19120906_ltb00141912_Landesausschussbericht_Schutzbautenwiederherstellung_Bregenzerache_bei_Reuthe_1910

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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14L Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912 Beilage 14 Bericht des kandesausschuffes über die Wiederherstellung der durch das üochwasser vom Juni 191° zerstörten öchutzbauten am linken Ufer der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe. Hoher Landtag! Der Landtag hat in der 20. Sitzung der letzten Sessioi am 19. Februar 1912 auf Grund des Berichtes und Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses eine» Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Schutzbauten am linken Ufer der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe angenommen. Nach diesem Gesetzentwürfe sollten die für die bezüglichen Schutzbaulen erwachsenden Kosten von K 32.000"— in der Weise aufgebracht werden, daß der Staat 50% — K 16.000"—, das Land 30 % = K 9.600"— und die Gemeinde Reuthe den Rest und etwaige Mehrkosten zu übernehmen haben. Mit Note des Landesausschuffes vom 16. April d. I., Zl. 881, wurde dem k. k. Ackerbau­ ministerium in Wien der bezügliche Gesetzentwurf samt Verhandlungsprotokoll und allen nötigen Beilagen mit dem Ersuchen um Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion in Vorlage gebracht. Mit Rote der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 2. Juli ds. Js VIIa, Nr. 421/9, wurde dem Landesausschusse eröffnet, daß das k. k. Ackerbauministerium mit dem Erlasse vom 21. Juni 1912, Zl. 22.352, mitgeteilt habe, es habe dem Wunsche des Borarlberger Landes­ ausschusses auf Berücksichtigung dieses Unternehmens im Präliminare des Meliorationsfonds pro 1912 nicht mehr Rechnung tragen können, weil im Zeitpunkte der Verfaffung des Präliminars die Frage der finanziellen Förderung dieses Unternehmens noch nicht ausgetragen war. Bei dieser Sachlage könnte sonach der fragliche Gesetzentwurf, wenn auch gegen denselben in textlicher Beziehung kein Einwand zu erheben sei, in Gemäßheit des § 4 des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, erst nach seiner Berücksichtigung in einem der nächsten Präliminarien des Meliorationsfonds zur Allerhöchsten Sanktionierung unterbreitet und der präliminierte Subventions­ betrag erst dann zur Verfügung gestellt werden. Der Erlaß fährt dann weiter wörtlich fort: „In Ansehung dessen empfiehlt es sich im Interesse einer baldigen Realisierung dieses dringenden Unternehmens vielmehr von der landesgesetzlichen Regelung abzusehen. Im Falle der Zustimmung des Borarlberger Landesausschusses zu dieser Stellungnahme, welcher auch für die Zurückziehung des bezüglichen Landtagsbeschlusses in der nächsten Session vorzusorgen hätte, bewilligt das Ackerbauministerium unter der Voraussetzung der 63 14+ Beilage gu ben ftenogt. 0erid)t?n beß ^orarlberget ßmibtageg* V. @es(wn ber 10. ^eriobe 1912. Verfügbarkeit der hiezu erforderlichen Mittel zu dem mit K 32.000'— veranschlagte» Erfordernisse dieses Unternehmens ben? angesprochenen Staatsbeitrag von K 16.000 aus der Kreditpost „Meliorationen" unter der Bedingung, daß die Arbeiten unter fachlicher Leitung durchgeführt werden. Diese Subvention kann nach Zulaß der budgetären Verhältnisse in zwei Raten zu je K 8000'— in den Jahren 1912 und 1913 h. o. angesprochen werden, wobei die Erfolgung der Schlußrate von der Vorlage des Kollaudierungs- und Abrechnungsoperates abhängig gemacht wird." Mittlerweile wurden iu Rücksicht auf die Dringlichkeit der Angelegenheit die bezüglichen Schutzbauten unter landesbauamtlicher Leitung projektgemäß durchgeführt und die hiczu nötigen Gelder von der Gemeinde Reuthe beziehungsweise von der Wuhrintcressentschaft Bapen vorschußweise beigestellt. Angesichts dieser Sachlage empfiehlt es sich, von der -landesgesetzlichen Regelung abzusehen und sonach den in der Laudtagsitzuug vom 19. Februar 19l^geschlossenen.Gesetzentwurf zurückzuziehen, dagegen zu den bezüglichen Baukosten einen 30 °/°tgeit Landesbeitrag zu bewilligen. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der Landesausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der in der Landtagssitzung vom 19. Februar 1912 beschlossene Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser im Juni 1910 zerstörten Schutzbauten am linken U'er der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe wird zurückgezogen. 2. Zu den mit K 32.000'— veranschlagten Kosten zur Wiederherstellung der Schutzdauten ont linken Ufer der Brcgenzerach in Reuthe leistet das Land 30 °/o im Höchstausmaße von K 9600'—, zahlbar in zwei Rate» ä K 4800" — in den Jahren 1913 und 1914, wogegen die Gemeinde Reuthe beziehungsweise die Genossenschaft Bapen verpflichtet ist die Instandhaltung der Arbeiten zu übernehmen." Bregenz» am 6. September 1912 Der Landesausschnß: Mart. Thurnhcr, Referent. 3)iucf oon % g;, %eutfd) in SBreßens. 64