19130930_ltb00311913_Volkswirtschaftsausschussbericht_SelbständigerAntrag_Subventionierungsschlüssel_gewerblicheFortbildungsschulen

Dateigröße 284.1 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 04.07.2021, 22:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

31* Beilage zu den stenogr. Berichten des Vomrlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 31. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Loser und Genossen, betreffend die Festsetzung eines bestimmten Schlüssels für die SubventionierunA der gewerblichen Fortbildungsschulen. Hoher Landtag! In der Sitzung des Landtages vom 23. September l. I. haben die Abgeordneten Loser und Genoffen einen Antrag eingebracht, dahingehend, es wolle der Landtagsbeschluß vom 6. Oktober 1909, betreffend die Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschulen, einer Abänderung unterzogen und ein perzentueller Verteilungsschlüffel festgesetzt werden. Der Antrag wurde dem volkswirtschaftlichen Ausschuffe zur Beratung und Berichterstattung zugewiesen. Auf Grund des vorerwähnten Landtagsbeschlusses ist der Landesausschuß für die Dauer der Landtagsperiode ermächtigt, den gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande Subventionen im Betrage von K 200'— bis K 500'— aus Landesmitteln auszufolgen. Es hat sich nun im Laufe der Zeit gezeigt, daß sowohl die Beitragsleistungen des Landes, sowie jene der Handelskammer im Verhältniffe zu den Erfordernissen der einzelnen Schulen, sowie im Verhältnisse zu den Beitragsleistungen der Gemeinden eine große Ungleichheit ausweisen. Was die Landesbeilräge anbelangt, so schwanken dieselben bezüglich der zurzeit im Lande befindlichen 12 Fortbildungs­ schulen von 8V- Prozent bis 27 Prozent. In Tirol von i'/a Prozent bis 40 Prozent. Der mittlere Beitrag beträgt in Vorarlberg 19'/a Prozent, in Tirol 176/m> Prozent. Eine noch größere Ungleichheit weisen die Beitragsleistungen der einzelnen Gemeinden auf. Dieselben schwanken in Vorarlberg von 12 V* bis 44 Prozent, wobei die hohen Prozentsätze naturgemäß auf jene Gemeinden entfallen, deren Schulen eine große Frequenz und demzufolge auch ein wesentlich höheres Erfordernis ausweisen. So hat z. B. die Fortbildungsschule Dornbirn ein Erfordernis von K 5846'— und eine Schülerzahl von 153. Bludenz: Erfordernis K 3351 —, Schülerzahl 73, Feldkirch K 2887'—, 119 31. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Leriode 1913/14. Schülerzahl 52, während die Fortbildungsschule Hard 15 Schüler zählt, mit einem Erfordernis von K 1292'—, jene von St. Gallenkirch 16 Schüler mit einem Erfordernis von K 1260" —. Vorstehende Zahlen stützen sich auf die Voranschläge derFortbildungsschulen für das Kalenderjahr 1913. Die Handelskammer subventioniert die Schulen mit je K 100 — jährlich und tritt in den Perzenten zu den einzelnen Präliminarien auch dort eine große Verschiedenheit zutage. Seitens der k. k. Statthalterei wurde nun schon im Vorjahre die Anregung zu einer Regelung der Subventionsfrage im Sinne der Festsetzung eines perzentuellen Verteilungsschlüssels gemacht. Zu diesem Zwecke fand im Jänner l. I. bei der k. k. Statthalterei eine Konferenz statt, an welcher außer den Vertretern der Regierung die Vertreter der Landesausschüsse von Tirol und Vorarlberg, sowie der Handelskammern beider Länder teilnahmen. Herr Inspektor Professor Gattinger sprach sich in seinem eingehenden Referate dahin aus, daß die Landes- und Kammerbeiträge in Perzenten zu den Erfordernissen der einzelnen Schulen zu fixieren wären, wobei er auch für eine Erhöhung der Beiträge der Länder und der Kammern eintrat. Die Konferenzteilnehmer stimmten zum Teile mit Vorbehalt der Festsetzung perzentueller Beiträge zu, waren indessen aber nicht in der Lage, betreffend Erhöhung der Beitragsleistungen im allgemeinen verpflichtende Zusagen zu machen. Um nun eine möglichst einheitliche Regelung herbeizuführen, hat sich der Landesausschußreferent mit jenem von Tirol ins Einvernehmen gesetzt, welches Einvernehmen zu dem Ergebnisse führte, eine Lösungder Frage in der Weise anzustreben, daß zu den Erfordernissen der einzelnen Schulen ein Landesbeitrag von 25 Prozent gewährt werden soll. Die in den Voranschlägen befindlichen Posten für sogenannte Regieauslagen (Miete, Beleuchtung, Heizung, Bedienung) sollen bei Festsetzung des genannten Perzentsatzes jedoch nicht in Berechnung gezogen werden. Dies erscheint insoferne angezeigt, als z. B. von den dermalen bestehenden 12 Fortbildungs­ schulen Vorarlbergs pro 1913 die Hälfte derselben gar nichts für Regieauslagen eingesetzt haben, während die andere Hälfte Beträge von K 30 — bis K 1 0 0 8'— einsetzten. Die Festsetzung eines 25perzentigen Beitrages mit Ausschluß der Regieauslagen würde nach dem Stande der Schulen des laufenden Jahres ein Mehrerfordernis von K 1130— für das Land ausmachen. Das Präsidium der Handelskammer hat dein Lundesausschusse bereits mitgeteilt, daß die Kammer beschlossen habe, gemäß der Anregung der k. k. Siatthalterei zum Gesamtaufwande der einzelnen Schulen 6 Prozent beizutragen, falls auch das Lano seinen Beitrag perzentuell bemißt und derselbe zusammen mit jenem der Kammer 33 Prozent beträgt. Die Handelskammer würde demzufolge insgesamt ungefähr den gleichen Beitrag leisten wie bisher, nur mit dem Unterschiede, daß derselbe perzentuell auf die einzelnen Schulen im Verhältnisse zu deren Erfordernissen verteilt würde. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist nach eingehender Überprüfung des Sachverhald's überein­ stimmend der Ansicht, es sei eine Abänderung des Landtagsbeschluffes vom 6. Oktober 1909, insoweit derselbe die gewerblichen Fortbildungsschulen betrifft, im vorangeführten Sinne angezeigt und stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird für die Dauer der Landtagsperiode ermächtigt, den im Lande bestehenden, vom Staate, der Handels- und Gewerbekammer subventionierten gewerblichen Fortbildungsschulen auf deren Ansuchen und unter der Bedingung, daß 120 3L Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. dieselben den Lehr- und das Stui denplan, den Voranschlag und Schülerverzeichnis, den Jahres­ bericht, einen Ausweis über den Schulbesuch im abgelaufenen Schuljahre, ferner eine Abschrift der Sitzungsprotokolle des Schulausschusses, sowie eine Bestätigung des zuständigen Pfarramtes, daß durch die Stundeneinteilung die Schüler im Besuche des sonntäglichen > Hauptgottesdienstes nicht behindert sind, vorlegen, eine jährliche Subvention im Ausmaße von 25 Prozent des Erfordernisses zu gewähren. Die Posten für Regieauslagen (Miete, Beleuchtung, Bedienung, Heizung) kommen bei Festsetzung der 25 Prozent nicht in Betracht." Bregenz, den 30. September 1913. Jodok Fink, Franz Loser, Obmann. Berichterstatter. Drvck y w I N Teutsch in Bregenz. 121