19140511_ltb00401913_Landesausschussbericht_Eingabe_Deutsch_Tiroler_und_VorarlbergerSparkassen_wegen_Einschränkung_Bankspareinlagengewährung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:40
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1913,ltb1913
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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40. Beilege p den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Beilage 40. 1 Bericht des tandesausfchuffes über die Eingabe der Deutsch-Tiroler und vorarlberger Sparkassen und des Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Vorarlberg wegen Einschränkung der Gewährung von Spareinlagen in den Banken. Hoher Landtag! Der Verband der Deutsch-Tiroler und Vorarlberger Sparkaffen und der Verband landwirt­ schaftlicher Genoffenschaften in Vorarlberg richteten Eingaben an den Landesausschuß wegen Einschränkung der Gewährung von Spareinlagen in den Banken. In beiden Eingaben werden in ausführlicher Weise die üblen Folgen geschildert, welche das Einlagegeschäft der Banken einerseits vom Standpunkte der Sparkassen, anderseits vom Standpunkte der Raiffeisenkaffen nach sich zieht. Unter der Regierung Körber wurde den Banken die erste Bewilligung gegeben, Einlagen gegen Ausgabe von Einlagebüchern entgegennehmen zu dürfen, früher war dies ein Privilegium der Sparkasien. Es wurde jedoch schon damals die Entgegennahme von Einlagen durch die Banken an gewisse Bedingungen geknüpft, durch die Festsetzung einer Minimalgrenze, die allerdings schwankt, während statutarisch bei einzelnen Banken die Minimalgrenze einer Einlage auf K 200 — gesetzt ist, so ist sie bei andern mit K 100’— und sogar nur mit K 50*— bemessen. Mit Wucht verlegten sich die Banken auf das Einlagegeschäft, so daß zirka l'U Milliarde Kronen nach Berechnung der Fachmänner heute bei den Banken eingelegt sind, die auf diese Weise den Sparkaffen entzogen wurden. Was die Minimalgrenze betrifft, haben sich die Banken nicht an ihre statutarische Verpflichtung gehalten und auch kleine Einlagen von 10 und 20 Kronen angenommen. Aber auch mit dem Worte „Sparkaffabuch" wurde Mißbrauch getrieben. Den Banken wurde die Ausgabe von Einlagebücher gestattet, die Bank ist jedoch keine Sparkassa und darf deshalb das Einlagebuch nicht als „Sparkaffabuch" bezeichnen. Ein Sparkaffabuch oder ein Einlagebuch bei einer Bank ist nicht dasselbe. Die Sparkaffen haben ihre Gelder mündelsicher anzulegen und unterstehen der staatlichen Aufsicht, während dies bei den Banken nicht der Fall ist. Der Titel Sparkaffabuch für eine Bankeinlage ist daher ein Mißbrauch und eine Irreführung der Bevölkerung. 181 # 40. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1918/14. Sparkassen und Raiffeisenkafsen sind die Träger des billigen Kredites. Beide Anstalten machen keine Geschäfte um Gewinnanteile auszahlen zu können, sondern das Erträgnis wird dem Reservefonds zugeführt und zu öffentlichen wohltätigen Zwecken verwendet. Dadurch, daß die Banken Spargelder sammeln in den Kreisen des Mittelstandes und der Arbeiterschaft, die jedoch beinahe ausschließlich dem Großunternehmen zugeführt werden, tritt im Wirkungsgebiete der Sparkaffen und Raiffeisenkaffen eine Kreditverarmung ein und es müssen daher auch die Sparkaffen und Raiffeisenkaffen die Kreditkonditionen zum Nachteile ihrer Kreditnehmer ändern. Bei den verschiedensten Tagungen der Sparkaffen und Raiffeisenkaffen wurde im Laufe der letzten Jahre auf diese große wirtschaftliche Schädigung des Bauernstandes, Gewerbestandes und der Arbeiterschaft hingewiesen, die besonders in der Krisenzeit des Jahres 1913 mit besonderer Deutlichkeit zu Tage tratDie Landtage von Niederösterreich und Körnten haben sich mit dieser Angelegenheit bereits befaßt, dem Tiroler Landtage liegt das gleiche Ansuchen vor. Durch Landtagsbeschlüfse soll auf die Regierung eingewirkt werden, daß die Kaffen von dieser unlauteren Konkurrenz geschützt werden. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Regierung wird aufgefordert: „1. Neue Bewilligungen zur Entgegennahme von Spareinlagen gegen- Ausgabe von Sparbücheln an Banken nicht mehr zu erteilen; 8. in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß die bei den einzelnen Banken bezüglich der Mindesteinlage in Spareinlagegeschäfte bestehenden Vorschriften strenge eingehalten werden; 3. den Banken die Bezeichnung ihrer Einlagebücheln als Sparkaffebücheln zu unter­ sagen und 4. die Banken zu verhalten, die Spareinlagen mündelsicher anzulegen und für diesen Geschäftszweig einen besonderen öprozentigen Reservefonds zu schaffen." Bregenz, am 11. Mai 1914. Für den Landesausschrch: Der Berichterstatter: Engelbert Lnger. 9)rud oon 9%. Beutfd) in Bregen*,