19140225_ltb00361913_Landesausschussbericht_Verwirklichung_Landtagsbeschlüsse_19070327_Wasserkräfteerwerbung_elektrischeAnlagen

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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36t Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 36. Bericht des kandesansschusses über die zur Verwirklichung der ltandtagsbeschlüsss vom 27. März J907, betreffend die Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen, unternommenen' Schritte. Hoher Landtag! Der Vorarlberger Landtag befaßte sich im Laufe der letzten Jahre wiederholt mit der Ausnutzung der öffentlichen Gewässer des Landes. Eine eingehende Beratung brachte die Verhandlung zweier Anträge im Jahre 1907. Ihr Hauptgedanke war, daß das Land einen größeren Einfluß bekommen soll auf die öffentlichen Gewässer und deren Ausnützung zur Gewinnung von Elektrizität. In der Begründung der Anträge werden verschiedene Motive erwähnt: die steigende Bedeutung der Elektrizität für die heimische Industrie, welche, weit ab von den Kohlenlagern, notwendig mit reichlicher und billiger Kraft rechnen muß; die Gefahr, daß durch einen engen Gesichtskreis und die Ausnützung kleinerer Wasserkräfte großzügige und daher auch ausgiebigere Schöpfungen erschwert oder gar unmöglich gemacht werden; die Schwierigkeit, daß der Staat die Ausnützung von öffentlichen Gewässern sehr hemmt durch den Vorbehalt der Ausnützung durch den Staat selbst, obwohl hiefür fast garZkeine Wahrscheinlichkeit besteht; die Gefahr auch, durch private Spekulationen öffentliche Gewässer, welche ihrer Natur nach Gemeingut sind, diesem zu entziehen und Licht und Kraft übermäßig zu verteuern; es wurden Bestimmungen gefordert, wonach unter gewissen Voraussetzungen die Enteignung für elektrische Fernleitungen gesetzlich durchgeführt werden kann, da manches gesunde Projekt an dem Widerstände scheiterte, den einzelne Grundbesitzer machten; man verlangte eine bessere Orientierung über die noch freien und für elektrische Anlagen geeigneten Wasserkräfte. In der Sitzung des Landtages vom 27. März 1907 wurden bei Behandlung verschiedener ähnlicher Anträge mehrere Beschlüffe gefaßt (Berichterstatter Abgeordneter Dr. Joses Peer), der Landtag solle der Ausnützung der im Lande noch verfügbaren Wasserkräfte eine entsprechende Aufmerksamkeit schenken, es solle ein Wassergesetz geschaffen werden, welches die berechtigten Interessen des Landes schützt und die Schaffung landesgesetzlicher Bestimmungen über die rechtliche Eigenschaft der Gewässer und ihre Ausnützung ermöglicht und dem Lande eine entsprechende Einflußnahme bei weiteren Verleihungen von Wasserbenützungsrechten einräumt; das Landesbauamt soll die Vorarbeiten zur Anlegung eines Wasserkatasters in Angriff nehmen; es sollen die für die Frage der Verwertung der zu gewinnenden Wasserkräfte^in Betracht kommenden Daten beschafft werden. Die ganze Frage wurde neuerdings aufgerollt durch die Beratung und Beschlußfassung eines neuen Wasserrechtsgesetzes im Oktober 1912. Die Landesvertretung hatte dabei Gelegenheit, ihre 141 36. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Anschauungen und Forderungen hinsichtlich der Ausnützung öffentlicher Gewäffer gesetzlich sestzulegen und dabei die Interessen des Landes und der Gemeinden in erster Linie zu schützen, ohne aber der privaten Initiative unüberwindliche Hemmungen zu schaffen. Wenn das Projekt einer Wafferkraftausnützung auftritt, so ist durch dieses Gesetz sowohl dem Lande als auch den Gemeinden eine genügende Frist und . das entsprechende Vorrecht gewährleistet, selbst ein Projekt auszuführen. Der Plan, daß das Landes­ bauamt unverzüglich daran gehen soll, durch eingehende Studien alle verfügbaren Wasserkräfte des Landes genau festzustellen, wurde fallen gelassen und der unter den gegebenen Verhältnissen nähexliegende Weg beschritten, durch Unterstützung eines durch private Initiative geschaffenen Wasserkraftkomitees, dessen Vorsitzender Herr Landeshauptmann Rhomberg ist, allmälich die wünschenswerte Orientierung über die Leistungsfähigkeit sowohl der fließenden als stehenden Gewässer des Landes zu bekommen. Die Aufmerksamkeit wurde besonders dem oberen Jllgebiete gewidmet, das mit seinen Gletschern im Hintergründe vor allem erwarten läßt, daß brauchbare und verläßliche Wasserkräfte zu finden sind; hier machte Herr Ingenieur Leopold Rhomberg im Auftrage des Wasserkomitees eingehende Studien, während im Bregenzerwalde Herr Loackcr ebenfalls eingehende Untersuchungen über die Wasserkraft des Bregenzerachgebietes anstellte; die Resultate wurden in beiden Fällen in Karten und Beschreibungen festgelegt. Gleichzeitig wurden eine Reihe von nötigen Wassermeßstationen eingerichtet, wobei das Wasserkraftkomitee die volle Unterstützung des hydrographischen Zentralbureaus im k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten fand; dabei wurde nicht unterlassen, die Erfahrungen der benachbarten Schweizerischen Landeshydrographie zu Rate zu ziehen. Inzwischen erschien das große Wasserkataster des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten. Das Flußgebiet des Rheins erscheint darin vollständig durchgearbeitet. In zahlreichen Blättern ist insbesonders die Jll mit allen Nebengewässern durchgearbeitet; es lassen sich leicht die Wassermengen, die Gefälle, die Pferdekräfte, die bereits verwendete und die noch freie Kraft lesen und leicht ersichtlich ist die Zahl und Art der heute an diesen Gewässern bereits bestehenden Wasserkraftanlagen. Damit erscheint zum guten Teile jene Aufgabe erledigt, deren Lösung in den Anträgen von 1907 gewünscht wurde. Inzwischen aber trat eine große, sehr bedeutende Frage auf, welche das Interesse an noch unbenützten Wasserkräften vorläufig etwas zurückdrängte: der Ankauf der Schindler'schen Elektrizitäts­ werke Andelsbuch und Rieden durch die mit diesen verbundenen Gemeinden unter Mitwirkung und Garantie des Landes. Diese Aktion steht nicht in unmittelbarer Verbindung mit der der Gewinnung neuer Wasserkräfte; doch wird durch sie die große Frage aufgeworfen, was braucht das Land noch heute, um von einer hinreichenden und möglichst rationellen Versorgung mit Elektrizität sprechen zu können. Die Antwort kann freilich nur erfolgen, wenn die als untereinander verbunden gedachte Gesamtleistung der heute bestehenden Elcktrizitätswerke ins Auge gefaßt wird. Der Landesausschuß betrachtet es als seine und des Landes Aufgabe, alle Schritte zu tun oder zu unterstützen, welche uns diesem großen Ziele näherbringen. Zum Schlüsse stellt der Landesausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschüsse vom 27. März 1907 betreffend die in Sachen der Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen unternommenen Schritte wird zur Kenntnis genommen." Bregenz, 25. Februar 1914. Der Vorarlberger Landesausschuß: Pros. Dr. Drexel, Referent. Druck von I. VI. Teutsch in Bregenz. 142