19000423_ltb00391900_Schulausschussbericht_Gesuch_Dornbirn_Kostenbeitrag_zu_DornbirnerKommunalrealschule

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Letzte Änderung 05.07.2021, 11:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1900,ltb0,ltb1900
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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XXXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 1900. Beilage XXXIX. WsvicHt des Schulausschusses über das Gesuch der Gemeiude Dornbirn um einen Beitrag zur Bestreitung der Kosten der dortigen Lommunal-Realschule. Hoher Landtag! Der Landtag hat in der Sitzung vom 29. April 1899 auf Grund der Anträge des Schulausschnsses (Beilage XLIV der stenogr. Protokolle pro 1899) mit einstimmigem Beschlusse der Gemeinde Dornbirn einen einmaligen Beitrag von 1000 st. zu den Kosten der dortigen Realschule gewährt und gleichzeitig den Landes-Ausschuss beauftragt, mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, dass die Realschule in Dornbirn, wenn immer möglich, schon bis zu Beginn des Schuljahres 1899/1900 verstaatlicht werde. In Ausführung dieses letztem Beschlusses unterbreitete der Landes-Ausschuss unter Vorlage des Berichtes des Schulausschusses, des stenographischen Sitzungsprotokolles und eines Auszuges des amtlichen Protokolles dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht unterm 24. Mai 1899 Z. 1790 die Bitte um ehethunlichste Verstaatlichung der bezeichneten Anstalt. In der Zuschrift des Landes­ Ausschusses wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nothwendigkeit der Verstaatlichung der Realschule in Dornbirn von allen maßgebenden Factoren im Lande anerkannt und hervorgehoben worden sei, dass diesbezüglich keine Meinungsverschiedenheit bestehe und Landtag, Landesschulrath und Landes­ Ausschuss übereinstimmend mit einstimmig gefassten Beschlüssen sich für die Verstaatlichung ausgesprochen haben. Ferner wurde ans die misslichen finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Dornbirn hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass auch das Land infolge der Inanspruchnahme seiner Mittel zu den verschiedensten Culturzwecken nicht in der Lage sei, für eine längere Zeitdauer Subventioueu für Mittelschulzwecke zu gewähren. Eine Erledigung dieser Eingabe ist bis heute nicht erfolgt. Dagegen hat sich die Gemeinde­ vorstehung von Dornbirn auf Grund des Beschlusses des Gemeindeausschusses vom 1. August v. I. mit Eingabe vom 24. März d. I. Z. 211/1 abermals an den Landtag mit der Bitte um Votierung eines Landesbeitrages für das laufende Jahr gewendet. Der bezügliche Gemeindeausschussbeschluss gieng dahin, es wolle der Landtag um einen höheren Beitrag als den im Vorjahre gewährten ange­ gangen werden. In dem Gesuche wird neuerdings auf die hohen Auslagen, die der Gemeinde aus dieser Schule erwachsen, hingewiesen. Die Gemeinde Dornbirn hat ferner unterm 5. Jänner d. I. Z. 1 an das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht das neuerliche Ersuchen um Verstaat­ lichung der Realschule gestellt und dasselbe eingehend begründet. 179 XXXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Die Bestrebungen ititb Forderungen der Gemeinde Dornbirn nach Verstaatlichung der Real­ schule sind iit jeder Hinsicht begründet. In allen übrigen Kronländern der Monarchie bestehen derartige Bildungsanstalten, nur Vorarlberg ist in dieser Hinsicht bisher stiefmütterlich behandelt ivordeu, obwohl gerade dieses Land mit seiner bedeutenden, aufstrebenden Industrie, mit seinem außerordentlich entwickelteil Gewerbe und seinem nicht unbedeuteilden Handel in hervorragender Weise des realistischen Unterrichtes bedarf. Es muss mit voller Anerkennung hervorgehoben werden, dass die Gemeinde Dornbirn nicht nur für sich, sondern im Interesse des ganzen Landes mit großen Opfern eine solche Schule ius Leben gerufen und durch so lange Zeit erhalten hat. Die Anforderungen an die Gemeinde Dornbirn auf andern Gebieten werden aber immer größer, die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde immer schwieriger. Bei der territoriellen Lage und Ausdehnung der Gemeinde hat sie z. B. für die Erhaltung eines Straßennetzes von circa 100 km Länge zu sorgen, was allein schon einen jährlichen Kostenaufwand von mehr als 80.000 K ausmacht. Die Gemeindeumlage betrug 1898 222°/«, 1899 246°/« Zuschläge zu beii direkten ärarischen Steuern, und im Jahre 1900 erreichen dieselben die geradezu bedenkliche Höhe von circa 270°/«. Passiven, die von Straßen- und Schulbauten herrühren, lasten auf der Gemeinde noch im Betrage von 400.000 K. Das Land Vorarlberg ist nicht in der Lage, der Gemeindde Dornbirn auf eine längere Zeit Subventionen für Realschulzwecke zuzuwenden. Bereits im vorjährigen Berichte des Schulausschusses, sowie in den bezüglichen Landtagsverhandlungen wurde hierauf aufmerksam gemacht und nur eine ein­ malige Unterstützung beantragt und beschlossen. Wenn dessen ungeachtet der Schulausschuss die Gewährung einer nochmaligen Subvention von 2000 K beantragt, so geschieht dieses nur in Rücksicht auf die geschilderte finanzielle Lage der Gemeinde Dornbirn und in der zuversichtlichen Erwartung, dass nunmehr die k. k. Unterrichtsverwaltung nicht mehr länger zögern werde, die Realschule in Dornbirn zu verstaatlichen; diese Erwartung ist umso berechtigter, als Vorarlberg sicher ebenso Anspruch auf eine Staatsrealschule hat, wie die übrigen Länder. Es erscheint zur Lösung der Frage auch zweckmäßig, dass das Land die Bitten und Wünsche der Gemeinde Dornbirn bei der k. k. Unterrichtsverwaltung neuerdings mit allem Nachdrucke unterstütze, und cs soll daher der Landes-Ausschuss neuerlichen Auftrag erhalten, in diesem Sinne zn wirken. Der Schulausschuss stellt folgende Ä rr t ir ä g e Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Gemeinde Dornbirn wird zur Bestreitung der Kosten der dortigen Realschule eine noch­ malige Subvention von 2000 K aus dem Laudesfonde gewährt. 2. Der Laudes-Ausschuss wird beauftragt, uenerlich bei der k. k. Regierung nm baldige Ver­ staatlichung der Realschule in Dornbirn mit allem Nachdrucke einzuschreiten." Bregenz, am 23. April 1900. Fink Pfr., Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 180