19000330_ltb00241900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landessubventionsgewährung_Ludesch_Lutzregulierungskosten

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXIV. der Beilagen zu beit stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 190Ü. Beilage XXIV. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Gewährung einer kandes- subvention an die Gemeinde kudesch zu den Aasten der Lutzregulierung. Hoher Landtag! Mit den Landtagsbeschlüssen vom 23. Februar 1897 und 13. Jänner 1898 wurde der Gemeinde Thüringen zur Herstellung der mit 47.000 fl. veranschlagten Schutz- und Regulierungsbauten am rechten Ufer der Lutz ciu Betrag von 11.750 fl., zahlbar in 3 gleichen Jahresraten, aus dem Landesfonde gewährt. Das hohe k. k. Ackerbauministeriuni sicherte zur Durchführung dieser Bauten mit Erlass vom 2. August 1897 Z. 12597 einen Staatsbeitrag von 23.500 fl. aus der Creditpost „Meliorationen" und zwar in 3 gleichen in den Jahren 1898, 1899 und 1900 fälligen Raten zu. Die restlichen 25°/» der Baukosten, nämlich 11.750 fl., hatte die Gemeinde Thüringen aufzubringen und auch die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen. Die Gemeinde Thüringen hat die Bauten in projectmäßiger Weise durchgeführt, und da auch die weiter flussabwärts liegende Gemeinde Bludesch mit Staats- und Landeshilfe schon in früheren Jahren in ihrem Gebiete Schutz- und Regulierungsbauten am rechten Lutzufer aufführte, ist der Lauf der Lutz in ihrem Unterlaufe auf ihrem rechten Ufer vollständig reguliert und die am rechten Ufer derselben liegenden Gemeinden Thüringen und Bludesch entsprechend geschützt. Anders verhält es sich auf dem linken Ufer. Hier fehlt fast jeder Schutz. Das Gemeinde­ gebiet von Ludesch ist bei jeden: Hochwasser bedroht. Bon der Ludescher Brücke abwärts, nämlich von dort, wo der Lutzbach die engen Schluchten des Walserthales verlässt und in die Thalebene des Wallgau eintritt, bis zu dem eine Strecke oberhalb der Einmündung der Lutz in die Jll von der k. k. Staats­ bahn aufgeführten Talnddamm bedarf der Wildbach geradeso nothwendig der Regulierung, wie auf seinem rechten Ufer. 115 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Unter dem 20. Mai 1897 ersuchte die Gemeindevorstehung von Lndesch den Laudesausschuss um Aufnahme eines Projectes der Frutzregulierung auf dein linken Ufer durch den Landesingenieur. Der Landes-Ausschuss entsprach diesem Ansuchen und übermittelte das Project an die Gemeindevorstehung mit dem Erlasse vom 25. April 1898 Z. 2286. Am 17. Juni 1899 wurde seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz die wasserrechtliche Verhandlung abgehalten. Der technische Amtssachverständige gab hiebei die Erklärung ab, dass die Aus­ führung des Projectes sehr im öffentlichen Interesse liege. Nach dem vom Herrn Landesingenieur ver­ fassten Kostenvoranschlage erfordert die Durchführung des Projectes einen Betrag von 41.000 st. An die auf Grund der wasserrechtlichen Verhandlung von Seite der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz unterm 23. Juni 1899 Z. 6524 ertheilte Baubewilligung wurde indessen die Bedingung geknüpft, dass der projectierte Wuhrbau noch um weitere 60 m flussabwärts zu verlängern sei, was nach der Berechnung des Landesingenieurs eine Erhöhung der Kosten von 41.000 fl. auf 42.000 fl. verursacht. Am 24. Januar 1899 überreichte die Gemeinde Ludesch ein Gesuch an den Landtag, dahin lautend, es mögen ihr zur Ausführung der projeciierten Wuhrbauten die gleichen Staats- und Landes­ subventionen gewährt, beziehungsweise erwirkt werden, wie s. z. für die Gemeinde Thüringen gewährt und erwirkt worden waren, nämlich 50°/0 vom Staate und 25% vom Lande. Mit Gemeindeausschuss­ beschluss vom 11. Februar 1900 verpflichtete sich die Gemeinde, die durch die erbetene Staats- und Landesbeiträge nicht gedeckten Kosten aus Eigenem zu bestreiten und die bleibende Instandhaltung der Bauten zu übernehmen. In der Sitzung vom 19. Februar 1900 beschloss der Landes-Ausschuss, hinsichtlich der Erledigung des Gesuches der Gemeinde Ludesch, dem hohen Landtag den Anträge zu unterbreiten, derselbe wolle sich bereit erklären, zu den mit 84.000 K veranschlagten Kosten der Ausführung von Wuhrbauten am linken Ufer der Lutz im Gemeiudegebicte vou Ludesch 25% d. i. einen Betrag von 21.000 K, zahlbar in 3 gleichen Raten von je 7000 K in den Jahren 1900, 1901 und 1902, aus dem Landes­ sonde zu bewilligen, wenn die hohe Regierung die Gewährung einer staatlichen Subvention von 50%, d. i. einen Betrag von 42.000 K, zu gleichem Zwecke zustchert. Mit Zuschrift vom gleichen Tage übermittelte der Landes-Ausschuss das Project im Original sammt Beilagen an das hohe k. k. Ackerbauministerium mit dem dringenden Ersuchen, im Hinblicke auf die absolute Nothwendigkeit der Ausführung der in Rede stehenden Bauten, die Armut der in Betracht kommenden Gemeinde und den Umstand, dass das kleine Land Vorarlberg bei den zahlreichen auszu­ führenden Straßen- und Wasserbauten rc. unmöglich einen höheren als den in Aussicht gestellten Beitrag zu leisten imstande sei, der Gemeinde Ludesch einen Staatsbeitrag in dem bezeichneten Ausmaße von 42.000 K zu bewilligen. Eine Erledigung dieser Eingabe ist bisher nicht erfolgt. Im technischen Berichte des Landesingenieurs vom October 1898 wird hervorgehoben, dass die baldige Inangriffnahme der Bauten um so nothweniger sei, je mehr die rechtsseitigen Wuhrbauten ihrer Vollendung entgegengehen und damit die Gefahr näher rückt, dass die Hochfluten des Lutzbaches sich gegen die linke, meist ungeschützte Uferseite wenden und die dortigen Culturgründe zerstören. Die zu regulierende Strecke ist über 2100 m lang. Nach dem Projecte wird eine Steinwuhrung (circa 7 ms per Meter Länge) mit Dammhiuterfüllung erstellt, welche Art Wuhrungen sich bei Hochwassern bisher trefflich bewährt hat. Nachdem die Durchftihrung der projectierten Schutz- und Regulierungsbauten schon in Rücksicht auf die erfolgte Regulierung des rechten Ufers zum Schutze der Gemeinde Ludesch unbedingt nothwendig ist, nachdem ferner die kleine und arme Gemeinde Ludesch die Kosten der Bauten aus Eigenem allein unmöglich aufzubringen in der Lage ist, nachdem endlich die Erwirkung der Staatshilfe zweifellos an die Unterstützung des Unternehmens durch das Land geknüpft ist, bleibt wohl nichts anderes übrig, als dass das Land im Sinne des Landes-Ausschussbeschlusses vom 19. Februar d. I. für die mehrfach erwähnten Schutzbauten an der Lutz eine mit 25% des Kostenvoranschlages zu bemessende Subvention von 21.000 K gewährt. 116 IV. Session der 8. Periode 1900. Beilage XXIV. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt den Antrag: Der hohe Landtag^wolle beschließen: „Der Gemeinde Ludesch wird zur Herstellung der mit 84.000 K veranschlagten Schutzund Regulierungsbauten am linken Ufer der Lutz ein Beitrag von 21.000 K, zahlbar in 3 gleichen Raten, in den Jahren 1900, 1901 und 1902 unter der Voraussetzung und Bedingung bewilligt, dass das k. k. Ackerbau-Ministerium zu gleichem Zwecke einen Beitrag von 5O°/o der Kosten, d. i. 42.000 K zusichert." Bregenz, 30. März 1900. Johann Kohler, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 117