19140522_ltb00531913_Volkswirtschaftsausschussbericht_Strassennetzausbau

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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53, Verlage zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1013/14. Beilage 53. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Ausbau des vorarlberger Straßennetzes. Hoher Landtag! Mit dem Gesetze vom 29. November 1899, L. G. Bl. Nr. 9 ex 1900, wurde folgendes angeordnet: Zum Zwech der Ausgestaltung und Verbesserung des vorarlbergischen Straßennetzes sind nachbezeichnete Konkurrenzstraßeu herzustellen bezw. auszubauen: 1. Die Teilstrecke der Flexenstraße von Lech über Warth zur tirolischen Landesgrenze; 2. Die I. Teilstrecke der Montafonerstraße von Bludenz bis Parthenen; 3. Die I. Teilstrecke der Hinterbregenzerwaldstraße von Bezau nach Schlücken; 4. Die Straße von Brcgenz über den Kustersberg nach Langen und bis zur Neichsgrenze; 5. Die II. Teilstrecke der Hinterbregenzerwaldstraße von Schröcken über Hochkrumbach nach Warth zum Anschlüsse an die Flexenstraße; 6. Die Laternserstraße von Rankweil bis Lateins; 7. Die Straße von Satteins nach Thüringerberg (Jagdbergstraße); 8. Die Straße von Kennelbach bis zur Bregenz-Langenerstraße ad 4; 9. Die II. Teilstrecke der Montafonerstraße von Parthenen bis Zeinisjoch. Diese Straßenbauten sind innerhalb eines Zeitraumes von fünfzehn Jahren, vom Jahre 1901 angefangen, zu bewerkstelligen und ist bei der Ausführung int allgemeinen, und soweit hierbei keine unvothergeschcnen technischen Schwierigkeiten eintreten, nachstehende Reihenfolge einzuhalten: Montafonerstraße I. Teilstrecke, Hinterbregenzerwaldstraße I. Teilstrecke, Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze, Flexenstraße, Laternserstraße, Straße Satteins—Thüringerberg, Straße Kennelbach bis zur Langenerstraße, Hinterbregenzerwaldstraße II. Teilstrecke, Montafonerstraße II. Teilstrecke, mit welcher als letzte im 13. Baujahr hätte begonnen werden sollen, 221 53, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlbcrgcr Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Der zur Ausführung dieser Siraßenbauten erforderliche Gesamtaufwand im Betrage von 246.6001— = K 2.493.200'— wird durch Beiträge des Staates, des Landes und der Jnlcrcssentcn bezw. der zu bildenden Konkurrenzen aufgebracht. Auf Grund der festgesetzten Verhältniszahlen und der Erfordernisse für die einzelnen Straßenzüge entfällt von dem gesamten Erfordernis auf den Staat ein Beitrag zusammen von fl. 528.779 90 — K ], 057.559'80 auf das Land ein solcher von fl- 406.993'10 — K 813.986 20 und auf die Jnteressentenkonkurrenzen die Summe von fl. 310.827'— — K 621.654"— Der Gesamtbeitrag des Staates wird in 15 gleichen Jahresraten jährlich sogleich nach Erscheinen des Finauzgesetzes, die durchschnittliche Jahresquote des Landes jedesmal im Laufe des Monats Jänner in den zu bildenden Straßenfonds eingezahlt. Von den voraufgeführten Straßenzügen sind 1. bereits ausgeführt und kollaudiert: die Flexen-, Laternser- und Jagdbergstraße mit einem K 672.683 18 Kostenaufwande von 2. in der Ausführung begriffen: die Montafonerstraße I. Teil, die Hinterbregenzerwald­ straße I. Teil und die Bregenz—Langenerstraße mit K 2, 435.126'— einem Kostenaufwande bezw. Erfordernisse von 3. in Verhandlung steht: die Straße Kennelbach Langenerstraße mit einem K 49.400 — Eifordernisse von K 3, 157.209-18 Summa Gegenüber dem im Gesetze vorgesehenen Erfordernisse K 2, 493.200'— für die ganze Aktion per und den bereits genehmigten Mehrkosten der Flexen-, K 424.535 — Laternser- und Montafonerstraße I. Teil per K 2, 917.735 — zusammen K 239.474 — ergeben sich daher Mehlkosten von rund Mit obiger Summe von K 3, 157.209 18 ist aber noch nicht für das ganze Straßenbau­ programm vorgesorgt, indem in derselben die Kosten der Bregenzerwaldstraße II. Teil und der Montafonerstraße II. Teil nicht enthalten sind. Es ist also mit der im Gesetze erscheinenden Bausumme von K 2, 493.200"— das Bau­ programm nicht durchzuführen. Die Gründe hiefür liegen einerseits in während des Baues notwendig gewordenen Mehrarbeiten bei einzelnen Straßenzügen und anderseits in der seit dem Jahre 1901 eingetretenen außerordentlichen Steigerung der Materialpreise und Arbeitslöhne. Die bewilligten Geldmittel für die Hinterbregenzerwaldstraße I Teil, die Straße Bregenz— Langen—Landesgrenze und die Montafonerstraße I. Teil sind erschöpft, sodaß diese Straßen nicht vollendet werden können. Anderseits stehen nach dem eingangs zitierten Gesetze noch Geldmittel zur Verfügung, welche nicht in Verwendung genommen werden können. Es sind dies nämlich die für die Hinterbregenzerwaldstraße fl. 1. 222 53. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. II. Teil und für die Montafonerstraße II. Teil vorgesehenen Beträge. Mit dem Baue dieser Straßen hätte nach dem Gesetze im 13. Baujahre also int Jahre 1913 begonnen werden sollen. Es ist nun ganz ausgeschlossen, daß mit den sichergestellten Mitteln diese Straßen erstellt werden können und insbesondere, daß gegenwärtig die weiter erforderliche», großen Mittel beschafft werden können. Um aber im Straßenbaue keine Unterbrechung eintreten lassen zu müssen, ist die vorarlbergische Straßenbaukommission auf Grund des Beschlusses vorn 5 April 1913 mit folgenden Anträgen an den Vorarlberger Landes­ ausschuß herangetreten: „Der weitere Ausbau der in Angriff genommenen Straßenzüge Bregeuzerwald I. Teil, Bregenz—Langen—Reichsgrenze ist in den Jahren 1913 bis 1915 zu bewirken. Die Mehrkosten für die Laternserstraße und die Jagdbergstraße sind auf den Baufonds zu übernehmen. Aus diesem Anlasse ergibt sich für den Straßenbaufonds ein Mehrerfordernis von K 759 640 43 wovon auf den Staat „ 286.452"12 auf das Land „ 258.969 62 entfallen. Unter Heranziehung des noch vorhandenen Kredites für die beiden Jochstraßen Bregeuzerwald II. Teil und Montafon II. Teil per „ 484.000'— wovon auf den Staat als Beitrag „ 339.800' — entfallen, erübrigt von der im Jahre 1915 fälligen Staatsrate noch ein Betrag von „ 52.347 88 Mit Rücksicht auf die seit der Verfassung der generellen Projekte wesentlich gesteigerten Löhne wird man das Erfordernis für die später auszubauenden Jochstraßen verdoppeln müssen, daher man mit einem weiteren Staatsbeitrag für diese Strecken von rund K 678.000"— zu rechnen hätte. Ab obige verfügbare „ 52.347 88 als Rest vom Jahre 1915, verbleibt ein weiteres Erfordernis des Staates von rund „ 626.000"— Wenn daher von Seiten der k. k. Regierung der bisherige ordentliche Staatsbeitrag „ 70.500"— vom Jahre 1915 an weiter in den Staatsvoranschlag eingestellt wird, so könnte man auch diese Straßen in weiteren 9 Jahren, d. i. vom Jahre 1916—1924, ausbauen. Der Vorarlberger Landesausschuß erklärt sich bereit, beim hohen Landtage für die Sicherstellung der nach dem gesetzlichen Verhältnisse auf das Land entfallenden Mehrkosten einzukommen für den Fall, als die k. k. Regierung den bisherigen Staatsbeitrag vom Jahre 1916 angefangen in den Staatsvoranschlag aufnimmt." Das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten hat sich zu diesem Gegenstände unter dem 23. April 1914 folgendermaßen geäußert: Auf den Antrag der Straßenbankommission betreffend die Bedeckung der bei der Laternserstraße neuerlich eingetretenen Mehrkosten ist das Ministerium für öffentliche Arbeiten, insoferne es sich um die Zuwendung von Staatsmitteln zu diesem Zwecke handelt, nicht in der Lage einzugehen. Für die Montafonerstraße -1. Teil wurden mit dem Erlaß vom 27. November 1909 die Mehrkosten von K 232.000"— und der Staatsbeitrag hiezu von K 81.200"— genehmigt und ist somit das Gesamterfordernis für dieselbe per K 728.600"— festgestellt. Für die Hinterbregenzerwaldstraße II. Teil und die Bregenz—Langenerstraße sind zunächst im Sinne der allgemeinen Weisungen des vorzitierten Erlaffes betreffs Genehmigung von Mehrkosten die Erfordernisse für jede Straße separat nachzuweisen. Zu diesem Behufe siitd die Kollaudierungsergebniffe über die bereits ausgeführten Straßenstrecken und die Projekte für die noch auszuführenden Strecken zur Genehmigung vorzulegen. Dasselbe gilt auch bezüglich der Straße Kennelbach—Langenerstraße. Das Ministerium für öffentliche Arbeiten ist nicht abgeneigt, den Antrag der Straßenbaukommission, dahingehend, daß zur Fortsetzung der Bautätigkeit auf den in Ausführung stehenden Straßen die Mittel der Aktion für die 223 53. Beilage zu den stcnogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10 Periode 1913/14. beiden Jochstraßen Bregenzerwald II. Teil und Montafon II. Teil herangezogen und diese letzteren Straßen erst später zur Durchführung gelangen, in Erwägung zu ziehen, doch wird die Schlußfassung bis zur Vorlage der verlangten Nachweise vorbehalten. Bezüglich des auf eine weitere generelle Dotierung des Straßenbaufonds abzielenden Antrages zum Zwecke des Ausbaues der beiden vorerwähnten Jochstraßen wird bemerkt, daß nach Durchführung der übrigen Straßenbauten die gesetzlich normierten Mittel erschöpft sind, daher die beiden Jochstraßen zum Gegenstand von Spezialvcrhandlungen zu niachen sein werden. Bei diesen Verhandlungen wird das Projekt, das Kostenerfordernis, die Bauzeit und die Kostenverteilung für jede Straße separat zu vereinbaren sein, worauf dann die Präliminierung des vom vereinbarten Aufwande entsprechenden Staatsbeitragcs nach Maßgabe der budgetären Verhältnisse erfolgen wird. Es werden daher die Projekte für die Hinterbregenzerwaldstraße II. Teil und für die Montafonerstraße II. Teil rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen sein. Es ergeht daher im Sinne des obigen Erlasses die Einladung, bezüglich der Hinterbregenzer­ waldstraße I. Teil und der Bregenz-Langenerstraße sowie der Straße Kennelbach-Langenerstraße zum Zwecke der Genehmigung der Mehrkosten und zur Nachweisung der Erfordernisse für diese die Kollaudierungsergebnisse über die bereits ausgeführten und die Projekte für die noch auszuführenden Straßenstrecken, endlich zur Präliminierung des Staatsbeitrages für die beiden Jochstraßen: Hinterbregenzerwaldstraße II. Teil und Montafonerstraße II. Teil die Projekte chetunlichst zur Vorlage an das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten anher zu senden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat sich von der Zwcckniäßigkeit des von der Straßenbaukommission empfohlenen Vorganges überzeugt, weil dadurch die Möglichkeit geboten wird, ohne in Anspruchnahme weiterer Mittel im gegenwärtigen Zeitpunkte die Hinterbregenzerwaldstraße I. Teil, die Straße Bregenz—Langen - Landesgrenze, die Montafonerstraße I. Teil und die Straße Kcnnelbach— Langenecstraße fertigzustellen und anderseits auch die gesetzlich erworbenen Ansprüche der betreffenden Interessenten auf den Ausbau der Hinterbregenzerwaldstraße II. Teil und der Montafonerstraße II. Teil aufrecht erhalten werden. Weiter erwog der volkswirtschaftliche Ausschuß, daß die Fertigstellung der vorerwähnten Straßen in der gegenwärtigen arbeitslosen Zeit wieder willkommene Verdienst- und Arbeitsgelegenheit schaffe. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landtag hält daran fest, daß der mit dem Gesetze vom 29. November 1899, L. G. Bl. Nr. 9 ex 1900, beschlossene Ausbau des Vorarlberger Straßennetzes in seiner Gänze zur Durchführung gelange. Es sollen jedoch die auf Grund des genannten Gesetzes gegenwärtig noch verfügbaren Staats- uird Landesmittel vorerst zur Fertigstellung der Hinterbregenzerwaldstraße I. Teil, der Straße Bregenz-Langen—Landesgrcnze, der Montafonerstraße I. Teil und der Straße Kennelbach-Langenerstraße Verwendung finden und an den Bau der beiden Jochstraßen Hinterbregenzerwald II. Teil und Montafonerstraße II. Teil erst geschritten werden, nachdem mit der Regierung die nötigen Vereinbarungen über die Aufbringung der fehlenden Mittel getroffen sein werden. Es empfiehlt sich dabei, die Bautätigkeit in einer Weise zu regeln, daß die von der Regierung weiter einzuzahlenden Jahresraten ungefähr die bisherige Höhe erreichen." Bregenz, am 22. Mai 1914. Jodok Fink, Obmann. Dr. A. Konzett, BerichterstatterDr"ck von I. N. Teutsch in Bregenz. 224