19000406_ltb00281900_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Stallehr_Uferschutzbauten_Alfenz

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Letzte Änderung 05.07.2021, 11:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage XXVni. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Geineinde Stallehr um Gewährung einer weiteren Subvention zu den Uferschntzbauten an der Alsenz. Hoher Landtag! Der hohe Landtag bewilligte mit Beschluss vom 5. Februar 1898 der Gemeinde Stallehr zu deu mit 11.500 fL veranschlagten, später mit 11.700 fL festgesetzten Kosten der am linksseitigen Alfeuzufer aufzuführenden Schutzbauteu einen 30 °/oigeit Landesbeitrag, zahlbar in deu Jahren 1898 und 1899, unter der Voraussetzung, dass seitens des hohen k. k. Ackerbauministeriums zu gleichem Zwecke ein 50 o/tziger Staatsbeitrag gewährt und' die restlichen 20 0 sammt eventuellen Mehrkosten sowie die Instandhaltung der Bauten von der Gemeinde übernommen werde. Das hohe k. k. Ackerbauministerium bewilligte den erbetenen Staatsbeitrag mit Erlass vom 2. Juli 1898, und ebenso erklärte sich die Gemeinde Stallehr mit Beschluss vom 20. März 1898 mit den voraufgeführten, gestellten Bedingungen einverstanden. Es wurde ungesäumt au die Ausführung der Arbeiten geschritten. Aber schon im ersten Bau­ jahre trat in der Nacht vom 21. zum 22. October ein Hochwasser ein, welches die bereits ausgehobenen Fundamente des Schutzbaues auf eine Länge von über 200 m zufüllte und das Rollbahngeleise eben­ falls auf eine Länge von mehr als 200 m ruinierte. Die Kosten für den Wiederaushnb der Fundamente, der Herstellung der Rollbahn und der provisorischen Schutzbauten betrugen nach Mittheilung der Gemeindevorstehung 571 st. 93 kr. Im Frühjahre 1899 waren die Bauten bis auf einige kleine Ergäuzungsarbeiten in projectgemüßer Weise fertiggestellt. Da trat am 21. und 22. Mai infolge rapider Schneeschmelze im Gebirge ein Hochwasser ein, wie ein solches die ältesten Leute in der dortigen Gegend nicht erlebt hatten. Die am Anfänge der Wuhrbauten bestehende Grundschwelle stürzte ein, die Bachbettsohle wurde hiebei bis um 2 m im Maximum vertieft, die Fundamente der Uferbauten unterwaschen und in einer Länge von 90 m zum Einstürze gebracht. An die Reconstruction dieser Uferschutzbauten in bedeutend verstärktem Maßstabe konnte erst im Herbste 1899 zur Zeit niederen Wasserstandes geschritten werden, und erforderte die Rücksicht auf die Gefahr der Unterwaschung der Fundamente durch die über die neuerstellte Grundschwelle abzustürzenden Wassermassen die Anlage eines 85 m langen Stemwurfes am Fuße des Schutzdammes. 127 XXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Diese Reconstructionsarbeiten sind in solider Weise durchgeführt. Die Gemeindevorstehung hat unterm 26. März d. I. ein Gesuch 'um Gewährung eines weitern Landesbeitrages an den hohen Landtag gerichtet und gleichzeitig die Rechnung über die erwachsenen Kosten der aufgeführten Schutzbauten vorgelegt. Dieselbe weist ein Gesammtkostenerfordernis von 17.490 ft. 56 fr. auf und ergibt sich demnach gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag von 11.700 fl. eine Über­ schreitung um 5790 fl. 56 fr. — 11.581 K 12 h. Nebst den Elementarereignissen trug zu dem Mehraufwande auch der Umstand bei, dass der einzig zur Verfügung gestandene Steinbruch, der ursprünglich dem äußern Ansehen nach auf eine leichte und billige Gewinnung der Steine schließen ließ, sich ganz ungünstig gestaltete und einen bedeutenden Verbrauch von Arbeit und Sprengmittel erforderte. Der diesfalls erforderliche Mehraufwand wird vom Herrn Landesingenieur mit 2000 fl. veranschlagt. Nachdem die Gemeinde sonach ein Verschulden hinsichtlich der erwachsenen Mehrkosten nicht trifft, nachdem die Gemeinde selbst, die nur über ein geringes Vermögen verfügt und nur 78 Einwohner und 22 Häuser zählt, nicht in der Lage ist, die bedeutenden Mehrkosten allein aus Eigenem zu bestreiten, so wird nichts anderes übrig bleiben, als dass derselben ein nochmaliger Beitrag des Landes gewährt und eine Staatssubvention fiir dieselbe erwirkt wird. Gleichwohl ist der volkswirtschaftliche Ausschuss nicht in der Lage, schon jetzt einen dahin­ gehenden Antrag dem Landtage zu unterbreiten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist vielmehr der Anschauung, es sollte die vorgelegte Rechnung vorerst einer genauen Überprüfung unterzogen und auf diese Weise eine sichere Grundlage für die Bemessung der Landes- und Staatssubvention gewonnen werden. Es erscheint daher zweckmäßig, wenn vorerst der Landes-Ausschuss beauftragt wird, die nöthige Überprüfung der Rechnung, sowie etwa weitere Vorerhebungen vorzunehmen und auf Grund derselben dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten. Äntrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die von der Gemeindevorstehung in Stallehr gelegte Rechnung über die erstellten Schutzleuten an der Alfenz der Überprüfung zuzuführen, sowie die in dieser Angelegenheit eventuell weiter als nothwendig erscheinenden Erhebungen zu pflegen und auf Grund des sich ergebenden Resultates dem hohen Landtag in nächster Session bezüglich weiterer Subventionierung der Gemeinde Stallehr geeignete Anträge zu unterbreiten." Bregenz, 6. April 1900. Johann Kohler» Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 128