19130927_ltb00281913_Finanzausschussbericht_Landesfondsvoranschlag_1914

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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28. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 28. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des tandesfonds pro 19W. Hoher Landtag! In der Sitzung des Landtages vom 23. September wurde dem Finanzausschüsse der Voranschlag des Landesfonds pro 1914 zur Durchberatung und Antragstellung überwiesen. Der Finanzausschuß hat sich dieser Aufgabe in mehreren Sitzungen unterzogen und gestattet sich, nach eingehender Prüfung desselben folgenden Bericht zu unterbreiten. Der Voranschlag des Jahres 1914 weist gegenüber jenem des Jahres 1913 den Charakter der allerstrengsten Sparsamkeit auf. Alle Ausgaben, die nicht unbedingt gemacht werden müssen, sind in diesem Präliminare zurückgestellt. Der Finanzausschuß hat sich diesem Grundgedanken, von dem der Voranschlag beherrscht ist, voll und ganz angeschlossen. Die Wirtschaftslage des Landes ist angesichts des schlechten Geschäfts­ ganges in der Stickerei sowie des verheerenden Umsichgreifens der Maul- und Klauenseuche in einem großen Teile des Landes und des Darniederliegens des Käsehandels eine geradezu traurige zu nennen. Wer in Wahrheit ein Freund des Volkes ist, muß sich auf den Standpunkt stellen, es dürfen unter den obwaltenden Verhältnissen die Landessteuern unter keinen Umständen erhöht werden. Manche nicht unberechtigte Wünsche können nur dann in kürzerer Zeit Berücksichtigung finden, wenn durch das Gesetzwerden des kleinen Finanzplaikes dem Lande neue Mittel zugeführt werden. Freilich hat der Landtag schon bereits zu verschiedenen größeren und dringend notwendigen Projekten seine prinzipielle Zustimmung gegeben. Trotz größter Sparsamkeit sieht sich die Landesvertretung leider gezwungen, für das kommende Jahr ein größeres Darlehen aufzunehmen, um so seinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Wenn wir einzelne Titel des Erfordernisses noch kurz durchgehen, so finden wir, daß ziemlich einige derselben erhöhte Ausgaben ausweisen, so z B. die Kosten für die Kranken und Irren, zu den Bezügen der Lehrpersonen steigen die Erforderniffe des Landes von Jahr zu Jahr und erreicht der Zuschuß des Landes im kommenden Jahre durch die vom Landtage in letzter Session beschlossene Remunerierung und Subventionierung der Religionslehrer die Höhe von K 360.500'— gegen K 335.000— im Jahre 1913. 109 28. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Die Förderung der Landwirtschaft, des Gewerbes und der Stickereiindustrie muß als eine Hauptaufgabe des Landtages bezeichnet werden und erfordert stetig sich erhöhende Ausgaben, welche gerade im heurigen Jahre einerseits wegen der Erfordernisse des Landeskulturrates, anderseits wegen des Beitrages zum Gewerbeförderungsinstitute wesentlich erhöht erscheinen. Gegenüber den erhöhten Ausgaben bleiben die laufenden Einnahmen sich gleich, ja bei einzelnen Posten sind sie sogar bedeutend kleiner gewordeit. So z. B. kann das Erträgnis der Wein- und Biersteuer, wenn die Eingänge des laufenden Jahres als Grundlage genommen werden, keineswegs in der bisherigen Höhe festgesetzt werden, sondern darf nur mit höchstens K 500.000"— gegen K 530.000"— des Vorjahres veranschlagt werden. Die Zuweisungen des Staates aus den Überschüssen der Personaleinkommensteuer und Brannt­ weinsteuer können nach den Mitteilungen der Finanzlandesdircktion nur in der bisherigen Höhe in den Voranschlag aufgenommen werden. Nach dem in der Landtagssitzung vom 23. September 1913 dem Finanzausschüsse zugewiesenen Voranschläge der Landesirrenanstalt Valduna pro 1914 bedarf dieselbe für außerordentliche Ausgaben und zwar: 1. Für die Erbauung eines Doktorhauses............................................ K 30.000"— 2. für Errichtung von Bädern und Aborten................................... „ 12.000"— 3. für neue Einrichtung der Wäscherei mit Desinfektionsapparat . . „ 15.000"— 4. für Installation des elektrischen Lichtes in der Anstalt und Kolonie Tufers „ 20.000'— Zusammen: K 77, 000"— Zur Erbauung von 2 Ärztehäusern wurde der Landesausschuß schon mit Landtagsbeschlusse vom 21. September 1911 ermächtigt, da die Wohnungsverhältnisse unserer Assistenzärzte dem Stand derselben in keiner Weise entsprechen und eine Abhilfe schon längst am Platze gewesen wäre. Die Einrichtung der Bäder und Aborte ist eine schon seit Jahren erhobene Forderung der Regierung respektive deren Sanitätsorgane und läßt sich nicht mehr weiter hinausschieben. Die Installation von elektrischem Licht und elektrischer Kraft ist eine Notwendigkeit sowohl für den Betrieb des Hauses als der Ökonomie. Die Neueinrichtung der Wäscherei erscheint dem Finanzausschüsse als notwendig, kann jedoch noch ein Jahr hinausgeschoben werden, da vorerst elektrische Kraft zum Betrieb zur Verfügung stehen muß. Somit stellt sich das Nachtragserfordernis auf K 62.000.—, welche Summe gemäß Beschluß des Finanzausschusses in zwei Jahresraten zu je K 31.000"— für 1914 und 1915 aufgebracht werden soll. Dadurch erhöht sich das Gesamterfordernis um 31.000"—, weshalb es notwendig fällt, den Landes­ ausschuß zu ermächtigen, eine schwebende Schuld bis zur Höhe von K 131.000"— bei der Landes­ hypothekenbank aufzunehmen. Nachdem der Finanzausschuß gleich dem Landesausschusse der Anschauung ist, eine Steuer­ erhöhung dürfe unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht eingeführt werden, stellt der Finanz­ ausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Zur Deckung der Landeserfordernisse im Betrage von K 1, 371.000"—, beziehungs­ weise des durch Landeszuschläge zu deckenden Abganges von K 564.500"— wird für das Jahr 1914 auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 60 %, auf die Gebäudesteuer eine solche von 33 % eingehoben. 110 28. Beilage zu den stenügr. Berichten des Vorartderger Landtages. Vl. Session der 10. Periode 1918/14. 2. Die Höhe der Landesauflage auf den Verbrauch von Bier wird für das Jahr 1914 im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 29. Jänner 1910, L. G. BI. Nr. 23 ex 1911, mit K 4"— für das Hektoliter festgesetzt. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Deckung des Erfordernisies des Landesfonds pro 1914 bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg eine schwebende Schuld bis zur Höhe von K 131.000 — aufzunehmen." Bregenz, am 27. September 1913. Äosef Ölz, Alois Amann, Obmann. Berichterstatter. % nv" ä. N. Teutsch ttt Breqettz. 111