19140522_ltb00501913_Petitionsausschussbericht_Subventionsgesuche_Bezirksfürsorgekommissionen_Erwerbsjugend

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:37
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

50. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 50. Bericht der Petitionsausschusses über sechs Gesuche um Luboentionierung aus (andesmitteln; und zwar der drei Bezirksfürsorgekommissionen für die erwerbende Jugend, (Bregenz, Feldkirch, Bludenz) dann der Zentralleitung der Jugendhorte Dornbirn, des Jugend­ bundes „Austria" Bregenz und der pfadfindertruxxe Bregenz. Hoher Landtag! In Anerkennung der Wichtigkeit, welche der Fürsorge für die erwerbende Jugend in religiös­ sittlicher und körperlicher Hinsicht zukommt, wendet das k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten seit längerer Zeit den einzelnen Organisationen der erwerbenden Jugend Subventionen zu. Bei dem Umstände jedoch, daß die dem k. k. Ministerium zur Verfügung stehenden Mittel nur beschränkte sind, die Jugendorganisationen jedoch stetig sich vermehren und die Auslagen derselben naturgemäß immer größere werden, so sahen sich sowohl die drei Bczirkskommissionen als auch einzelne Organisationen veranlaßt, sich an den hohen Landesausschuß zu wenden, mit dem Ersuchen, auch seinerseits diese Jugendorganisationen zu subventionieren. Dem Petitionsausschusse wurden die vom Landesausschusse dem hohen Landtage vorgelegten Gesuche zur Beratung und Berichterstattung zugewiesen. Derselbe ist der Anschauung, daß eine Subventionierung der Fürsorgeaktion für die erwerbende Jugend aus Landesmitteln nach jeder Richtung gerechtfertigt erscheint. Eine Stockung in dieser begonnenen Fürsorgeaktion wäre gewiß auf das tiefste zu bedauern. Von ganz allgemeinem Interesse ist es, wie die Entwicklung der erwerbenden Jugend sich vollziehe; ob die im Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft beschäftigten Jugendlichen, die gerade diesem Alter drohenden Gefahren überwinden und religiös und sittlich gefestiget sowie tüchtig an Körper und Geist eine Stütze der menschlichen Gesellschaft werden, oder ob dieselben sittlich und körperlich rückständig, vielleicht später den Gemeinden zur Last fallen werden. Der Petitionsausschuß gibt seiner Meinung aber auch dahin Ausdruck, es müsse die Führung und Leitung dieser Jugendorganisationen eine solche sein, daß sie Gewähr bietet, daß die denselben gestellten Ziele sowohl in religiös sittlicher, als geistig und körperlicher Hinsicht erreicht werden können. Hier wäre besonders hervorzuheben, daß vom erzieherischen Standpunkte darnach getrachtet werde, daß gerade die berufenen Jugenderzieher, das sind die Lehrperfönen sich besonders an der Mitarbeit in diesen Jugendorganisationen beteiligen. 215 50. Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Anderseits aber ist es unbedingte Notwendigkeit, daß gerade der sittlich religiösen Erziehung der Jugendlichen eilt besonderes Augenmerk zugewendet werde. Insbesondere muß auf alle Fälle darauf getrachtet werden, daß den Jugendlichen jederzeit Gelegenheit geboten ist, den religiösen Verpflichtungen nachzukommen. In Rücksicht darauf, daß die vom Staate bisher geleisteten Subventionen auf Grundlage der von den Bezirksfürsorgekommissionen des Landes, in welchen eine Reihe von Vertretern der politischen Behörde, des Landcsausschusses, der Schule, des Gewerbes und der Organisationen der erwerbenden Jugend Sitz und Stinime haben, gestellten Anträge erfolgte, so glaubte der Petitionsausschuß, den gleichen Vorgang bei der Verteilung der Landessubvcntionen an die einzelnen Organisationen beantragen zu sollen. Daher wären die Ansuchen um Subventionen aus Landesmitteln gleichzeitig mit jenen aus Staatsmitteln an die zuständige k. k. Bezirkshauptmanuschaft, beziehungsweise Bezirksfürsorgekommission einzureichen. Diese Kommissionen hätten die eingelaufenen Ansuchen zu überprüfen und bezügliche Anträge an den Landesausschuß zu stellen, welcher diese Anträge auch seinerseits einer Überprüfung unterzieht und je nach dem Ergebnisse dieser Überprüfung und nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Mittel die Verteilung an die einzelnen Organisationen vornimmt. Der Petitionsausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtiget, an Organisationen der männlichen erwer­ benden Jugend des Landes an der Hand von Vorschlägen der drei Bezirksjugendfürsorge­ kommissionen Subventionen in der Höhe von zusammen höchstens K 2000'— jährlich bis auf weiteres zu bewilligen unter folgenden Bedingungen: 1. Die Satzungen der betreffenden Organisationen müssen die religiössittliche Erziehung im Sinne der katholischen Kirche gewährleisten und muß daher deren Leiter ein Katholik sein. 2. Bei Veranstaltungen muß das Programm die Möglichkeit bieten, den pflichtgemäßen Gottesdienst an Sonn- und kirchlich gebotenen Feiertagen zu besuchen." Bregenz, den 22. Mai 1914. Dekan Mayer, Josef Kennerknecht, Obmann. Berichterstatter. Druck oiiv 9. 91. Tcutich in Bregen, . 216