19120906_ltb00111912_Landesausschussrechenschaftsbericht_1912

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:44
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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il. Beilage zu den stenogr. Berichten des Äorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Beilage 11. Rechenschaftsbericht des Landesausschusses für Vorarlberg an den hohen Landtag für die V. Session der 10. Periode 1912. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 35 11 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Hoher Landtag! Der Landesausschuß erstattet über seine Tätigkeit im Sinne des § 26 L. O. nachstehenden Bericht. I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüffe der IV. Session der 10. Periode 19il|12. A. (andtagsbeschlüsse, welche der Allerhöchsten SanFtion bedürfen. Dieselbe erhielten: 1. Die Landtagsbeschlüsse vorn 30. September 1911, betreffend Bedeckung des Landes­ erfordernisses für das Jahr 1912 mit Allerhöchster Entschließung vom 29. Dezember 1911; 2. der Gesetzentwurf, womit die §§ 6, 33 und 40 des Jagdgesetzes vom 20. November 1904, L. G. Bl. Nr. 15, ex 1907, abgeändert werden, mit Allerhöchster Entschließung vom 21. Februar 1912 (L. Beschl. vom 26. September 1911); 3. der Gesetzentwurf, womit das Landesgesetz vom 14. September 1895, L. G- Bl. Nr. 44, betreffend die Tragung der Kosten für die Aufstellung von Wachen bei Viehseuchen abgeändert wird, mit Allerhöchster Entschließung vom 8. März 1912 (L. Beschl. vom 27. September 1911); 4. der Gesetzentwurf betreffend die Änderung des § 81 des Gesetzes vom 5. August 1908, L. G. Bl. Nr. 44, über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen mit Allerhöchster Entschließung vom 27. Dezember 1911 (L. Beschl. vom 29. September 1912); 5. der Gesetzentwurf, wirksam für das Land Vorarlberg mit Ausschluß der politischen Gemeinde Mittelberg, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Landesgesetzes vom 1. Juli 1908, L. G. Bl. Nr. 34, bezw. des Gesetzes vom 28 Dezember 1909, L. G. Bl. Nr. 166, und des Gesetzes vom 19. Dezember 1910, L. G. Bl. Nr. 104, bezüglich Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische, mit Allerhöchster Entschließung vom 16. Dezember 1911 (L. Beschl. vom 30. September 1911); 37 11, Beilage zu den flenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. 6. mit Allerhöchster Entschließung vorn 7. Juli 1912 die Gesetzentwürfe: a) betreffend die Verdauung des Herrentobels in der Gemeinde Dalaas(L. Beschl. vorn 23. Jänner 1912); b) betreffend die Ergänzung und Verstärkung bezw. Neuherstellung der Jll schuh­ st a Uten vorn „roten Steine" abwärts bis 160 m unterhalb der untern Vandanser Jllbrücke in den Gemeindegebieten von Bartholomäbrrg, und St. Anton (L. Beschl. vorn 31. Jänner 1912); c) betreffend die völlige Wiederherstellung der durch die Hochwasser vorn Jahre 1910> zerstörten Uferschutzbauten am Alvierbache in der Gemeinde Bürs (L. Beschl. vorn 9. Februar 1912); d) betreffend die Wiederherstellung der durch die Hochwaffer vorn Jahre 1910 zerstörten Uferschutzbauten ant Meugbache in der Gemeinde Nenzing (L. Beschl. vorn 12. Februar 1912); e) betreffend die vollständige Herstellung der durch das Hochwaffer vorn Juni 1910 zerstörten Uferschutzdauten am Litzbache in der Gemeinde Schruns (L. Beschl. vorn 12. Februar 1912); f) betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn Juni 1910 zerstörten Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Schopperuau (L. Beschl. vorn 13. Februar 1912); g) betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn Juni 1910 zerstörten Schutzbauten an der Bregen zerache im Gemeindegebiete von Meltau (L. Beschl. vorn 13. Februar 1912); h) betreffend den völligen Ausbau der Regulierung des Jllflusses im Gemeindegebiete von Lorüns (L. Beschl. vorn 13. Februar 1912); i) betreffend die vollständige Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn . Juni 1910 zerstörten Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeinde­ gebiete von Au (L. Beschl. vorn 13. Februar 1912); k) betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten an der Jll im Gemeindegebiete von Nenzing, Parzelle Beschling (L. Beschl. vorn 14. Februar 1912); l) betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten an derJll undamTabuladabache imGemeindegebiete von Schlins (L. Beschl. vorn 14. Februar 1912); m) betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn Juni 1910 zerstörten Schutzbauten am Saminabache in der Gemeinde Frastanz (L. Beschl. vorn 14 Februar 1912); n) betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwaffer vorn Jahre 1910 zerstörten Uferschutzbauten an der Bregenzerache in der Gemeinde Schnepfau (L. Beschl. vorn 19. Februar 1912). Der Allerhöchste« Sanktion harren noch: a) Der Gesetzentwurf betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tier­ seuche nfonds für Einhufer (L. Beschl. vorn 27. September 1911). Derselbe wurde behufs Vornahme textlicher Änderungen an deu Landesausschuß zurückgemittelt. Dieser nahm in seiner Sitzung vorn 8. Juni 1912 die von der Regierung beantragten stilistischen Änderungen beschlußweise vor und brachte den geänderten Gesetzentwurf unterm 38 11. -tietlnqe zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. 8. Juni 1912, Zl. 2500, neuerdings der k. k. Statthalterei in Vorlage zwecks Erwirkung der Allerhöchsten Sanktion; b) die Gesetzentwürfe, womit der § 82, Absatz 1, der Gemeindeordnung vom 21. September 1904, L. G. Bl. Nr. 87, abgeändert wird und betreffend die Einzahlung der Gemeindezuschläge sowie die Einhebung von Verzugszinsen für Rückstände an Genre in dezu schlügen und Gemeindesteuern (L. Beschl. vom 14. Februar 1912); c) der Gesetzentwurf, betreffend Einführung der Schwemmkanalisation im Gebiete der Stadt Feldkirch (L. Beschl. vom 19. Februar 1912). Bezüglich dieses Gesetzentwurf, s sind Verhandlungen wegen einiger voir der f. k. Regierung vor­ geschlagener Änderungen mit dieser und der Stadt Feldkirch im Zuge. Der Allerhöchsten Sanktion nicht unterbreitet wurde der Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerst örten Uferschutzbauteu am linken Ufer der Bregeuzerache im Gemeindegebiete von Reuthe (L Besch. vom 19. Februar 1912). Die k. kRegierung eröffnete dem Landesausschusse mit Erlaß des k. k. Ackerbauministeriums vom 21. Juni 1912, Zl. 22.352 (Statthaltereiuote vom 2. Juli 1912, Nr. Vlla 421/9), daß im Zeitpunkte der Verfassung des Präliminares des staatlichen Meliorationsfonds pro 1912 die Frage der finanziellen Földerung dieses Unterin hmens noch nicht ausgetragen war, weshalb dasselbe im P:ä!imi»are pro 1912 keine Berücksichtigung finden konnte. Die k. k. Regierung empfahl, von der landcsgesctzlichen Regelung dieses Unternehmens abzusehen, und sicherte int Falle der Zmückziehung des bezüglichen Landlagsbe'chlusscs den angesprochenen Staatsbeitrag von 50°/« des tatsächlichen Aufwandes bis zum Höchbetrage von K 16.000'— aus der Kreditpost „Meliorationen" in zwei Raten zu je K. 8000'— in den Jahren 1912 und 1913 zu. Dem hohen Landtage wird diesbezüglich noch ein besonderer Bericht und Antrag unterbreitet werden. Nachtrag. Von den in der II Session 1910 und III. außerordentlichen Session 1911 beschlossenen Gesetzentwürfen erhielten die Allerhöchste Sanktion: a) Der Gesetzentwurf betreffend die Einhebung eines Schlachthausbeitrages und von Überschaugebühren für von auswärts eingeführtes Fleisch durch die Stadtgemeinde Bregenz (L Beschl. vom 12. Oktober 1910) mit Allerhöchster Entschließung vom 14. Oktober 1911; b) der Gesetzentwurf belnffend die Ausscheidung der Ortschaft Kennelbach aus dem Verbände der im politischen Bezirke Bregenz gelegenen Ortsgcmeinde Rieden und Bildung einer selbständigen Gemeinde mit dem Namen Kennelbach (L. Beschl. vom 21. Oktober 1910) mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1911; c) der Gesetzentwurf betreffend einige Forst- und wasserpolizeiliche Maßnahmen (L. Beschl. vom 18 Oktober 1910) mit allerhöchster Entschlnßung vom 8. April 1912; d) der Gesetzentwurf betreffend die Behebung weiterer durch die Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nichtärarischeu Straßen und Brücken im Lande Vo arlberg (L. Beschl. vom 27. Juni 1911) mit Allerhöchster Entschließung vom 11. November 1911; o) der Gesetzentwurf betreffend die Errichtung eines Landeskulturrates im Lande Vorarlberg (L. Beschl. vom 28. Juni 1911) mit Allerhöchster Entschließung vom 24. November 1911. 39 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10 Periode 1912. B. kandtagsbeschlüsse nach §§ 18 und 19 der (andesordnung. Die Beschlüsse des hohen Landtages vom 2. Oktober 1911, betreffend Maßnahmen zur Bekämpfungß.der Teuerung wurden mit Noten vom^ 9. Dezember 1912, Zl. 6t75, dem k. k. Ministerratspräsidium, dem k. k. Handelsministerium, dem k. k. Ackerbauministerium und der k. k. Statthalterei in Innsbruck mit dein Ersuchen zur Kenntnis^ gebracht, die Wünsche des Landes entsprechend zu berücksichtigen. Die k. k. Statthalterei versicherte mit Note vom 16. Dezember 1912, Nr. Va 2364/1, es nicht ermangeln zu lassen, im Rahmen ihres Wirkungskreises die Bestrebungen des Landes in der Bekämpfung der Teuerung nach Kräften zu unterstützen. C. Ausführung der kandtagsbefchlüffe im eigenen Wirkungskreise des tandesausfchuffes. 1. Eigene Berichte werden dem hohen Landtag zugehen über die Ausführung: a) des Landtagsbeschlusses vom 25. September 1911 betreffend Subventionierttzng des Sonntagsschulunterrichtes; b) des L. Beschl. vom 26. September 1911 hinsichtlich der Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Wasserrechtsgesetzes; c) des L. Beschl. vom 2. Oktober 1911, womit der Landesausschuß beauftragt wurde, zwecks Bekämpfung der Teuerung, insbesondere durch Hebung der Produktionsleistung des Landes, Vorarbeiten zu pflegen; d) des L- Beschl. vom 19. Februar 1912 betreffend den Gesetzentwurf über die Regelung des Waldaufsichlsdienstes. Bezüglich der dem Landesausschusse mit L- Beschl. vom 26. September 1911 zur Berichterstattung zugewiesenen Angelegenheiten betreffend den Automobil­ verkehr und die Abänderung des § 8 G. O., sind die Beratungen noch nicht zum Abschlüsse gekommen, es werden jedoch möglicherweise noch Vorlagen an den hohen Landtag gelangen. 2. Auf Grund der vom hohen Landtage erteilten Ermächtigung hat der Landesausschuß: a) den k. k Ingenieur bei der Landesregierung in Czernowitz, Julius Fritsch, mit Landesausschußbeschluß vom 26. Februar 1912 zum Landesoberingenieur mit den Bezügen der VIII. Rangsklasse, 1. Stufe, ernannt (L. Beschl. vom 17. Februar 1912); derselbe trat den Dienst am 1. April 1912 an; b) dem k. k. Forstassistenten Ludwig Krämer, welcher vom Staatsdienste beurlaub: wurde, unter Übernahme seiner Gehaltsbezüge auf die Landeskassa mit 1. April 1912 die Agenden eines Landesforsttechnikers übertragen (L. Beschl. vom 15. Mai 1912); c) den Diurnisten Ferdinand Flatz mit Landesausschußbeschluß vom 26. Februar 1912 zum definitiven Kanzleioffizianten ernannt und denselben mit 1. März 1912 in die 5. Stufe des Gehaltsschemas für Unterbeamte eingereiht (L. Beschl. vom 17. Februar 1912); d) dem Diener Gebhard Hnber an der landw.-chem. Versuchs- und Lebensmitteluntersuchnngsanstalt in Bregenz mit Landesausschußbeschluß vom 13. Oktober 1911 eine jährliche, das erstemal 1911 zahlbare Personalzulage von K 200'— bewilligt (L. Beschl. vom 26. September 1911). 40 ü. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages- V. Session der 10. Periode 1912. 3. In Ausführung der Landtagsbeschlüsse wurden zur Kenntnis gebracht: a) dem Direktor der Landesirren an st alt Dr. Peter Pfausler die Bewilligung einer jährlichen Remuneration für die neben der Direktion geführte erfolgreiche Verwaltung der Anstalt (L. Beschl. vom 17. Februar 1912); b) dem Sekundararzt Dr. Max Paregger die Einreihung in die 1. Gehaltsstufe der VII. Rangsklasse mit 1. Jänner 1912 (L. Beschl. vom 17. Februar 1912); c) dem Sekundararzt Dr. Albert Längle die Zusicherung der Einreihung in die 1. Gehaltsstufe der VII. Rangsklasse mit 14. März 1914 (L. Beschl. vom 17. Februar 1912); d) dem Landesausschußsekretär Matthias Wachter die Einreihung in die 1. Gehaltsstufe der VIII. Rangsklasse mit 1. Jänner 1912 (L. Beschl- vom 17. Februar 1912); e) dem landschaftl. Baukommissär Josef Thurnher in Wien die Ernennung zum Landeskulturingenieur und Einreihung in die 4. Stufe der IX. Rangsklasse (L. Beschl. vom 17. Februar 1912); f) dem ehemaligen Krankenwärter Wilhelm Bertel in Rankweil die Abweisung seines Ansuchens um eine nochmalige Abfertigung (L- Beschl. vom 17. Februar 1912); g) dem k. k. Landesschulrat für Vorarlberg die Genehmigung des Voranschlages für den Rormalschulfonds pro 1912 mit Rote vom 1. April 1912, Zl. 4730/11 (L. Beschl. vom 26. September 1911); h) dem k. k. Landesschulrat für Vorarlberg die Genehmigung des Voranschlages über die aus Landesmitteln im Jahre 1912 zu bestreitenden Schulauslagen mit Rote vom 1. April 1912, Zl. 4964/11 (L. Beschl. vom 30. September.1911); i) dem Landesausschusse von Tirol mit Rote vom 15. Mai 1912, Zl. 1408/11, die Genehmigung der Rechnungsabschlüsse des Tirolisch-Vorarlbergischen Grundentlastungsfonds pro 1909 und 1910 (2. Beschl. vom 5. Februar 1912); k) dem k. k. Landesschulrat für Vorarlberg die Genehmigung des Rechnungs­ abschlusses des Vorarlberger Lehrerpensionsfonds pro 1909 mit Rote vom 15. Mai 1912, Zl. 1534/11 (£. Beschl. vom 9. Februar 1912); l) der Direktion der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg mit Rote vom 1. April 1912, Zl. 2133, die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Bilanz pro 1910 (L. Beschl. vom 2. Oktober 1911); m) der Direktion der Landesirrenanstalt in Valduna mit Note vom 1. April 1912, Zl. 4868/11, die Genehmigung der Voranschläge der Anstalt pro 1911 und 1912 (L. Beschl. vom 30. September 1911). Die Jahresrechnung pro 1910 wurde nicht erledigt; n) der k. k. Finanz-Landesdirektion in Innsbruck mit Rote vom 29. Februar 1912, Zl- 45, das Ergebnis der Ersatzwahlen in die Erwerbsteuerlandeskommission und in die Personaleinkommensteuerberufungskommission (L. Beschl. vom 23. Jänner 1912); o) dem k. k. Landesschulrat in Bregenz die gnadenweise Erhöhung der Pension der Lehrerswitwe Katharina Scherer von Gisingen auf K 600"— mit Note vom 1. April 1912, Zl. 6362/11 (L. Beschl. vom 22. Januar 1912); p) der k. k. Statthalterei in Innsbruck mit Note vom 20. Mai 1912, Zl. 2980, die Wahl des Abgeordneten Jodok zum Mitgliede des Landeskulturrates (L. Beschl. vom 12. Februar 1912); 41 11, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. q) der Gemeindevorstehung Nüziders mit Zuschrift vom 15. Mai 1912, Zl. 159, daß der hohe Landtag nicht in der Lage ist, dem Gesuche um Schaffung eines Gesetzes, betreffend die Einführung einer Familienumlage in der Gemeinde Nüziders, Folge zu geben (L. Beschl. vom 5. Februar 1912); r) dem Stadtrate in Bregenz mit Zuschrift vom 23. Mai 1912, Zl. 4940/11, die Ablehnung der Ausarbeitung und Vorlage eines Landesgesetzentwurfes betreffend Gewährung einer Aufzahlung zu den tarifmäßigen ärarischen Unterkunftsvergütungen (L. Beschl. vom 14. Februar 1912); s) der Gemeindevorstehung Götzis mit Erlaß vom 1\ Mai 1912, Zl. 559, die Bedingungen, unter welchen ein Landesbeitrag zu den Renoviernngsarbeiten an der Ruine des Schlosses Neu-Montfort gewährt wird (L. Beschl. vom 5. Februar 1912); t) dem Landesmuseumsverein und dem Verein für christliche Kunst und Wissenschaft der L. Beschl. vom 12. Februar 1912 betreffend Bewilligung eines Landesbeilragcs zu den Sicherungs- und Erneuerungsarbeiten an der St. Anna-Kapelle in Frommengersch mit Note vom 15. Mai 1912, Zl. 6333/11. 4. Zufolge Landtagsbcschlusses wurden von der Landeskaffa ausbezahlt: a) dem österr. Arbeitsausschuß der internationalen Vereinigung zur Förderung der Schiffbarmachung des Rheines K 1000'— am 20. Jänner 1912 (L. Beschl. vom 27. September 1911); b) der mit Landtagsbcschluß vom 29. September 1911, bezw. 9. Februar 1912 bewilligte Landesbeitrag im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes den Gemeinden und zwar: Fontanella K 500'— am 30. März 1912, Raggal K 400 - am 13. Mtüz 1912, St. Gerald K 200'— am 9. März 1912, Ober lau gen egg K 200'— am 30. März 1912, Laterns K 400'— am 9. März 1912, Dünserberg K 300' - am 15. April 1912, Stallehr K 250"— am 13. März 1912, Blons K 200'— am 30. März 1912, Sibratsgfäll K 200'— am 30. März 1912, Schröcken K 200'- am 7. Mai 1912, Buch K 200'— am 8. März 1912. Die Gemeinden Schnepfau und Damüls wurden unterm 2. März 1912, Zl. 1488, von der Bewilligung eines Landesbeitrages verständigt, haben denselben aber bisher nicht behoben; «) dem Schulausschuß der kaufmännischen Fortbildungsschule in Bregenz pro 1911 und 1912 je K 400"— am 4. März 1912 (L. Beschl. vom 29. Jänner 1912); d) dem Asylverein der Wiener Universität pro 1911 und 1912 je K 40'— am 6. April 1912, dem Unterstützungsverein für entlassene Sträflinge in Marburg pro 1911 und 1912 je K 50'— am 15. April 1912, der Mensa Academica in Wien pro 1911 und 1912 je K 50'— am 6. Mai 1912, dem Vorarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck je K 100'— pro 1911 und 1912 am 6. April 1912, dem Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke in Vorarlberg pro 1911 und. 1912 je K 100'— am 20. Jänner 1912, dem katholischen Schulverein für Österreich in Wien pro 1911 und 1912 je K 200"— am 15. April 1912, der Hauptleitung des Vereines „Ostmark", Bund Deutscher Österreicher in Linz pro 1911 und 1912 je K 200'— für allgemeine Vereinszwecke und K 200*— zur Gründung und Erhaltung von Volksschulen an der deutschen Sprachgrenze am 6. April 1912 (L. Beschl. vom 29. Jänner 1912); 43 ii. Beilage zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1915. e) dem Kuratorium der Kaiser Franz Josef-Jubiläums-Handelsschule in Lustenau pro 1912 der Landesbeitrag von K 1000'— am 20. Juli 1912 (L Beschl. vom 31. Jänner 1912) und als Vertreter des Landesausschusses in das Kuratorium Josef Höllenstein, Gemeinderat und Handelsmann in Lustenau, entsendet; f) der k. k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik pro 1912 zur Unterstützung Borarlberger Beobachter K 150'— am 12. Juni 1912 (S. Beschl. vom 31. Jänner 1912); g) dem Verband von Gewerbegenossenschaften in Vorarlberg für die Jahre 1911 und 1912 je K 800'- am 15. April 1912 (L. Beschl. vom 5 Februar 1912);. h) der Gemeinde Viktorsberg K 500'— zu den Restaurierungsarbeiten am dortigen Klostergebäude am 12. Juni 1912 (L. Beschl. vom 5. Februar 1912); i) dem Bregenzerwaldverein für das Jahr 1912 am 24. Mai 1912 K 200'— (L. Beschl. vom 5. Februar 1912); k) der Geschäftsstelle Feldkirch des Jugendffürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg pro 1912 der Landesbeitrag von K 400'— am 24. Mai 1912 (L. Beschl. vom 9. Februar 1912); l) der Gemeinde Altach K 2000'— am 24. Mai 1912 als Beitrag für Wuhrbauten am Unterlaufe des Emmebaches (L-Beschl. vom 9. Februar 1912); m) dem allgemeinen Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften für Österreich für die Jahre 1911 und 1912 je K 200 am 9. März 1912 (L. Beschl. vom 12. Februar 1912); n) dem Militär-Veteran en-Landesbund von Vorarlberg am 29. Juli 1912 die erste, 1912 fällige Halbrate von K 1000'— zur Schaffung eines Unterstützungsfonds für dürftige Krieger (L. Beschl. vom 13. Februar 1912); o) der Gemeinde Ebnit am 1. Juli 1912 für die Instandhaltung der Ebniter Straße K 100'— pro 1912 (ß. Beschl. vom 13. Februar 1912); p) der Stickereigenossenschaft Lustenau K 2000'— für das Jahr 1911 am 9. März 1912 (L. Beschl. vom 14. Februar 1912); q) dem ©tiefet- und Ferggergenossenschaftsverband für Vorarlberg K 400'— für das Jahr 1911 am 31. Mai 1912 (L. Beschl vom 14. Februar 1912). Dem Stadtrat Dornbirn wurde am 29. April 1912, Zl. 1575, für das Jahr 1911 ein Landesbeitrag von K 4426 — zu den sachlichen Erfordernissen der k. k. Stickereifachschule ausgefolgt und die Flüssigmachung des mit Landtags­ beschluß vom 14. Februar 1912 bewilligten Landesbeitrages pro 1912 in der zweiten Hälfte des Jahres zugesichert. 5. DieLandtagsbeschlüffebetreffend FörderungderStickerereiindustrie, insbesondere jener vom 14. Februar 1912, betreffend Hebung der Kettenstichstickerei, wurden dem k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten mit Note vom 23, Mai 1912, Zl. 867, zur Kenntnis gebracht und das Ersuchen gestellt, die Bestrebungen des Landes bezüglich Förderung der Stickereiindustrie finanziell und moralisch zu fördern. Mit LandeSausschußbeschluß vom 9. April 1912 wurde die provisorische Stelle einer Wanderlehrerin für Kettenstichstickerei zur Bewerbung ausgeschrieben und auf Grund des LandesausschußbeschluffeS vom 29. April 1912 Frau Bonaventura Greber, verehelichte Tofoletti, provisorisch als Wandcrlehrerin bestellt. Die Deckung der Kosten einer Wanderlehrerin erfolgt aus dem zur Verfügung gestellten Betrag von K 2500'—. 43 11 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. 6. In Ausführung der Landtagsbeschlüfse vom 29. September 1911 betreffend die Landesirrenanstalt Valduna hat der Landesausschuß in seiner Sitzung vom 17. Juli 1912 beschlossen, die zum Umbaue des Mayer'schen und Krissischen Hauses in Tufers und zur Erstellung des Großviehstalles und Schweinestalles erforderlichen Arbeiten im Offertwege zur Vergebung auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgte am 31. Juli 1912. Mit Landesausschußbeschluß vom 10. Juni 1911 wurde die Direktion der Landesirrenanstalt ermächtigt, auf Grund des Offertes der Marktgemeinde Rankweil vom 11. April 1911, Zahl 796, für die Landesirrenanstalt Valduna Bauplätze zur Erstellung von Ärztewohnungeu zu erwerben. Die Ausschreibung der Bauten ist jedoch noch nicht erfolgt. 7. Die Überweisung des mit Landtagsbeschluß vom 30. September 1911 dem KaiserJubiläums-Krankenhausfonds pro 1912 zugewendeten Betrages von K 10.000 wird gegen Ende des laufenden Jahres erfolgen. 8. Zufolge der dem Landesausschusse mit Landtagsbeschluß vom 30. September 1911 erteilten Ermächtigung bezüglich Erhaltung des Baron Sternbach'schen Archives für das Land Vorarlberg wandte sich der Landesausschuß mit Note vom 27. November 1911, Zl. 6032, an die k. k. Statthalterei und fanden wiederholt mündliche Verhandlungen zwischen Dr. P. Freiherr von Sternbach einerseits und dem Referenten des Landesausschuffes andererseits in Innsbruck und Bludenz statt. Aus einer Note des k. k. Statthaltereipräsidiums von Innsbruck vom 12. Jänner 1912, Zl. 71/7, prs., geht hervor, daß bezüglich des Eigentumsrechtes an den betreffenden Archivalien die gerichtliche Austragung eingeleitet wurde und daß das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht in diesem Stadium der Angelegenheit nicht in der Lage ist, zu dem Ansuchen um einen Beitrag zur Erwerbung des Archives Stellung zu nehmen. Eine gerichtliche Entscheidung über das Eigentumsrecht an den in Rede stehenden Archivalien ist dem Landesausschuß bislang nicht bekannt. 9. Die Eingabe der Gemeinde Schlücken bezüglich Erstellung der durch einen Fels­ sturz zerstörten Wegstrecke zwischen Hopfreben und Schlücken wurde in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 29. Jänner 1912 mit Note vom 1. April 1912, Zl. 577, der Vorarlberger Straßenbaukommission Übermacht mit dem Austrage, im Sinne des Landtagsbeschlusses das Geeignete zu veranlassen, was auch geschehen ist. 10. Der Landtagsbeschluß vom 29. Jänner 1912, in welchem die Bereitwilligkeit ausgesprochen ist, einen vom Landesausschusse zu bestimmenden entsprechenden Beitrag zur Wieder­ herstellung des Weges in die Bürserschlucht, bezw. nach Brand zu gewähren, wenn durch die Beiträge der Lokalinteressenten und anderer Faktoren die Weganlage und Erhaltung des Weges gesichert erscheint, wurde dem Verbände für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein in Bregenz mit Note vom 15. Mai 1912, Zl. 4978, zur Kenntnis gebracht. Der Landesausschuß war jedoch bis heute nicht in der Lage, einen Landesbeitrag für dieses Unternehmen festzusetzen, weil der Nachweis der Erfüllung der zur Subventionierung gestellten Bedingungen von keiner Seite erbracht wurde. 11. Der Landtagsbeschluß vom 31. Jänner 1912, mit welchem zur Erstellung der Zufahrten zu der zu erbauenden Rheinbrücke Widnau-Lustenau ein Landesbeitrag von K 6000'— bewilligt wurde unter der Voraussetzung, daß die k. k. Regierung einen gleichen Beitrag gewähren wird, wurde der k. 1. Statthalterei unter ausführlicher Darlegung der obwaltenden Verhältnisse zur Kenntnis gebracht mit Note vom 18. März 1912, Zl. 5815/11. Mit Statthaltereinote vom 25. Juni 1912, Nr. VIIa 459/14 wurde dann dem Landesausschusse eröffnet, daß das k. k. Ministerium 44 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. V. Session der 10. Periode 1912. für öffentliche Arbeiten dem Antrage der internationalen Rheinregulierungskommission zustimmte, den beiderseitigen Gemeinden aus dem Reservefonds der Internationalen Rheinregulierung je Frs. 30.000'— zur Erstellung der Zufahrtsstraßen zu der anzulegenden Rheinbrücke zuzuwenden, wodurch die Gewährung eines Staats- und Landesbeitrages entfällt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 5. Februar 1912 wurde die Zuschrift des Ingenieur-Bureau A. Buchleitner in Salzburg betreffend Bildung einer „Alpenländischen Wasserkraft-Kommission" unterm 15. Mai 1912, Zl 925, betn Vorarlberger Wasserkraft-Komitee überwiesen. Mit der durch Landtagsbeschluß vom 5. Februar 1912 dem Landesausschusse aufgetragenen Vornahme weiterer Erhebungen betreffend Entwässerung des Frastanzer Riedes wurde der Landeskulturingenieur betraut. Derselbe begann mit den Erhebungen an Ort und Stelle am 11. Juni 1912 und wird seinerzeit in der Angelegenheit Bericht erstatten. Durch die Landesausschußbeschliisse vom 23. März, 8. Juni und 25. Juni 1912 wurde die Direktion der Landeshypothekenbank beauftragt, die Erstellung des Anbaues und die Restaurierungsarbeiten ant Landhause im Sinne des Landtags­ beschlusses vom 8. Februar 1912 durchzuführen. Die Arbeiten werden noch im Laufe dieses Sommers beendet. Das vom Landtage in der Sitzung vom 16. Februar 1912 beschlossene Statut betreffend die Errichtung eines Gewerbeförderungsinstitutes für Vorarlberg wurde dem k. k Ministerium für öffentliche Arbeiten mit Rote vom 23. März 1912, Zl. 1869, int Wege der k. k Statthalterei zur Genehmigung vorgelegt und dieselbe mit Rote vom 5. August 1912, ad Zl. 1869, urgiert. Eine Erledigung ist noch nicht erfolgt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 29. September 1911 wurde das Landesbauamt mit Landesausschußbeschluß vom 18. März 1912 beauftragt, durch einen landschaftlichen Techniker ehestens an Ort und Stelle Erhebungen zur Umarbeitung des Projektes einer Straße von Ludesch nach Raggal zu pflegen. Diese Erhebungen fanden statt, die Angelegenheit ist jedoch noch zu keinem Abschlüsse gelangt, weil die Gemeinde Ludesch bezüglich der Einmündung der Straße sich zwischen den zwei Varianten noch nicht entschieden hat. Der Landtagsbeschluß vom 29. Jänner 1912 bezüglich Deckung der Mehrkosten der Wiederherstellung der Schutzbauten am Ratzbach per K 13.681 13 wurde zufolge Landesausschußbeschlusses vom 29. April 1912 der k. k. Statthalterei mit dem Antrage zur Kenntnis gebracht, der Übernahme dieser Mehrkosten auf Post „Unvorher­ gesehenes" des Elementarbauprogrammes zuzustimmen. Die k. k. Statthalterei verlangte mit Rote vom 20. Mai 1912, VIIa Nr. 1038/1, die Vorlage des Abrechnungsoperates und des genehmigten Projektes samt Kosten­ voranschlag. Unterm 18. Juli 1912, Zl. 491, wurde die Abrechnung von der Gemeindevorstehung Weiler vorgelegt uitd wird dieselbe nun im Landesbauamt einer Überprüfung unterzogen. Das Landesbauamt wurde in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 29. Januar 1912 zufolge Landesausschußbeschlusses vom 9. April 1912 beauftragt, das Projekt über die Regulierung des Ratzbaches im Unterlaufe fertigzustellen. Die technischen Vorarbeiten und Erhebungen an Ort und Stelle sind schon seit längerer Zeit beendet und wird demnächst auch die Fertigstellung des Projektes und Kostenvoranschlages, 45 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberg« Landtages. V. Session der 10. PeriÄ>e 1912. welche durch unaufschiebbare dringende Elementarbauten eine Unterbrechung erfuhr, erfolgen. Hierauf können erst die Verhandlungen mit der k. k. Regierung bezüglich Sicherstellung des Kostenerfordernisses eingeleitet werden. 19. Dem mit Landtagsbeschluß vom 31. Jänner 1912 erteilten Auftrage, bei der k. k Regierung um die Genehmigung der Projekte der Regulierung der Dornbirnerach und wegen Sicherstellung eines Staatsbeitrages einzuschreiten, konnte der Landesausschuß bisher nicht entsprechen. Seitens der Gemeinde Wolfurt wurde gegen das von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch erflofsene wasserrechtliche Erkenntnis eine Beschwerde eingebracht, welche derzeit beim k. k. Ackerbauministerium behängt. Der Landesausschuß hat jedoch mit Beschluß vom 17. Juli 1912 die Kostenvoranschläge der dringendsten Arbeiten im Rahmen des Gesamtprojektes dem k. k. Ackerbauministerium zur Genehmigung vorgelegt. Eine Erledigung ist noch nicht eingelangt. 20. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 12. Februar 1912 wurden mit der k. k. Regierung mit Note vom 14. Juni 1912, Zl. 3538, unter Vorlage des Projektes Verhandlungen bezüglich Gewährung eines 45 °/o Staalsbeitrages zu den Kosten der Konkurrenzstraße Müselbach, Langenegg, Krumbach, Riefensberg Reichsgrenze eingeleitet. Mit Statthaltereinote vom 18. Juli 1912, VII b, Nr. 1201/1 wurde jedoch eine Ergänzung des Projektes in mehrfacher Hinsicht verlangt. Das Landesausschußpräsidium beauftragte das Landesbauamt, die geforderten Ergänzungen des Projektes auszuarbeiten, worauf dann der Akt der k. k Regierung wieder in Vorlage gebracht wird. 21. Mit Landtagsbeschluß vom 13. Februar 1912 wurde der Landesausschuß beauftragt, durch das Landesbauamt Erhebungen pflegen zu lasten, welche Kosten die Verbreiterung der Jllschlucht nach dem Telorac'schen Projekte mit Absprengung der Felsmassen an den engsten Stellen bis auf das Nicderwasser der Jll verursacht und ob die Kosten einer solchen Teilregulierung bedeutend höher kämen als int Nahmen einer Gesamtregulierung. Auf Grund des Landesausschußbeschluffes vom 10. Mai 1912 wurde wegen Überbürdung des Landesbauamtes mit den Arbeiten der Hochwasterkatastrophe die Firma Widmann und Telorac in Kempten ersucht, auf Kosten des Landes ein technisches Gutachten im Sinne des Landtagsbeschlusses zu erstatten, beziehungsweise zil einer Besprechung in dieser Angelegenheit einen Vertreter der Firma zu entsenden. Am 23. Mai fand dann in der Landesausschußkanzlei eine solche Besprechung unter dem Vorsitze des Landeshauptmannes in Anwesenheit des Landesausschußmitgliedes Josef Ölz, des Landesoberingenieurs, des Ingenieurs Telorac und der Vertreter der Stadt Feldkirch statt. Laut dem vorliegenden Verhandlungsprotokolle, von dem Abschriften der Firma Telorac und der Stadt Feldkirch übermittelt wurden, erklärte der Vertreter der Firma Telorac es für möglich, eine Teilregulierung auszuführen, die sich aber im Nahmen des gesamten Projektes bewegen müßte. Er erklärte sich bereit, ein diesbezügliches Gutachten mit den entsprechenden Plänen auszuarbeiten. Der Bürgermeister der Stadt Feldkirch betonte die Notwendigkeit, daß gleichzeitig die Ufermauer abwärts vom Unterwasserkanal des Elektrizitätswerkes bis zur Reichsbrücke auf beiden Seiten erstellt werde, und wies auf die Dringlichkeit der Inangriffnahme der Regulierung hin. Die Firma Widmanil und Telorac wurde ersucht, die Wünsche der Vertreter der Stadt Feldkirch in ihrem Gutachten, soweit dies im Rahmen des Projektes möglich ist, zu berücksichtigen. Mit Note der k. k. Statthalterei Innsbruck, vom 20. Juli 1912, Nr. VIIa 1376/9, wurde betn Landesausschusse mitgeteilt, daß das Projekt der Jllschluchterweiterung, welches mit Erlaß des k. k. Ackerbauministeriums vom 15. Juli 1912, Zl. 12.185, an die k. k. Statthalterei zurückfolgte, nunmehr dem k. k. Ministerium für öffentliche 46 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages V. Session der 10. Periode 1912. Arbeiten vorgelegt wurde. Gleichzeitig ersuchte die k. k. Statthalterei um Übermittlung des in Ausarbeitung stehenden Projektes der Firma Widmann & Telorac über die Jllschluchtregulierung ober Niederwasser. Aus dem in Abschrift vorliegenden vorzitierten Erlasse des k k. Ackerbauniinisteriums ist zu entnehmen, daß das dem genannteil Ministerium schon mit Note vonl 22. September 1911, Zl. 4719, im Wege der k. k. Statthalterei vorgelegte Projekt der Jllschluchterweiterung in Feldkirch noch nicht als einwandfreie Grundlage für das Unternehmen angesehen werden kann. Das Ackerbanministerium erklärt weiters, daß an der im Herbste zusammentretenden Kommission zur örtlichen Überprüfung des Projektes außer einem Vertreter des k. k. Ackerbauministeiiums auch ein solcher des k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten und des hydrographischen Zentralbureaus teilnehmen wird. Die Statthaltereinote vom 20. Juli 1912, Nr. VII a 1376/9 und der Erlaß des k k. Ackerbaumiuisteriums vom 15. Juli 1912, Zl. 12.185, wurden unterm 3. August 1912, Zl 4568, der Fiima Widmann und Telorac und dem Stadt­ magistrate Feldkirch in Abschrift zur Kenntnis gebracht und erstere ersucht, über den Stand des Ergänzungsprojektes Mitteilung zu machen, der letztere beauftragt, das Projektsduplikat an den Landesausschuß einsenden zu wollen. 22. Der Landtagsbeschluß vom 14. Februar 1912 hinsichtlich der dringendsten Verbauungen im Unterlaufe des Mühl-, Partels- und Winkeltobel wurde dem Landesbauanite unterm 29. Apiil 1912, Zl. 1190, mit deni Austrage mitgeteilt, in dieser Angelegenheit Erhebungen zu pflegen und ein generelles Projekt auszuarbeiten. Die Erhebungen ergaben, daß in der Haupt'ache nur Räumungsarbeiten notwendig sind mit einem Kostenerfordernis von K 11.400'—. Über die Sicherstellung dieses Kostenerfordernisses werden demnächst mit der k. k. Regierung Verhandlungen eingeleitet. 23. Vom Landtagsbeschlusse vom 16. Februar 1912, wonach zu den mit K 30.000'— veranschlagten Kosten der Fortsetzung und Vollendung der Wiederherstellung der zerstörten Uferschutzbauten an der Jll im Gemeinde gebiete von Nüziders das Land 30% im Höchstausmaße von K 9000'—, zahlbar in 2 Jahresraten ä K 4500'— in den Jahren 1912 und 1913, unter der Voraussetzung, daß die Gemeinde Nüziders sich verpflichtet, die weiteren 20 % des Erfordernisses sowie etwaige Mehrkosten und die Instandhaltung der Arbeiten zu übernehmen, leistet, wurde die Gemeindevorstehung Nüziders mit Erlaß vom 23. Mai 1912, Zl. 1177, verständigt und ihr gleichzeitig auch die Bewilligung des Staatsbeitrages in der mit Erlaß des k. f. Ackerbauministeriums vom 6. Februar 1912, Zl. 5039, bekannt gegebenen Weise mitgeteilt. Laut Auszug aus dem Sitzungsprotokolle des Gcmeindeansschusses von Nüziders vom 30. Mai 1912 sind seitens der Gemeinde Nüziders die Voraussetzungen für die Bewilligung des Staats­ und Landesbeitrages erfüllt. Mit Note vom 16. August 1912, Zl. 2389, wurde der k. k. Statthaltern der Landtagsbeschluß und die Erklärung der Gemeinde Nüziders zur Kenntnis gebracht und zugleich ersucht, das weitere zu veranlassen. Die im Jahre 1912 fällige Rate des Landcsbeitrages wurde bis jetzt nicht angesprochen. 24. Der Landtagsbeschluß vom 16 Februar 1912 betreffend Erstellung einer Straße vorr Fahl nach Eschau — Schönenbühl — Fehren nach Sulzberg wurde dem k k. Ministerium für öffentliche Arbeiten mit Note vom 14. Juni 1912, Zl. 3539, mitgeteilt, gleichzeitig das Projekt samt Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorgelegt und um die Gewährung eines niöglichst ergiebigen Staatsbeitrages gebeten. Dem von der Gemeindevorstehung Snlzberg unterm 21. Juni 1912 gefüllten Ansuchen um Bewilligung zur Inangriffnahme der Teilstrecke Fahl — Eschau gegen vorschußweise Beistellung der erforderlichen Mittel mußte mit Note vom 28. Juni 1912, Zl. 3648, 47 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. ein abweisender Bescheid erteilt werden wegen der noch ausstehenden Genehmigung des Projektes. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 28. Juni 1912, Nr. Vllb 1199/1, wurde das Projekt dem Landesausschusse zur Ergänzung rückgemittelt und wird nach der Ausführung der verlangten Ergänzungen seitens des Landesbauamtes wieder in Vorlage gebracht. 25 Der Landtagsbeschluß vom 19. Februar 1912 betreffend Erstellung einer Straße von Düns nach Dünserberg wurde der Geineindevorstehung Dünserberg unterm 23. Mai 1912, Zl. 563, zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig erging an die Gemeindevorstehung Düns die Aufforderung, das Protokoll der Gemcindeausschußsitzung vorzulegen, in welcher im Sinne des Protokolles über die kommissionelle Verhandlung vorn 3. Jänner 1912 bezüglich unentgeltlicher Überlassung des im Gemeindegebiete von Düns erforderlichen Grund und Bodens zu der projektierten Fahrstraße und der künftigen Erhaltung dieses Siraßenstückes Beschluß gefaßt wurde. Mit Zuschrift vom 12. Juli 1912, Nr. 241, berichtete die Geineindevorstehung, daß der Gemeindeausschuß die von den Vertretern der Gemeinde Düns bei der oben erwähnten kommissionellen Verhandlung vorbehaltlich der Genehniigung des Gemeindeausschusses gemachten Zusagen nicht akzeptiert hat, sondern beim Gemeindeausschußbeschlusse vom 4 Oktober 1910 verharrt. Eine Übernahme der Grundablösung von Privateigentum seitens der Gemeinde in ihrem Gcmeindegcbiete erscheint dadurch abgelehnt. Deffen ungeachtet richtete der Landesausschuß unterm 22. Juni 1912, Zl. 5349, an das k. k. Ackerbauministerium unter Vorlage des Projektes und Kostenanschlages das dringende Ersuchen, aus dem Titel „Alpenstraßen" den erbetenen Staatsbeitrag von K 20.000'— zu gewähren. Das k. k. Ackerbauministerium hat jedoch seine Stellungnahme noch nicht bekannt gegeben. Sobald dieselbe anher gelangt ist, wird ' seitens des Landcsausschusses nochmals mit der Gemeinde Düns verhandelt werden. 26. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 19. Februar 1912 betreffend Deckung des Nachtragserfordernisses der Regulierung des Bizauerbaches im Oberlaufe per rund K 8000 — sowie des Erfordernisses der Ergänz'uugsarbeiten im Unterlaufe im Betrage von K 7200'— erging unterm 20. Juni 1912, Zl. 3779, an die Wassergenoffenschaft Bizau—Oberdorf und an die Wassergenoffenschaft Bizau - Neuthe die Aufforderung, durch rechtsgiltige Beschlüsse die Übernahme der durch den Staats- und Landesbeitrag und den 5 %'Uen Beitrag der Gemeinde Bizau nicht gedeckten restlichen Koste», sowie der allfälligen Mehrkosten und der Erhaltung der Bauten auszusprechen. Mit Note vom 25. Juli 1912, Zl. 3779, wurde dann dem k. k. Ackerbauministerium der Landtagsbeschluß vom 19. Februar 1912 mit den angeschlossenen Erklärungen der Wassergenossenschafteit zur Kenntnis gebracht und das Ersuchen gestellt, den Stnatsbeitrag von 50"/« an die k. k. Wildbachverbauungssektion in Innsbruck anweisen zu wollen, nachdem die Voraussetzungen für die Flüssigmachung desselben gegeben sind. Die Statthaltern verlangte jedoch unterm 1. August 1912, Nr. 930/10, noch Aufklärungen und die Einholung einer Erhaltungserklärung von der Wassergenoffenschaft Bizau - Oberdorf, welche nicht bloß die „normale" Erhaltung der Bauten beinhalter. Nach dem Einlangen dieser Erklärung wird der Akt der k. k. Regierung neuerdings vorgelegt. 27. Mit Landtagsbeschluß vom 19. Februar 1912 wurde der Landesausschuß beauftragt, die Verhandlungen mit der k. k. Regierung hinsichtlich der derselben bereits vorgelegten Projekte über die weiteren Wiederherstellungsarbeiten der durch die Hochwasserkatastrophe zerstörten Wasserschutzbanten und der Sicherstellung der dadurch erwachsenen Kosten fortzusetzen und hiebet die Mitwirkung des Landes in dem bisher geübten Ausmaße zuzusichern. 48 11 Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Ferner nach erfolgtet Genehmigung der Projekte bei der k. k. Regierung dahin zu wirken, daß in jenen Fällen, in denen die Durchführung einzelner Projekte oder Teile derselben sich als unaufschiebbar erweist, die Bewilligung zur Inangriffnahme der Arbeiten erteilt und staatliche Vorschüsse gewährt werden, in welch letzterem Falle der Landesausschuß ermächtigt wird, derartige Vorschüsse auch von Seite des Landes in bescheidenem Ausmaße zu gewähren. C * eo Es betrifft dieser Beschluß folgende Projekte: 1. Verdauung der Alfenz und der Jll bei Bludenz mit einem Kosten- _ voranschlage von.................................................... 75.000'— . Verdauung der Alfenz bei Stallehr 32.000 — „ „ „ „ Klösterle 103.000'— * n , , , , „ Brngs • „ „ Jll vom Kaps abwärts, Altenstadt 840.000'— „ des Polabaches in Göfis 26.000'— „ „ Tufererbaches in Göfis 25.300'— . Schutzbauten im Unterlaufe der Frutz in den Gemeindegebieten von Koblach und Meiningen............................................................. „ 210.000' — ^ iO CD 00 ad 1. Dem Projekte wurde mit Landesausschußbeschluß vom 26. Februar 1912 zugestimmt und mit Note gleichen Datums, Zl. 148, der k. k. Statthalterei der bezügliche Entwurf eines Gesetzes, nach welchem das Land 30 %, der Meliorationsfonds 50% und die Gemeinde Bludenz 20% und die etwaigen MU)ikosten zu leisten hätte, mit der Bitte übermittelt, vom k. k. Ackerbauministerium die Genehmigung des Projektes und die Zustimmung zum Gesetzentwürfe zu erwirken. Eine Erledigung ist noch nicht eingelangt; dieselbe wurde mit Note vom 17. August 1912, Zl. 148, urgiert. ad 2 und 4. Mit Note vom 17. März 1912, Zl. 1348, hat der Landesausschuß die k- k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz ersucht, die wasserrechtliche Verhandlung über die unter Punkt 2 und 4 bezeichneten Projekte durchzuführen. Dieselbe fand am 25. April 1912 statt und wurde seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Erkenntnis vom 27. April 1912, Zl. 2496/4, die wasserrechtliche Bewilligung zur Aussührung beider Projekte erteilt. Mit Note vom 29. Mai 1912, Zl. 2697, wurde der k. k. Statthalterei das Ergebnis der wasserrechtlichen Verhandlung zur Kenntnis gebracht und mit Bezugnahme auf die Note der k. k. Statthalterei vom 21. Februar 1912, Nr. VII a 5/5, (Erlaß des k. k. Ackerbauministeriums vom 17. Februar 1912, Zl 4370), mit welcher die Genehmigung der Projekte und die Zusicheruug eines 50%igett Staatsbcitrages ausgesprochen wurde, gleichzeitig ein Gesetzentwurf zur Stellungnahme übermittelt, in welchem beide Unter­ nehmen zusammengefaßt sind. Mit Note vom 28. Juli 1912, Nr. VII a 1121/6, teilte die k. k. Statthalterei mit, daß nur kleine Änderungen in den §§ 5 und 8 des Gesetz­ entwurfes zu berücksichtigen wären, im übrigen gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben werden. Derselbe kann somit dem hohen Landtage zur Beschlußfassung vor­ gelegt werden. ad 3. Das Projekt wurde mit Landesausschußbeschluß vom 26. Februar genehmigt. Mit Note gleichen Datums, Zl. 149, wurde der k. k. Statthalterei zur Vorlage an das k. k. Äckerbaurninisterium ein das Unternehmen landesgesrtzlich sicherzustellender Gesetz­ entwurf vorgelegt, zugleich aber auch erklärt, dem hohen Landtag den Antrag auf Gewährung eines Landesbeitrages von 30 %, im Höchstausmaße von K 9600'—, zu unterbreiten, falls es das k. k. Ackerbauministeriuni vorziehen sollte, die Angelegenheit anstatt landesgesetzlich durch Zuwendung eines staatlichen Beitrages von 50% aus dem 49 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des VorarWerger Landtages. V. Session der 10 Periode 19li Titel „Meliorationen" zu regeln. Nachdem eine Stellungnahme der k. k. Regierung bis heute nicht vorliegt, wurde die k. k. Regierung mit Note vom 17. August 1912, ad Zl. 149, ersucht, dieselbe bekannt zu geben. ad 5. Mit Note vom 26. Februar 1912, Zl. 146, wurde der k. k. Statthalterei zufolge Sitzungsbeschlusses des Landesausschusses mitgeteilt, daß vor der Stellungnahme zum Projekte bezüglich Jllreguliernng in Altenstadt vom Kaps abwärts mit einem Kosten­ erfordernis von K 840.000"— die Frage klar zu stellen ist, wieweit die Ersatzansprüche der Firma F. M. Hämmerle im Betrage von K 177.000"— für ausgeführte Uferschutz­ bauten, welche mit dem gegenständlichen Regulierungsunternehmen im Zusammenhange stehen, in dem Erfordernis von K 840.000"— aber nicht inbegriffen sind, zu berücksichtigen wären. In der Note vom 9. April 1912, Nr. VII a 636/12, vertritt die k. k. Statthalterei den Standpunkt, daß der Firma eine Vergütung für die ausgeführten Schntzbauten insoweit zugestanden werden könnte, als dieselbe» im Rahmen des einheitlichen Jllregulierungsprojektes gelegen sind, wobei aus betn Kostenerfordernis selbstverständlich alle jene Arbeiten ausgeschieden werden müssen, welche nicht den Uferschutzbau an der Jll betreffen und etwa mit der Wiederherstellung und Sicherung des Fabrikskanales im Zusammenhange stehen. Die Höhe dieser Entschädigungssumme wurde von der k. k. Statthaltcrei auf K 157.000"— berechnet. Der Landesausschuß vermochte jedoch auf Grund eines eingehenden Berichtes des Landesbauamtes diese» Standpunkt nicht zu teilen, sondern brachte mit Note vom 17. Juli 1912, Zl. 2408, eine Entschädigungssumme von K 75.500"— in Vorschlag. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 29. Juli 1912, Nr. VII a 636/15 wurde das Erfordernis für das von der k- k. Rheinbauleitnng verfaßte Projekt nach erfolgtet Überprüfung auf K 880 000"— erhöht. Gleichzeitig unterzieht die k. k. Statthalterei die Ersatzansprüche der Firma Hämmerle neuerdings einer Erörterung und beantragt, dem von K 157.000" - auf K 114.000"— reduzierten Entschädigungsbetrag zuzustimmen. Hierüber sind die Verhandlungen noch im Zuge. ad 6. Betreffend die Verdauung des Polabaches wird dem hohen Landtage ein separater Bericht vorgelegt werden. ad 7. Bei der am 12. März 1912 durchgeführten wasserrechtlichen Verhandlung über das Projekt der Verdauung des Tufererbaches in Göfis im Kostenbeträge von K 27.000" — wurde seitens der Gemeinde Göfis die Zusicherung des 20"/oigen Beitrages zu den Regulierungsarbeiten davon abhängig gemacht, daß das Projekt verschiedene Ergänzungen erfahre, wodurch ein Kostenaufwand von K 49.000"— erfordert wird. Nach dem Berichte des Landesbauamtes können aber auch diese erweiterten Bauten auf die Dauer nicht entsprechen, wenn nicht durch Verbauungen im Talinnern die Geschiebezufuhr hintangehalten wird. Der Landesausschuß ersuchte daher mit Note vom 17. Juli 1912, Zl. 1889, die k. k. Statthalterei, die k. k. forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Innsbruck, mit den Erhebungen zwecks Verbauung des Tufererbaches im Talinnern zu betrauen. ad 8. Zufolge Landcsausschußbeschlusses vom 20. Mai 1912 wurde der k. k. Statthalterei Innsbruck mit Note vom 20. Mai 1912, Zl. 2529, ein Gesetzentwurf betreffend Schutzbauten im Unterlaufe der Frutz in den Gemeindegebieten von Koblach und Meiningen zwecks Erwirkung der Zustimmung des k. k. Ackerbauministeriums übermittelt, dem dasvom genannten Ministerium mit Erlaß vom 17. April 1912, Zl. 11009, genehmigte Projekt mit einem Kostenerfordernis von K 202.000 — zur Grundlage diente. Bei der am 13. und 14. Mai 1912 stattgcfundenen Kommission punkto Koblacherkanal - Regulierung ergab sich die Notwendigkeit, am Frutzdamm in der 50 II. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Gemeinde Koblach sofort Sicherungsarbeiten mit einem Kostenerfordernis von K 10.000'— durchzuführen, welche in dem vorerwähnten Betrage von K 202.000'— nicht Inbegriffen sind. Diese Sicherungsarbciten im Kostenausmaße von K 10.000'— werden vorläufig aus Rechnung des Fonds für die Regulierung des Koblacherkanales bestritten und sollen später aus dem Kredite für die Frutzbach-Unterlaus-Regulierung rückersetzt werden. Im Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei wurde der mit der eingangs erwähnten Rote vom 20. Mai 1912, Zl. 2529, der k. k. Regierung zur Stellungnahme übermittelte Gesetzentwurf rektifiziert und mit einem aus K 212.000"— erhöhten Kostenerfordernis samt Projekt zufolge Landesausschußbeschluffes vom 8. Juni 1912 mit Note gleichen Datums, Zl. 3373, neuerdings in Vorlage gebracht. Nach der Zustimmung der k. k. Regierung zum Gesetzentwürfe kann die Angelegenheit im hohen Landtage zum Abschlüsse gebracht werden. II. Rechnungsabschlüsse der landschaftlichen Fonds pro 1911. (Beilagen 1—10.) Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Den Rechnungsabschlüssen der landschaftlichen Fonds pro 1911 mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande bezw. Vermögen und zwar: a) b) <r) d) e) f) g) des des des des des der der Landesfonds von (Beilage 1).................................. K 227.324 17 Landeskulturfonds von (Beilage 2)........................ ...... 74.719'35 Fonds zur Hebung der Rindviehzucht von (Beilage 3) „ 56.215'59 Seuchensonds für Einhufer von (Beilage 5) . . „ 24.132 29 Feuerwehrfonds von (Beilage 6)............................ „ 40.727'85 Dr. Anton Jussel'schen Stiftung von (Beilage 7) „ 16.930 16 Juvalidenstiftung des Vorarlberger Sänger­ bundes von (Beilage 8)................................................ ...... 1.978 78 h) des Normalschulfonds von (Beilage 4)........................ ...... 190.67944 i) des Landhausbaufonds von (Beilage 9) ....................„ 96.046'50 k) des Kaiser-Jubiläums-Kranken Hausfonds von (Bei­ lage 10).................................. '........................................... . 65.995 98 wird die Genehmigung erteilt." III. Jrrenversorgnng. Über den Voranschlag der Landesirrenanstalt Valduna pro 1911 und pro 1912 wurde in der Landtagssitzung vom 30. September 1911 Beschluß gefaßt. Die vorliegende Jahresrechnung pro 1910 harrt noch der Erledigung. 51 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Perwde 1912. IV. Gemeindeangelegenheiten. A. Zusammenstellung der bewilligten Gemeindenmlagen pro 1911. Bezirk „ „ „ „ „ Bregenz Bezau Dornbirn . Feldkirch . Bludenz Schruns . Im Jahre E „ „ „ „ „ 1910 723.525 81 279.71209 627.79647 475.64640 275.236 82 129.271 26 Zusammen K 2, 511.188*85 E ., „ „ „ „ 1911 705.218 11 279.70844 686.673 36 529.828'16 293.65246 149.357 16 E 2, 644.437 69 Gegenüber dem Vorjahre ergibt sich ein Mehrerfordernis von K 133.248 84. Im Jahre 1911 halten 6 Gemeinden (im Vorjahre 8) nicht über 150% Gemeindeumlagen, nämlich: Schilifts 50%, Düns 80%, Tisis 91%, Übersaxen, Jnnerbraz und Thüringerberg > 50% und bedurften dieselben daher der Genehmigung des Landesausschusses nicht. Mit Zustimmung der k. k. Statthalterei wurden 10 Gemeinden (im Vorjahre 9) Gemeinde­ zuschläge von mehr als 400% bewilligt und zwar: Blons 423%, Schnepfau 444%, Schoppernau 450°/°, Tschagguns 455%, Au 482%, Sibratsgfäll, Warth-Hochkrumbach, Lech und St. Anton 500%, Bolgenach 600%. Das Umlageersordernis der übrigen 86 Gemeinden (im Vorjahre 85) bewegte sich zwischen 150% bis 400% Zuschlägen zu den treffbaren direkten Staatssteuern. B. Darlehensbewilligungen. Die Bewilligung zur Aufnahme von Darlehen erhielten im Jahre 1910 die Gemeinden für folgende Beträge: Altenstadt für K 30.000 — und K 6000—, Andelsbuch E 5100'-, Au E 30.000 —, Bartholomäberg E 16.800 —, Bizau E 8000'—, Blons E 1200—, Bludenz E 25.000 —, Bludesch E 25.000 —, Bolgenach E 5400 —, Bregenz E 34.000—, E 85.000 — und E 500.000 —, Bürs E 140.000'—, Damüls E 2300'—, Egg E 40 000'-, St. Gallenkirch E 30.000—, Hohenems E 170.000'—, E 7000 —, Jnnerbraz E 10 000 —, E 20.000'— und E 30.000'—, Klösterle E 12.000'- unv E 8800'—, Lingenau E 12.000 —, Ludesch E 45.000 — und E 17.000 —, Mellau E 30.000'—, Nenzing E 100.000' - und E 70.000'—, Nüziders E 20.000- - und E 30.000'—, Reuthe E 1500'—, Rieden E 50.000—, Röthis E 15.000.—, Schlins E 50.000'—, Schnepfau E 5000"—, Schoppernau E 20.000'—, Schruns E 40.200'—, Schwarzach E 50.000'—, Silbertal E 15.000 —, Sibratsgfäll E 600'-, Sonntag E 20.000'-, Sulzberg E 49.000'—, Vandans E 15.000'— und E 35.000'—, Weiler E 6000'—, Wolfurt E 50.000'- und E 22.380 — und der Konkurrenzausschuß der Silbertalerstraße für E 28.000'—. Die Gesamtsumme der bewilligten Darlehen beträgt E 2, 038.280"— (im Vorjahre E 1, 436.736 57), darunter Darlehen für Elementararbeiten E 798.500'— (im Vorjahre E 558.000'—). Die Gesamtsumme der im Jahre 1911 bewilligten Darlehen hat sich gegenüber jener des Jahres 1910 um E 601.543 43 erhöht. 52 11. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. C. Kontrolle des Gemeinderechnungswesens. Die Gemeinde-Rechnungskontrolle wurde im Berichtsjahre in gleicher Weise wie in den Vorjahren durchgeführt und kann int allgemeinen ein befriedigender Zustand in der Vermögens­ und Rechnungsgebarung der Gemeinden konstatiert werden, so daß sich Anlässe zu energischem Einschreiten der Aussichtsbehörde nur mehr vereinzelt ergaben. V. Stipendien und Stiftungen. 1. Stipendien zum Besuche der Landeshufbeschlagslehranstalt in Graz erhielten im Jahre 1911 Josef Anton Feuerstein aus Lauterach und Franz Küster aus Gisingen und zwar je K 360'—. 2 Die zwei Veterinärstipendien aus dem Landeskulturfonds mit je K 440.— resp. K 400"— hatten int Jahre 1911 inne: Kaspar Lenz aus Alberschwende und Eduard Wild aus Lingenau 3. Von den zwei Kaiser Ferdinand I. - Staatsstipendien für Techniker aus Vorarlberg im Betrage von K jährlich 420"— war das eine dem Johann Mutter aus Bregenz verliehen, während das andere zur Vergebung neu ausgeschrieben wurde; die Verleihung ist jedoch noch nicht erfolgt. 4. Den Vorarlberger Staatsstiftplatz in einer k. u. k. Militär-Erziehungs­ und Bildungsanstalt hatte im Jahre 1911 wie im Vorjahre Karl Andreas Bargehr aus Bludenz inne. 5 Dr. Anton Jussel'sche Stipendien zur Heranbildung von Lehrpersonen im Gesamtbetrage von K 680'— erhielten im Jahre 1911 die Lehramtszöglinge Andreas Jehly aus Bludenz, Jakob Fehler aus Rieden, Alsons Büchel aus Altenstadt, Martina Hertnagel aus Sulzberg, Sofie Burtscher aus Bludenz und Viktoria Schwärzler aus Bregenz. 6. Der mit Landtagsbeschluß vom 30. März 1892 zu Stipendien für Lehramts­ zöglinge aus dem Landesfonds bewilligte Betrag von K 4000"— wurde mit Landesausschußbeschluß vom 3. März 1911 an 39 Schüler des katholischen Privatlehrerseminars m. D. in Feldkirch verteilt. Bregenz, am 6. September 1912. Für den Landesansschuß in Vorarlberg: Adolf Rhomberg, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 53