19121015_ltb00421912_Finanzausschussbericht_Landesfondsvoranschlag_1913

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Letzte Änderung 05.07.2021, 13:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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43+ Beilage §u ben ßenogi. Berieten beß Borailbeigei ßaabtage9. V. ®efßon bei 10. Beriobe 1912. Beilage 42. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des tandesfonds pro J913. Hoher Landtag! In der Sitzung des Landtages turnt 7. Oktober 1912 wurde dem Finanzausschüsse der Voranschlag des Landesfonds pro 1913 zur Durchberatung und Antragstellung zugewiesen. Der Finanzausschuß hat sich dieser Aufgabe unterzogen und gestattet sich, nach genauer Prüfung dem hohen Hause nachstehenden Bericht zu unterbreiten. Das Bild des Voranschlages pro 1913 zeigt gegenüber jenem des Jahres 1912 in manchen Posten wesentlich erhöhte Ausgaben. Nachstehend lassen wir die wichtigsten derselben folgen: Unter Post 2 sind es vor allem die Verpflegskosten für die Geisteskranken unseres Landes, welche eine erhöhte Ausgabeziffer beanspruchen. Die Beiträge des Landes zu den Verpflegskosten für vermögenslose Irren wachsen von Jahr zu Jahr. Gegenwärtig beträgt die Zahl der Irren, für welche das Land die Hälfte der Verpflegskosten zu leisten hat, 137. Heuer müssen K 5000'— mehr in den Voranschlag eingesetzt werden als im Jahre 1911. Bei Post 7, „Schulauslagen", wachsen die Bezüge der Lehrpersonen infolge der Alters­ zulagen von Jahr zu Jahr. Auch die Deckung des Abganges im Lehrerpensionsfonds wird von Jahr zu Jahr größer, nachdem die Pensionsbezüge der Lehrer und Lehrerswitwen infolge ihrer vermehrten Zahl sich alljährlich steigern, wie der Voranschlag des k. k- Landesschulrates ausweist. Eine besondere Erhöhung und zwar von zirka K 15.000'— ist erwachsen durch die Erhöhung der Bezüge der „Altpensionisten". Post 8. Landschaftlicher Haushalt: Das heurige Präliminare weist ein Gesamterfordernis von K 88.539 — aus, während der Voranschlag des letzten Jahres nur K 60.000'— ausgewiesen hatte. Nachdem der Haushalt aber schon im Jahre 1911 die Summe von K 77.257'67 benötigte und das heurige Jahr wieder eine Steigerung beinahe sämtlicher Auslagen brachte, so war es notwendig, für das kommende Jahr diese erhöhte Summe im Voranschläge einzusetzen. Der landschaftliche Rechnungsleger ist bei Einsetzung der Posten in den Voranschlag von dem frühern Gebrauche abgegangen und hat hiebet besonders die Post „Verschiedene Auslagen" mehr detailliert und zu anderen Posten zugeschrieben. So erscheinen z. B. in Rechnung 1910 die Bezüge der 3 landschaftlichen Techniker unter dem Titel „Verschiedene Auslagen" mit der Summe von K 13.325 01 und erhöht dieser Betrag den landschaftlichen Haushalt für 1910. Das ganze Bauamt ist seit der 339 42. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Wafserkatastrophe im Jahre 1910 mit Elementarbauten beschäftigt und es wird Sache des Landes­ ausschusses sein, die erwachsenen Kosten zu erheben und sich dann dieselben aus den Elementardarlehen für den Landesfonds zurückersetzen zu lassen. Die Erhöhung der Bezüge der Beamten und einige nötige Neuanstellungen haben das Wachsen der Ausgaben für den Landeshaushalt auch mit verursacht. Es erscheinen auch heute noch unter den verschiedenen Ausgaben auch solche für den Landeshaushalt und es dürfte angezeigt sein, in Zukunft diese aus dem Titel „Verschiedene Auslagen" auszuscheiden und unter der Post „Landschaftlicher Haushalt" zu verrechnen. Zu Post 11, „Landhausbaufonds", ist zu bemerken, daß der Landesausschuß für das kommende Jahr angesichts der großen Auslagen keine Rate in Aussicht genommen hat, womit sich der Finanz­ ausschuß einverstanden erklärte. Post 12: „Verzinsung und Amortisation der Elementaranlehen": Die zu Elementarbauten vom Lande für sich aufgenommene Summe von K 1, 830.150'— erfordert an Amortisation, Zins und Regiebeiträgen nach den vorliegenden Tilgungsplänen eine jährliche Summe von K 138.742"—, welcher Betrag im Präliminare als eingesetzt erscheint. Da der Staat die Annuitäten für die vom Lande für ihn aufgenommenen Anlehen im Betrage von K 3, 050.250'— selbst direkt an die Banken leistet, wurden dieselben pro 1913 nicht mehr in den Voranschlag eingesetzt. Die Posten 15 und 16, „Straßen- und Wasserbauten", sind auch wesentlich gestiegen, da die im letzten Landtage beschlossenen 13 Gesetze betreffs Uferschutzbauten sanktioniert wurden und wenigstens die erste Rate im Jahre 1913 in den Voranschlag eingestellt werden mußte. Gegenüber dem erhöhten Erfordernisse weisen freilich auch einzelne Posten der Bedeckung ein erhöhtes Erträgnis aus. So finden wir die Landes-Wein- und Bierauflage mit K 530.000'— im Voranschlag« eingestellt gegenüber K 460.000'— im Vorjahre. Weiterhin zeigt uns die Über­ weisung aus der Personaleinkommensteuer eine erhöhte Einnahme, welche sich auf die Mitteilung der Regierung des heurigen Jahres stützt. Unter Post 9 erscheinen K 126.728'— als Entnahme aus den Kafsabeständen. Diese ergeben sich, da die im Jahre 1912 präliminierten K 90.884' — Auslagen für Straßen- und Wasserbauten nicht verwendet wurden, zudem war die Bierauflage nur auf K 460.000'— präliminiert, Während dieselbe über K 500.000' — ergeben hat. Wenn wir schließlich Erfordernis und Bedeckung gegen einander halten, so finden wir einen unbedeckten Abgang von K 523.170'—, welcher durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern gedeckt werden muß. Nach einer von der Regierung ermittelten Schätzung betragen die den Landeszuschlägen nicht entzogenen Staatssteuern im Lande Vorarlberg für das nächste Jahr K 1, 047.400'—. Um nun die durch Landesfondszuschläge zu bedeckende Steuer zu erhalten, stellt der Landesausschuß den Antrag: 30% zur Gebäudesteuer........................................... K 105.270'— und 60% zu den übrigen der Landesumlage nicht entzogenen Steuern...................................... „ 417.900'— Zusammen K 523.170 — zu erheben. Dies würde gegenüber dem heurigen Jahre eine Erhöhung der Landeszuschläge zur Gebäudesteuer um 5 % (von 25 auf 30 %) und der Zuschläge zu den übrigen treffbaren Staatssteuern um 15 % (von 45 auf 60 %) bedeuten. Der Finanzausschuß schloß sich diesem Antrage nicht vollständig an. Derselbe konnte sich zwar der Anschauung nicht verschließen, daß angesichts der steigenden Erfordernisse eine Erhöhung der Zuschläge eintreten müsse, er hat jedoch einmütig den Standpunkt eingenommen, daß eine Erhöhung der Zuschläge zur staatlichen Gebäudesteuer vermieden werden sollte, nachdem gerade diese Steuer für die Bevölkerung, speziell für die arbeitenden Klaffen sehr drückend ist. 3±0 43. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Die Zuschläge zur staatlichen Gebäudesteuer sollen daher auf der bisherigen Höhe von 25 °/° belassen bleiben und um den dadurch entfallenden Betrag in der Höhe von K 17.545"— die Ausgabepost 17, „Beiträge für Straßen- und Wasserbauten und Unvorhergesehenes", erniedrigt werden, das ist von K 54.825"— auf K 37.280"—; der unbedeckte Abgang stellt sich dann auf K 505.625"—. Der Finanzausschuß stellt demnach folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Zur Deckung der Landeserfordernisse im Betrage von K 1, 327.280"—, beziehungsweise des Abganges von K 505.625"— wird für das Jahr 1913 auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungs­ legung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 60%, auf die Gebäudesteuer eine solche von 25 % eingehoben. 2. Die Höhe der Landesumlage auf den Verbrauch von Bier wird für das Jahr 1913 im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 29. Jänner 1910, L. G. Bl. Nr. 23 ex 1911, mit K 4"— für das Hektoliter festgesetzt." Bregenz, am 15. Oktober 1912. % Alois Amann, Obmann. Berichterstatter. 341