19120906_ltb00151912_Landesausschussbericht_Gesuch_Bregenz_Schulbeitrag_zu_Lehrerinnenrenumerationen

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

15. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Beilage 15. Bericht des ltandesausschufses über das Gesuch der Stabt Bregenz um Gewährung eines 30 7°igen Schulbeitrages zu den Remunerationen der tkehrerinnen an der Thalbach-Volks- und Bürgerschule für Mädchen aus kandesmitteln. Hoher Landtag! Schon seit Menschengedenken wurde die Erteilung des Volksschulunterrichtes an die Mädchen der Stadt Bregenz dnrck das Doniinikanerinnenkloster in Thalbach in verdienstvoller Weise besorgt und bestanden zwischen Stadt und Kloster hinsichtlich teilweiser Entschädigung des Klosters Verträge. Bei der von Jahr zu Jahr anwachsenden Schülerinnenzahl ergab sich aber die Notwendigkeit, die Besorgung des Mädchenschulunterrichtes einer Neuregelung zu unterziehen. Die Stadtvertretung hat bereits in der Sitzung vom 11. Juli 1908 die^ Errichtung einer allgemeinen, öffentlichen, fünfklassigen den ersten fünf Altersstufen entsprechenden Mädchen-Volksschule und einer allgemeinen dreiklassigen MädchenBürgerschule beschlossen. Die Ausführung dieses Beschlusses für sich allein wäre aber ganz unzureichend gewesen, da die Errichtung einer weit größeren Anzahl von Klassen, als nach dem Beschlusse vorgesehen war, not­ wendig gewesen wäre, wenn der Mädchenunterricht nur durch die zu errichtende städtische Mädchenschule hätte besorgt werden sollen. In Würdigung dieser Sachlage hat die Stadtvertretung Bregenz mit einstimmigen! Sitzungs­ beschlusse vom 25. Juli d. I. mit dem Dominikanerinnenkloster in Thalbach in Ansehung der Anfnahme schulpflichtiger Mädchen des Schulsprengels Bregenz einen Vertrag abgeschlossen. Hierüber wird im Gesuche der Stadt Bregenz folgendes hervorgehoben: „In dem neu abzuschließenden Vertrage der Stadtgemeinde mit dem Dominikanerinnen­ kloster Thalbach übernimmt die Privat-Volks- und Bürgerschule in Thalbach in Ansehung der Ausnahme schulpflichtiger Mädchen des Schulsprengels Bregenz die Verpflichtung einer öffentlichen Volks- und Bürgerschule und begibt sich ausdrücklich des Rechtes auf Einhebung eines Schulgeldes. Im Hinblicke auf diese vertragsmäßige Verpflichtung der Schule erscheint es billig, den an derselben wirkenden Lehrerinnen sowie der Schulleiterin jene Bezüge zuzuerkennen, welche ihnen gebühren würden, wenn die Thalbachschule eine öffentliche wäre." „Die Stadtgemeinde hat diesem Billigkeitsmomente Rechnung getragen, indem sie im Vertragsentwürfe außer den sonstigen Leistungen der Gemeinde eine Jahressubvention vorsieht, deren Höhe sich jeweils nach der Gesamtheit jener Bezüge bestimmt, welche die 65 15, Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Gemeinde im Sinne des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, beziehungs­ weise des Schulerhaltungsgesetzes an die Leiterin und Lehrerinnen dieser Schule — wenn sie eine öffentliche wäre — aus eigenen Mitteln zu zahlen hätte." „Da jedoch das Kloster bei Entlohnung seiner Lehrkräfte ausschließlich auf die städtische Subvention angewiesen ist und wie erwähnt, kein Schulgeld einheben darf, so ist trotz des guten Willens der Gemeinde die volle Gleichstellung der Lehrerinnen-Remunerationen mit denen geistlicher Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen immer noch nicht erreicht, da die gesetzliche Leistung der Gemeinde eben nur 70% dieser Remunerationen beträgt und den Lehrpersonen ein rechtlicher Anspruch auf den 30%igen Landesbeitrag nicht zusteht." Soweit die Begründung des Gesuches, an welche sich die Bitte anschließt, der Landesausschuß wolle beim hohen Landtage die Gewährung eines 30 % igeii Beitrages zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der Thalbach-Volks- und Bürgerschule aus Landesmitteln in analoger Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die Remunerationen geistlicher Lehrpersonen an öffentlichen Volks­ schulen erwirken. Der Landesausschuß ist der Anschauung, daß aus Billigkeitsgründen dem Gesuche der Stadt Bregenz ausnahmsweise entsprochen werden sollte. Würde der Unterricht für die Mädchen nicht durch das Kloster Thalbach, sondern durch eine öffentliche städtische Schule besorgt worden sein, so hätte das Land nach dem Gesetze vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 47, vom Jahre 1900 an zu den bezüg­ lichen Auslagen einen 25 % igelt und nach dem geltenden Gesetze vom 5. August 1908, L. G. Bl. Nr. 44, vom September 1908 an einen 30 % igen Beitrag übernehmen müssen. Würde jetzt zwischen Stadt und Kloster kein Abkommen getroffen worden und die Stadt selbst zur Errichtung einer Mädchenschule mit einer genügenden Anzahl von Klassen geschritten sein, so würde zweifellos das Land gesetzlich zu größern Leistungen herangezogen werden, als wenn es jetzt freiwillig den gewünschten Beitrag von 30% übernimmt. Zur vollständigen Klarstellung der Sachlage muß noch bemerkt werden, daß es nach dem zwischen Kloster und Stadt abzuschließenden Vertrage den Eltern vollständig freisteht, ihre Töchtern der Thalbachschule oder der zu errichtenden städtischen Mädchenschule zu übergeben. Auf Grund dieser Ausführungen und Erwägungen stellt der Landesausschnß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der Privat-Volks- und Bürger­ schule in Thalbach, welche Remunerationen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen analog jenen der an öffentlichen Schulen wirkenden geistlichen Lehrpersonen zu bemessen sind, wird ausnahmsweise aus Landcsmitteln ein 30 % iger Beitrag gewährt." Bregenz, am 6. September 1912. Der Landesansschuß: Mart. Thirrnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 66