für Gewerbeschüler und dgl 5.200. Beiträge für Schießstandsbauten 1.200. K 10.000. Der Landes-Ausschuss stellt den Poft 9« Antrag: Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages beschließen: „Zur Deckung des Landeserfordernisses pro 1900 wird auf die Grundsteuer, die all­ gemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung ver­ pflichteten Unternehmungen, auf die falterte Rentensteuer und die Besoldungssteuer der Privatbediensteten für das Jahr 1900 eine Landesumlage von 4O°/o, auf die Hauszinsund Hausclassensteuer eine solche von 2O°/o eingehoben." Bregenz, 27. Januar 1900. Der LandesAusschnss. Martin Thurnher, Referent. --------------- 32