19140000_ltb00411913_RV_Gesetz_Feststellung_Rekrutierungskontingent_Landesschützen

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Letzte Änderung 17.07.2021, 05:46
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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41+ Beilage %% beii ßtnogt. Betidßen be8 Bota#etger ^mbiageß. VL ®effWn bet 10. #ttobe 1918/14. Beilage 41 Regievungs-Bovlage. von, ... \9\* betreffend die Feststellung des Rekrutenkontingentes der kandesschützen. Mit Zustimmung der Landtage Meiner gefürsteten Grafschaft Tirol und Meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: § 1. In Eemäßheit der Bestimmungen des 1. und 3. Absatzes des § 8 des Gesetzes vom 25. Mai 1913, L. G. BI. Nr. 25, betreffend das Institut der Landesverteidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, wird nach Maßgabe der in Artikel I, zweiter Absatz, der kaiserlichen Verordnung oom 20. März 1914, N. E. BI. Nr. 59, für das Jahr 1914 erfolgten Erhöhung der Eesamtzisfer des Rekrutenkontin­ gentes zur Erhaltung der Landwehr für die übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, das in § 8, zweiter Absatz, des be­ zogenen Landesgesetzes für das Jahr 1914 mit 882 Mann festgesetzte Rekrutenkontingent für die Landesschützen für dieses Jahr um 170 Mann erhöht. Im Falle die Eejamtziffern der Rekruten­ kontingente zur Erhaltung der Landwehr für die übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder nach den in Artikel II, zweiter Absatz, der erwähnten kaiserlichen Verordnung vor­ gesehenen Ziffern für das Jahr 1915 um 5.785, für das Jahr 1916 um 6.749, für das Jahr 1917 um 6.845, für das Jahr 1918 und die folgenden 183 41. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. fünf Jahre um jährlich 7.038 Mann höher be­ stimmt und sichergestellt werden, wird das im § 8, zweiter Absatz, des Gesetzes vorn 25. Mai 1913, L. E. Bl. Nr. 25, bezifferte Rekrutenkontingent für die Landesschützen für das Jahr 1915 um 215, für das Jahr 1916 um 251, für das Jahr 1917 um 255, für das Jahr 1918 und die folgenden Jahre um jährlich 262 Mann erhöht. § 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kund­ machung in Kraft und wird mit dessen Vollzug Mein Minister für Landesverteidigung betraut. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 184 44 A. Beilage 311 beit ßeiiogr, Berieten beS Boratlbetget Sanbtageß. VI. 6e|fibn bet 10. Berlobe 1913/1& Beilage 41A. Begründung. Nach § 8 des Gesetzes vom 25. Mai 1913, L. G. Bl. Nr. 25, betreffend das Institut der Landesverteidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, ist von diesen Kronländern — nebst den nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes für die gemeinsame Wehrmacht entfallenden Rekruten — für die Landesschützen eine Rekrutenzahl im gleichen Verhältnisse zur Bevölkerungsziffer zu stellen, wie sich das gesetzlich bestimmte Rekcutenkontingent der Landwehr zur Bevölkerungsziffer der übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder verhält. Der vorletzte Absatz drs bezogenen Paragraphen enthält die weitere Bestimmung, daß im Falle einer Erhöhung der Gesamtziffer des Rekrutenkontingentes der Landwehr der übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder die Festsetzung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen der Landesgesetzgebung zukommt. In Gemäßheit der zitierten Bestimmungen des ersten Absatzes des § 8 wurde im zweiten Absätze desselben Paragraphen nach Maßgabe der im § 13, vierter Absatz, des WehrgeseM vom 5. Juli 1912, R. G. Bl. Nr. 128, erfolgten Festsetzung der Rekrutenkontiugente zur Erhaltung der Landwehr für die übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder — und zwar für das Jahr 1914 mit 23.717 Mann, für das Jahr 1915 mit 25.018, für das Jahr 1916 mit 26.019, für das Jahr 1917 und die folgenden sechs Jahre mit jährlich 26.996 Mann das Rekrutenkontingent der Landesschützen auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 für das Jahr 1914 mit 882, für das Jahr 1915 mit 930, für das Jahr 1916 mit 967, für das Jahr 1917 und die folgenden Jahre mit jährlich 1004 Mann festgestellt. Seither ist jedoch eine Verschiebung dieser Berechnungsgrundlage insofern eingetreten, als mit der kaiserlichen Verordnung vom 20. März 1914, R. G. Bl. Nr. 59, das Rekrutenkontingent zur Erhaltung der Landwehr für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg für das Jahr 1914 um 4580 Mann erhöht worden ist (Art. I, zweiter Absatz), während für die Jahre 1915, 1916, 1917 und 1918 bis 1923 angeordnet wurde, daß das im Wehrgesetze festgesetzte Rekrutenkontingent zur Erhaltung der Landwehr um 5.785, 6.749, 6.845 und um jährlich 7.038 Mann höher zu bestimmen und rechtzeitig sicherzustellen sein wird. (Art. II, zweiter Absatz.) Es ist demnach der im dritten Absätze des § 8 des Landesverteidigungsgesetzes vorgesehene Anlaß für die Neufeststellung der Rekrutenkontingente der Landesschützen durch die Landesgesetzgebung gegeben. Diese Festsetzung hat für das Jahr 1914 eine unbedingte zu sein, während sie für die weiteren Jahre an die ausdrückliche Voraussetzung geknüpft ist, daß die korrespondierende Erhöhung des Rekrutenkontingentes der Landwehr jeweils zur Realisierung gelangen wird. 185 z 41A. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Die für das Jahr 1914 in Anspruch genommene Erhöhung des Rekrutenkontingentes der Landesschützeu beträgt 170, somit die Gesamtzahl des Rekrutenkontingentes 1052 Mann. Die Berechnungsgrundlagen für diese Ziffern sind die folgenden. Da für die Bevölkerungsziffer auch dermalen noch die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 maßgebend geblieben sind, wonach die rechtliche Bevölkerung in den Kronländern Tirol und Vorarlberg 1, 013.054, in den übrigen im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern 27, 246.641 Seelen betrug, so ergibt sich für eine verhältnismäßige Erhöhung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen folgende Proportion: x : 1, 013.054 — 4.580 : 27, 246.641, woraus folgt, daß diese Erhöhung (x) folgendermaßen zu berechnen ist. 1, 013.054 X 4.580 —----------------------- ---- 170. 27, 246.641 Auf analoger Berechnung beruht die für die auf 1914 folgenden Jahre in Anspruch genommene Erhöhung der Rekrutenkontingente der Landesschützeu. Druck von I. N. Teutsch tn Brea>nz. 186