19000326_ltb00191900_Landesausschussbericht_Flexenstrassenfortsetzung_Teilstreckenbau_Stutz_Lech

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Letzte Änderung 05.07.2021, 11:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XlX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XIX. Bericht des Landes-Ausschusses über die Fortsetzung der Flexenstraße, beziehungsweise über den Bau der weiteren'Theilstrecke Ltutz-Lech. Hoher Landtag! In der Sitzung vom 18. Februar 1897 fasste der hohe Landtag in der Angelegenheit der Fortsetzung der Flexenstraße d. i. vom Flexenpass nach Lech—Warth—Landesgrenze den Beschluss, zu den Kosten derselben einen Lüttdesbeitrag von 40% unter der Bedingung zu bewillige», dass der Staat einen Beitrag von 50% und die betheiligten Gemeinden von 10% leisten und letztere zudem für die Ablösung und unentgeltliche Überlassung des zum Straßenbaue benöthigteu Grnudes sorgen und weiters die Verpflichtung der Einhaltung der Straße übernehmen. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 19. Juni 1897 Nr. 21031 wurde dem Landes-Ausschusse eröffnet, dass das k. k. Ministerium des Innern mit Erlass vom 11. Juni 1897 Z. 12782 sich bereit erklärte, den Bau der Straße Flexenpass—Zürs—Lech—Warth—Landesgrenze gegen Tirol vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung der diesfälligen Credite durch Gewährung eines Staatsbeitrages zu fördern; die bezügliche definitive Schlussfassnng müsse jedoch dem Zeitpunkte vorbehalten werden, in welchem auf das Detailproject für den bisher bloß approximativ veranschlagten Ausbau der noch erübrigenden Theilstrecken der genannten Straße dem Ministerium vorliegen wird. Die betheiligten Gemeinden Klösterle, Lech und Warth—Hochkrummbach haben sich zufolge rechtsgiltiger Beschlüsse ihrer Ausschüsse zu einer Beitragsleistung von zusammen 10%, der unentgeltlichen Abtretung des benöthigten Grund und Bodens und zur Erhaltung der Straße verpflichtet. Bisher wurden von der Flexenstraße die 5'0 km lange Theilstrecke von Stuben über den Flexenpass nach Zürs zur Gänze und die weitere 1'5 km lange Theilstrecke von Zürs bis zum sogenannten Stutze zum größten Theile fertiggestellt. Im heurigen Jahre soll nun der Bau einer weiteren 4'2 km langen Theilstrecke von Stutz nach' Lech in Angriff genommen und dieselben im Jahre 1901 vollendet werden. Die weitere Theil- und Schlussstrecke Lech—Warth—Landesgrenze bildet dann einen in­ tegrierenden Bestandtheil des Vorarlberger Sraßenbauprogrammes, deren Bau laut dem Gesetze vom 29. November 1899 L. G. Bl. Nr. 9 im Jahre 1903 begonnen werden soll. Mit Note vom 2. December 1899 Nr. 45176 theilte die k. k. Statthalterei in Innsbruck mit, dass das k. k. Ministerium des Innern mit Erlass vom 23. November 1899 Z. 35255 dem vom 85 XIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900» Landes-Ingenieure verfassten Projekte der Straßenstrecke Stutz—Lech die Zustimmung ertheilte und zu den mit 88.000 K veranschlagten Kosten einen Staatsbeitrag von 50% bewilligte. Im Staatsvoranschlage pro 1900 ist als I. Rate bereits ein Betrag von 30.000 K eingestellt. Die 40%ige Beitragsleistung des Landes beziffert sich auf 35.200 K, und erscheint im Voranschläge des Vorarlberger Landesfondes sub Post 4c als I. Rate ein Betrag von 17.600 K eingesetzt; die Anweisung der II. restlichen Rate in gleicher Höhe soll im Jahre 1901 erfolgen. Der Landes-Ausschuss stellt sohin nachstehenden Äntna g : Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Anträge des Landes-Ausschusses vom 26. Marz 1900, betreffend den Bau der weiteren Theilstrecke der Flexenstraße und zwar von Stutz nach Lech, wird zugestimmt, und der hiefür erforderliche Landesbeitrag von 35.200 K, zahlbar in zwei gleichen Raten von je 17.600 K in den Jahren 1900 und 1901 bewilligt." Bregenz, am 26. März I9oo. Der Kunde s-A ns schnss non Vorarlberg. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 86