19130927_ltb00271913_Schulausschussbericht_Lehrpersonenlandesbeitrag_an_PrivatschuleKlösterle

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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27* Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 27. Bericht des Sdjulausfcfyuffes über das Gesuch des Pfarramtes und der Gemeindeoorstehung Alösterle um Gewährung eines 307°tgen Landesbeitrages zu den Remunerationen und Bezügen der Lehrpersonen an der prioatschule in Alösterle. Hoher Landtag! Das Pfarramt und die Gemeindevorstehung von Klösterle richteten unter dem 15. September d. I. aii den Landcsausschuß ein Gesuch um Gewährung eines 30°/oigen Landesbeitrages zu den Bezügen und Remunerationen der Lehrpersonen an der dortigen Privatvolksschule mit Öffentlichkeitsrecht. In dem Gesuche wird ausgeführt, daß die seit dem Jahre 1878 bestehende Privatvolksschule mit Öffentlichkeitsrecht bei der enormen Zunahme der schulpflichtigen Kinder von den Ortschaften Langen, Danöfen und Klösterle infolge des Arlbergbahnbaues eine überaus notwendige Ergänzung der bestehenden einklaffigen öffentlichen Volksschule bildete. Die Privatvolksschule war seit ihrer Eröffnung immer sehr frequentiert und wurden in der gemischten Unterklasse alle Kinder der drei ersten Schuljahre, in der Oberklaffe alle Mädchen der Orte Langen, Danöfen und Klösterle vom vierten bis inklusive achten Schuljahre aufgenommen. Die bestehende öffentliche einklassige Volksschule besuchen seit dem Bestände der Privatvolks­ schule nur die Knaben vom IV. bis inklusive VIII. Schuljahre mit einer durchschnittlichen Schülerzahl von 30 40, während die Privaioolksschule in den letzten drei »Jahren folgende Schülerzahl laut Katalog und zwar 1910/11 95, 1911/12 96, 1912/13 106, sonach eine durchschnittliche Schülerzahl von 99 auswies. Daraus ergibt sich, daß die Privatschule unbedingt als Ergänzung der öffentlichen Volksschule notwendig ist. Ohne den Bestand der Privatvolksschule müßte an die Errichtung zweier weiterer Klassen an der öffentlichen Volksschule geschritten werden. Der Unterricht an der Privatvolksschule wird in vollständigem Einklänge mit dem in der öffentlichen Volksschule gesetzlich vorgeschriebenen und zwar von geprüften Lehrpersonen erteilt. Die Einnahmen der Privatschule aus der bestehenden Stiftung reichen zur Bestreitung der Auslagen nicht aus. Die Gemeinde mußte z. B. nur zur Erweiterung der Schullokalitäten einen Betrag von über K 10 000'— leisten. Sowohl die sachlichen als die personalen Erfordernisie haben sich erhöht und Stiftung und Gemeinde sind nicht in der Lage, alle Anforderungen allein zu bestreiten. 107 27. Beilage zu Den stenogr. Berichten oeS Borarlberger l'anDtagea. VI. Session Der 10. Periode 1913/14. Die Gemeindevertretung hat zur Regelung der Angelegenheit in der Sitzung vom 14. September d. I. beschlossen, die Gemeinde verpflichte sich, 70% der nach dem Gesetze den geistlichen Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen entfallenden Gebühren für die Lehrpersonen der Privatvolksschule zu über­ nehmen, wenn das Land 30% der bezüglichen Auslage als Beitrag leiste. Das bezügliche Sitzungsprotokoll liegt den Akten bei. Der k. k. Bezirksschulrat Bludenz hat mit Zuschrift vom 19. September d- I., Zl. 384/1, alle die im Gesuche der Gemeinde und des Pfarramtes aufgeführten Ausführungen als vollständig richtig erklärt und bestätigt und Hiebei hervorgehoben, daß der Unterricht an der mit dem Öffentlichkeitsrechte ausgestatteten Privatschule in Klösterle von geprüften Lehrpersonen mit recht gutem Erfolge erteilt werde und zwar entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und im Ausmaße des für allgemeine öffentliche Volksschulen vorgeschriebenen Lehrplanes. Das Gesuch des Pfarramtes, beziehungsweise der Gemeindevertretung Klösterle um Gewährung des 30%igen Beitrages zu den Remunerationen der an dieser Privatschule wirkenden Lehrpersonen ab 1. Jänner 1913 wird vom k. k. Bezirksschulräte umso dringender befürwortet, als der Fortbestand dieser Schule für die Gemeinde Klösterle und die Parzellen Danöfen und Langen eine unabweisbare Notwendigkeit bedeutet. Der Schulausschuß ist der Anschauung, daß hinsichtlich der Privatschule in Klösterle die gleichen Verhältnisse bestehen, wie bezüglich der Privat-Volks- und Bürgerschule in Thalbach (Bregenz) und bezüglich der Mädchenschule in Altenstadt, für die bereits in der früheren Session der Landesbeitrag aus Billigkeitsgründen bewilligt wurde. Zudem kommt noch in Betracht, daß sich die Finanzlage der Gemeinde Klösterle insbesondere in Folge der Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 und auch aus anderen Ursachen ungünstig gestaltet hat und die Finanzlage sich in absehbarer Zeit nicht günstiger gestalten dürfte. Der im Sinne des zu faffenden Beschluffes zu gewährende Landesbeitrag würde sich auch auf die Remuneration, beziehungsweise Subvention des Katecheten, die wie jene der Katecheten an öffentlichen Volksschulen zu bemessen wäre, erstrecken. Der Schulausschuß stellt auf Grund vorstehender Ausführungen und Erwägungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den Remunerationen und Bezügen der Lehrpersonen an der Privatvolksschule in Klösterle, welche Bezüge nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen analog jenen der an öffentlichen Schulen wirkenden geistlichen Lehrpersonen zu bemessen sind, wird ausnahmsweise ein 30%igcr Beitrag seitens des Landes gewährt." Bregenz, 27. September 1913. Dr. Sigmund Waitz, Mart. Thurnher, Weihbischos u. Generalvikar, Berichterstatter. Obmann. Druck I. 9t. Teut^ ch in Brsa.nz. 108