19140529_ltb00591913_Landwirtschaftsausschussbericht_M_llerverbandsansuchen_Weizenzollherabsetzung

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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59» Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 59. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das in der Sitzung vorn 22. Mai d. Is. von den Abgeordneten Franz Natter und )odok Fink eingebrachte Ansuchen des vorarlberger Müllerverbandes betreffs Herab oder Außerkraftsetzung des Zolles auf Weizen auf ein halbes )ahr für das (and Vorarlberg. Hoher Landtag! Der Müllerverband führt in seiner Eingabe aus: „Die bestehenden abnormal hohen Getreidcpreise in unserer Monarchie, deren llrsache entweder der gänzliche Mangel an Vorräten oder aber spekulative Absichten der Besitzer derselben sind, zwingen die Vorarlberger Mühlen seit mehr als einem Vierteljahre ausschließlich ausländische Weizen zu kaufen. Da dieser Zustand mit aller Bestimmtheit mindestens noch so lange anhält, bis das Getreide neuer Ernte für die Mühlen greifbar und verwendbar wird, das ist noch ungefähr ein halbes Jahr, hält es der ergebenst gefertigte Müllerverband als im höchsten Interesse des Landes gelegen, eine Aufhebung oder zu mindest eine bedeutende Herabsetzung des bestehenden Weizenzollsatzes — denn nur der kommt für Vorarlberg in Betracht — für diese Zeit zu erwirken. Der Importbedarf an Weizen ist für Vorarlberg während dieser Zeit nach Abrechnung der vorhandenen Vorräte niindestens 7—800 Waggon. Das bedeutet bei einem Zollsätze von K 630' — per 10 Tonnen eine Belastung tmjt mehr als einer halben Million Kronen nur an Zöllen. • Eine dementsprechende Verteuerung W Brot- und Futtermehlpreise würde aber gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte unsere gesamte Bevölkerung auf das schwerste treffen. Die Möglichkeit einer zeitweiligen Herabsetzung des Zollsatzes bietet die Ermächtigung im Gesetzartikel 53 vom Jahre 1907, die Getreidezölle soweit herabzusetzen, daß bei einer normalen Ernte die Mehlpreise auf das frühere Niveau sinken können. Der Artikel lautet: Die Regierungen der beiden vertragschließenden Staaten sind ermächtigt, im gegenseitigen Einverständnisse die Zölle für Getreide und Hülsenfrüchte in Fällen schlechten Ausfalles der einheimischen Ernten für alle oder einzelne Fruchtgattungen zeitweilig an allen oder einzelnen Grenzen unter den gegen Mißbrauch schützenden Kontrollen und Beschränkungen, außer Kraft zu setzen oder zu ermäßigen. Der Widerstand gegen eine derartige temporäre Maßregel war in wiederholten Fällen von Gelte Ungarns am stärksten. Nun ist aber nach Zeitungsmeldungen von Seite der Stadtvertretung in 59, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlverger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Budapest selbst ein derartiger Antrag an die Regierung gerichtet worden, wohl der beste Beweis, daß in der ganzen Monarchie diese empfindliche Teuerung unseres notwendigsten Lebensmittels auf das drückendste empfunden wird. Um keinen Widerstand von Seite agrarischer Kreise Jnnerösterreichs und Ungarns befürchten zu müssen, könnte ein diesbezüglicher Antrag des Landtages auf Öffnung der Grenze für das Land Vorarlberg respektive über das Hauptzollamt in Bregenz beschränkt werden." Der landwirtschaftliche Ausschuß anerkennt die Berechtigung der vom Müllerverbande gestellten Forderungen und stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der k. k. Regierung unverzüglich mit allem Nachdrucke Schritte zu unternehmen, um für das Land Vorarlberg auf ein halbes Jahr den Zoll auf Weizen herab- oder außer Kraft zu setzen. Bregenz, 29. Mai 1914. B. Fink W. Nachbaner. Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Brögcnz. 242