19130614_ltb00141913_Landesausschussbericht_Gemeindevermittlungsämtertätigkeit_1912

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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13, Beilage gu ben fienagr. Beddßen beß Borarlberger Sanbtageß. VI. @eßon ber 10. Beriobe 1913/14. Beilage 13. des tandesausschuffes über die Tätigkeit der Gemeindevermittlungsämter im Lande Vorarlberg im Jahre 1$\2. Hoher Landtag! Die Eemeindevermittlungsämter erhielten durch das Gesetz vom 27. Februar 1907, R. E. Bl. Nr. 59, und das Landesgesetz vom 15. September 1909, L. E. Bl. Nr. 158, 'eine bedeutende Erweiterung ihrer Befugnisse, sowohl bei Vergleichen in Rechtsstreitigkeiten, als auch bei Sühneversuchen in Ehrenbeleidigungssachen. Die Entlastung der Gerichte mit kleinen Rechtsstreitigkeiten und Ehrenbeleidigungen wurde angestrebt mit der Abänderung des Gesetzes vom 21. September 1869, R. E. Bl. Nr. 150. Der beiliegende statistische Ausweis zeigt, daß die auf diese Gesetzesabänderungen gesetzten Hoff­ nungen tatsächlich berechtigt sind. ^ " Streitigkeiten in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten kamen in sämtlichen Vermitt­ lungsämtern des Landes im Jahre 1912 346 Fälle zur Anzeige, davon wurden 281 beim Vermittlungsamte erledigt, also 81 o/o. Ehrenbeleidigungsklagen wurden in diesem Zeitraume bei den Vermittlungs­ ämtern 641 Fälle vor Einbringung der gerichtlichen Klage anhängig gemacht, davon wurden beim Sühneversuche erledigt 411 Fälle, also 68o/o. Übertretungen gegen die Sicherheit der Ehre nach §§ 487 bis 497 a. St. G. wurden von den Gerichten den Vermittlungsämtern zur Vornahme des Sühneversuches 428 Fälle abgetreten, davon wurden beim Sühneversuche er­ ledigt 134 Fälle, also 32o/0. In diesen Fällen ist vielfach die Klage bereits in Händen von Advokaten, damit ist der Sühneversuch sehr erschwert, verschiedene Advokaten übernehmen Ehren­ beleidigungsklagen nur dann, wenn die Partei im vorhinein erklärt, beim Vermittlungsamte nicht zu erscheinen. Den weitaus größten Verkehrsumfang zeigt das Vermittlungsamt Dornbirn. Rechts­ streitigkeiten kamen bei diesem Amte im Jahre 1912 147 Fälle zur Verhandlung und nur in 7 Fällen war die Tätigkeit des Vermittlungsamtes erfolglos. Während derselben Zeit kam beim Amte in Feldkirch, Nenzing und Schruns kein einziger Fall von Rechtsstreitigkeiten zur Verhandlung. 53 13, Beilage 311 beit ftenogr. Benoten beß $orarIberget ßanbtageg. VI ®e(pon ber 10. $mobc 1918/14. Ausweis über die Tätigkeit der GemeindeStreitigkeiten in bürgerlichen RechtsName Hi evon beö @emembeuenaüt(img^amte^ im durch einen in das Amtsbuch eingetragenen Vergleich erledigt wegen Erfolglosigkeit des Vergleichsversuches oder Ausbleibens der Partei nicht ausgetragen und zwar Partei mcht erfolglos erschienen 17 7 5 3 Hörbranz, Hohenweiler, Lochau und Möggers 1 — — — Alberschivende, Lauterach, Wolfurt, Schwarzach, Buch und Bildstein 8 7 1 — Sulzberg, Riefensberg, Doren, Laugen und Fluh 1 1 — — 13 7 3 1 11 4 2 3 43 30 5 3 4 4 — — 147 32 4 3 Lustenau, Höchst, Gaißau und Fußach 36 10 9 4 Feldkirch, Altenstadt, Göfts, TisiS und Tasters — — — — 17 4 4 2 13 1 2 1 4 3 — 1 7 6 — — Dalaas, Jnnerbraz, Klösterle und Lech 11 5 1 3 Nenzing, Ludesch, Thüringen und Bludesch — — — — Bregenz, Hard und Rieden Bezau, Andelsbuch, Egg, Schwarzenberg, Reuthe und Bizau Au, Schoppernau, Schröcken, Warth-Hochkrumbach Schnepfau, Mellau und Damüls Hittisau, Bolgenach, Krumbach, Lingenau, Oberlangenegg, Nnterlangenegg und Sibratsgfäll Mittelberg Dornbirn, Hohenems, Ebnit Götzis, Altach, Klaus, Koblach, Müder, Weiler und Fraxern Rankweil, Meiningen, Zwischenwasser, Röthis, Sulz, Viktorsberg Laterns und Übersaxen Frastanz, Satteins, Schlins, Schnifis, Dünserberg, Röns und Düns Bludenz, Bürs, Bürserberg, Brand und Mziders Sonntag, Fontanella, St. Gerotd, Blons, Raggal und Thüringerberg Schruns, Tschagguns, Vandans, Stallehr, Lorüns, St. Anton, Bartholomäberg und Sübertal 4 3 1 ------- — —“• — — St. Gallenkirch, Gaschurn 10 6 2 2 346 130 39 26 Summe: 54 13 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VL Session der 10. Periode 1913/14. Vermittlungsämter tu Vorarlberg 1912. Ehreubeleidiguugsfälle angelegenheiten Vor Einbringung der gerichtlichen Klage wurden: in anderer Weise erledigt (Befriedigung des Anspruches, Zurücknahme der An­ meldung, außerordent­ liche Beilegung) Bom Gerichte zur Vornahme des Sühneversuches abgetretene Klagen Nicht verglichen Nicht verglichen Zahl Ver­ glichen Zahl Ver­ glichen 2 64 47 11 6 91 28 44 19 1 13 7 4 2 16 9 4 3 — 56 38 10 8 28 13 8 7 — 6 3 1 2 8 4 2 2 2 7 7 — — 24 9 8 7 2 10 7 3 — 1 1 — — 5 11 8 — 3 12 5 3 4 — 9 7 1 1 2 — 1 1 108 163 106 42 15 59 8 50 1 13 109 68 20 21 29 4 19 6 — 45 15 17 13 33 7 19 7 7 20 7 10 3 12 6 2 4 8 29 20 1 8 12 3 8 1 — 14 7 4 3 8 2 5 1 i 48 42 4 2 11 2 4 5 2 8 7 1 — 5 — 5 — — 16 7 5 4 14 2 9 3 — 9 6 3 — 6 — 6 — — 4 2 1 1 47 25 16 6 —• — — — — 10 6 2 2 411 138 92 428 134 215 79 | 641 151 der Sühnewegen Ausbleibens verluch blieb der Partei erfolglos 55 wegen der Sühne­ Ausbleibens versuch blieb der Partei erfolglos 13. Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Auch beim Sühneversuche hat Dornbirn den größten Verkehrsumsang mit 222 Fällen, wovon 114 beim Vermittlungsamte endgültig erledigt wurden. Das Vermittlungsamt Dornbirn schreibt die Amtstage im Gemeindeblatt von Hohenems und Dornbirn fleißig aus, hält regelmäßig jeden Dienstag nachmittags int Rathause Sitzung ab, der Stadtrat weist Streitigkeiten, die früher diesen schwer belastet haben, dem Vermitt­ lungsamte zu, diesen Umständen ist zum Teil der große Verkehrsumfang zuzufchreiben. Die Eemeindevermittlungsämter sind nicht bloß eine Entlastung der Gerichte, sondern Einrichtungen von großem sozialem Werte, die sorgfältig gepflegt werden sollen. Sehr viel können die Gemeindevorstehungen beitragen, daß die Vermittlungsämter bei Streitigkeiten und Ehrenbeleidigungen in erster Linie benützt werden. Ferner ist die fleißige Ausschreibung und regelmäßige Abhaltung der Amtstagungen der Sache sehr förderlich. Bei öffentlichen Versammlungen und in der Presse sollte auf diese Ein­ richtung aufmerksam gemacht werden. Die Vertrauensmänner zum Vermittlungsamte sollen sorgfältig ausgewählt werden. Es gehört eine gewisse Vorbildung dazu, ein gut entwickelter Rechtlichkeitssinn; vermitteln können ist eine Kunst. Nur jene Amter können ihrer Aufgabe entsprechen und werden aus namhafte Erfolge hinweisen können, wo es gelingt, fähige Männer an die Spitze zu stellen. s Von sehr großem Werte wäre es, wenn seitens des k. k. Kreisgerichtspräsidiums an der Ausbildung der Vertrauensmänner für ihren Dienst als Vermittler mitgewirkt würde. Die Gerichte haben im Laufe der dreijährigen Tätigkeit der Vermittlungsämter auf Grund des neuen Gesetzes manche Erfahrung gemacht, sowohl bei Vergleichen zwischen streitenden Parteien, als int Sühneverfahren, die zur Kritik Anlaß geben würde. Es könnte ein richterlicher Beamter geeignete Unterweisungen geben, welche den Vertrauensmännern sehr zugute kommen würden. Einige besonders eifrige Obmänner wünschen die Abhaltung von Jahresversammlungen der Vertrauensmänner und zwar zu dem Zwecke, um über die gemachten Wahrnehmungen eine Aussprache zu pflegen; zu diesen Jahresversammlungen der Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter sollte von feite des k. t. Kreisgerichtes ein Vertreter entsendet werden, dann würden diese Versammlungen sicher fruchtbar werden. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Tätigkeitsbericht über die wird zur Kenntnis genommen." Gemeindevermitliungsämter im Jahre 1912 Bregenz, am 14. Juni 1913. Für den Borarlberger Landesausschuß: Engelbert Lnger, Berichterstatter. Druck ncn I. N. T vtfcti In Bregenz. 56