19121010_ltb00301912_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1912

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Letzte Änderung 04.07.2021, 22:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp10,ltb0,lt1912,ltb1912
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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&0. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Beilage SO Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses von Vorarlberg für den V. Landtag der *0. Periode 1912. Hoher Landtag! Nach vorgenommener, genauer und eingehender Prüfung des Rechenschaftsberichtes erstattet der Finanzausschuß nachstehenden I. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüffe der IV. Session der 10. Periode 1911|1912. A. Landtagsbeschlüffe, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen. Die Allerhöchste Sanktion wurde erteilt: 1. den unter Punkt 1 des Landesausschußberichtes aufgeführten Landtagsbeschlüsien; 3. den unter Punkt 2 bis 6 zitierten Gesetzentwürfen; 3. den im Nachtrage angeführten Gesetzentwürfen, herrührend von der II. Session 1910 und der III. außerordentlichen Session 1911; 4. seit der Drucklegung des Rechenschaftsberichtes den Gesetzentwürfen betreffend die Abänderung des § 82, 1. Absatz der G. O. sowie betreffend die Einhebung von Verzugs­ zinsen für Rückstände an Gemeindezuschlägen und Gemeindesteuern mit Allerhöchster Entschließung vom 26. August 1912. Der Allerhöchsten Sanktion harre» noch: Der Gesetzentwurf betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tierseuchenfonds für Einhufer, ferner auch jener betreffend Einführung der Schwemmkanalisation in Feldkirch. 233 30. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Der Allerhöchsten Sanktion nicht unterbreitet wurde der Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten am linken Ufer der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe. Diesbezüglich wird auf. den in dieser Tagung gefaßten Beschluß verwiesen. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüffe der IV. Session 1911, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen, wird zur Kenntnis genommen." B. Landtagsbeschlüffe nach §§ 18 und 19 der Landesordnung. Betreffend die Durchführung der Beschlüsse des hohen Landtages vom 2. Oktober 1911 in Angelegenheit der Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung ging dem hohen Hause ein eigener Bericht (Beilage 24) zu, welcher in der Sitzung vom 9. Oktober bereits genehmigend zur Kenntnis genommen wurde. C. Ausführung der Landtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landesausschuffes über die Vollziehung der Landtagsbeschlüffe der letzten ordentlichen Session: b) Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungs­ kreise des Landesausschusses: Punkt 1—27 wird zur Kenntnis genommen." II. Rechnungsabschlüsse der landschaftlichen Fonds pro 1911. (Beilagen 1—10) a) Landesfonds. Gesamteinnahmen..................................................... K 2, 363.714 66 Gesamtausgaben..................................................... „ 2, 136.390 49 Schließlicher Kassastand . K227.32417 In der Beilage 1 sind die einzelnen Posten detailliert aufgeführt. Die Prüfung des vorangeführten Rechnungsabschlusses ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze und stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorliegenden Rechnungsabschluffe des Vorarlberger Landesfonds mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande von K 227.324 17 wird die Genehmigung erteilt." 234 30. Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. b) Landeskulturfonds. (Beilage 2) Gesamteinnahmen.....................................................K 84.26.V65 Gesamtausgaben.................................................. „____ 9, 546 30 Schließliches Vermögen...........................................K 74.719 35 Nach Richtigbefund stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlusie des Landeskulturfonds mit dem ausgewiesenen Vermögensstand von K 74.719 35 wird die Genehmigung erteilt." c) Fonds zur Hebung der Rindviehzucht. (Beilage 3) Gesamteinnahmen................................................ K Gesamtausgaben..................................................... „ Schließliches Vermögen.......................................K 83 784 12 27, 568 53 56.215 59 Der Finanzausschuß stellt den Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Fonds zur Hebung der Rindviehzucht mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 56.215 59 genehm halten." d) Seuchenfonds für Einhufer. (Beilage 5) Gesamteinnahmen................................................ K 26.773*29 Gesamtausgaben................................................ .... „___ 2.641*— Schließliches Vermögen.......................................K 24.132 29 Antrag: „Dem Rechnungsabschlusie des Seuchenfonds für Einhufer mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 24.132*29 wolle der hohe Landtag die Genehmigung erteilen." e) Feuerwehrfonds. (Beilage 6) K Gesamteinnahmen . . Gesamtausgaben . . Schließliches Vermögen K 62.274*05 21.546*20 40.727*85 Es wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsaschluß des Feuerwehrfonds mit dem schließlich ausgewiesenen Vermögen von K 40.727*85 genehmigen". 235 SO. Beilage zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10 Periode 1912. f) Dr. Anton Jusselsche Stiftung. (Beilage 7) Gesamteinnahmen . K Gesamtausgaben ... „_ SchließlicheS Vermögen ............................................ K 17.610-16 680 — 16.930-16 Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Dr. Anton Jusselschen Stiftung mit einem schließlichen Vermögen von K 16.93016 genehm halten." g) Jnvalidenstiftnng des Vorarlberger Sängerbundes. (Beilage 8) Gesamteinnahmen . ....................................... K 2.03878 Gesamtausgaben................................................. .... „_______ 60 — SchließlicheS Vermögen....................................... K 1.978 78 Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes mit einem schließlichen Vermögen von K 197878 genehmigen." h) Normalschnlfonds. (Beilage 4) Gesamteinnahmen..................................................... K Gesamtausgaben......................................................„ SchließlicheS Vermögen........................................... K 205.48683 14.80739 190.67944 Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Rormalschulfonds mit einem Vermögen von K 190.679 44 wird die Genehmigung erteilt." i) Landhausbaufonds. (Beilage 9) Gesamteinnahmen ... . ......................... K Gesamtausgaben...................................................... SchließlicheS Vermögen....................................... K 97.803-87 1.757 37 96 046 50 Antrag: „Dem Rechnungsabschluß des Landhausbaufonds mit einem Vermögen von K 96.046 50 wolle der hohe Landtag die Genehmigung erteilen." 236 30. Beilage zu den stenogr. Berickten des Vorarlverger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. k) Kaiserjubiläums-Krankenhausfonds. (Beilage 10) Gesamteinnahmen................................................ K 65.995’98 Gesamtausgaben....................................................... —• ~'— Schließliches Vermögen....................................... K 65'995 98 Antrag: „Der hohe Landtag nimmt den Rechnungsabschluß des Krankenhausfonds mit einem Vermögen von K 65.995'98 genehmigend zur Kenntnis." III. Jrrenversorgung. Die Jahresrechnung pro 1911 der Landesirrenanstalt Valduna weist aus an Gesamteinnahmen.................................................K 136.525 28 Gesamtausgaben................................................ ...... 131.343 29 Daher ein Überschuß per .................................. K 5.18199 Antrag: „Der hohe Landtag wolle der Jahresrechnung der Anstalt Valduna pro 1911 mit einem Gebarungs-Überschuß von K 5181‘99 die Genehmigung erteilen." Die Bemerkung im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses unter III. Jrrenversorgung, daß die Jahresrechnung pro 1910 noch der Erledigung harre, beruht auf einem Irrtume. (Siehe Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses für IV. Landtag der 10. Periode 1911, V. Jrrenversorgung.) IV. Gemeindangelegenheiten. Der Finanzausschuß verweist auf den vorliegenden, detaillierten Rechenschaftsbericht des Landes­ ausschusses und ist der Anschauung, daß das Landesgesetz vom 27. Dezember 1882, L. G. Bl. Nr. 8 ex 1883, betreffs des Rechnungswesens der Gemeinden einer Revision unterzogen werden sollte. Der Finanzausschuß stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Das Gebaren des Landesausschusses in Gemeindeangelegenheiten wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, das Landesgesetz vom 27. Dezember 1882, L. G. Bl. Nr. 8 ex 1883, einer Revision hauptsächlich nach der Richtung zu unter­ ziehen, daß eine genauere Kontrolle des Rechnungswesens der Gemeinden möglich ist." 237 80 Beilage zu den stenogr. Berichten deS Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. V. Stipendien und Stiftungen. Über die Verwaltung der Stiftungen und von Stipendienverleihungen gibt ebenfalls der Landesausfchußbericht genaueren Aufschluß. Es stellt der Finanzausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle das Vorgehen des Landesausschuffes hinsichtlich der Verleihung der Stipendien und Verwaltung der Stiftungen zur Kenntnis nehmen." Der Finanzausschuß verschaffte sich bei Prüfung des Rechenschaftsberichtes die Überzeugung, daß der Landesausschuß in Ausführung der ihm übertragenen Agenden mit Eifer und Psiichttreue seines Amtes waltete. Besonders hervorgehoben zu werden verdient die im Berichtsjahre zur Sanierung der Hochwasserschäden vom Jahre 1910 erforderliche, außerordentliche Tätigkeit, um den schwer bedrängten Gemeinden technische und finanzielle Hilfe zu teil werden zu lasten. Der Finanzausschuß spricht dem Landesausschusse im Namen des Landes den Dank und die Anerkennung aus. Bregeuz, am 10. Oktober 1912. Ölz, Joh. Müller, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch tn Bregenr. 338