19140520_ltb00471913_Volkswirtschaftsausschussbericht_Sicherstellung_Regulierung_Dornbirnerache_und_Ill

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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47. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorartberger Landtages. VI Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 47. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Ächerstellung der Regulierung der Dornbirnerach im Gemeindegebiete von Dornbirn sowie, der )ll in den Gemeindegeb'eten von Schruns und Tschagguns (Schrunserfeld) und der )ll von der Kapfschlucht abwärts bis zur Mündung in den Rhein. Hoher Landtag! In der Landtagssitzung vom 12. Mai d. I. wurde dem volkswirtschaftlichen Ausschuffe der Akt betreffend die Ausführung von Regulierungsbauten au der Dornbirnerach samt einem dahingehenden Gesetzentwürfe zur Vorberatung und Berichterstattung überwiesen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hielt es für zweckmäßig, bei der Vorberatung dieses Gegen­ standes zwei weitere Akte in die Verhandlung miteinzubeziehen und zwar die Regulierung der Jll im Schrunserfeld und von der Kapfschlucht abwärts bis zur Mündung derselben in den Rhein, weil hinsichtlich der Jllregulicrung in den bezeichneten zwei Strecken beiläufig die gleichen Verhältnisse wie hinsichtlich der Regulierung der Dornbirnerach bestehen, und bezüglich welcher von Seite des Landes­ ausschusses weitere Vorlagen in Aussicht standen, um in einem gemeinsamen Bericht dem Landtage entsprechende Anträge über die Realisierung und Sicherstellung dieser so hochwichtigen Regulierungs­ bauten unterbreiten zu können. In den Sessionen der letzten 3 Jahre hat der Landtag eine Anzahl von Gesetzentwürfen zum Beschlusie erhoben, die bestimmt waren, die durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 an den Wuhrbauten der vorarlbergischen Flüsse und Bäche verursachten Schäden zu beheben und das Land vor weiteren Gefahren und Vernichtungen zu schützen. Von diesen bereits beschlossenen Gesetzen, unter denen besonders die 2 Elemegtar-Wasserbaugesetze, dann eine Anzahl Spezialgesetze hinsichtlich Verbauung einzelner Strecken der Jll und der Bregenzerach, der Litz, des Alvier-, Meng- und Saminabaches hervorzuheben sind, haben zumeist die Allerhöchst kaiserliche Sanktion erhalten. Der Sanktion sieht nur noch entgegen das Gesetz über die Regulierung der Frutz im Unterlaufe; die Sanktion dieses Gesetzentwurfes konnte aus betn Grunde 207 4V. Beilage zu bcit flenogty Berichten be8-'9h>rottbtrger Landtages. Vk. Session -rr'tO.Weriodö W1&/44. nichts ersolWtz i, tt*fSV^iZaitßcl8 bet erforderlichen Mittel es nicht möglich war, eine Rate des Staats­ beitrages in den Meliorationsvoranschlag des ersten Halbjahres 1914 einzusetzen und die Sanktionierung nach den bestehenden Bestimmungen erst nach ei folgtet Einstellung der I. Rate in den bezüglicheil Voranschlag erwirkt werden kann. Außer den in den bereits beschlossenen Gesetzen sichergestellten Bauten müssen aber noch einige andere Verbauungcn erfolgen und darunter befinden sich 4 große Objekte und zwar die bereits genannten und die Jllschluchlerweiterung in Feldkirch. Bezüglich des letzter» Projektes liegt dem Landtage bereits ein eigener Akt vor, der separater Behandlung zuznsühren ist. I. Dornbirnerach. Schon vor Eintritt der Hochwafierkatastrophe des Jahres 1910 und zwar in den Jahren 1906, 1907, 1908 und 1909 wurden auf Grundlage eines schon früher vorn damaligen k. k. Rhcinbauleiter, nunmehrigen k- k. Hofrates Herrn Philipp Krapf ausgearbeiteten Projektes Verhandlungen über die Verbauung der Dornbirnerach gepflogen, die aber damals zu keinem Abschlüge gelangten. Die Hochwasser katastrophe im Jahre 1910 erhöhte aber die Gefahr fortwähreüdcr Bedrohung großer Gebiete und zeigte die Notwendigkeit der ehesten Regulierung und Ausführung der projektierten Schntzbanten. Über eine vorn Stadtrate an den Landtag gerichtete Eingabe von 22. Nov. 1911 faßte der Landtag in seiner Sitzung vom 31. Jänner 1912 folgenden Beschluß: „Der Landtag anerkennt die Notwendigkeit der Regulierung der Dornbirnerach und sichert einen entsprechenden Landesbeitrag zu. Der Landesausschuß wird beauftragt, wegen Festsetzung und Genehmigung der Projekte sowie Sicherung eines Staatsbeitrages mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten und dem Landtage tu nächster Session einen Bericht mit bezüglichem Gesetzentwürfe vorzulegen." (Siehe Beilage 37 der Session 1911/12.) . Nachdem es sich herausstellte, das ein Teil der projektierten Bauten rasch durchgeführt werden sollte, führte die Gemeinde mit Zustimmung des k. k. Ackerbauministcriums in den Jahren 1913 und 1914 die dringendsten Arbeiten mit einem Kostcnaufwande von mehr als K 100.000 — vorschußweise gegen seineizeitigcu Rückcrsatz aus bem Baufonde aus. Mit dem Erlasse des k. k. Ackerbauministeriums vom 14. Februar 1914, Zahl 6587 wurde das Projekt über die Achregulieiurg entgültig unter gewissen die technische Durchführung betreffenden Bedingungen genehmigt und der Kostenvoranschlag mit K 76.000'— festgesetzt und bestimmt, daß dieser Betrag der- vom Landcsausschusse beabsichtigten landesgesctzlichen Regelung des Unternehmens zugiuude legen sei. Hiebet erklärte jedoch das Ministerium, es behalte sich hinsichtlich seiner finanziellen Betelligung an dem Unternehmen die vollkommen freie, int Einvernehmen mit dem k. k. Fiuauzministeriunr zu treffende Schlußfolgerung bis zum Vorliegen konkreter Antrage des Landesausschuffes vor. Nachdem die k. k. Regierung zu dem vom Landesausschnffe ausgearbeiteten Gesetzentwürfe noch nicht Gelegenheit hatte, Stellung zu nehmen und nachdem die Verhandlungen über die Höhe der von Staat, Land rznd Interessenten zu leistenden Beiträge zur Sicherstellung des Projektes noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind, so kann der Landtag im jetzigen Sessiortsabschnitte nicht in die Beschlußfassung über den vom Landesausschnffe vorgelegten eintreten. Dagegen soll bei der Dringlichkeit der Angelegenheit alles Mögliche eingeleitet werden, damit die Gesetzesvorlage irr der Herbstscssion sicher M -Erledigung findet. 808 4?* Btüogf *# ben Berieten W BomtlWwr ßanWageg. VL ®effioM ber 10. $eriobe 101ß/14. II. Jllverbannng im Schrnnserseld. Die durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 erfolgten Verwüstungen waren besonders im Montafön sehr groß und von geradezu erschrecklicher Ausdehnung. Die Verwüstungen der Jll machten sich auch im Schrunserfeld in ausgedehntestem Maße geltend. Die in den beiden ElementarWafferbauprogrammen für Erstellung von Schutzbauten in diesem Gebiete vorgesehenen Beträge waren viel zu niedrig bemessen und reichten nur zur Deckung der Kosten der Errichtung provisorischer Bauten aus. Durch das Hochwasser des Jahres 1912 wurden diese provisorischen Schutzbauten vielfach zerstört und neue Verwüstungen in dem sonst so fruchtbaren Gebiete angerichtet. Über Einschreiten der Gemeinden Schrnns und Tschagguns erhielt schon im Jahre 1911 die landschaftliche Bauabteilung in Schruns vom Landesausschusse den Auftrag hinsichtlich Erstellung definitiver Bauten ein Projekt auszuarbeiten, das auch bis Anfang des Jahres 1912 fertiggestellt war, und einen Kostenaufwand von K 900.000' — erforderte. Nach dem am 12. Mai 1912 eingetretenen neuerlichen Hcchwasser ersuchten die beteiligten Gemeinden um landesgesetzliche Sicherstellung des Projektes. In einer weiteren Zuschrift von Schruns vom 13. Juni wurde um baldige Inangriffnahme der dringendsten Bauten ersucht und hiebei die Erklärung abgegeben, die Kosten der Bauten bis zum Betrage von K 60.000 — vorschußweise beizustellen. Die eingeleiteten Verhandlungen über das Projekt zogen sich sehr in die Länge und die Projektsgenehmigung ist bis heute noch nicht erfolgt. Es ist aber außerordentlich wichtig und notwendig, daß ehestens eine Entscheidung herbei­ geführt. die Ausführung des Projektes sichergestellt und auch vorgesorgt werde, daß die dringendsten Sicherungsarbeiten ohne Verzug ausgeführt werden können. III. Jllverbannng von der Kapsschlucht abwärts. Ähnlich wie bei der Regulierung der Jll in Schruns verhält es sich mit jener von der Kapfschlucht abwärts bis -zur Mündung der Jll in den Rhein. Das Projekt erfordert einen Kosten­ aufwand von K 900.000'—. Die Verhandlungen hinsichtlich dieses Projektes sind ebenfalls noch nicht zum Abschlüsse gelangt. Außer technischen Fragen kommt bei diesem Projekte auch die Frage der Einbeziehung einer Entschädigung der von der Firma Hämmerle anläßlich der Hochwasierkatastrophe des Jahres 1910 auf­ geführten Schntzbauten im Betrage von K 177.000'— in die Baukostensumme in Betracht. In Anbetracht der geschilderten Sachlage richtete der Landesausschuß auf Grund des Sitzungs­ beschlusses vom 24. März d. I., Zl. 1593, eine Eingabe an Se. Exzellenz, den Herrn Ackerbau­ minister, in der dargelegt wurde, daß außer den bereits sichergestellten Wasserschutzbauten noch eine Anzahl weiterer Bauten aufzuführen seien, um das Land Vorarlberg vor weiteren Überschwemmungen und Gefahren zu schützen. Unter diesen Bauten seien es besonders 4, hinsichtlich welcher mit der k. k. Regierung schon seit längerer Zeit Verhandlungen gepflogen worden seien, ohne diese bisher zu einem Abschluß gebracht zu haben. Diese Bauten betreffen die Jllschluchterweiterung in Feldkirch, dann die 2 oben bezeichneten Jllregulierungen und die Regulierung der Dornbirnerach. Hinsichtlich der beiden Jllregulierungen seien noch nicht einmal die Projekte genehmigt und bei allen Projekten die Verhandlungen bezüglich der Beitragsleistung des Staates noch keine Vereinbarung erfolgt. Bei der großen Wichtigkeit dieser Bauten für den Schutz des Landes und bei den bedeutenden Auslagen, die deren Ausführung erfordern, wäre die Überprüfung an Ort und Stelle gewiß sehr wünschenswert und der Landesausschuß unterbreite daher die Bitte, das Geeignete ehestens zu veranlassen, 47. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session bet 10. Periode 1913/14, daß eine derartige Überprüfung f>er 2 Projekte bald erfolge Hiebei könnten auch Verhandlungen über die Beitragsleistung der beteiligten Faktoren auch hinsichtlich der übrigen Projekte gepflogen werden. Diesem Ansuchen des Landesausschusses wurde seitens des Ministeriums in zuvorkommendster Weise entsprochen, die technischen Erhebungen seitens der von der k. k. Regierung entsendeten Organe haben in dieser Woche bereits begonnen und werden sich hieran im Laufe der nächsten Woche die kommissionellen Besichtigungen und Verhandlungen anschließen. Es steht sonach zu erwarten, daß die Verhandlungen nunmehr bald zu einem günstigen Abschlüsse gelangen. Immerhin wird es aber Aufgabe des Landesausschuffes bleiben, wie bisher mit aller Kraft und allem Nachdrucke auf die Realisierung und Sicherstcllung der mehrfach bezeichneten Bauten hinzuwirken. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, der Landesausschuß sei zu beauftragen, in der bezeichneten Weise vorzugehen und stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der k. k. Regierung mit allem Nach­ drucke dahin zu wirken, daß die Genehmigung der Jllverbauungsprojekte für Schrunserfeld und Kapfschlucht abwärts ehestens erfolge. 2. Hinsichtlich dieser zwei Projekte, sowie jenes bezüglich der Regulierung der Dornbirnerach hat der Landesausschuß dahinzuwirken, daß ehetunlichst eine Vereinbarung bezüglich der Bcitragsleistung der beteiligten Faktoren erzielt werde. Auch ist die k. k. Regierung anzugehen, hinsichtlich der genannten 3 Projekte die Baubewilligung zur Durchführung der dringendsten Arbeiten bei Vorschußleistung der Gemeinden noch vor der gesetzlichen Sicherstellung der Projekte zu erteilen. 3. Der Landesausschuß erhält endlich den Auftrag, die zur gesetzlichen Sicherstellung der Projekte erforderlichen Gesetzentwürfe mit der k. k. Regierung zu vereinbaren und dieselben dem Landtage in -der Herbstsession in Vorlage zu bringen." Bregenz, 20. Mai 1914. Jodok Fink, Marti» Thuruher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 210