19000322_ltb00151900_Landesausschussbericht_Normalschulfondsvoranschlag_1900

Dateigröße 488.6 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 11:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XV. der Beilagen zu dell steuogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XV. Bericht des Landes'Ausschttsses über den vom k. k. Tcmdesschnlrathe vorgelegten Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1900. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vom 20. Februar d. I. Z. 269 übermittelte der k. k. Laudesschulrath von Vorarlberg den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1900 zur Vorlage an den Landtag in Gemäßheit des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869 R. G. Bl. 62. Der Voranschlag weist nach: A. Ausgaben. I. II III. IV. V. K „ „ „ „ Congruabeiträge Beiträge für Localschulfonde Substitutionen Subventionen an 27 Gemeinden Verschiedene Auslagen Summe 756'39 673'66 1.400'— 6.460'— 1.900'— K 11.190'05 B. Bedeckung. 1. Activ-Jnteressen 2. Staatsbeitrag K „ Summe 7.708'— 3.506'— K 11.214*— Zu den Ausgaben ist Folgeildes zu bemerken: ad Post I. Diese Post ist unverändert wie im Vorjahre und besteht in 20 kleineren Beträgen, die auf Grund gesetzlicher und rechtlicher Verpflichtungen des Normalschulfondes an bestimmte Schulen auszufolgen sind. 71 XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. ad Poft II. IV. Session, 8. Periode 1900. Diese Post zerfällt in 2 Betrüge unb zwar: a) An den Localschnlfond in Bregenz zur Pension der Lehrerswitwe Theresia Hagen K 81'66. b) an den Schulfond in Feldkirch K 592'—. Diese Beträge sind ebenfalls auf Grund übernommener Verpflichtungen vom Nornialschulfonde zu leisten. ad Poft III. Die Supplierung des als Bezirksschulinspector fungierenden Bürgerschul­ directors Herrn Eduard Fleisch in Bludenz erfordert einen Betrag von 1400 K und hat der Normal­ schulfond in Gemäßheit der Bestimmung des § 29 des Gesetzes vom 28. August 1899 L. G. Bl. Nr. 46 hiefür aufzukommeit. ad Post IV. Diese Post ist nur bedingungsweise ausgenommen, und zwar für den Fall und unter der Voraussetzung, dass der Landtag die an 27 Gemeinden für eine bestimmte Anzahl Jahre gewährten Beiträge für das Jahr 1900 vollständig aufrecht erhält. Sollte der h. Landtag nicht in dieser Weise beschließen und sich sonach ein Ueberschuss in der Gebarung des Normalschulfondes ergeben, so wäre dieser Ueberschuss nach Anschauung des Landes­ Ausschusses nach Vorschrift des § 50 des Gesetzes vom 28. Aug. 1899 L. G. Bl. Nr. 47 zur theil­ weisen Deckung der nach den §§ 33, 47 und 49 des gleichen Gesetzes dem Lande erwachsenden Kosten zu verwenden. ad Post V. Diese Post ist bestimmt für Aushilfen, Remunerationen, Abfertigungen an alte Aushilfslehrer, außerordentliche Subventionen u. dgl. Die in dem vorjährigen Voranschlag eingesetzten Gehaltszuschüsse für 24 Lehrpersonen, deren Gehalt weniger als 400 fl. betrug, entfallen, da nach § 23 des Gesetzes vom 28. Aug. 1899 L. G. Bl. Nr. 48 der nornialmäßige Gehalt eines Lehrers an keiner Schule unter 400 fl. herabsinkt und die bezüglichen Landtagsbeschlüsse ohnedem nicht mehr in Kraft stehen. Hinsichtlich der Einnahmen ist nur zu bemerken, Jahresbeitrag von 3000 fl. fortan entfällt. dass der bisher diesem Fonde gewährte Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. -Landesschulrathes, betreffend den Normalschulfond für das Jahr 1900 mit einem Gesammterfordernis von 11.190 K und einer Bedeckung von 11.214 K wird genehmigt. Bregenz, am 22. März 1900. Der Kundes-Ausschuss. Martin Thnrnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 72 Referent.