19000415_ltb00361900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Radfelgengesetzausschussansuchen_Konkurrenzstrasse_Bludenz_Schruns

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Letzte Änderung 05.07.2021, 11:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 1900. Beilage XXXVI. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen des Ausschusses der Loncurrenzstraße Bludenz — Schruns um Schaffung eines Radfelgengesetzes für diese Straße. Hoher Landtag! Dieses Begehren Montafons nach einem Radfelgengesetze kam zum erstenmale im Jahre 1893 vor den Landtag, wurde aber damals über Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses dahin erlediget, dass es dem Landes-Ansschusse zur Anstellung von Vorerhebungen bezüglich der erwünschten Radfelgen­ breite rc. re. überwiesen wurde. Der Landes-Ausschuss wendete sich im Mai 1895 zu diesem Zwecke an den ConcurrenzAusschuss, erhielt aber von demselben keine Antwort. Im Jahre 1898 im April, tritt der Concnrrenz-Ausschuss mit dem kurzen Ersuchen an den Landes-Ausschuss heran, „der hohe Landtag wolle eine möglichst rasche Erledigung eines Radfelgen­ gesetzes durchführen." Dieses Ansuchen wurde seitens des Landes-Ausschusses noch im gleichen Monate der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Abgabe einer Wohlmeinung übermittelt. Dieselbe gab ihre Wohlmeinung in zustimmendem Sinne ab, und schloss ihr bezügliches Schreiben mit folgenden Worten: „Die Schaffung eines entsprechenden Radfelgengesetzes, welches nicht nur für die Staats­ sondern auch für die andern Straßen Giltigkeit haben soll, fallt gewiss dringend nothwendig." Von diesem Zeitpunkte an blieb die Sache wieder ruhen bis zum Herbste des Jahres 1899. Um diese Zeit war der Concnrrenz-Ausschuss bei der Staatsverwaltung um die Verlängerung der Wegmaut eingeschritten, und hiebei bekam der Landes-Ausschuss Anlass, der k. k. Statthalterei gegen­ über auszusprechen, dass er deren Anschauung betreffend die Nothwendigkeit eines Radfelgengesetzes für die Montavoner Straße vollkommen theile. Die angestrebte Mautverlängerung wurde vom k. k. Ministerium des Innern mit Erlass vom 12. Februar l. Js. bewilligt und dies dem Landes-Ausschusse mit Jndorsat vom 18. Februar l. Js. zur Kenntnis gebracht. In diesem Jndorsat wird ausdrücklich bemerkt, das Ministerium des Innern habe dieser Entscheidung beigefügt, es werde sich empfehlen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass für die Montafoner Concurrenz-Straße ein Radfelgen-Gesetz zustande komme, in welcher Beziehung der Landes-Ausschuss das Geeignete einleiten wolle. Diese Einleitung geschah und hatte die Eingabe des Concurrenz-Ausschusses vom 28. März l. Js. zur Folge, welche dem volks­ wirtschaftlichen Ausschüsse in der Landtagssitzung vom 2. d. Mts. zur Vorberathung überwiesen wurde. 165 XXXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Das Land Vorarlberg besitzt bereits zwei Radfelgen-Gesetze, das Gesetz vonl 12. August 1874, mit Novelle vom 18. September 1876, erlassen für die Bregenzerwälder-Straße von Schwarzach über Egg nach Bezau, und das Gesetz vom 14. Juni 1892 erlassen für den Verkehr auf der Walserthaler-Straße von Thüringen bis Buchboden. Beide Gesetze sind gleichlautend mit der einzigen Ausnahme, dass das Wälderstraßen-Gesetz eine Bespannungs-Kategorie mehr enthält als das Walserstraßen-Gesetz. In beiden Gesetzen ist das Mindestmaß der Radfelgenbreite in folgender Weise festgesetzt: a) bei einer Bespannung mit 2 Pferden .... 80 mm b) „ „ zz zz 8 ff * . . . . 105 ff C) ZZ ZZ ZZ ZZ 4: ZZ • • • • • 120 ff d) „ „ „ „ 5 und mehr Pferden . . 145 „ Auf das Ladungsgewicht wird in beiden Gesetzen ausdrücklich keine Rücksicht genommen. Die von der Montavoner Concurrenz gewünschten Breitenmaße der Radfelgen lauten wie folgt: bei Belastung von 4000 Kg und Bespannung mit 4 Pferden . 160 mm „ „ „ 2000 Kg „ „ , , 2 „ . 110 „ Personenwagen mit Fassungsraum für 8 Personen . . . 80 „ Die Bestimmungen, welche der Montavoner Straßen-Ausschuss bezüglich der Felgenbreite aufstellt, gehen sonach ziemlich weit über die Maße der beiden in Giltigkeit stehenden Gesetze hinaus. Eine so starke Steigerung der Radfelgenbreite von 80 mm auf 110 mm und von 120 mm auf 160 mm könnte wohl nur dann zugestanden werden, wenn für diese Forderung auch unwidersprechliche technische Gründe vorlägen. Solche Gründe sind aber weder im Gesuche des ConcurrenzAusschusfes enthalten, noch sind welche von anderwärts beigebracht worden. Da wir annehmen müssen, dass dem Concurrenz-Ausschusse der Montafoner-Straße der Inhalt der zwei bestehenden vorarlbergischen Landesgesetze bekannt ist, und dass derselbe seine be­ sonderen Gründe gehabt haben muss, die ihn zu so abweichenden Vorschlägen veranlasst haben, erscheint es unerlässlich, den gedachten Ausschuss hierüber unter Mitwirkung des Landestechnikers noch umgehend einzuvernehmen, ehe an die Emwerfung eines Special-Gesetzes für Montafon ge­ schritten werden kann. Bei dieser Gelegenheit wäre allen Ernstes in Erwägung zu ziehen, dass außer der Wälder-, Walser- und Montafoner-Straße auch noch viele und lange Strecken nicht ärarischer Straßen in unserem Lande sind, die ebensogut wie die genannten drei Straßen eines gesetzlichen Schutzes durch Bestimmungen über die Radfelgeubreite bedürfen und gewiss einen solchen auch wünschen. Die eingangs erwähnte Bemerkung des Herrn Bezirkshauptmannes von Bludenz gibt diesbezüglich eine gewiss zutreffende und verdankenswerte Anregung. Nach reiflicher Ueberlegung der geschilderten Verhältnisse gelangt Der volkswirtschaftliche Ausschuss zu folgendem Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. In die Schaffung eines Radfelgen-Gesetzes für die Concurrenz-Straße Bludenz-Schruns kann dermalen nicht eingegangen werden, weil noch neuerliche Erhebungen durch den Landes-Ausschuss nothwendig fallen; 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die Verfassung eines allgemeinen Radfelgen­ Gesetzes für die nichtärarischen Straßen Vorarlbergs in Erwägung zu ziehen. Bregenz, am 15. April 1900. x Der Berichterstatter: Der Obmann: Johann Aohler. Dr. waibel. 166