19000322_ltb00161900_Landesausschussbericht_Landesschulratsvoranschlag_1900_Schulauslagen

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Letzte Änderung 05.07.2021, 11:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

XVI. bet Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XVI. Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im ^ahre 1900 aus Landesmitteln zu bestreitenden ^chulauslagen. Hoher Landtag! Der k. k. Landesschulrath übermittelte mit Zuschrift vom 24. Febr. d. I., Z. 268, in Ge­ mäßheit des § 49 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 47 und des § 76 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, L. G. Bl. Nr. 48, den Voran­ schlag über die im Jahre 1900 aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen mit dem Ersuchen, denselben dem h. Landtage zur competenten Erledigung in Vorlage zu bringen. Der Voranschlag umfasst folgende Posten: 1. Zur Deckung der Kosten für Abhaltung der Bezirksconferenzen und einer eventuell abzuhalteuden Landeslehrerconferenz 2. Zuschuss zu dem Lehrerpensionsfond zur Deckung der Abgänge . . . K 1160.— „ 12000.— Summe K 13160.— Hiezu wird Folgendes bemerkt: ad Post 1. Die für Abhaltung der Bezirkslehrerconferenzen und der eventuell abzuhaltenden Landeslehrerconferenz eingestellte Summe von 1160 K entspricht den in den letzten Jahren für die Bezirkslehrerconferenzen erwachsenen Kosten und dem thatsächlichen Erfolge für die 1890 abgehaltene Landeslehrerconferenz. ad Post 2 In dem dem Voranschläge beigelegten Detailausweis wird Erfordernis und Bedeckung des Lehrerpensionsfoudes angegeben wie folgt: 73 Beilage XVI. XVI. der Beilagen zu den stenogr. ProtokollendesVorarlbeigerLandtages. a. Einnahmen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Cassarest am 31. December 1899 Activinteressen von der Notenrente von 84000 fl. . . Gebarungsüberschüsse des Schulbücherverlages . . . Gebären aus den Verlassenschaften ....... Schulabsenz-Strafgelder....................................................... Gehalts-Taxen der Lehrer................................................. Summe der K ft ■ „ ff 1994'26 7056 — 242 — 9000*— 436’02 6600’— m K 25328'28 K 25.000’— 10.000'— 1.700’ — 400'— b. Ausgaben 1. Ruhegehalte für Lehrer .... 2. Pensionen für Lehrerswitwen . . . Erziehungsbeiträge für Lehrers-Waisen 3. 4. Regiekosten n Summe der Ausgaben K Werden hievon die Einnahmen per in Abzug gebracht, so ergibt sich ein Abgang von . . K 37.100'— 25.328'28 11.771-72 K 12.000'— der mit Rücksicht auf etwaige unvorhergesehene Ausgaben abgerundet wurde auf....................................................... Wenn auch?eine?approximative Berechnung des voranssichtlich durchschnittlichen Jahreserträgnisses der Verlassenschaftsbeiträge nach dem Gesetze vom 30. August 1898 bei Zugrundelegung der gleichen Grundsätze, Annahmen und Voraussetzungen, welche im Motivenbericht hinsichtlich der ursprünglichen Landesausschussvorlage (Beilage XXL der stenographischen Protokolle des Jahres 1898) ausgeführt erscheinen, einen Betrag von 12000 K ergeben würde, so dürfte doch für das Jahr 1900 nur der in Ansatz gebrachte kleinere Betrag von 9000 K zu erwarten sein, weil mit Rücksicht auf die zur Ab­ wicklung der Verlassenschaftsabhandlungen erfahrungsgemäß erforderliche Zeit im laufenden Jahre noch eine Zahl der aus der Zeit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes angefalleneu Verlassenschaften zur Einantwortung gelangen dürfte, auf die dieses Gesetz noch keine Anwendung findet. Der volle durch­ schnittliche Ertrag wird daher erst im nächsten Jahre zu gewärtigen sein. Die Einnahmepost 5 (Schulabsenzstrafgelder) bezieht sich auf solche Strafgelder, welche noch vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. Aug. v. I., L. G. Bl. Nr. 47 angefallen und als Rückstände von den k. k. Bezirksschulräthen im Jänner d. I. in Abfuhr gebracht wurden. In Hinkunft wird diese Einnahmepost entfallen, weil nach § 31 des bezogenen Gesetzes die Strafbeträge zur Anschaffung von Lehr- und' Lernmitteln für die Schulen verwendet werden. Der prüliminierte Betrag der Lehrerpensionstaren wurde gegenüber dem Vorjahre etwas erhöht. Es muss aber dabei bemerkt werden, dass wenn ailch die rechnungsmäßig für das Jahr 1900 zu leistenden Pensionsfondstaxen mit Rücksicht auf die mit 1. Jänner d. I. in Kraft getretene Gehalts­ regulierung eine namhaft höhere Ziffer darstellen werden, in Betracht zu ziehen ist, dass die Abstattung der vorgeschriebenen Pensionsfondstaxen erfahrungsgemäß erst am Schluffe des Taxpflichtjahres und zum großen Theile erst im Jänner des darauffolgenden Jahres geschieht und sohin im Jahre 1900 in der Hauptsache noch die Einnahmen pro 1899 in Betracht kommen. Die Ausgabepost 1, „Ruhegehalte für Lehrer", wurde gegenüber dem nach dem Stande vom 31. December 1899 sich ergebenden Bedarfs von 18978 K mit dem erhöhten Betrage von 25000 K aus dem Grunde eingesetzt, weil nach dem nun erfolgten Inkrafttreten der neuen Schulgesetze ein Zuwachs zu erwarten steht, da in den letzten Jahren in Rücksicht auf die in Aussicht stehende Reform . 74 IV. Session der 8. Periode 1900. Beilage XVI. der Schulgesetze seitens mancher Lehrpersonen ungeachtet des Vorhandenseins hinreichender Gründe um Versetzung in den Ruhestand nicht eingeschritten wurde, um der günstigeren Bestimmungen der neuen Gesetze theilhaftig zu werden. Bei Ausgabepost 4 wurden an Stelle der bisher für Remunerationen, Aushilfen 2t. veran­ schlagten 200 K der Betrag von 400 K ausgenommen, und zwar wurde in der Annahme, dass die geplante Neuregulierung der Verwaltung des Lehrerpensionssondes (Uebertragung der Cassengebarung des Fondes an die Steuerämter und Ueberweisung aller rechnungsmäßigen Agenden an das Statthalterei-Rechnungs­ Departement in Innsbruck) etwa mit 1. Juli d. I. zur Durchführung gelangen könnte, für die zur Bewältigung dieser Arbeit beim Statthalterei-Rechnungs-Departement zu bestellende Hilfskraft im Sinne des Ministerial-Erlasses vom 4. Mai 1880, Z. 12420 eine Entlohnung von halbjährig 200 K in Anschlag gebracht, wobei bemerkt wird, dass dieser Betrag nur dann Verwendung finden wird, wenn die zur obigen Reform vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen die Genehmigung der betheiligten Centralbehörde erhalten. Außer den nach § 49 des Schulerhaltungsgesetzes und § 76 des Lehrergesetzes vorgesehenen Ausgaben hat das Land gemäß § 47 des erstgenannten Gesetzes auch 25 °/0 der Grundgehalte der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen zu entrichten. Der hiernach entfallende Betrag ist in dem vorliegenden Voranschläge nicht ausgenommen; der k. k. Landesschulrath hat in seiner eingangs erwähnten Zuschrift nur erwähnt, dass derselbe sich auf beiläufig 84000 K stellen werde. Dieses stimmt mit den vom Landes-Ausschusse gepflogenen Erhebungen überein, und wurde ein Betrag in dieser Höhe bereits in den vom Landes-Ausschusse unterm 27. Jänner d. I. angenommenen und dem Landtage separat vor­ zulegenden Landesvoranschlag für das Jahr 1900 ausgenommen. In dem Landesvoranschlage ist ebenfalls und zwar in ausreichendem Maße für die Deckung des im vorliegenden Schulvoranschlage aufgeführten Erfordernisses Vorsorge getroffen. Der Landes-Ausschuss stellt den Hntrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die aus Landesmitteln im Jahr 1900 zu bestreitenden Schulauslagen mit einem Erfordernis von 13.160 K wird genehmigt." Bregenz, 22. März 1900. Der Eandes-Änsschnss. Martin Thnrnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 75 Referent.