19130926_ltb00241913_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1912

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

24. Beilage zu den stenogr. Berichlen des Borarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 24, Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des kandesausschuffes von Vorarlberg sür den VI. Landtag der 10. j)eriode 1912. Hoher Landtag! Nach eingehender Prüfung des Rechenschaftsberichtes erstattet der Finanzausschuß nachstehenden Bericht: I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüffe der V. Session, 10. Periode 1912|13. A. kandtagsbeschlüsse, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen. Dieselbe erhielten: 1. Der Gesetzentwurf betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Landesgesetzes bezüglich Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische; 2. der Gesetzentwurf betreffend die Schulaufsicht; 3. der Gesetzentwurf betreffend Abänderung des § 21 der Gemeindeordnung und § 68 der Gemeindewahlordnung; 4. der Gesetzentwurf betreffend die Schießstandsordnung; 5. der Gesetzentwurf betreffend das Institut der Landesverteidigung; 6. die Landtagsbeschlüsse betreffend die definitive Festsetzung der Bedeckung des Landes­ erfordernisses für das Jahr 1913. 99 24. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Der Allerhöchsten Sanktion harren noch: 1. Der Gesetzentwurf betreffend die Ausführung von durchgehenden Schutzbauten am rechten Ufer der Alf-enz in der Fraktion Bings, Gemeinde Bludenz; 2. der Gesetzentwurf betreffend ein Wasserrechtsgesetz; 3. der Gesetzentwurf betreffend Regelung des Waldaufsichtsdienstes; 4. der Gesetzentwurf betreffend Aufhebung des Landesgesetzes vom 11. Juli 1875 bezüglich Einreihung der Straße von Rankwcil nach Gösis in die Kategorie der Konkurrenzstraßen; 5. der Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Frutzbachunterlaufes in den Gemeinde­ gebieten von Meiningen und Koblach; 6. der Gesetzentwurf betreffend das Verbot von Rachtragsbemeffungen der Vermögenssteuer und Bestimmungen bezüglich Erledigung von rücksichtlich dieser Steuer behängender Strafverhandlungen; 7. der Gesetzentwurf betreffend die Schwemmkanalisation in Feldkirch, IV. Session 1911/12. Nachtrag. Von den in der IV. Session 1911/12 beschlossenen Gesetzentwürfen erhielten die Allerhöchste Sanktion: 1. Der Gesetzentwurf betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tierseuchenfonds für Einhufer; 2. der Gesetzentwurf, womit § 82, Absatz 1, der Gemeindeordnung abgeändert wird; 3. der Gesetzentwurf betreffend Einzahlung der Gemeindezuschläge sowie die Einhebung von Verzugszinsen für Rückstände an Gemeindezuschlägen und Gemeindesteuern. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der V. Session 1912/13, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen, wird zur Kenntnis genommen." B. kandtagsbeschlüffe nach §§ 18 und 19 der tandesordnung. In der V. Session der 10. Periode 1912/13 wurden vom hohen Landtage keine Beschlüsse im Sinne der §§ 18 und 19 der Landesordnung gefaßt. C. Ausführung der kandtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des tandesausschuffes. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der Bericht des Landesausschuffes über die Vollziehung der Landtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses: Punkt 1 bis 14, wird zur Kenntnis genommen." 100 24. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. II. Rechnungsabschlüsse der landschaftlichen Fonds pro 1912. Beilagen: 1—10. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Den Rechnungsabschlüssen der landschaftlichen Fonds pro 1912 mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande, beziehungsweise Vermögen und zwar: 154.110 25 a) des Landesfonds (Beilage 1)................................... von K 78.151-54 b) des Landeskulturfonds (Beilage 2) . . „ „ 56.348 18 c) des Fonds zur Hebung der Rindviehzucht (Beilage 3) „ „ 23.994 63 d) des Seuchenfonds für Einhufer (Beilage 5) „ „ 44.058 55 e) des Feuerwehrfonds (Beilage 6) ....„„ 16 930 28 f) der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung (Beilage 7) . „ „ g) der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbunves 1.993-54 (Beilage 8)............................................................ „ „ 190.00541 h) des Normalschulfonds (Beilage 4) . . . „ „ 70.123 13 i) des Landhausbaufonds (Beilage 9) . . . „ „ 68.635 78 k) des Kaiser-Jubiläums-Krankenhansbaufonds(Beilage 10) „ „ wird die Genehmigung erteilt." III. Jrrenversorgung. Die Jahresrechnung pro 1912 der Landesirrenanstalt Balduna weist aus an Gesamteinnahmen........................................... K 144.47910 an Gesamtausgaben................................... ........ „ 144.395 38 daher ein Überschuß von K 83 72 Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Balduna pro 1912 mit einem Aktivsaldo von K 83'72 wird genehm gehalten." IV. Gemeindeangelegenheiten. Der Finanzausschuß verweist auf den vorliegenden Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Gebaren des Landesausschusses in Gemeindeangelegenheiten wird zur Kenntnis genommen." 101 34» ^Beilage ben Itenogt. S8end)ten bee %Failbetger ÄmibtageK VI. @efßon ber 10 Verlobe 1918/14^ V. Stchendien und Stiftungen. Bezüglich der Verwaltung der Stiftungen und Verleihung von Stipendien gibt ebenfalls der Landesausschußbericht genaueren Aufschluß. Es stellt daher der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Vorgehen des Landesausschusses hinsichtlich Verleihung der Stipendien und Verwaltung der Stiftungen wird zur Kenntnis genommen." Der Finanzausschuß verschaffte sich bei Prüfung des Rechenschaftsberichtes die Überzeugung, daß der Landesausschuß in Ausführung der ihm übertragenen und im eigenen Wirkungskreise zustehenden Agenden mit Eifer und Pflichttreue seines Amtes waltete. Besonders verdient hervorgehoben zu werden die im Berichtsjahre zur Sanierung der Hochwasserschäden der Jahre 1910 und 1912 angewandte außerordentliche Tätigkeit, um den betroffenen Gemeinden technische und finanzielle Hilfe angedeihen zu lassen. Hiezu fommen noch die von Jahr zu Jahr sich steigernden Agenden und sp.icht daher der Finanzausschuß dem Landesausschusse im Namen des Landes den verdienten Dank und die Anerkennung aus. Bregenz, am 26. September 1913 Johann Müller, Obmann. Berichterstatter. Sind von I. N. Teutsch in Bregenz. 102