19000407_ltb00301900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Petition_Klösterle_Alfenzverbauung

Dateigröße 498.69 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 13:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XXX der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XXX. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition der Gemeinde Klösterle wegen Verbauung der Alsenz ob und unter der Brücke. Hoher Landtag! In der 12. Landtagssitzung vom 19. April 1899 wurde Über den mündlichen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, in Angelegenheit der Gemeinde Klösterle wegen Durchführung der Ver­ bauung des Großtobel, der Antrag dieses Ausschusses angenommen, welcher lautet: „Der Landes-Ausschuss wird angewiesen, das vorliegende Gesuch der Gemeinde Klösterle „vom 12. April 1899 der hohen Regierung unter nachdrücklicher Vertretung der Bitte zu über„geben, dass die ganze Verbauung ob und unter der Alfenzbrücke durchgeführt werde." In Ausführung dieses Beschlusses wendete sich der Landes-Ausschuss mit Zuschrift vom 28. Juui 1899, Z. 2719, an die k. k. Statthalterei mit dem Ersuchen, bei Gelegenheit der auf den 12. Juli d. I. anberaumteu wasserrechtlichen Verhandlung in Klösterle seitens der Wildbachverbauungs­ Commission auf die Realisierung der berechtigten Wünsche dieser Gemeinde ihr Augenmerk zu richten. Das jüngste Hochwasser der Alsenz an den Pfingsttagen dieses Jahres habe die unbedingte Nothwendigkeit der Regulierung der Alsenz sowohl oberhalb, wie unterhalb der Brücke dargethan. Diese Regulierung liege übrigens nicht minder im Interesse der Regierung selbst. Bei den am 12. Juli 1899 stattgefundenen commissionellen Verhandlungen wurde beantragt: 1. Die Schutzbauten an der Alsenz oberhalb der dortigen Brücke betreffend, dem k. k. Ackerbau­ ministerium zur Annahme zu empfehlen. 2. Die Schutzbauten an der Alsenz unter der Brücke sind ebenso nothwendig wie die ob der Brücke, zur Sicherung der Gemeinde Klösterle. In welcher Weise die letzteren jedoch zur Ausführung gelangen sollen und welche Factoren die Kosten zu tragen haben werden, könne heute nicht gesagt werden. — Diesbezüglich sei es nothwendig, dass vorerst ein Project mit Kostenvoranschlag ausgearbeitet werde, was laut eingebrachter Bitte der Gemeinde Klösterle der Landesausschuss besorgen wolle. Weiters geben die Commissions-Mitglieder der Ansicht Ausdruck, dass für die Bauten unter­ halb der Brücke der Wildbachverbauungsfond unmöglich herangezogen werden kann, sondern dass die Deckung der Kosten durch Beiträge des Staates, des Landes und der Gemeinde erfolgen müsse. 131 XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session 8. Periode 1900. Unterm 24. Jäitner 1900, Z. 44993 er. 1899, theilte die k. k. Statthalterei in Innsbruck dem Landes-Ausschusse einen Erlass des k. k. Ackerbauministeriums vom 22. November 1899, Z. 25459, mit, nach welchem die bei den vorerwähnten Verhandlungen gestellten Anträge rücksichtlich der Bauten oberhalb der Brücke genehmigt, rücksichtlich der Bauten unterhalb der Brücke der Landes-Ausschuss eingeladen wurde, entsprechend dem Wunsche der Gemeinde, Project und Kostenvoranschlag hiefür ver­ fassen und im Geleite der eigenen Wohlmeinung an das k. k. Ackerbauministerium gelangen zu lassen. Der Landes-Ausschuss ließ nun durch den Landesculturingenieur Project und Kostenvoranschlag anfertigen, nach welchem sich die Gesammtkosten der Schutzbauten abwärts der Brücke auf 32.000 K belaufen würden. Mit Landes-Ausschuss-Beschluss vom 19. Februar 1900, Z. 627, wurde der Gemeinde­ vorstehung in Klösterle unter gleichzeitiger Übersendung des Projectes und Kostenvoranschlages mitgetheilt, dass der Landes-Ausschuss geneigt ist, dem Landtage einen Antrag auf Gewährung einer Landessubvention von 25% zu den mit K 32.000 veranschlagten Kosten dieser Bauten zu unterbreiten und weiters bei der Regierung um Gewährung eines Staatsbeitrages von 50% einzuschreiten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Gemeindeausschuss sich verpflichtet, einen Beitrag von 25% zu leisten, weiters jene Mehrkosten der Bauausführung, welche durch die Staats- und Landesbeiträge von zusammen 75% des Kostenvoranschlages von K 32.000 nicht gedeckt erscheinen, aus Eigenem zu bestreiten und die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen. Mit Zuschrift vom 5. März 1900, Z. 1200, bittet die Gemeindevorstehung den Landes­ Ausschuss, die verlangte Beitragsleistung von 25% auf 20% zu ermäßigen und dass die Verpflichtung, die Bestreitung etwaiger Mehrkosten zu übernehmen, fallen gelassen werden möge. Von der verlangten Instandhaltung der Bauten wird in dieser Zuschrift gar nichts erwähnt. Der Landes-Ausschuss hat dann in seiner Sitzung vom 22. März 1900 beschlossen, dass er an der früher gestellten Forderung eines Beitrages von 25%, Übernahme der Mehrkosten und Instand­ haltung der Bauten festhalte, und dies der Gemeinde mit Zuschrift vom 22. März 1900, Z. 944, mitgetheilt. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt nun im Sinne der in dieser Angelegenheit vom Landes­ Ausschusse gepflogenen Verhandlungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Es wird der Gemeinde Klösterle zu den mit K 32.000 veranschlagten Regulierungs­ bauten an der Alsenz 25% der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrag von K 8.000 in zwei Ratenzahlungen bewilligt, wovon die eine nach Verhältnis des Baufortschrittes, die andere nach Collaudierung der Bauten ausgefolgt wird, unter der Bedingung, dass die anderen 75% von Staat und Gemeinde aufgebracht und die etwaigen Mehrkosten und die Instand­ haltung der Bauten von der Gemeinde übernommen werden." Bregenz, 7. April 1900. Johann Kohler, Joseph Wegeler, Obmann. Berichterstatter.