19130920_ltb00201913_Landesfondsvoranschlag_1914

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:39
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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2O. Beilage zu den stenogr. Belichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 30. Voranschlag des Vorarlberger Landesfonds pro 1914. Druck von I. N. Teutsch In Bregenz. 71 20. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14 Bedeckung o Tit - I fit) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Landtags­ Voranschlag ausschuß- beschluß pro 1913 antrag pro pro 1914 1914 ergebnis rro 1913 K 1. Landes­ Krankenverpslegskosten - Rückersätze........................ a) Schubkosten-Rückersütze . b) Zwänglingskosten - Rückersätze........................ Landesfondsznschläge. . . Landesumlage auf Bier. . und Wein................... Zuweisungen aus Den Über­ schüssen der Personalein­ kommensteuer .... Zuweisungen aus dem Zu­ schlage zur staatlichen Branntweinsteuer. . . Jnterimszinse ..... Verschiedene Staatsbeiträge: a) Staatsbeitrag aus dem Viehverwertungsfonds . b) Staatsbeitrag f.d. landw.chem. Versuchsanstalt. . c) Staatsbeitrag für den Landeskulturingenieur . Pensionsfondsbeiträge . . Rechnungersätze .... Beitrag des Staates zu den Annuitäten für die Elementaranlehen . . . Überweisungen aus dem Normalschulfonds. . . Entnahme aus dem Landes­ kulturfonds zu den Er­ fordernissen des Landes­ kulturrates .... Entnahme aus den Kassa­ beständen ................... Verschiedene Einnahmen. . Aufnahme einer schwebenden Schuld ...... h 3.105 17 4.813 98 503 — 398.437 30 \ 1 K K 3.000 3.000 4.000 4.000 533.697 500 533.500 666.445 17 530.000 500.000 97.039 05 76.000 76.000 47.214 34 1.248 39 43.000 2.000 43.000 2.000 33.854 14 16.927 5.000 2.000 444 2.449 38 — — 5.000 5.000 2.000 ■-- 5.000 2.000 500 10.000 8.000 6.500 Anmerkungen 38.342 13 6.500 — 10.000 136.738 — 4.559 35 — 40.000 4.000 * — 1, 311.955 20 1, 355.353 — — 72 100.000 1, 340.000 &0+ Beilage gu ben ftenogr. Berieten be& SBorailberger ßanbtageß. VI. 0e(Tion ber 10. $ertobe 1918/14. L r f o it 6 e 1 Landes- Landtags­ Voranschlag ausschuß- beschluß pro 1913 autrng pro pro 1914 1914 . Rcchnungsöl o t* Titel ergebnis pro 1912 K 1 Kosten des Landesgesetzblattes 2. a) b) c) d) Krankenverpflegskostcn . ®ebär^au§kßcn . . . Findelkosten . . , . Verpflcgskostcn für Irren 3. Jmpfkosten........................ 4. a) Schubkosten .... b) Zwänglingskosten. . . 5. Gendarmerie-BequartierungskostO........................ 6. Vorspannsauslagen . 7. Schulauslagen: . . a) zu den Bezügen der Lehrperfonen .... b) den Gemeinden, § 33 Sch. E. G.................... c) dem Lehrerpensionsfonds d) Kosten der amtlichen Lchrerkonferenzen. . . e) Kosten der Sonntagsschule f) Stipendien für Lehramtszöglmge................... 8. h K 324 27 K 800 500 40.000 5.500 2.000 700 36.000 2.000 2.000 10 000 1 V, V V v 7 000 1.000 15.807 77 2.103 16 16.000 16.000 2.500 2.500 327.452 03 335.000 360.500 5.400 — 101.229 63 4.000 107.183 4.500 110.333 2.060 26 6.740 — 2.100 6.700 3.000 6.700 4.000 4.000 58 92 88 94 48.374 4.845 14.000 12.000 57.000 4.845 14.000 14.000 20.531 73 9.320 ' 12.000 10.000 — 634.686 62 10.000 628.822 10.000 674.078 5 300 2.081 661 35.093 48 70 89 20 2.052 37 8.749 81 1 1.188 — / Landschaftlicher Haushalt: a) b) c) d) e) 9. e n t 5 Gehalte und Pensionen . Quartierzinse .... Kosten des Landtages Diäten und Reisegebühren Sachliche Erfordernisse und Diverses .... Fonds zur Hebung der Vieh­ zucht ......................... Transport 47.592 4.707 20.305 14.303 73 Anmerkungen 30. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Erforderiri Landes- 3kcgnunQ8= o Titel Voranschlag ausschuß- beschluß pro 1913 antrag pro pro 1914 1914 pro 1912 Transport 10. Schuldentilgung andenMeliorationsfonds .... 11. An den Landhausbaufonds . 12. Verzinsung und Amortisation der Elementaranlehen. . 13. h Landtags­ . ergebnis 'K S K K 634.686 62 628.822 674.078 5.033 32 5.033 5.033 — — 138.742 138.703 162.813 52 Diverses: a) Jubiläums - Krankenhaus­ fonds ........................ b) Landesarchiv .... c) Landesbauamt.... d) Landiv.-chem. Versuchs­ und Lebensmittelunter­ suchungsanstalt . . . e) Schießstandswesen . . f) n.-ö. Landesversicherungs­ anstalten in Bregenz g) Förderung der Landwirt­ schaft ........................ h) Gewerbe-Förderung . . i) Stickereiindustrie . . . k) Grundbuchsanlegnng 1) Naturalverpflegsstationen m) Subventionen . . . 43.154 4.630 23.998 3.212 8.714 22.450 14. Verschiedene Auslagen 11.971 28 15. Beiträge für Straßenbauten 199.958 16. Beiträge für Wasserbauten . 129.257 17. — — — — 3.343 3.379 55 2.500 2.000 2.500 3.000 9.047 75 1.244 8.000 2.500 9.000 2.000 3.800 3.800 21.000 5.000 18.700 3.000 8.000 9.500 33.541 13.540 20.300 3.000 8.500 8.000 13.000 1.500 — 104.956 93.226 — 315.447 303.422 65.352 Für Unvorgesehenes . . . 1, 266.892 95 1, 355.352 Summe 16.857 1, 340.000 . . — — 31 — 10 50 — — 74 Anmerkungen 20. SBetlage ben stenogr. SBendßen be8 %orar[bergei i3anbtaQe8. VI. Ecfßon bet 10. $ßenobe 1913/14. Bemerkungen zum Voranschlag des Vorarlberger Landesfonds pro 1914. I. Allgemeine Bemerkungen. Der vorliegende Voranschlag des Landesfonds pro 1914 muß als restringiertes Budget des Landes bezeichnet werden. Es fanden in demselben nur jene Ansgabeposten Aufnahme, welche für die Fortführung des Landeshaushaltes unerläßlich sind und für welche eine rechtliche Verpflichtung besteht. Manche Wünsche und weniger dringende Bedürfnisse auf dem Gebiete des Wasser- und Straßenbaues konnten nicht berücksichtigt werden. Dieser Standpunkt findet seine Begründung darin, daß der seit Jahrzehnten von der Landes­ vertretung hochgehaltene Grundsatz, die Finanzen des Landes in Ordnung zu halten, aufrecht erhalten wurde. Trotz der größten Sparsamkeit und Beschränkung wird es nicht möglich sein, das Erfordernis mit den bisherigen Einnahmequellen und Landesumlagen zu decken. An 'eine neuerliche Erhöhung der Landesfondssteuerzuschläge ist aber in der gegenwärtigen wirtschaftlich gedrückten Zeit nicht zu denken. Wenn der sogenannte kleine Finanzplan im Reichsrate nicht zur Erledigung kommt und dadurch dem Lande neue Mittel zugeführt werden, muß an die Aufnahme einer schwebenden Schuld bis zur Höhe von K 100 000'— geschritten werden. Dadurch wird die Finanzlage des Landes als ernst charakterisiert. Die Landesvertretung kann nur aus dem einen Grunde mit Beruhigung zu dieser außerordentlichen Maßnahme schreiten, weil im Jahre 1915 eine wesentliche Entlastung des Budgets in den Titeln Straßenbauten und Wasserbauten eintritt: K 118.170'—, welche in den vorliegenden Voranschlag aufgenommen werden mußten, werden im Jahre 1915 frei. Die Ordnung der Landesfinanzen kann aufrecht erhallen werden, aber nur unter der einen Voraussetzung, daß vernünftige Sparsamkeit geübt und das Eingehen neuer Verpflichtungen vermieden wird. Alles das, was nicht eine kategorische Notwendigkeit ist, muß im kommenden Jahre zurückge­ stellt werden. II. Besondere Bemerkungen. A. Bedeckung. Zu Post 3, 5 und 6. Am 14. Juli 1913, Zl. 3668, wurde an das k. k. Finanzministerium das Ersuchen gerichtet, den voraussichtlichen Ertrag der den Landeszuschlägcn nicht entzogenen direkten Staatssteuern pro 1914 im Lande Vorarlbeig mitteilen zu wollen. Am 12. September 1913 wurde das k. k. Finanzministerium telegraphisch gebeten, die oben erwähnte Anfrage zu beantworten. 75 30. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberg« Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Unterm 18. September 1913, Zl. 33.121, teilte die Finanzlandesdirektion zufolge Auftrages des k- k- Finanzministeriums vorn 16. September l. Js., Nr. 54.924, im Namen des Finanzministeriums mit, daß hinsichtlich der den Landeszuschlägen nicht entzogenen direkten Staatssteuern die genauen Präliminarziffern mit Rücksicht auf den in Aussicht genommenen Wechsel im staatlichen Budgetjahre vorläufig nicht mitgeteilt werden können, daß aber damit gerechnet werden kann, daß der Erfolg im Jahre 1914 im ganzen hinter jenem des Jahres 1913 nicht zurückbleiben dürfte. Was die im Jahre 1914 nach Art. XII, P. St- G., dem Lande voraussichtlich zukommenden Überweisungen aus den direkten Persoualsteuern, sowie den für 1914 zu gewärtigenden Anteil des Landesfouds an dem Ertrage der staatlichen Branntweinsteuer anbelangt, so werde es sich empfehlen, diese Beträge mit den gleichen Ziffern wie für das Jahr 1913 in den Laudesvoranschlag einzustellen. Bon der Wirkung, die eventuell die zeitgerechte Verabschiedung der im Reichsrate in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage über Die Neuregelung der Überweisungen hätte, müsse bei der Präliminierung zunächst selbstverständlich noch abgesehen werden. Hienach haben als Grundlage zur Bemessung des Erträgnisses der Landesfoudssteuerzuschläge die Ansätze des Vorjahres zu dienen, nach welchen ertragen: Grundsteuer s Umlagebasis, also ohne BerückK 251.800'— Gebäudesteuer i sichüguug der Nachlässe . . „ 350.900"— Allgemeine Erwerbsteuer............................................ „ 275.000"— Erwerbsteuer von Hausier- und Wandergewerbe . „ 1.200"— Erwerbsteuer von den zur öffentlichen Rechnungs­ legung verpflichteten Unternehmungen . . „ 120.000"— Auf Grund von Bekenntnissen bemessene Rentensteuer „ 41.500"— Besoldungssteuer der Privatbediensteten . . „ 7.000"— zusammen K 1, 047.400"— Es ergeben somit unter Zugrundelegung einer gleich hohen Landesumlage wie im Jahre 1913 33°/° zur Gebäudesteuer per K 350.900 — . K 115.797"— 60% zu den übrigen der Landesumlage nicht entzogenen Steuern per K 696.500"— . „ 417.900"— zusammen K 533, 697"— rund K 533.500"—. Gemäß des oben zitierten Erlasses der k. k. Finanzlandesdirektion in Innsbruck sind wie im Jahre 1913 die Zuweisungen aus den Überschüssen der Personaleinkommeusteuer mit K 76.000"— und die Zuweisungen aus dem Zuschlage zur staatlichen Branntweinsteuer mit K 43.000"— in den Landesfondsvoranschschlag pro 1914 einzusetzen. Zu Post 4. Nach den bisherigen Eingängen beim Landesinspektoraie für die Bier- und Weinauflage dürfte die für das laufende Jahr präliminierte Einnahme von K 530.000"— nicht erreicht werden. Aus diesem Grunde, wie auch in Rücksicht auf den kontinuierlichen Rückgang des Erträgniffes der Privatweinsteuer uitb die voraussichtlich noch länger andauernde wirtschaftliche Depression darf das Erträgnis der Bier- und Weinsteuer pro 1914 nur mit höchstens 500*000. — angesetzt werden. Zu Post 8 a. Die Aktion der Unterstützung der Viehversicherung und Förderung der Schutzimpfung wurde dem Landeskulturrate angetreten. Der für diese Aktion bestimmte Staatsbeitrag aus demMiehverwaltungsfonds erscheint deshalb nicht mehr im Landesfondsvoranschlag. Zu Post 9 Diese Post erscheint als neue Einnahmenpost. Es sind dies die Pensions­ fondsbeiträge der Ärzte und des Oberwärters der Landesirrenanstalt Valduna und des Direktors der Landeskäsereischule in Doren im Sinne des Artikels VII des vom Landtage am 12. Februar 1912 beschlossenen Gehaltsstatuts. 76 30« Beilage &u Den stenogr, 93erid)fen Deß Sßorarlberger Sanbtageg. VI. \6ef|ion Der 10. ^eriobe 1913/14. Zu Post lO. Die Erhöhung dieser Post auf K 10.000'— begründet sich damit, daß nunmehr auch ein entsprechender Teil des Gehaltes der technischen Beamten des Landesbauamtes aus den Baufonds für die durch das Landesbauamt ausgeführten Bauten dem Landesfonds refundiert wird. Zu Post 13. Siehe Voranschlag des Landeskulturfonds pro 1914. Zu Post 14. Eine Entnahme von K 40.000'— aus den Kassabeständen ist dadurch möglich geworden, daß die Rechnung des Landesfonds pro 1912 mit einem Kassarest von K 154.110 25 abschließt und im Voranschlag pro 1913 nur eine Entnahme von K 126.728"— aus den Kassabeständen eingesetzt erscheint, und ferner im Jahre 1913 der nicht präliminierte Rückersatz an den Gehalten der technischen Beamten aus den verschiedenen Baufonds für die Jahre 1911, 1912 und 1913 erfolgteDer im Präliminare pro 1913 enthaltene Betrag von K 65.352'— für Unvorhergesehenes wird verausgabt werden durch die schon im Jahre 1913 zu zahlenden Entlohnungen für die Religionslehrer, durch das Erfordernis für den Landeskulturrat und das Gewerbeförderungsinstitut und andere mehr. Zu Post 16. Es wird auf die allgemeinen Bemerkungen verwiesen. B. Erfordernis. Zu Post 2. Für Krankenverpflegskosten, Gebärhauskosten, Findelkosten und Verpflegskosten für Irren enthält der Voranschlag pro 1913 den Betrag von K 40.000'—. Im Voranschläge pro 1914 sind diese vier Titel detailliert und erfordern zusammen K 44.200'—. Die Erhöhung um K 4200"— begründet sich durch das Rechnungsergebnis pro 1912. Zu Post 4. Das Rechnungsergebnis der Schub- und Zwänglingskosten pro 1912 mit zusammen K 9937 81 entspricht dem pro 1913 veranschlagten Betrag von K 10.000'—. Da im 1. Semester des laufenden Jahres jedoch nur K 3191 16 für Schützlinge und Zwänglinqe verausgabt wurden, erscheint die Reduzierung dieser Erfordernispost auf zusammen K 8000'— gerechtfertigt. Zu Post 7. Die unter lit a, c und d dieser Post eingesetzten Beträge sind dem vom k. k. Landesschulrate unterbreiteten Voranschläge über die im Jahre 1914 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen entnommen. Der Aufwand für die Sonntagsschule und für Stipendien für Lehramtszöglinge ist durch Landtagsbeschlüsse festgesetzt. Zu Post 8. ad a) Die Erhöhung des Erfordernisses für Gehalte und Pensionen ist die Folge der Landtagsbeschlüsse, womit die Funktionsgebühr des Landeshauptmannes erhöht und den Beamten eine Personalzulage bewilligt wurde. ad c) Das Rechnungsergebnis pro 1912 für die Kosten des Landtages im Betrage von K 20.305 88 ist deshalb viel höher als der für das Jahr 1914 mit K 14.000 — präliminierte Betrag, weil der Landtag zweimal zu einer längeren Tagung, nämlich vom 22. Januar bis 19. Februar und 30. September bis 19. Oktober, zusammentrat. ad d) Der für Diäten und Reisegebühren pro 1914 eingesetzte Betrag von K 14.000"— entspricht dem Rechnungsergebnisse pro 1912. ad e) Die allgemeinen Auslagen des landschaftlichen Haushaltes weisen in der Rechnung pro 1912 die Summe von K 20.531'73 auf, weil auf Wunsch des landtäglichen Finanzausschusses eine Reihe von Posten, welche nach alter Gepflogenheit unter Rubrik „verschiedene Auslagen" verbucht wurden, auf Rubrik „Landschaftlicher Haushalt" übertragen wurden. Da die landschaftliche Buchhaltung bestrebt ist, im Jnteresie eines genaueren Einblickes in die Finanzgebahrung des Landes die Rechnung immer mehr zu spezialisieren, dürfte diese Post sich reduzieren und mit K 12.000*— genügend hoch bemessen sein. 77 30. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Zu Post 11. Eine Dotierung des Landhausbaufonds muß unterbleiben, so lange sich die Situation in den Finanzverhältnissen des Landes nicht erleichtert; dasselbe trifft auch beim JubiläumsKrankenhausfonds zu. Zu Post 12. Der Betrag von K 138.703"— entfällt pro 1914 zu Lasten des Landes zu den Annuitäten für die den Staat und das Land aufgenommenen Anlehen zur Behebung der Hochwasserschäden vom Jahre 1910 per K 1, 448.000"— auf Grunddes Gesetzes vom 12. Mai 1911, L. G. Bl. Nr. 47, „ „ 1, 104.800"— „ „ „ „ „ 31. Dez. 1910, L- G. Bl. Nr. 17, ex 1911 „ „ 1, 816.800"— „ „ „ „ „ 6. Sept-19l l, L. G. Bl. Nr. 112, „ „ 510.000"— „ „ „ „ „ 11. Nov. 1911, L. G. Bl. Nr. 148. Zu Post 13. ad g): Für die Förderung der Landwirtschaft ist in Rechnung zu stellen: 1. Für den Landeskulturrat: a) Negieerfordernis nach dem revidierten Voranschlag pro 1913 K 30.541"— Hiezu ist zu erwarten wie bisher ein Staatsbeitrag von K 3000"— zu den allgemeinen Regieerfordernissen und ein Beitrag von K 2000"— zum Gehalte des Viehzuchtkommissärs, zusammen K 5 000"— Es verbleiben sonach vom Lande zu decken . K 25.541"— ß) Subventionen für bestimmte Zwecke.................................................... „ 3.000"— 2. Znm Betriebsfonds der Landeskäsereischule.................................................... „ 2.000'— 3. Subventionen für Kursbesucher, Sennereigenossenschaften, Beiträge für Viehseuchenwachen ....... - „ 3.000'— Zusammen K 33.54V— Hiezu ist noch zu bemerken, daß zur Deckung dieses Erfordernisses auch die Einnahmeposten 8 lit c und 12 herangezogen werden. ad li): Der für Gewcrbeförderung in Aussicht genommene Betrag von K 13.540"— setzt sich zusammen wie folgt: 1. Beitrag zum Gewerbeförderungsinstitut.................................................... K 6.000"— 2. Subventionen für gewerbliche Fortbildungsschulen ...... 5.000"— 3. Subvention für den Vorarlberger Gewerbeverband...................................„ 800"— 4. Subventionen für Besucher von Fachkursen, Meisterkursen rc. laut Landtags­ beschluß vom 6. Oktober 1910.............................................................„ 1.740"— Zusammen K 13.540"— ad i): Für die Förderung der Stickereiindustrie werden die nachstehenden Beträge bereit gestellt: 1. Beitrag zum Stickereiwanderunterricht.................................................. K 8.000"— 2. Subvention der Stickereigenossenschaft Lustenau........................................... „ 2.000"— 3. Der Stadt Dornbirn zu den sachlichen Erfordernissen der k. k. Stickereifachschule „ 6.800"— 4. Zur Förderung der Kettenstichstickerei.................................................... „ 2.500"— 5. Subvention dem Sticker- und Ferggerverbande........................................... ...... 400 — 6. Für Schülerunterstützungen..................................................................... „ 600"— Zusammen K 20.300"— ad m): Die Post Subventionen erreicht in der Rechnung pro 1912 den Betrag von K 22.450"—; der Grund hiefür liegt darin, daß im Jahre 1912 an viele Vereine rc. die Subventionen pro 1911 und 1912 ausbezahlt wurden. Nachdem nunmehr überdies eine Reihe Subventionen unter speziellen Titeln verrechnet werden, wird mit K 8000"— das Auslangen gefunden werden können. Zu Post 14. Siehe Bemerkung zu Post 8 ad e. 78 2V. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI Session der 10. Periode 1913/14. 0 a) b) c) d) e) f) g) Zu Post 15: Beiträge für Straßenbauten: Landesbeitrag zur Erbauung der Konkurrenzstraßen gemäß Landesgesetz vom 19. November 1899, XIV. Rate................................... K 54.266'— (15 Raten) Landesbeilrag zur Erhaltung der Walsertalstraße, Landtagsbeschluß vom 30. März 1908 ...................................................................... „ 1.000'Beitrag zur Kennelbacher Brücke XL Rate, Landtagsbeschluß vom 16. Juli 1902 ...................................................................... 600'— (21 Raten) Landesbeitrag zu den Mehrkosten der Montafoner Straße I. Teil, Landtagsbeschluß vom 6. Oktober 1909, IV. Rate (Schlußrate) 21.460'— (4 Raten) Beitrag für die Straße Sibratsgfäll—Reichsgrenze von dem 35 °/°igen Erfordernis von K 68.000'— II. Rate (Schlußrate) . 11.900'— (2 Raten) 1 500'— Landesbeitrag zur Erhaltung der Flexenftraße . . . . Landesbeilrag zum Bürserschluchtweg laut Landesausschußbeschluß vom 25. Juni 1913 . ............................................ 2.500'— K 93.226'— Zu Post 16: Beiträge für Wasserbauten: a) Landesbeitrag zum Baue des Koblacher Kanals IIl. Rate (Schlußrate), Gesetz vom 6. September 1911, L. G. Bl. Nr 113 . . . K 40.750'— (3 Raten) b) Beitrag des Landes zu den Wildbachverbauungen VI Rate, II. Serie gemäß dem Landesgesetz vom 6. April 1909, L. G. Bl. Nr. 35 . „ 23.222'— (10 Raten) c) Beitrag zur Erhaltung der Wildbachverbauungen, Landesgesetz vom 6. April 1909 Nr. 36, IV. Rate............................................„ 6.625'— (20 Raten) d) Beitrag zur Erhaltung des Fußacher Rheindurchstiches, Landesgesetz vom 10. Jänner 1908 Nr. 11.................................................... „ 4.000'— (unbestimmt) e) Beitrag zur Regulierung der Schwarzach und des Nickenbaches, Landesgesetz vom 6. September 1911, L. G. Bl. Nr. 103, III. Rate (Schlußrate)...............................................................................„ 32 260 — (3 Raten) Beiträge für Uferschutzbauten, und zwar: f) an der Jll in Beschling, Nenzing, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G- Bl. Nr. 76, II. Rate ...................................................................... K 17.820 — (5 Raten) g) am Litzbach in Schruns, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. Nr. 77, II- Rate....................................................................................... „ 22.800'— (5 Raten) h) an der Jll in Lorüns, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. Nr. 78, II. Rate....................................................................................... „ 13.800'— (5 Raten) i) am Alvierbach in Bürs, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G- Bl. Nr. 79 II. Rate....................................................................................... „ 15.000'— (5 Raten) k) an der Bregenzerach in Au, L. G. vom 7. Juli 1912, L- G. Bl. Nr. 80, II. Rate......................................................................„ 20.500'— (5 Raten) l) an der Bregenzerach in Mellau, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G Bl. Nr. 81, II. Rate.......................................................................... 10.920 — (5 Raten) m) am Mengbach in Nenzing, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. Nr. 82, II. Rate....................................................................................... .... 25.350'— (6 Raten) n) an der Bregenzerach in Schnepfau, L. G vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. Nr. 83, — Rate . . . . . . . . . „ —•— o) an der Jll in Schlins, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. Nr. 84, II. Rate....................................................................................... „ 18.180'— (5 Raten) Transport K 251.227 — 79 30. -tietlaße zu den ftenogi. Berichten des Vornrlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. * Transport K 251.227' — p) an der Bregenzerach in Schoppernau, L. G. vom 7. Juli 1912, 11.820 - (5 Raten) L. G. Bl. Nr. 85, II. Rate.................................................... q) an der Jll vom roten Stein abwärts in Bartholomäberg und St. Anton, 3.500*— (3 Raten) L. G. vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. Nr. 86, II. Rate . r) am Saminabach in Frastanz, L. G. vom 7. Juli 1912, L. G. Bl. 12.600'— (5 Raten) Nr. 87, II. Rate ......... s) Beitrag zur Verdauung des Herrentobcls in Dalaas, L. G. vom 6.000'— (3 Raten) 7. Juli 1912, L. G- Bl- Nr. 88, II. Rate................................... t) Bregenzerach bei Reuthe, Landtagsbeschluß vom 1. Oktober 1912, 4 800'— (2 Raten) II. Rate (Schlußrate)............................................................. u) Jll bei Nüziders, Landtagsbeschluß vom 16. Februar 1912, II. Rate 4.500'- (2 Raten) (Schlußrate)................................... , .................................... v) Regulierung des Polabaches, Landtagsbeschluß vom 7. Okiober 1912, 3.575 - (2 Raten) I. Rate ........... w) Schutzbauten au der Alfenz und anschließenden Jll im Gemeindegebiet 5.400 — (2 Raten) von Bludenz, Landtagsbeschluß vom 28. März 1913, I. Rate __ : K 303.422 — Zu Post 17 Durch diese Post von K 16.857'— wird nicht vorgesehen für neu zu bewilligende Beiträge, sondern sie soll dazu dienen, kleine Überschreitungen bei den einzelinn Titeln auszugleichen. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der Landesausschuß folgende A u t r ä g e: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Zur Deckung des Landeserfordernisses von K 1, 340.000'—, beziehungsweise des durch Landesfondszuschläge zu deckenden Abganges von K 533.500' — wild für das Jahr 1914 auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 60°/o, auf die Gebäudesteuer eine solche von 33°/o eingehoben. 2. Die Höhe der Landesumlage auf den Verbrauch von Bier wird für das Jahr 1914 im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 29. Jänner 1910, L- G. Bl. Nr. 23 ex 1911, mit K 4'— für das Hektoliter festgesetzt. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Deckung des Erfordernisses des Landesfonds pro 1914 bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg eine schwebende Schuld bis zur Höhe von K 100.000'— aufzunehmen." Bregenz, am 20. September 1913. Der Landesansschnß in Vorarlberg. Druck von I N. Teutsch m Bret-enz 80