19000427_ltb00451900_Schulausschussbericht

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:00
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XLV, des Schulausschusses: 1. über den Landes-Ausschussbericht vom 29. December 1899 Beilage II der stenographischen Landtagsberichte, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes im Jahre 1899; 2. über die Gesuche der Gemeinden Gaißau, IVarth-Hochkrumbach, St Anton, Lontanella, Stallehr, Alittelberg und der Gemeinden des lvalserthales um Subventionen zur Deckung ihrer Schulauslagen; 3. über die Gesuche von vier Lehrern, um weitere Belassung der bisherigen Subvention aus dem Normalschulsonde, Hoher Landtag! Mit der in der vorjährigen Session vorgenommenen Reform der Lnndesschulgesetze erfolgte eine Regelung der Lehrergehalte unter entsprechender Vertheilung der Lasten auf Land und Gemeinden und mit wesentlicher Erhöhung der Bezüge für die Lehrer. Die Lage war thatsächlich unhaltbar, die Gehaltsfrage der Lehrer eine brennende geworden, und dieser Zustand insbesondere in der jährlich anwachsenden Zahl der Gemeinden und Lehrpersonen zum Ausdruck gekommen, denen aus Landesmitteln Subventionen gewährt werden mussten. Wie der Bericht des Landes-Ausschusses nachweist, war die Zahl der Gemeinden auf 26 gestiegen, denen auf 5 bis 10 Jahre hinaus Subventionen gewährt werden mussten, während nebenbei noch an 40 Lehr­ personen Unterstützungen geleistet wurden, mit denen ebenfalls den betreffenden Gemeinden eine Beihülfe geboten war. Selbstverständlich waren diese Unterstützungen nur bis zum Zeitpunkte der gesetzlichen Regulierung respective Erhöhung der Lehrergehalte in Aussicht genommen und müssen mit dieser Regulierung vom 1. Jänner 1900 an in Wegfall kommen. Von diesen: Zeitpunkte an müssen in Consequenz der neuen Gesetzesbestimmungen die Subentionen an Lehrpersonen gänzlich aufhören, und können jene an Gemeinden nur in den im § 33 alinea 4 des Schulerhaltungsgesetzes vorgesehenen Fällen gewährt werden, 215 Beilage XLV. XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Von den bisher betheilten Gemeinden liegen nun fünf Gesuche um Fortdauer oder Erhöhung der bisherigen Subventionen vor; ebenso ivenden sich 4 Lehrer an den Landtag mit dem Ersuchen um weitere Gewährung der bisherigen Zulagen unter Berufung auf ihre ausnahmsweisen Anstellungsverhältniffe. Nachdem nun nicht ausgeschlossen ist, dass da oder dort noch die irrige Auffassung besteht, es sonnten für die Gemeinden die auf mehrere Jahre zugesprocheuen Subveutionen auch nach der gesetzlichen Gehaltsregulierung und neben den mit 25°/, normierten Landesbeiträgen weiter sortdauern, glaubte der Schulausschuss eine jeden Zweifel ansschließende Klarstellung durch einen bezüglichen Landtagsbeschluss beantragen zu müssen. Indem der Schulausschuss auf Grund des § 33 alinea 4 des Schulerhaltungsgesetzes die vorliegenden Gesuche der Gemeinden eingehender Prüfung unterzogen, fand er sich bestimmt, für fünf dieser Gemeinden Subventionen auf bestimmte Zeitdauer zu beantragen, welche Beschränkung er in den besonderen Verhältnissen der einzelnen Gemeinden begründet findet. Was jedoch das gemeinsame Gesuch der Gemeinden des großen Walserthales und der Gemeinde Mittelberg um Ausdehnung des 25°/, igen Landesbeitrages auf die Nothschulen anbelangt, so erscheint die Sache — abgesehen von der damit angestrebten Gesetzesänderung — schon aus dem Grunde nicht spruchreif, weil eine Organisierung der Schulen in diesen Gemeinden noch nicht durchgeführt, insbesondere auch die Frage der Zusammenlegung einzelner Schulen noch immer eine offene ist, und daher die Belastung jeder einzelnen Gemeinde im Verhältnisse zu ihrer Leistungsfähigkeit derzeit noch nicht beurtheilt werden kann. Die 4 Gesuche von Lehrern betreffend, musste der Schulausschuss deren Begründung für 1900 in dem Umstande anerkennen, dass deren Anstellung noch in jene Zeit vor Einführung der neuen Landes­ schulgesetze fällt, in welcher eine Einreihung der Schulen in die neuen Gehaltsclassen noch nicht statt­ gefunden hatte, ihnen daher eine Beurtheilung ihrer Stellen zur Zeit der Competenz nicht niöglich war. Es entspricht sohin der Billigkeit, diesen Lehrern die bisherigen Subventionen noch für das Übergangsjahr 1900 zu gewähren. Nachdem also die auf Grund der in den Jahren 1895 bis 1899 erfolgten Landtagsbeschlüsse an Gemeinden und Lehrpersonen gewährten Unterstützungen mit 1. Jänner 1900 aufhören und künftighin lediglich die int § 33 des Schulerhaltungsgesetzes begründeten Unterstützungen an Gemeinden bestehen, stellt der Schulausschuss auf Grund dieses Gesetzes folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: I. „Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse ihrer Anstellung werdeit ausnahmsweise für das Jahr 1900 die bisherigen Subventionen aus deut Normalschulfonde an folgende Lehrer gewährt: 1. An Lehrer Jos. Ant. Nigsch in Blons 2. „ „ Christian Wachter in Raggal 3. „ „ Adolf Mutter in Bartholomäberg . .. 360 K 380 „ 320 „ 240 „ 4. „ „ Gutz in Gaschurn............................................................... II. Auf Grund der bestehenden Landesschulgesetze iverdeu die sämmtlichen auf Grund der Landtagsbeschlüsse der Jahre 1895 bis 1899 weiter gewährten, im Landes-Ausschussberichte vom 29. December 1899, Beilage II der steuographischen Protokolle, speciell aufgeführten Subventionen an Gemeinden und Lehrpersonen mit dem 1. Jänner 1900 eingestellt, dagegen auf Grund des § 33 des Schnlerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 47, noch folgenden Gemeinden zur Deckung ihres Schulaufwandes Jahressubventionen gewährt: 216 IV. Session der 8. Periode 1900. Beilage XLV. 1. Der Gemeinde Gaißau vom Jahre 1900 an für die Dauer des dermaligen Classenverhältnisses ihrer Schule 2. Der Gemeinde Bürserberg für die Jahre 1900 bis einschließlich 1905 3. Der Gemeinde St. Anton für die Jahre 1900 und 1901 . . 4. Der Gemeinde Fontanella für die Jahre 1900 bis einschließlich 1904 5. Der Gemeinde Stallehr für 1900 ................................................. Bregenz, 300 K 200 „ 100 „ 200 „ 260 „ 27. April 1900. Kink Pfr., Johann Kohler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 217