19131002_ltb00331913_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesetzentwurf_Einhebung_Schlachthausbeitrag_und_Überschaugebühren_auf_Importfleisch

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:39
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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33. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 83. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, womit den Gemeinden Dornbirn und Rieden die Bewilligung erteilt wird, für von außen eingeführtes Fleisch einen Schlachthausbeitrag und Überschaugebühren einzuheben. Hoher Landtag! Der Stadt Dornbirn wurde im Jahre 1910 durch ein Landesgesetz die Bewilligung erteilt, für von außen eingeführtes Fleisch bestimmte Beiträge einzuheben; Wurslwaren blieben davon befreit. Gegen diese Ausnahme spricht nun die starke Einfuhr von Würsten, weshalb der Stadtrat auf Grund eines Gemeindeausschußbeschlufses das Ersuchen stellt, durch ein Gesetz ihm die Einhebung eines Beitrages für eingeführte Wurstwaren zu bewilligen. Die Gemeinde Rieden hat mit Genehmigung des' Landesausschusses und der k. k. Statthalterei den Schlachthauszwang eingeführt und wegen Benützung des Schlachthauses mit der Stadt Bregenz einen Vertrag abgeschlossen. Aus Gründen der Billigkeit und um zu verhindern, daß durch Einfuhr von auswärts die guten Absichten der Gemeindevertretung zunichte gemacht werden, ist es notwendig, für von auswärts eingeführtes Fleisch einen Beitrag zu verlangen, für den Fall, daß dieses zum Verkaufe in Rieden bestimmt ist und nicht schon das Schlachthaus Bregenz passiert hat. Der Tarif ist genau in der Höhe gehalten wie der für Bregenz bewilligte. . Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit den Gemeinden Dornbirn und Rieden die Bewilligung erteilt wird, auf Grund des § 80 der G- O. für von außen ein­ geführtes Fleisch einen Schlachthausbeitrag und eine Überschaugebühr einzuheben, wird die Bewilligung erteilt." Bregenz, den 2. Oktober 1913. Jodok Fink, Obmann. Pros. Dr. Drexel, Berichterstatter. Drück %vr I. N. Teutsch in Bregenz. 131 33A. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI Session der 10. Periode 1913/14. - Beilage B3A. t>em . . . wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend Ginhebung eines Schlachthausbeitrages und von Überschaugebühren für von außen eingeführtes Fleisch durch die Gemeinden Dornbirn und Rieden. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Gemeinden Dornbirn und Rieden sind auf Grund des § 80 der G. O. berechtigt, für von außen eingeführtes Fleisch folgende Gebühren einzuheben: Schlachthaus­ beitrag K Für Für „ „ „ „ „ „ „ „ In Dornbirn: Wurstwaren per kg .... In Rieden: Großvieh per Stück .... Schweine.................................. Kälber .................................. Schafe und Ziegen................... Kitze und Lämmer................... Hirsche............................. Rehe und Gemsen................... Hasen....................................... Wurstwaren, Fleisch, Speck per kg — 4 2 1 — — 3 1 — — ^ Überschau­ gebühr h K h 04 — 01 60 30 38 28 24 20 20 16 03 — — — — — — — — — 40 20 12 12 06 30 30 04 01 Zusammen K h 05 5 2 1 — — 3 1 — — -50 50 40 30 50 50 20 04 § 2. Mein Minister des Innern wird mit dem Voll­ züge dieses Gesetzes, das mit dem Tage der Kund­ machung in Wirksamkeit tritt, betraut. 3)rud oon 91. Beutfd; tn SBregena. 133