19130326_ltb00511912_Landesausschussbericht_Illschluchterweiterung_in_Feldkirch

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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51. Beilage gw be# ßenogr. Beriten be& Boratlberger Sanbiageg. V. Session ber 10. Sßeriobe 1912/18. Beilage 51. Bericht des vorarlberger kandesausschuffes in Angelegenheit der Jllschluchterweiterung in Feldkirch. Hoher Landtag! Der hohe Landtag hat in seiner 17. Landtagssitzung vom 13. Februar 1912 betreffend die Erweiterung der Jllschlucht nachstehenden Beschluß gefaßt: „Nachdem ein in technischer und finanzieller Beziehung spruchreifes Projekt über die Jllschluchtregulierung nicht vorliegt, wird der Landesausschuß beauftragt, durch das Landesbauamt unverzüglich Erhebungen pflegen zu lassen, welche Kosten die Verbreiterung der Jllschlucht nach dem Telorac'schen Projekte mit. Absprengung der Felsmassen an den engsten Stellen bis auf das Niederwasser der Jll verursacht und ob die Kosten einer solchen Teilregulierung bedeutend hoher kämen als im Rahmen einer Gesamtregulierung." In Ausführung dieses Landtagsbeschlufses hat der Landesausschuß am 10. Mai 1912 beschlossen, es sei mit Rücksicht auf die Uberbürdung des Landesbauamtes mit den Hoch­ wasserarbeiten seitens der Firma Widmann und Telorac in Kempten ehestens ein Gutachten im Sinne des Landtagsbeschlusses abzuverlangen. Vor Abgabe dieses Gutachtens wurden oie Firma Widmann und Telorac und alle kompetenten Faktoren zu einer Besprechung eingeladen, welche am 23. Mai 1912 in der Landesausschußkanzlei unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg stattfand. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde in einem Protokolle niedergelegt. Die Ver­ treter der Firma Widmann und Telorac und des Landesbanamtes äußerten sich dahin, daß eine teilweise Verbreiterung der Jllschlucht wohl möglich wäre, doch müßte diese Verbreiterung im Rahmen des Eesamtreguliernngsprojektes vorgenommen werden. Wieweit sich diese Teilregulierung zu erstrecken hätte, könnte erst auf Grund einer eingehenden Untersuchung fest­ gestellt werden. Die Vertreter der Stadtgemeinde Feldkirch und des Landesbauamtes hielten es für dringend geboten, daß in diese Teilregulierung nebst der Aussprengung der engsten Stellen auch gleichzeitig die Herstellung der Ufermauern vom Unterwasserkanal des Elektrizitätswerkes bis zur Reichsstraßenbrücke auf beiden Seiten einbezogen werde. 403 51. -Beilage zu Den stenogr. Berichten Des Vorarlberger Landtages. V. Selston der 10. Periode 1912/13. Mit dem Erlasse des f. k. Ackerbauministeriums vom 15. Juli 1912, Zl. 12.185, wurde das von der k. f. Statthalterei mit dem Berichte vom 9. März 1912, ZI. VII n 1213, 7, diesem k. I. Ministerium vorgelegte Gesamtprojekt über die Jllschluchterweiterung als nicht ganz einwandfreie Grundlage für die Sicherstellung des Unternehmens bezeichnet, welche Anschauung sich mit der des Landesausschustes vom 22. September 1911, Zl. 4719, identifiziert. Zur Klarstellung des Projektes wurde vom k. !. Ackerbauministerium über Antrag der k. k. Statthalterei Innsbruck mit dem gleichen Erlasse die Vornahme einer örtlichen Über­ prüfung angeordnet. Gleichzeitig wurde das Landesbauamt eingeladen, die bis zum Zeitpunkte der Über­ prüfung verstreichende Zeit mit weiteren Erhebungen auszunützen. Am 5. September 1912 wurde seitens der Firma Telorac das gewmpchte Gutachten wegen Vornahme einer Teilregulierung bei der Kapsschlucht dem Landesausschujse überreicht, in weichem sie zum Schlüsse kommt, daß sich eme Reduktion des Eesamtprojektes und ebensowenig eine Verteilung der Arbeiten auf zwei Längenperioden nicht empfiehlt, und wurde dieses Gutachten der k. k. Statthalterei Innsbruck zum Zwecke der Einbeziehung in das Programm der örtlichen Verhandlung übermittelt. Die örtliche Überprüfung des Gesamtprojektes fand am 4. und 5. Oktober 1912 unter Leitung des Herrn Hofrates Markus itatt. Bei dieser Verhandlung intervenierten nebst den Vertretern der k. k. Statthalterei und des Landesausschusses ein Vertreter des k. k. Arbsitsministeriums sowie die Vertreter der I. k. Stadt Feldkirch und der Vertreter der Firma Widmann und Tolerac. Das Ergebnis der kommissionellen Beratung wurde in ein Protokoll zusammengefaßt, aus dem zu ersehen ist, daß über alle schwebenden prinzipiellen Fragen eine vollkommene Einigung erzielt wurde. Die Firma Widmann und Telorac wurde beauftragt, in Kürze die aus Grund dieser Beratung erforderlichen Ergänzungsarbeiten am Projekte vorzunehmen. Aus dem Gesamtergebnis der Verhandlung ist zu entnehmen, daß die Kommission von einer Teilregulierung absieht und für die Durchführung des Gesamtprojektes eintritt. Mit dem Beschlusse des "Vorarlberger Lanocsausschusses vom 2. November 1912, Zl. 6153, wurde das im Sinne der kommissionellen Anregungen von der Firma ergänzte Projekt nach Überprüfung durch das Landesbauamt der k. I. Statthakterei in Innsbruck, bezw. dem k. k. Ackerbauministecium mit dem Ersuchen vorgelegt, dasselbe zu genehmigen und die Inangriffnahme der Arbeiten auf vorläufige Kosten der Stadtgemeinde Feldkirch vor der landesgesetzlichen Sicherstellung der erforderlichen Geldmittel zu gestatten. Gleichzeitig wurde folgender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Kostendeckung in Antrag gebracht. Staatl. Meliorationsfonds Staatl. Wasserbauverwaltung Vorarlberger Landesausschuß Stadtgemeinde Feldkirch 50 15 20 15 '/o, °/o, l>, o, o/0. Mit dem Erlasse des k. k. Ackerbauminiiteriums vom 21. Januar 1913, ZI. 51.126 ex 1912, wurde das gegenständliche Projekt mit einem Eesamterfordernisse von K 300.000genehmigt, jedoch nur ein 30 o/oiger Beitrag aus dem staatl. Meliorationsfonds zugesichert und wurde hinsichtlich des Beitrages der staatl. Wasserbauverwaltung der Landesausschug ein­ geladen, unter Berücksichtigung des obigen 30 <>/Utgert Meliorationsfondsbeitrages neuerliche Finanzierungsvorschläge zu erstatten. In weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit wurde, um die Inangriffnahme des Baues vor der landesgesetzlichen Sicherstellung der Kosten zu ermöglichen, vom Vorarlberger Landesausschuß ein provisorisches Ubereinkonimen entworfen, das seitens der Gemeindevertretung in Feldkirch mit dem Beschlusse vom 28. Februar 1913 die Zustimmung erhielt. 404 51. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Dieses Übereinkommen wurde am 5. März ds. Irs. im Wege der I. I. Statthalterei Innsbruck an das !. k. Ackerbauministerium geleitet. Die Erledigung in diesem Belange isl noch ausständig. Gleichzeitig steht der Landesausschuß mit dem k. l. Ackerbauministerium in Unterhandlung wegen Aufteilung der Kosten auf die in Betrachr kommenden Faktoren und hat derselbe in der diesbezüglichen Eingabe an das t. l. Ackerbaummisterium besonders hervorgehoben, daß seine Vertreter bei der im Vorjahre stattgehabten Besprechung über die in den Alpenländern ecforderlichen Maßnahmen anläßlich der Roveilierung des Wasserstraßengesetzes auf dieses Unternehmen besonders hingewiesen und die Gewährung eines mindestens 60 obigen Staatsbeitrages für not­ wendig bezeichnet haben. Die Verhandlungen über das Wasferstraßengesetz haben noch zu keinem Abschlüsse geführt. Der Landesausschuß ist nun der Ansicht, es sei, wenn auch die Wasserstraßenvorlage nicht, oder in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden sollte, von der t. I. Regierung mindestens ein 60 o, »iger Beitrag aus dem Meliorationsfonds, beziehungsweise aus der außerordentlichen Wasserbaudotation anzusprechen. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landtag nimmt den Bericht des Landesausschusses in Angelegenheit der Jllschluchterweiterung bei Feldkirch zur Kenntnis. Der Landesausschuß wird ermächtigt, mit der k. k. Regierung ein provisorisches Übereinkommen abzuschließen, um die sofortige Inangriffnahme des Baues auf vor­ läufige Kosten der Stadt Feldkirch zu ermöglichen. Weiters wird der Landesausschuß beauftragt, mit der k. k. Regierung in Angelegenheit der Aufteilung der Kosten weitere Verhandlungen zu pflegen, Hiebei zu den erforderlichen Kosten von K 800.000-— einen den Verhältnissen entsprechenden Landesbeitrag in Aussicht zu stellen und alles Tunlich- vorzubereiten und vorzukehren, damit dem Landtage in der nächsten Session ein entsprechender Gesetzentwurf in Vorlage gebracht werden kann." Bregen, am 26. März 1913. Der Landesausschuß: Martin. Thurnher, Referent. Druck von I N. Teutsch in Breqenz 405