18991229_ltb00081900_Landesausschussbericht_Subventionsgewährungsgesuch_Landwirtschaftsverein

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1899,ltb0,ltb1899
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

VIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Beilage VIII. Bericht des Landes-Ausschusses über das Gesuch des vorarlbergischen kandwirtschaftsvercins um Suboentionsgewährung. Hoher Landtag! Der vorarlbergische Landwirtschaftsverein wurde in Rücksicht auf sein äußerst ersprießliches, gemeinnütziges Wirken seit einer langen Reihe von Jahren mit Subventionen aus dem Landesculturfonde und zwar ursprünglich mit Jahressubventionen von je 200 fl., später mit solchen von je 400 fl. betheilt. Mit Beschluss des Landtages vom 6. Februar 1897 wurde in Erledigung der Eingabe des Landwirtschaftsvereins vom 22. Jänner 1897 Zl. 36 auf Grund der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses (Beilage XII der stenogr. Protokolle) dem Vereine auf die Dauer von 3 Jahren, nämlich 1897, 1898 und 1899 eine jährliche Subvention von 600 fl. gewährt. In dem damaligen Berichte wird hervorgehoben, dass der Landwirtschaftsverein seit seinem mehr als 3Ojährigen Bestände sehr vieles zur Hebung der Landwirtschaft in unserm Lande beigetragen habe, dass derselbe in Vorarlberg die Stelle eines Landesculturrathes vertrete, und dass es wünschens­ wert erscheine, dass er auch in der Folge wie bisher zum Besten des Landes thatkräftig wirke und walte. Unter dem 21. November d. I. Z. 389 richtete nun der Landwirtschaftsverein eine Eingabe an den Landes-Ausschuss, in der das Ersuchen gestellt wurde, es möge beim hohen Landtage um Erstreckung der bisher gewährten Beihilfe in gleicher Höhe hingewirkt werden. Die Gründe seien die gleichen, wie sie bereits im Gesuche vom Jahre 1897 eingehend dargelegt worden seien. Der Landes-Ausschuss ist der einstimmigen Anschauung, dass die Weitergewährung der Sub­ vention an den Landwirtschaftsverein im Interesse des Landes gelegen sei. Nachdem es aber doch nicht ausgeschlossen erscheint, dass infolge Errichtung landwirtschaftlicher Genossenschaften Änderungen hinsichtlich Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen und auch hinsichtlich der Aufgaben des Landwirtschaftsvereins eintreten könnten, empfiehlt es sich, wie bei dem im Jahre 1897 gefassten Beschlusse die Subventionsdauer vorläufig nur auf 3 weitere Jahre festzusetzen. 41 VIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 1900. Der Landes-Ausschuss stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorarlbergischen Landwirtschaftsverein wird auf die Dauer von 3 Jahren und zwar für die Jahre 1900, 1901 und 1902 eine Subvention von je 1200 K aus dem Landesculturfonde gewährt." Bregenz, am 29. December 1899. Der Kandrs-Aus schuss. Martin Thnrnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 42 Referent.